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Ob durch einen Einbruch, eine kaputte Wasserleitung oder ein Feuer – es ist nicht nur bitter, wenn Teile Ihrer Einrichtung abhandenkommen oder zerstört werden, sondern auch teuer. Mit einer Hausratversicherung sind Sie zumindest gegen die finanziellen Folgen eines Schadens versichert. Da die Leistungen und Beiträge je nach Anbieter und Tarif deutlich variieren, empfiehlt sich vor dem Abschluss ein ausführlicher Vergleich der Hausratversicherungen. Nutzen Sie dafür den kostenlosen Vergleichsrechner auf heim-und-immobilie.de!

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Was ist eine Hausratversicherung?

Eine Hausratversicherung ist eine Sachschadenversicherung, die Schäden an Ihrem gesamten Hausrat zum Neuwert ersetzt. Die Schäden müssen durch Feuer, Blitzschlag, Explosion, Sturm, Hagel, Leitungswasser, Einbruch oder durch einen Raub entstanden sein. 

Erstattet werden die Reparaturkosten beschädigter und die Wiederbeschaffungskosten zerstörter, gestohlener oder geraubter Sachen.

Wer braucht eine Hausratversicherung?

Die Hausratversicherung ist in Deutschland eine der weitverbreitetsten Versicherungen überhaupt und lässt sich in den meisten Haushalten finden. Der Abschluss einer Hausratversicherung ist für alle sinnvoll, die insbesondere auch größere Schäden finanziell selbst nicht tragen können oder wollen, weil die Reparatur beschädigter und die Wiederbeschaffung zerstörter oder gestohlener Sachen zu teuer wird.

Was gehört alles zum Hausrat?

Zum Hausrat gehören 

  • alle Einrichtungsgegenstände
    wie zum Beispiel Möbel, Teppiche, Gardinen, Leuchten, Dekorationen
  • Wertsachen 
    wie zum Beispiel Bargeld, Sparbücher, Wertpapiere, Urkunden, Schmuck, Antiquitäten, Kunstgegenstände, Briefmarken, Münzen
  • Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die beruflichen oder gewerblichen Zwecken dienen- nicht jedoch Handelswaren und Musterkollektionen
  • alle vom Mieter beschafften oder übernommenen in das Gebäude eingefügte Sachen
    wie zum Beispiel Einbaumöbel, Einbauküchen, privat genutzte Antennenanlagen
  • Gebrauchsgegenstände 
    wie zum Beispiel Kleidung, Schuhe, Geschirr, Haushaltsgeräte, Heimelektronik, Computer, Smartphones, Bücher, Tonträger, Instrumente, Spielzeug
  • Sportgeräte, Kanus, Surfgeräte, Ruder-, Falt- und Schlauchboote
  • Verbrauchsgegenstände 
    wie zum Beispiel Lebens- und Genussmittel, Kosmetik, Vorräte
  • fremdes Eigentum, das sich im Haushalt befindet
  • Sicherungs- und Überwachungsanlagen, die der Sicherung der Wohnung dienen.

Wo überall ist der Hausrat versichert?

Versichert ist Ihr Hausrat

  • in Ihren Wohnräumen
  • in Ihrem Arbeitszimmer innerhalb Ihrer Wohnung 
  • in Keller- und Dachbodenräumen im Einfamilienhaus; im Mehrfamilienhaus nur dann, wenn es sich um abschließbare Abteile oder Gemeinschaftsräume handelt, z. B. Fahrrad- oder Waschkeller
  • in Nebengebäuden auf dem gleichen Grundstück 
  • in Ihrer Garage.

Über die Außenversicherung sind je nach Versicherer und Tarif zeitlich befristet Sachen des Hausrats weltweit versichert, wenn diese Eigentum des Versicherungsnehmers oder mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebender Personen sind.

Wie hoch sollte die Hausratversicherungssumme sein?

Die Hausratversicherungssumme soll dem Neuwert = Versicherungswert Ihres Hausrats entsprechen. Sie können diesen mittels eines Inventarverzeichnisses und den entsprechenden Anschaffungsbelegen ermitteln. 

Da dieses Verfahren sehr umständlich ist, rechnen die Versicherer mit durchschnittlichen Erfahrungswerten. Die Versicherer gehen davon aus, dass der Hausrat mit einer Versicherungssumme zwischen 650 und 800 Euro je Quadratmeter Wohnfläche nicht unterversichert ist. Der Hausrat einer 100 Quadratmeter großen Wohnung wäre dann je nach Versicherer mit einer Versicherungssumme zwischen 65.000 und 80.000 Euro zu versichern.

Wichtig: Übersteigt hingegen der tatsächliche Wert Ihres Hausrats die von den Versicherern empfohlene Versicherungssumme, müssen Sie den tatsächlichen höheren Wert als Hausratversicherungssumme ansetzen. Nur so stellen Sie sicher, dass Sie im Falle eines Totalschadens den entstandenen Schaden in voller Höhe, maximal bis zur vereinbarten Versicherungssumme, ersetzt bekommen und nicht unterversichert sind. 

Was passiert bei einer Unterversicherung?

