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Sie möchten mit einer Photovoltaik-Anlage oder aus Wasser- oder Windkraft günstigen und umweltverträglichen Strom erzeugen? Für alle Vorhaben zum Einsatz erneuerbarer Energien steht die Förderung KfW 270 „Erneuerbare Energien – Standard“ bereit. Im Ratgeber von heim-und-immobilie.de erfahren Sie mehr.

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KfW-Kredit 270: Wer und was wird gefördert?

Der KfW-Kredit 270 richtet sich an Privatpersonen, Unternehmen, Freiberufler, Landwirte, Körperschaften und Anstalten öffentlichen Rechts, Genossenschaften, Vereine oder Stiftungen, die auf nachhaltige Weise Strom und Wärme bereitstellen wollen. Bund, Länder und Kommunen sind von der Förderung ausgenommen.

Gefördert werden u. a. Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme aus erneuerbaren Energien, z. B. Photovoltaik oder Windenergie, Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, Wärme- und Stromspeicher sowie moderne Wärme- und Kältenetze.

Nicht förderfähig sind Anlagen der Energiegewinnung auf Grundlage fossiler Brennstoffe. Privatpersonen, die im Rahmen des Neubaus oder der Sanierung ihres Wohngebäudes solarthermische Anlagen oder Wärmepumpen vorsehen, können zur Finanzierung den KfW-Kredit 261 oder einen Zuschuss vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erhalten.

BEG: Neue Struktur der KfW-Förderungen

Seit 2021 wurden die Förderungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zusammengefasst. Gleichzeitig wurden die Förderprogramme angepasst und die Fördersummen erhöht. Ziel ist, dass alle Fördermittel nur noch über einen Antrag zentral beantragt werden und so die Antragstellung vereinfacht wird.

Derzeit beantragen Sie KfW-Kredite bei der Ihre Bau- oder Immobilienfinanzierung ausgebenden Bank oder bei Ihrer Hausbank. KfW-Investitionszuschüsse können Sie direkt auf dem KfW-Zuschussportal und Zuschüsse für Einzelmaßnahmen auf dem Portal des BAFA beantragen..

KfW 270: Konditionen

Sie können pro Vorhaben Ihre Investitionskosten zu 100% mit einem Kreditbetrag bis zu maximal 50 Millionen Euro finanzieren. Dabei kann auch die anfallende Mehrwertsteuer mitfinanziert werden, sofern Sie nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind.

Bei dem KfW-Kredit 270 handelt es sich um ein Annuitätendarlehen, dessen Laufzeit mindestens 2 Jahre, höchstens aber bis zu 30 Jahre betragen darf.

Den Kreditbetrag können Sie vollständig in einer Summe oder in Teilbeträgen bis zu 12 Monate nach erfolgter Kreditzusage abrufen. Diese Abruffrist können Sie für den Teil der noch nicht abgerufenen Kreditsumme um maximal 24 Monate verlängern.

Aber Achtung: Beginnend 6 Monate und 2 Bankarbeitstage nach der Zusage werden pro Monat Bereitstellungszinsen in Höhe von 0,15 % auf die noch nicht abgerufene Kreditsumme fällig.

Je nach Laufzeit sind die ersten 1 bis 3 Jahre tilgungsfrei, es werden pro Monat also nur die Zinsen von Ihnen gefordert. Anschließend zahlen Sie vierteljährlich eine Annuität aus in der Höhe gleichbleibenden Raten (Tilgungs- und Zinsanteil), bis der Kredit vollständig zurückgezahlt ist.

Der Zinssatz orientiert sich am Kapitalmarkt, ist abhängig von Ihrer Bonität und wird am Tag der Kreditzusage festgelegt.

Sondertilgungen sind in Teilbeträgen oder auch als vollständige Tilgung nur gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich.

Einen Tilgungszuschuss gibt es beim KfW-Kredit 270 nicht.

Sie haben Fragen rund um die Bau-/Immobilienfinanzierung?

Kontaktieren Sie unser Expertenteam ganz einfach sofort per Telefon, E-Mail oder (Video-)chat oder vereinbaren einen Wunschtermin.

Wann kann ich mit den Arbeiten beginnen bzw. den Kaufvertrag unterschreiben?

Grundsätzlich muss Ihr Antrag auf KfW-Förderung im Rahmen einer Immobilienfinanzierung vor Beginn des förderfähigen Vorhabens gestellt werden. Die Experten von heim-und-immobilie.de empfehlen Ihnen, mit der Umsetzung Ihres Vorhabens solange zu warten, bis Sie die Zusage des KfW-Kredits erhalten haben.

Worauf sollten Sie achten?

Der KfW-Kredit 270 „Erneuerbare Energien – Standard“ ist mit anderen Förderungen kombinierbar. Soll beispielsweise eine neue Photovoltaik-Anlage als Teil einer energetischen Sanierung installiert werden, lässt sich diese mit dem KfW-Programm 270 fördern.

Die sonstigen Bau- und Sanierungsmaßnahmen können beispielsweise mit dem KfW-Kredit 261 „Energieeffizient bauen und sanieren“ gefördert werden. Alternativ können Sie einen Zuschuss für Einzelmaßnahmen vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erhalten.

Beachten Sie, dass eine gleichzeitige staatliche Förderung derselben Kosten über verschiedene Programme nicht zulässig ist. Sie können also für dieselbe Photovoltaik-Anlage nicht zugleich den KfW-Kredit 270 und z. B. eine staatliche Einspeisevergütung beantragen. Wägen Sie deshalb die Vor- und Nachteile einzelner Fördermaßnahmen ab. Angesichts der heute bereits sehr niedrigen Einspeisevergütung für Solarstrom empfiehlt es sich, möglichst viel davon selbst zu verbrauchen oder in einem Batteriespeicher zwischenzulagern. Der Nachteil bei Verzicht auf die Einspeisevergütung ist gering.

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