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Photovoltaikanlagen sind eine Investition in die Zukunft, aber sie sind eben eine Investition. Ihre Anlage auf dem Hausdach oder auf dem Versicherungsgrundstück ist Sturm, Hagel, Schneedruck, Gewitter und anderen Gefahren, wie zum Beispiel Diebstahl oder Vandalismus ausgesetzt. Mit einer Photovoltaik-Versicherung sichern Sie sich gegen hohe Reparaturkosten ab. Lesen Sie bei heim-und-immobilie.de, worauf Sie bei der Auswahl dieser Versicherung achten müssen.

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Was ist eine Photovoltaik-Versicherung?

Mit einer Photovoltaikanlage haben Sie eine umweltbewusste Technologie installiert, die hilft, den CO2-Ausstoß zu senken. Solche Anlagen bedeuten zum Teil hohe Investitionen, die es langfristig abzusichern gilt. Es versteht sich von selbst, dass auf einem Dach angebrachte Elemente der Witterung ausgesetzt und auch vor Beschädigungen durch Tiere, Vandalismus oder gar Diebstahl nicht gefeit sind. Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gehen die teuersten Reparaturen an Photovoltaikanlagen auf Schäden durch Feuer, Sturm und Überspannung zurück. 

Ist Ihre Solaranlage beschädigt, entgehen Ihnen für diesen Zeitraum außerdem die Vergütungen für die Einspeisung ins Stromnetz oder Einnahmen aus der Direktvermarktung. Eine Photovoltaik-Versicherung sichert Sie gegen eben diese Kosten ab: Sie übernimmt im Schadensfall die Reparaturkosten und je nach Police auch Ertragsausfälle. Eine gute Photovoltaik-Versicherung deckt Schäden an allen Anlagenteilen (Dach- und Freiflächenanlagen) ab – inklusive Paneele, Wechselrichter, Zähler, Montagesystem und Anschlüsse.

Zur Absicherung können Sie eine eigenständige Photovoltaik-Versicherung abschließen oder über entsprechende Zusatzbausteine die Photovoltaik-Versicherung in die Wohngebäudeversicherung integrieren.

Umfang und Unterschiede der Photovoltaik-Versicherung

Eine Photovoltaik-Versicherung deckt in der Regel jene Schäden ab, die an Ihrer Photovoltaikanlage durch 

  • Elementargefahren wie Sturm, Hagel und Schneedruck
  • Feuer und Explosion 
  • Wasser, Frost sowie
  • Überspannung infolge eines Blitzschlags

entstehen. Weitere Gefahren sind je nach Versicherer und Tarif versicherbar, darunter zählen:

  • Diebstahl 
  • Tierbisse, etwa an Kabeln durch Marder
  • Kurzschluss 
  • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit 
  • grobe Fahrlässigkeit 
  • Vorsatz Dritter, Vandalismus
  • Ertragsausfall.

Gerade für Schäden, die durch eigene Bedienungsfehler, grobe Fahrlässigkeit oder auch durch Tierbisse entstehen können, lohnt es sich, die Photovoltaik-Versicherungen im Vergleich zu betrachten. Es spielt bei der Auswahl nicht nur eine Rolle, ob diese jeweiligen Gefährdungen überhaupt mitversichert sind, sondern auch bis zu welcher Schadenshöhe. Ergänzend zu den klassischen Modulen einer Photovoltaik-Versicherung können Sie über Ergänzungsbausteine den Versicherungsschutz erweitern und beispielsweise Entschädigungen für folgende Leistungen einschließen:

  • Aufräum-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten, auch für Erdreich
  • Kosten, die durch Bewegung oder Schutz nicht beschädigter Objekte anfallen
  • Erd-, Pflaster- und Maurerarbeiten
  • Gerüststellung, Bergung, Frachtkosten
  • Bereitstellung eines Provisoriums
  • Deckungserweiterung der Photovoltaik-Versicherung mit Speicher (auch Solarakkumulatoren oder Solarbatterien).

Häufig basiert die Photovoltaik-Versicherung auf einer angepassten Elektronikversicherung. Die Allgemeinen Bedingungen zur Elektronikversicherung (ABE) wiederum umfassen eine Allgefahrendeckung, welche den Vorteil hat, dass alles versichert ist, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. In einem solchen Fall ist der Versicherungsschutz sehr weitgehend, denn ausgeschlossen sind nur Schäden durch Vorsatz, Kriege, Kernenergie, Erdbeben und normalen Verschleiß. 

Die einzelnen Bausteine der Leistungen variieren je nach Anbieter und Tarif, insbesondere auch danach, ob es sich um eine separate Photovoltaik-Versicherung oder eine Ergänzung der Wohngebäudeversicherung handelt. Ein Vergleich von Leistungen und Kosten ist auf jeden Fall empfehlenswert, damit Ihre individuellen Ansprüche an den Versicherungsschutz erfüllt werden können. 

Achten Sie außerdem darauf, dass einige Wohngebäudeversicherungen bereits von vornherein eine integrierte Photovoltaik-Versicherung enthalten können. Überprüfen Sie dies sowie die Leistungen der Police, um eine unnötige Doppelversicherung auszuschließen.

Die Betreiber-Haftpflicht für Photovoltaikanlagen

Aber nicht nur Schäden an Ihrer eigenen Anlage selbst sollten Sie über eine Photovoltaik-Versicherung absichern. Denn als Betreiber von Photovoltaikanlagen haften Sie auch für Schäden, die durch diese Anlagen gegenüber Dritten entstehen. Das können zum Beispiel Schäden eines durch Kurzschluss entfachten Feuers sein, das auf Nachbargebäude übergreift oder durch Module entfacht wurde, die auf einem fremd angemieteten Dach oder Grundstück angebracht wurden. Auch infolge eines heftigen Sturms herumfliegende oder herabfallende Module können zu Sach- und Personenschäden fremder Dritter führen. 