Würden Sie als Versicherungsnehmer eine Hausratversicherungssumme angeben, die niedriger als der tatsächliche Versicherungswert zum Zeitpunkt des Schadens ist, würde Ihnen der Versicherer aufgrund einer bestehenden Unterversicherung die Entschädigungsleistung nach einem Schaden im Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert kürzen. Die Entschädigung bei einer bestehenden Unterversicherung wird mit folgender Formel berechnet:

$$ \mathsf{Entschädigung} = \mathsf{{Schadensbetrag\,x\,Versicherungssumme} \over \mathsf{Versicherungswert}} $$

Beispiel: Beträgt der tatsächliche Versicherungswert Ihres Hausrats 60.000 Euro, vereinbaren Sie (z. B., um etwas Beitrag zu sparen) jedoch nur eine Versicherungssumme in Höhe von 30.000 Euro, erhalten Sie bei einem entstandenen Schaden in Höhe von 5.000 Euro nur eine Entschädigung in Höhe von 2.500 Euro:

$$ \mathsf{{Schadensbetrag\,5.000\,Euro\,x\,Versicherungssumme\,30.000\,Euro} \over \mathsf{Versicherungswert\,60.000\,Euro}} = \mathsf{Entschädigung\,2.500\,Euro} $$

Übrigens: Auch die Erstattung versicherter Kosten, z. B. Schlossänderungskosten, Reparaturkosten für Gebäude- oder Leitungswasserschäden oder Aufräumungskosten würde im Fall einer bestehenden Unterversicherung im selben Verhältnis gekürzt.

Wogegen schützt die Hausratversicherung?
Im Vergleich auf die Details achten!

Grundsätzlich leistet die Hausratversicherung für entstandene Schäden durch 

  • Feuer
  • Leitungswasser
  • Sturm und Hagel
  • Einbruchdiebstahl
  • Vandalismus nach einem Einbruch
  • Raub.

Es erfolgt ein Schadensersatz beschädigter, zerstörter, gestohlener oder geraubter versicherter Sachen. Für beschädigte Sachen werden vom Versicherer die erforderlichen Reparaturkosten übernommen. Zerstörte, gestohlene oder geraubte Sachen werden zum Neuwert, d.h., nicht zum seinerzeit ursprünglichen Anschaffungswert, ersetzt.

Feuer

Die in der Hausratversicherung versicherte Gefahr „Feuer“ versichert Schäden durch:

Beispielsweise nicht beaufsichtigte Kerzen, im Bett oder auf dem Sofa herabfallende Zigarettenglut, mit Feuer spielende Kinder, Überhitzungen z.B. durch elektrische Heizgeräte oder Kurzschlüsse können zu einem Brand in Ihrer Wohnung führen und Ihren Hausrat beschädigen oder zerstören.

Schlägt ein Blitz in Ihr Wohngebäude oder sogar direkt in Ihre Wohnung ein, kann durch sehr hohe Temperaturen ein Feuer entstehen, in dessen Folge Ihr Hausrat beschädigt oder zerstört wird. Außerdem können durch die Kraft des Blitzeinschlags Beschädigungen am Gebäude auftreten, die zusätzlich Schäden an Ihrem Hausrat verursachen.

Infolge einer Überspannung durch Blitz können zum Beispiel Schäden an Computern, Fernsehern, Musikanlagen, Telefonanlagen, aber auch an Waschmaschinen und sonstigen elektrischen Geräten entstehen. In einem solchen Fall würden die Reparaturkosten übernommen.

Explodiert in Ihrem Haus beispielsweise die Heizungsanlage und werden durch das Zerbersten oder durch ein ausbrechendes Feuer Sachen Ihres Hausrats beschädigt oder zerstört, sind diese versichert. Auch sich entzündende und explodierende Feuerwerkskörper können Wohnungsbrände verursachen.

Von einem solchen Schaden können vor allem noch ältere Fernsehgeräte oder Monitore betroffen sein.

Wenngleich der Absturz eines Flugzeuges mit einhergehender Beschädigung Ihres Hausrats wohl eher unwahrscheinlich ist aber möglich sein kann, kann die Gefahr des Absturzes einer Drohne, deren Teile oder deren Ladung schon wahrscheinlicher werden.

Leitungswasser

Die in der Hausratversicherung versicherte Gefahr „Leitungswasser“ versichert:

Bricht ein Rohr oder reißt beispielsweise der Wasserzuleitungsschlauch der Waschmaschine ab oder läuft Wasser aus dem Wasserbett und werden durch das austretende Wasser Möbel oder andere versicherte Sachen Ihres Hausrats beschädigt, kommt die Hausratversicherung für den Ihnen entstandenen Schaden auf.  

Schäden, die durch das ausgetretene Leitungswasser hingegen Dritten, z.B. in darunterliegenden Wohnungen entstehen, werden nicht von Ihrer Hausratversicherung übernommen. Wenn Sie ein Verschulden trifft, wird Ihre Privathaftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen.

an Wasserrohren und Installationen der Wasserversorgung, die vom Mieter oder Wohnungseigentümer selbst auf eigene Kosten beschafft und nachträglich in das Gebäude eingebaut oder übernommen wurden und für die er die Gefahr trägt.

Sturm und Hagel

Die in der Hausratversicherung versicherte Gefahr „Sturm und Hagel“ versichert Schäden durch:

Sturmschäden werden ab einer Windstärke 8 auf der Beaufortskala (Bft) erstattet. Die Windgeschwindigkeit beträgt dann in etwa 10 Meter Höhe zwischen 62 und 74 km/h.

