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In Bayern lebende Familien mit mindestens einem Kind und Alleinerziehende, die sich eine eigene Wohnimmobilie gekauft oder gebaut haben, konnten sich gleich zweimal freuen. Neben dem Baukindergeld des Bundes gewährte der Freistaat Bayern bis zum 31.12.2020 ein zusätzliches Baukindergeld Plus. Auf heim-und-immobilie.de erfahren Sie alles Wichtige rund um die Voraussetzungen, Förderungshöhe und Antragstellung.

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Baukindergeld für Bayern und Deutschland: Der Weg in die eigenen vier Wände

Alleinerziehende und Familien mit Kind oder Kindern profitieren beim Bau oder Kauf einer selbstgenutzten Wohnimmobilie vom KfW-Zuschuss 424 – dem Baukindergeld. Das Baukindergeld wird aus Mitteln des Bundes zur Verfügung gestellt und von der KfW-Bank ausgezahlt. Für jedes am Tag der Antragstellung im Haushalt lebende kindergeldberechtigte Kind unter 18 Jahren fällt 10 Jahre lang ein Baukindergeld in Höhe von 1.200 Euro an. Somit summiert sich die staatliche Förderung auf 12.000 Euro je Kind.

Das Baukindergeld kann noch bis zum 31.12.2023 bei der KfW beantragt werden. Allerdings haben nur die Familien darauf Anspruch, die für ihr neues Wohneigentum bis spätestens zum 31.03.2021 den notariellen Kaufvertrag unterschrieben oder die Baugenehmigung erhalten haben.

Familien, die im Freistaat Bayern leben, hatten einen zusätzlichen Vorteil, denn bis zum 31.12.2020 profitierten Sie vom bayerischen Baukindergeld Plus. Der Freistaat stockte bis zu diesem Zeitpunkt das Baukindergeld des Bundes um weitere 300 Euro pro Kind und Jahr für ebenfalls 10 Jahre auf. 

Somit wurden Familien zusätzlich mit insgesamt 3.000 Euro je Kind gefördert, sodass die Förderung im Freistaat Bayern aus dem Baukindergeld und dem Baukindergeld Plus insgesamt 15.000 Euro je Kind betrug. Allerdings ist die Beantragung des Baukindergeld Plus heute nicht mehr möglich.

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Baukindergeld des Bundes: Voraussetzungen und Einkommensgrenzen

Familien mit Kindern oder Alleinerziehende können für jedes im Haushalt lebende kindergeldberechtigte Kind, das noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet hat, das Baukindergeld des Bundes, den KfW-Zuschuss 424,  beantragen.

Die Beantragung ist noch bis zum 31.12.2023 auf dem KfW-Zuschussportal möglich.

Bedingung für die Beantragung ist allerdings, dass für die zu fördernde Wohnimmobilie spätestens bis zum 31.03.2021 der notarielle Kaufvertrag unterschrieben oder die Baugenehmigung erteilt wurde.

Bei der zu fördernden Wohnimmobilie muss es sich um das einzige Wohneigentum der antragstellenden Familie innerhalb Deutschlands handeln. Gefördert wird der Kauf oder Bau einer Wohnung oder eines Hauses zur Eigennutzung innerhalb Deutschlands. So wird auch der Kauf des bislang gemieteten Wohnraums gefördert, wenn Sie als Antragsteller nach dem Erwerb weiter darin wohnen wollen.

Zudem darf das durchschnittliche Haushaltseinkommen aus dem vorletzten und vorvorletzten Jahr vor der Antragstellung bei einem Haushalt mit einem Kind 90.000 Euro nicht übersteigen. Für jedes weitere Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um weitere 15.000 Euro. Die Anzahl der Kinder ist dabei nicht begrenzt. Als Haushaltseinkommen zählen das zu versteuernde Einkommen des Antragstellers und ggf. des Ehepartners, Lebenspartners oder Partners in eheähnlicher Gemeinschaft.