Sobald Sie als Betreiber einer Photovoltaikanlage elektrischen Strom in das öffentliche Stromnetz einspeisen, steuerliche Vergünstigungen sowie Einspeisevergütungen erhalten, gelten Sie als Gewerbetreibender. Weder Ihre Privathaftpflichtversicherung noch Ihre Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung kommen dann für diese Haftpflichtschäden auf. 

Aus diesem Grund ist es für Sie als Anlagenbetreiber unerlässlich, eine Betreiber-Haftpflichtversicherung abzuschließen.

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Ergänzende Photovoltaik-Versicherungen 

Neben der Photovoltaik-Versicherung und der Betreiber-Haftpflichtversicherung gibt es zwei weitere Versicherungen für Photovoltaikanlagen: die Montageversicherung und die Solarparkversicherung.

Die Photovoltaik-Montageversicherung

Ganz gleich, ob Sie Ihre Photovoltaikanlage selbst montieren oder damit einen Fachbetrieb beauftragen: Auch während der Installationsphase können Schäden an der Anlage entstehen – beispielsweise durch Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung von Bauteilen oder Vandalismus. Müssen Bauteile nachgekauft werden oder treten größere Verzögerungen ein, bringt dies ungeplante Kosten für Sie, aber auch für das mit der Montage beauftragte Unternehmen mit sich.

Mit einer Montageversicherung lassen sich diese Kosten versichern. Unterschieden wird dabei nach einer Einzelbeantragung und der umsatzbezogenen Deckung. Einzelbeantragungen bieten sich für Privatpersonen an, die Ihre Anlage selbst montieren, oder für Firmen, die nur einmalig oder selten eine Photovoltaikanlage installieren. Für Monteure, die regelmäßig Photovoltaikanlagen bauen, lohnt sich dagegen die umsatzbasierte Variante.

Solarparkversicherungen

Die üblichen Versicherungen für Photovoltaikanlagen sind begrenzt auf bestimmte maximale Anlagengrößen (Fläche und Leistung) bzw. maximale Versicherungssummen. Betreiben Sie einen Solarpark oder eine größere Photovoltaikanlage, sind diese Versicherungen in der Regel nicht ausreichend. Für Solarparks, Photovoltaik-Kraftwerke und Photovoltaik-Freiflächenanlagen gibt es spezielle Versicherungslösungen.

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Was kostet eine Photovoltaik-Versicherung?

Möchten Sie Ihre Photovoltaikanlage versichern, sind die Kosten auch wesentlicher Bestandteil für die Entscheidungsfindung. Dennoch sollte nicht allein der Preis ausschlaggebend sein, sondern Sie sollten die Policen genau vergleichen, damit alle für Sie relevanten Leistungen enthalten sind.

Die preislichen Unterschiede sind nicht unerheblich – so gibt es Tarife bereits ab 60 Euro pro Jahr, andere Photovoltaik-Versicherungen wiederum kosten abhängig vom Leistungsumfang rund 250 Euro jährlich. Das Gleiche gilt, wenn Sie die Photovoltaik-Versicherung über Ihre Wohngebäudeversicherung abschließen möchten. Auch hier gibt es Beitragshöhen zwischen etwa 40 bis rund 100 Euro pro Jahr. Über unseren Versicherungsvergleichsrechner können Sie die unterschiedlichen Tarife verschiedener Anbieter sowie die enthaltenen Leistungen und Deckungssummen innerhalb weniger Minuten vergleichen und Ihre gewünschte Tarifvariante direkt online ohne Unterschrift abschließen.

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Häufige Fragen und Antworten kurz erklärt

Eine Allgefahren-Deckung bedeutet, dass alle Risiken bzw. Gefahren versichert sind, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind. In der Regel ist ein solcher Versicherungsschutz sehr umfassend, da oft nur unkalkulierbare Gefahren wie Atomunfälle, Erdbeben oder Kriege vorsätzlich vom Versicherungsnehmer oder seiner Angehörigen herbeigeführte Schäden und Schäden durch normalen Verschleiß ausgeschlossen sind. Dennoch sollten Sie auf jeden Fall einen Blick ins Kleingedruckte werfen, ob in der Photovoltaik-Versicherung noch andere Gefahren „ausdrücklich ausgeschlossen“ sind.

Ja, die Kosten für eine Photovoltaik-Versicherung sind von der Steuer absetzbar. Die Versicherung für Ihre Anlage stellt einen Aufwand dar, der sich als Betriebsausgabe geltend machen lässt. Sie können übrigens auch weitere anfallende Kosten im direkten Zusammenhang – wie etwa eine Dachsanierung oder Kreditzinsen eines Darlehens im Zusammenhang mit dem Betrieb der Photovoltaikanlage– unter den Betriebsausgaben anführen. 

Die Anschaffungskosten für die Photovoltaikanlage und alle direkt damit verbundenen Aufwände, wie etwa die Montage und Zusatzgeräte müssen Sie wiederum über die festgelegte Nutzungsdauer von 20 Jahren abschreiben. Bei einer privaten, selbst genutzten Immobilie können Sie anfallende Lohn-, Fahrt- und Maschinenkosten im Zuge einer Wartung der Anlage als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich geltend machen.

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