Stürzt durch einen orkanartigen Sturm mit Windstärke 11 und Windgeschwindigkeiten zwischen 105 und 115 km/h beispielsweise ein entwurzelter Baum auf Ihr Wohnhaus und wird das Dach beschädigt, dann sind Schäden an Ihrem Hausrat z.B. durch eindringendes Regenwasser versichert.

Die Schäden am Gebäude werden hingegen durch die Wohngebäudeversicherung ersetzt.

Schon häufig gingen in Deutschland heftige Hagelschläge mit Hagelkörnen so groß wie Golf- und sogar so groß wie Tennisbälle nieder. Oft begleitet von Gewittern, Starkregen und Sturmböen. Trifft der Hagel zum Beispiel infolge eines durchbrochenen Dachfensters oder eines zerstörten Daches auf Ihren versicherten Hausrat und beschädigt diesen, sind diese Schäden versichert. 

Die Schäden am Gebäude werden hingegen durch die Wohngebäudeversicherung ersetzt.

Einbruchdiebstahl

Die in der Hausratversicherung versicherte Gefahr „Einbruchdiebstahl“ versichert Schäden durch:

Nach einem Einbruch werden die Reparaturkosten vom Dieb beschädigter und die Wiederbeschaffungskosten vom Dieb gestohlener Sachen ersetzt. Wurden vom Einbrecher infolge des Einbruchs auch Teile am Gebäude beschädigt, werden vom Versicherer die Reparaturkosten übernommen. Einige Tarife sehen auch die Erstattung von Schlossänderungskosten vor.

Ein Einbruchdiebstahl liegt vor nach …

  • Unberechtigtem Eindringen in einen Raum eines Gebäudes,
    wenn der Dieb zum Beispiel mit Werkzeugen oder falschen Schlüsseln durch Türen oder Fenster einbricht;
  • Unberechtigtem Eindringen in einen Raum mittels richtiger Schlüssel,
    wenn der Dieb sich den richtigen Schlüssel durch einen Einbruchdiebstahl, Raub oder Diebstahl beschaffen konnte;
  • Aufbrechen eines Behältnisses in einem Raum eines Gebäudes,
    wenn der Dieb zum Beispiel mit Werkzeugen oder falschen Schlüsseln ein in einem Raum befindliches Behältnis, z.B. eine Geldkassette oder einen Tresor aufbricht;
  • Einschleichen und Verborgen halten,
    wenn der Dieb sich von anderen Personen gänzlich unbemerkt in das Gebäude eingeschlichen und verborgen hatte;
  • Gewaltsamer Sicherung des Diebesgutes,
    wenn der Dieb bei einem Diebstahl auf frischer Tat ertappt wurde und sich unter Anwendung oder Androhung von Gewalt das Diebesgut sichern konnte.

Beschädigen oder zerstören Einbrecher vorsätzlich die Sachen Ihres Hausrats, werden die Reparaturkosten beschädigter Sachen oder zerstörte Sachen zum Wiederbeschaffungswert ersetzt.

Vandalismus nach einem Einbruch liegt vor, wenn der Einbrecher -wie im Einbruchdiebstahl beschrieben- in die versicherte Wohnung eingedrungen war und dort versicherte Sachen vorsätzlich beschädigt oder zerstört hat.

Nach einem Raub werden die Ihnen geraubten Sachen zum Wiederbeschaffungswert und die Reparaturkosten beschädigter Sachen ersetzt.

Ein Raub liegt vor, bei

  • Anwendung von Gewalt,
    wenn vom Räuber gegen den Versicherungsnehmer oder eine mit ihm im gemeinsamen Haushalt lebende Person Gewalt angewendet wird, um den geleisteten Widerstand zur Wegnahme versicherter Sachen zu brechen. 
  • Androhung einer Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben,
    wenn Versicherte sich innerhalb der versicherten Wohnung oder innerhalb des Versicherungsortes Sachen nach Androhung von Gewalt mit Gefahr für die Unversehrtheit des Körpers oder des Lebens wegnehmen lassen 
  • Wegnahme von Sachen nach Verlust der Widerstandskraft des Opfers,
    wenn dem Opfer Sachen weggenommen werden, weil sein körperlicher Zustand zum Beispiel infolge eines Unfalls, einer Ohnmacht oder eines Herzinfarkts keinen Widerstand zulässt.

Sinnvolle Zusatzversicherungen zur Hausratversicherung

Ob eine Hausratversicherung im Vergleich günstig ist, hängt vor allem von mitversicherten Gefahren, Sachen und Kosten sowie den vereinbarten Entschädigungssummen ab.

So ist insbesondere der zusätzliche Einschluss der erweiterten Elementarversicherung, die gegen weitere Naturgefahren versichert, besonders sinnvoll und ausdrücklich empfehlenswert. Sie versichert Schäden, die unter anderem durch Überschwemmung, Rückstau, Schneedruck, Lawinen, Erdrutsch, Erdsenkung und Erdbeben am Hausrat entstehen.

Eine ergänzende Glasversicherung versichert gegen Glasbruchschäden, die z. B. an Fenstern, Türen, Wintergärten oder Möbeln entstehen können.

In der Hausratversicherung ist der Diebstahl von Fahrrädern oder Pedelecs nur aus der eigenen verschlossenen Wohnung, aus verschlossenen gemeinschaftlich genutzten Abstellräumen, dem eigenen verschlossenen Kellerraum oder der verschlossenen eigenen Garage versichert. Der zusätzliche Einschluss einer Fahrradversicherung ermöglicht aber auch dann den Schadensersatz, wenn das Fahrrad angeschlossen im Freien abgestellt und gestohlen wurde.