Anzahl der Kinder Maximales zu versteuerndes Haushaltseinkommen (gesamt) Zuschuss pro Jahr (Baukindergeld Bund) Zuschuss gesamt (10 Jahre) (Baukindergeld Bund)  
1 90.000 € 1.200 € 12.000 €  
2 105.000 € 2.400 € 24.000 €  
3 120.000 € 3.600 € 36.000 €  
 

Zusätzliche Förderung im Freistaat Bayern: Das Baukindergeld Plus

Der Freistaat Bayern förderte bis zum 31.12.2020 Empfänger des Baukindergeldes zusätzlich mit dem Baukindergeld Plus. Zu den jährlichen 1.200 Euro Baukindergeld des Bundes (KfW-Zuschuss 424) kamen weitere 300 Euro Baukindergeld Plus vom Freistaat Bayern. So wurden den Zuschussempfängern je im Haushalt lebenden und anrechenbaren Kind in Summe 1.500 Euro Förderung pro Jahr bewilligt. Voraussetzungen dafür waren:

  1. Der Antragsteller musste die gleiche Person sein, die auch das Baukindergeld des Bundes beantragt hat.
  2. Das Baukindergeld des Bundes musste bewilligt gewesen sein.
  3. Der Antragsteller musste seit mindestens einem Jahr vor der Antragstellung in Bayern angemeldet wohnen oder
  4. seit mindestens einem Jahr dauerhaft sein Erwerbseinkommen in Bayern erzielen.

Aus der Kombination der beiden Förderungen ergaben sich in einem Zahlungszeitraum von 10 Jahren folgende Auszahlungsbeträge:

Anzahl der Kinder Baukindergeld Plus in Bayern Baukindergeld des Bundes Gesamt
1 3.000 € 12.000 € 15.000 €
2 6.000 € 24.000 € 30.000 €
3 9.000 € 36.000 € 45.000 €

So erfolgt die Antragstellung

Wenngleich im Freistaat Bayern die zusätzliche Beantragung des Baukindergeld Plus nicht mehr möglich ist, können Sie noch bis zum 31.12.2023 das Baukindergeld des Bundes direkt online auf dem KfW-Zuschussportalbeantragen.

Die Beantragung nehmen Sie innerhalb von 6 Monaten vor, nachdem Sie in Ihre zu fördernde Wohnimmobilie eingezogen sind und alle im Haushalt lebenden Personen beim zuständigen Einwohnermeldeamt dort angemeldet wurden.

  • Registrieren Sie sich auf dem Zuschussportal der KfW oder loggen Sie sich ein. Bei der Neuregistrierung geben Sie bitte alle Vor- und Nachnamen analog Ihres Personalausweises oder Reisepasses ein.
  • Als Benutzername wird dauerhaft Ihre E-Mail-Adresse verwendet.
  • Lassen Sie sich am besten via Video-Identifizierung anderenfalls im Post-Ident-Verfahren identifizieren. Ohne die Identifizierung Ihrer Person ist eine Auszahlung des Baukindergeldes nicht möglich.
  • Klicken Sie auf „Zuschuss jetzt beantragen“ und wählen Sie „Baukindergeld“ aus.
  • Füllen Sie alle erforderlichen Felder aus und senden Sie danach Ihren Antrag ab.
  • Ihre Antragsbestätigung finden sie in Ihrem Login-Bereich unter „Meine Zuschussanträge“. Ein zusätzlicher Postversand erfolgt nicht.
  • Laden Sie auf dem Zuschussportal innerhalb von 3 Monaten ab dem Tag der Antragsbestätigung alle erforderlichen Nachweise im PDF-Format hoch. Das sind die Einkommensbescheide von Ihnen und ggf. Ihres Ehe- oder Lebenspartners oder Partners in eheähnlicher Gemeinschaft jeweils des vorletzten und vorvorletzten Jahres vor Antragstellung, die Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes, der vollständige Grundbuchauszug, der notarielle Kaufvertrag oder die erteilte Baugenehmigung.

Die Bearbeitungszeit der KfW beträgt ab Eingang Ihrer Nachweise etwa 6 bis 8 Wochen.

Wird Ihrem Antrag stattgegeben, erhalten Sie eine Auszahlungsbestätigung, die Ihnen ausschließlich in Ihrem Login-Bereich auf dem KfW-Zuschussportal zur Verfügung gestellt wird. Ein Postversand an Sie erfolgt nicht.

Die Auszahlung des Baukindergeldes erfolgt einmal jährlich, erstmalig am Monatsende des Monats der Bewilligung.

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Wichtige Fragen und Antworten kurz erklärt

Nein, der Zuschuss richtet sich ausschließlich an Familien, deren Kinder bereits auf der Welt sind.

Nein. Werden die Fristen nicht eingehalten, zahlen weder der Bund noch das Land Bayern Baukindergeld (Plus) rückwirkend. Die Antragsfrist endete am 31.12.2020.

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