Erweiterte Elementarversicherung

Die erweiterte Elementarschadenversicherung (Naturgefahrenversicherung) versichert Ihren Hausrat zusätzlich gegen

wenn diese durch eine Ausuferung stehender oder fließender Gewässer oder durch Witterungsniederschläge verursacht wurde.

Die zahlreichen Bilder von Überschwemmungen, Fluten und Hochwassern der jüngsten Vergangenheit führen uns vor Augen, welche enormen Schäden durch das eindringende Wasser an Gebäuden und am Hausrat angerichtet werden können. Liegt Ihre Wohnung beispielsweise im Souterrain, oder ebenerdig oder auch im Erdgeschoss, oder haben Sie einen Keller mit Wohnräumen oder im Keller verschiedenen Hausrat abgestellt, dann wären infolge einer witterungsbedingten Überschwemmung Schäden an Ihrem Hausrat versichert.

wenn infolge einer Ausuferung stehender oder fließender Gewässer oder durch Witterungsniederschläge Wasser aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringt und Schäden am Hausrat entstehen.

Wird also z.B. infolge eines Starkregens Wasser aus den Abflüssen z.B. Ihrer Waschbecken, Toiletten, Duschkabinen, Badewannen oder den Bodenabflüssen austreten, sich in Ihrer Wohnung ausbreiten und Schäden an Ihrem Hausrat verursachen, sind diese Schäden versichert.

wenn infolge des Gewichts von Schnee- oder Eismassen Gebäude beschädigt werden und dadurch Schäden am Hausrat entstehen.

Beispielsweise können Dächer, Dachfenster, Oberlichter oder Dachluken von Gebäuden oder auch von Wintergärten aufgrund hoher Schnee- oder Eismassen einbrechen. Ein daraus entstehender Schaden an Ihrem Hausrat wäre dann versichert.

wenn an Berghängen Schnee- oder Eismassen niedergehen, das Gebäude beschädigen und Ihr versicherter Hausrat im Gebäude Schaden nimmt, sind diese Schäden versichert.

wenn naturbedingt Erd- oder Gesteinsmassen abrutschen oder abstürzen und Schäden am Hausrat verursachen.

Bilder durch Erdrutsch zerstörter Häuser zeigen sich insbesondere nach Starkregen, bei Überschwemmungen oder bei Tauwetter. Erdrutsche können ganze Häuser zerstören oder unter sich begraben. Wird infolge eines Erdrutsches Ihr Hausrat beschädigt oder zerstört, sind diese Schäden versichert.

wenn eine naturbedingte Absenkung des Erdbodens über naturbedingten Hohlräumen zu Schäden am Hausrat führt.

Das kann dann der Fall sein, wenn eine solche Erdsenkung, zum Beispiel durch eine naturbedingte Unterspülung, das Gebäude beschädigt und infolge dessen Schäden an Ihrem Hausrat entstehen. Schäden durch eine Erdsenkung infolge von Menschen gemachten Hohlräumen, wie z.B. Tunnel, Schächte, Bergbau sind hingegen nicht versichert.

wenn naturbedingt eine Erschütterung des Erdbodens zu Schäden an Ihrem Hausrat führt, sind diese versichert.

wenn eine plötzliche Druckentladung beim Aufreißen der Erdkruste, verbunden mit Lavaergüssen, Asche-Eruptionen oder dem Austritt von sonstigen Materialien und von Gasen Schäden am Hausrat verursachen, sind diese Schäden versichert.

Das könnte z.B. dann der Fall sein, wenn durch einen fernen Vulkanausbruch über Winde transportierte Aschewolken Ihren Hausrat beschädigen.

Glasversicherung

In der Glasversicherung wird der durch Glasbruch an fertig eingesetzten oder montierten Scheiben, Platten und Spiegeln entstehende Schaden ersetzt.

Für künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, Glasplatten und Glasspiegel ist die Entschädigung je nach gewähltem Versicherer und Tarif entsprechend der Versicherungsbedingungen betraglich begrenzt.

Je nach Versicherer und Tarif können auch Scheiben und Platten aus Kunststoff, Platten aus Glaskeramik (z. B. Cerankochfelder), Glasbausteine und Profilbaugläser, Lichtkuppeln aus Glas oder Kunststoff, Scheiben von Sonnenkollektoren einschließlich deren Rahmen gegen Bruchschäden versichert sein.

Fahrradversicherung

In Deutschland werden pro Jahr etwa 270.000 Fahrräder gestohlen. Das sind etwa 740 am Tag oder in jeder Minute zwei. 

Wenn Sie Ihr Fahrrad in Ihrem Keller, in Ihrer Garage oder in Ihrer Wohnung verschlossen abgestellt haben und es wird bei einem Einbruchdiebstahl entwendet, ist der Ihnen entstandene Schaden in Ihrer Hausratversicherung versichert.

Anders verhält es sich, wenn Sie Ihr Fahrrad im Freien abstellen und Ihr Fahrrad gestohlen wird. Ihre Hausratversicherung wird Ihnen in diesem Fall den entstandenen Schaden nur dann ersetzen, wenn das Fahrrad mit einem Fahrradschloss gesichert war und Sie den Fahrraddiebstahl in Ihrer Hausratversicherung über einen Zusatzbaustein gesondert versichert haben. 

Entschädigungsgrenze: Achten Sie bei dem zusätzlichen Einschluss der Fahrradversicherung in Ihrer Hausratversicherung darauf, die richtige Höhe der Entschädigungsgrenze zu wählen. Diese kann je nach gewähltem Tarif als Eurobetrag oder als prozentualer Anteil der vereinbarten Hausratversicherungssumme ausgewählt werden. 

Nachtzeitklausel: Achten Sie bei dem zusätzlichen Einschluss der Fahrradversicherung in Ihrer Hausratversicherung besonders darauf, dass Ihr Fahrrad rund um die Uhr gegen Diebstahl versichert ist und sich in den Versicherungsbedingungen keine zeitliche Einschränkung finden lässt. Das Vorhandensein einer Nachtzeitklausel würde den Schadensersatz ausschließen, wenn sich der Fahrraddiebstahl in der Zeit zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr ereignen würde. 

Wenn Sie ein Pedelec mit einer Motorleistung von bis zu 250 Watt haben, dessen Elektromotor sich nur dann einschaltet, wenn Sie in die Pedalen treten und sich wieder ausschaltet, wenn Sie eine Geschwindigkeit von 25 km/h erreicht haben, dann ist dieses wie ein Fahrrad versicherbar. Leistungsstärkere Pedelecs müssen über eine Kraftfahrtversicherung versichert werden.

Wichtige Leistungseinschlüsse zur Hausratversicherung

Der Wettbewerb unter den Versicherungsgesellschaften ist groß. So buhlen die Versicherer mit immer mehr Leistungserweiterungen und günstigeren Beiträgen um neue Kunden. Für die Versicherungsnehmer ist das von Vorteil, weil sich dadurch der Versicherungsschutz umfangreicher ausgestalten lässt und das eigene Portemonnaie geschont wird.

Nachstehend können wir nur auf einige aus unserer Sicht wichtige Leistungserweiterungen hinweisen:

Verschiedene Versicherer versichern in der Hausratversicherung je nach gewähltem Tarif auch Schäden, die durch grob fahrlässiges Verhalten entstehen. 

So handeln Sie grob fahrlässig, wenn Sie in besonders schwerem Maße die erforderliche Sorgfalt verletzen. 

Lassen Sie zum Beispiel die Balkon- oder Terrassentür aufgekippt oder schließen Sie Ihre Wohnungseingangstür nicht richtig ab und fahren Sie für ein paar Tage in den Urlaub, könnte Ihnen grob fahrlässiges Verhalten vorgeworfen werden.

Haben Sie die Mitversicherung von Schäden infolge grober Fahrlässigkeit mitversichert, würde der Versicherer nach einem Einbruchdiebstahlsschaden den Schaden ohne eine Leistungskürzung ersetzen. 

Achten Sie darauf, dass sich in den Versicherungsbedingungen keine betraglichen Begrenzungen finden lassen und die Schäden infolge grober Fahrlässigkeit bis zur Versicherungssumme mitversichert sind.

Verschiedene Versicherer versichern in der Hausratversicherung je nach gewähltem Tarif auch Schäden, die durch grob fahrlässige Verletzung von Obliegenheiten entstehen. Die Ihnen übertragenen Obliegenheiten sind als Sicherheitsvorschriften in den Versicherungsbedingungen Ihrer Hausratversicherung aufgeführt.

Haben Sie das gewusst? Dann schauen Sie am besten gleich in Ihre Versicherungsbedingungen und informieren Sie sich über Ihre Obliegenheiten.

Denn wenn Sie die Ihnen übertragenen Obliegenheiten verletzen, kann Ihnen der Versicherer nach einem dadurch entstandenen Schaden die Schadensersatzleistungen ganz oder teilweise verweigern. Außerdem ist der Versicherer berechtigt, den bestehenden Versicherungsvertrag zu kündigen.

Sie verstoßen zum Beispiel gegen eine Obliegenheit, wenn Sie die Sicherheitsvorschriften in der kalten Jahreszeit verletzen und Ihre Wohnung zum Beispiel während eines Urlaubes an der Sonne nicht beheizen. Entsteht dadurch ein Leitungswasserschaden infolge eines frostbedingten Rohrbruchs, wäre der Versicherer von der Erstattung des Schadens ganz oder teilweise befreit. 

Haben Sie die Mitversicherung von Schäden infolge grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheiten mitversichert, würde der Versicherer nach einem Schaden den Schaden ersetzen. 

Achten Sie darauf, dass sich in den Versicherungsbedingungen keine betraglichen Begrenzungen finden lassen und die Schäden infolge grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheiten bis zur Versicherungssumme mitversichert sind.

Verschiedene Versicherer versichern in der Hausratversicherung je nach gewähltem Tarif auch die Leistungsgarantie gegenüber den GDV-Musterbedingungen.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) formuliert gemeinsam mit Versicherungsunternehmen, Versicherungsvermittlern, Verbraucherschutzorganisationen und Juristen in verschiedenen Versicherungssparten kundenfreundliche Musterbedingungen. 

Versicherer, die eine Leistungsgarantie gegenüber den GDV-Musterbedingungen aussprechen, garantieren Ihren Versicherungsnehmern, dass die dem abgeschlossenen Versicherungsvertrag zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen in keinem Punkt negativ von den kundenfreundlichen GDV-Musterbedingungen abweichen.

Verschiedene Versicherer versichern in der Hausratversicherung je nach gewähltem Tarif auch künftige Verbesserungen der Versicherungsbedingungen im abgeschlossenen Tarif, wenn diese Verbesserungen nicht an einen Mehrbeitrag gebunden sind. Die verbesserten Bedingungen gelten dann zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens auch für den bereits abgeschlossenen Versicherungsvertrag.

Verschiedene Versicherer versichern in der Hausratversicherung je nach gewähltem Tarif auch Schäden durch Verpuffung, Rauch, Ruß sowie Sengschäden jeweils bis zu festgelegten betraglichen Begrenzungen. 

Ausgewählte Tarife erstatten Schäden infolge Verpuffung, Rauch und Ruß auch bis zur vereinbarten Versicherungssumme.

Rauch- und Rußschäden müssen nicht immer zwangsweise von einem Brand in Ihrer eigenen Wohnung ausgehen. So kann ein Wohnungsbrand in einer unter Ihrer Wohnung liegenden anderen Wohnung entstehen und Ihren Hausrat durch aufsteigenden Rauch sowie durch Verrußung oder Kontaminierung mit Giften und Schadstoffen im schlimmsten Fall vollständig zerstören und somit einen enormen finanziellen Schaden auslösen.

Hinweis: In einem solchen Fall würde beim Einschluss der Rauch- und Rußschäden bis zur vereinbarten Versicherungssumme Ihre Hausratversicherung den zerstörten Hausrat zum Wiederbeschaffungswert ersetzen. Eine vielleicht vorhandene Privathaftpflichtversicherung des Schadenverursachers würde hingegen die zerstörten Sachen nur zu deren Zeitwert erstatten.

Interessante Leistungseinschlüsse zur Hausratversicherung

Je nach ausgewähltem Tarif lassen sich zusätzlich weitere Leistungseinschlüsse in der Hausratversicherung vereinbaren. Allerdings ist ein möglicher Schadensersatz je nach Tarif und Leistungserweiterung bis zu einer bestimmten Entschädigungsgrenze festgelegt.

Nachstehend können wir nur auf einige aus unserer Sicht wichtige Leistungserweiterungen hinweisen:

Verschiedene Versicherer versichern in der Hausratversicherung je nach gewähltem Tarif auch den Diebstahl von Sachen aus dem verschlossenen Kraftfahrzeug bis zu jeweils festgelegten betraglichen Begrenzungen. Achten Sie auch darauf, dass sich dieser Versicherungsschutz auf verschiedene benannte Länder beschränken kann. Einige Tarife bieten sogar eine weltweite Deckung an oder schließen auch den Diebstahl versicherter Sachen aus dem verschlossenen Kfz-Anhänger, Wohnwagen oder Wohnmobil ein.

Nachtzeitklausel: Achten Sie darauf, dass sich in den Versicherungsbedingungen keine zeitlichen Einschränkungen finden lassen und Diebstähle aus verschlossenen Kraftfahrzeugen rund um die Uhr versichert sind. Einige Tarife sehen eine Nachtzeitklausel vor, die eine Entschädigung ausschließt, wenn der Diebstahl zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr erfolgte.

Verschiedene Versicherer versichern in der Hausratversicherung je nach gewähltem Tarif auch den Diebstahl von Krankenfahrstühlen oder Kinderwagen zum Beispiel aus dem Treppenhaus bis zu jeweils festgelegten betraglichen Begrenzungen. 

Nachtzeitklausel: Achten Sie darauf, dass sich in den Versicherungsbedingungen keine zeitlichen Einschränkungen finden lassen und Diebstähle von Krankenfahrstühlen und Kinderwagen rund um die Uhr versichert sind. Einige Tarife sehen eine Nachtzeitklausel vor, die eine Entschädigung ausschließt, wenn der Diebstahl zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr erfolgte.

Verschiedene Versicherer versichern in der Hausratversicherung je nach gewähltem Tarif auch den Diebstahl von Wäsche zum Beispiel auf der Wäscheleine oder von Gartenmöbeln und Gartengeräten auf dem versicherten Grundstück bis zu festgelegten betraglichen Begrenzungen. 

Nachtzeitklausel: Achten Sie darauf, dass sich in den Versicherungsbedingungen keine zeitlichen Einschränkungen finden lassen und Diebstähle von Wäsche, Gartenmöbeln und Gartengeräten rund um die Uhr versichert sind. Einige Tarife sehen eine Nachtzeitklausel vor, die eine Entschädigung ausschließt, wenn der Diebstahl zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr erfolgte.

Verschiedene Versicherer versichern in der Hausratversicherung je nach gewähltem Tarif auch den Diebstahl von Sachen aus dem Kranken- oder Kurbettzimmer bis zu festgelegten betraglichen Begrenzungen. Die Entschädigungsgrenzen für Wertsachen und Bargeld können dabei abweichend sein.

Nachtzeitklausel: Achten Sie darauf, dass sich in den Versicherungsbedingungen keine zeitlichen Einschränkungen finden lassen und Diebstähle von Sachen aus dem Kranken- oder Kurbettzimmer rund um die Uhr versichert sind. Einige Tarife sehen eine Nachtzeitklausel vor, die eine Entschädigung ausschließt, wenn der Diebstahl zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr erfolgte.

Ist nach einem Schaden Ihre Wohnung unbewohnbar geworden, erstatten Ihnen die Hausratversicherung die Kosten für die Unterbringung in einem Hotel ohne weitere Nebenkosten, wie zum Beispiel das Frühstück. Je nach Versicherer und gewähltem Tarif ist die Erstattung auf eine bestimmte Anzahl von Tagen und einen bestimmten Tagessatz begrenzt.

Tritt während Ihrer Urlaubsreise zum Beispiel infolge eines Brandes ein größerer Schaden an Ihrem Hausrat ein, erstattet Ihnen die Hausratversicherung die Kosten für die Rückreise. Je nach Versicherer und gewähltem Tarif muss als Voraussetzung für die Erstattung eine bestimmte Mindestschadensumme erfüllt sein. Außerdem unterscheiden sich in den einzelnen Tarifen die Erstattungssätze.

Wie Sie selbst feststellen werden, macht es sich aufgrund der großen Tarifvielfalt und des umfangreichen Leistungsspektrums der verschiedenen Versicherer erforderlich, die möglichen Leistungen und die daraus resultierenden Beiträge in einem übersichtlichen Tarifvergleich gegenüberzustellen.

Mit dem kostenlosen und unabhängigen Tarifvergleichsrechner für Hausratversicherungen geben wir Ihnen auf heim-und-immobilie.de das passende Instrument an die Hand, damit Sie Ihren Wunschtarif für Ihre Hausratversicherung finden. 

Gerade dann, wenn Sie schon über längere Zeit eine Hausratversicherung besitzen, lohnt sich der Vergleich. Denn oft erhalten Sie heute umfangreicheren Versicherungsschutz zu deutlich günstigeren Beiträgen. 

Und das Beste daran: Sie können Ihren Wunschtarif gleich online und ohne Unterschrift abschließen.

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Hausratversicherung bei Wohnungswechsel ‒ was tun?

Wenn Sie Ihre Wohnung innerhalb Deutschlands wechseln, bleibt Ihre Hausratversicherung weiterhin bestehen. Sie können also Ihre Hausratversicherung infolge eines Umzuges nicht kündigen. Stattdessen zieht Ihre Hausratversicherung mit in Ihre neue Wohnung um. 

Sie sind noch vor dem Umzugsbeginn verpflichtet, Ihren Hausratversicherer über den Umzug zu informieren und müssen dabei den Umzugstermin und die Wohnfläche der neuen Wohnung bekanntgeben. Denn für die Zeit des Umzuges und je nach gewähltem Tarif einen bis drei Monate danach ist der Hausrat in der alten und in der neuen Wohnung versichert. So haben Sie ausreichend Zeit, Ihren Umzug durchzuführen.

Versäumen Sie also nicht, Ihrem Hausratversicherer die neue Anschrift und die neue Wohnfläche mitzuteilen. Denn ziehen Sie in eine größere Wohnung, muss die Versicherungssumme entsprechend angepasst werden, damit Sie nicht unterversichert sind. Das hätte zur Folge, dass Ihnen in einem eintretenden Schadenfall der Versicherer die Leistungen kürzt. Wenn Sie in eine kleinere Wohnung ziehen und die neue Quadratmeterzahl dem Versicherer nicht melden, kann er die Versicherungssumme ebenfalls nicht anpassen und Sie zahlen dann zu viel Beitrag.

Hausratversicherung bei Zusammenzug ‒ was tun?

Haben Sie Ihre neue Liebe gefunden und sich entschieden, gemeinsam in eine Wohnung zu ziehen, kann bei Vorliegen zweier Hausratversicherungen die zuletzt abgeschlossene Hausratversicherung nach dem Zusammenzug fristlos gekündigt werden. Achten Sie darauf, dass sich bei der Zusammenlegung zweier Hausstände der Wert des zu versichernden Hausrates erhöht. Ermitteln Sie deswegen die neue Versicherungssumme und melden Sie diese Ihrem Hausratversicherer.

Hausratversicherung nach Trennung ‒ was tun?

Trennen sich Ehepaare und zieht ein Ehepartner aus der bisherigen gemeinsamen Wohnung in eine neue Wohnung oder ziehen beide Ehepartner jeweils in eine neue Wohnung, ist der Hausrat zunächst in beiden Wohnungen versichert. Je nach ausgewähltem Tarif ist der Versicherungsschutz in beiden Wohnungen unterschiedlich lang befristet. 

Während der bisherige Versicherungsnehmer nach einem Auszug aus der bisherigen Wohnung seine Hausratversicherung nur auf die neue Wohnung anpassen muss, muss der Ehepartner, der nicht der Versicherungsnehmer der Hausratversicherung war, sich bei Bedarf eine neue Hausratversicherung besorgen.    

Im Übrigen gilt das gleiche für eheähnliche Gemeinschaften und Lebenspartnerschaften, wenn beide Partner in der bisher gemeinsamen Wohnung behördlich angemeldet waren.

Hausratversicherung kündigen

Zum Vertragsablauf
Sie können Ihre Hausratversicherung ordentlich zum Ablauf des Vertrages mit einer Frist von 3 Monaten kündigen. Das bedeutet, dass Ihr Kündigungsschreiben spätestens 3 Monate vor dem Ablaufdatum des Versicherungsvertrages beim Versicherer eingegangen sein muss. Sie können die Kündigung per Post, via E-Mail oder auch in einem gegebenenfalls vorhandenem Onlineformular auf der Webseite des Versicherers versenden.

Bei Zusammenzug 
Bei Zusammenzug in eine gemeinsame Wohnung können Sie von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, wenn zwei Hausratversicherungen bestehen und Ihre Hausratversicherung die jüngere der beiden ist und folglich zuletzt abgeschlossen wurde. Ihre Hausratversicherung können Sie in diesem Fall mit sofortiger Wirkung fristlos kündigen.

Bei Umzug ins Ausland oder in ein Alten- oder Pflegeheim
Außerdem besteht ein Sonderkündigungsrecht mit sofortiger Wirkung, wenn Sie ins Ausland oder in ein Alten- oder Pflegeheim umziehen.

Nach Beitragserhöhung
Ändert der Versicherer seine Beitragssätze und erhöht sich dadurch Ihr Beitrag ohne dass sich Leistungen verbessern, können Sie innerhalb eines Monats nach Kenntnisnahme der Beitragserhöhung die Hausratversicherung kündigen. Wirksam wird die Kündigung einen Monat nach dem Tag des Zugangs der Kündigung beim Versicherer. 

Nach einem Schaden
Nach einem gemeldeten Schaden können Sie nach dessen Regulierung innerhalb eines Monats Ihre Hausratversicherung kündigen. Dabei ist es unerheblich, ob seitens des Versicherers eine Entschädigungsleistung erfolgte oder nicht.

Nach dem Ableben
Verstirbt der Versicherungsnehmer und wird die Hausratversicherung nicht auf einen Hinterbliebenen übertragen, wird die Versicherung nach Kenntnisnahme des Todes durch den Versicherer beendet.

Haftpflicht- und Hausratversicherung als Kombination

Die Hausrat- und die Privathaftpflichtversicherung sind in deutschen Haushalten am weitesten verbreitet. Manche Versicherer bieten eine Kombination beider Verträge an. Jedoch gibt es für solche Alternativen keinen geeigneten Haftpflicht-Hausratversicherung-Kombi-Vergleich. Ohnehin ist es besser, für die Auswahl der Hausratversicherung und der Privathaftpflichtversicherung jeweils einen eigenen Tarifvergleich durchzuführen. Denn Hausratversicherung-Testsieger müssen nicht immer auch in der Privathaftpflichtversicherung Testsieger sein. So können Sie auf heim-und-immobilie.de die Tarifvergleiche sehr einfach und genau gemäß Ihren gewünschten Leistungs- und Beitragskriterien durchführen.

Insbesondere dann, wenn Ihre Hausratversicherung schon in die Jahre gekommen ist, lohnt sich der Hausratversicherung-Vergleich. Denn inzwischen haben sich sehr viele Leistungen verbessert und der dann umfangreichere Versicherungsschutz ist zudem oft sogar günstiger zu haben.

Ihre neue Hausratversicherung können Sie direkt online und ohne Unterschrift aus dem Tarifvergleich heraus abschließen.

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Vergleich mit dem Rechner auf
heim-und-immobilie.de

Der Vergleich von Hausratversicherungen auf heim-und-immobilie.de geht sehr einfach von der Hand. Nur wenige Angaben führen zum gewünschten Ergebnis. Zahlreiche Tarife der verschiedensten Versicherer, darunter auch Hausratversicherung-Testsieger, werden übersichtlich angezeigt. Sie können sich für eine günstige Hausratversicherung entscheiden, die trotzdem einen umfangreichen Versicherungsschutz bietet.

Haben Sie sich für Ihren Wunschtarif entschieden, können Sie diesen direkt online und ohne Risiko beantragen, denn im Zweifel können Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen.

Bei auftretenden Fragen stehen Ihnen unsre Versicherungsexperten telefonisch, via Chat oder E-Mail zur Verfügung.
 

Sie haben Fragen rund um Versicherungen?

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Häufige Fragen und Antworten kurz erklärt

Unabhängig von einem Vergleich der Hausratversicherungen, sind folgende Schäden grundsätzlich nicht mitversichert:

  • Schäden infolge von Krieg, kriegsähnlichen Ereignissen, Bürgerkrieg, Revolten, Rebellion und Aufstand
  • Schäden infolge innerer Unruhen
    Verschiedene Versicherer sehen in angebotenen Tarifen Versicherungsschutz für eintretende Schäden durch innere Unruhen bis zu bestimmten betraglichen Begrenzungen vor.
  • Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung, oder radioaktive Substanzen.

Das kommt darauf an. Sie sind über die vertraglich festgelegten und benannten Obliegenheiten verpflichtet, eine sogenannte Gefahrenerhöhung zu melden. Dazu gehört beispielsweise auch die Erstellung eines Baugerüstes vor Ihrem Fenster. 

Melden Sie die Gefahrerhöhung nicht, kann die Versicherung nach einem Schaden die Leistung teilweise kürzen oder sogar ablehnen. Auch, wenn Sie eine längere Abwesenheit (in der Regel ab sechs Wochen) planen, kann dies eine Gefahrenerhöhung für die Hausratversicherung darstellen: Ein Vergleich der Bedingungen gibt Ihnen Aufschluss.

Nein, eine private Hausratversicherung ist grundsätzlich nicht steuerlich absetzbar. Eine anteilige Absetzung ist möglich, wenn Sie in Ihrer Wohnung ein Arbeitszimmer nutzen. Der absetzbare Anteil berechnet sich nach der Fläche des Arbeitszimmers im Verhältnis zur Wohnfläche und kann als Werbungskosten in der Steuererklärung angegeben werden.

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