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Für 2020 beziffert der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) die Summe der durch Sturm und Hagel angerichteten Sachschäden in Deutschland auf rund 1,6 Milliarden Euro. Größter Kostenfaktor war der Sturm „Sabine“, der allein Schäden von 675 Millionen Euro anrichtete. Dieser riesige Betrag ist sinnbildlich für das Zerstörungspotenzial derartiger Wetterereignisse. Für Immobilienbesitzer und Hauseigentümer empfiehlt sich ein geeigneter Versicherungsschutz, um Sturmschäden abzudecken.

Sturmschäden: Welche Versicherung zahlt?

Abgedeckte Dächer, umgefallene Bäume oder zerstörte Gartenschuppen sind nur einige Beispiele für Schäden, die durch heftige Stürme verursacht werden können. Je nachdem, wo und welche Schäden entstehen, greifen unterschiedliche Versicherungen. So sind Sturmschäden am Haus selbst – also am Dach, an Fenstern oder anderen Gebäudeteilen – von der Gebäudeversicherung gedeckt. Fest am Gebäude verbaute Gegenstände wie Antennen, Markisen, Schilder und Überdachungen sind in der Regel mitversichert. Je nach Leistungsumfang deckt die Versicherung auch Sturmschäden am Garten ab.

Die Übernahme von Sturmschäden durch Wohngebäudeversicherungen ist in der Regel an die Bedingung geknüpft, dass es sich um einen Sturm mit mindestens Windstärke 8 auf der Beaufort-Skala handelte. Dies entspricht einer Geschwindigkeit von mindestens 62km/h. Bricht ein Ast bei Wind unterhalb dieser Stärke, und durchschlägt die Terrassenüberdachung, ist dieser Schaden normalerweise nicht mit abgedeckt. Gegebenenfalls verlangt der Versicherer daher im Schadensfall einen Nachweis über den Sturm, beispielsweise die offizielle Sturmwarnung des Wetterdienstes.

Bei Schäden am Hausrat greift die Wohngebäudeversicherung hingegen nicht. Regnet es also durch ein von einem Sturm verursachtes Loch im Dach hinein und wird dadurch Ihre Einrichtung beschädigt oder geht durch eine hereinwehende Sturmböe etwas zu Bruch, dann greift Ihre Hausratversicherung.

Weitere relevante Versicherungen bei Sturmschäden

Der Schutz einer erweiterten Elementarversicherung greift immer dann, wenn extreme Wetterereignisse Schäden verursachen. Denn sie deckt Schäden durch Naturgewalten wie etwa Starkregen, Hochwasser, Überschwemmung, Lawinen, Schneedruck, Erdbeben, Erdrutsch, Erdsenkung oder Vulkanausbruch ab. Steht Ihre Immobilie also in einem Risikogebiet, beispielsweise am Hang (Erdrutsch) oder nahe eines Gewässers (Überschwemmung), kann diese Police potenzielle Schäden nach einem schweren Sturm auffangen. Eine erweiterte Elementarversicherung können Sie zusätzlich zu Ihrer Gebäudeversicherung und / oder zu Ihrer Hausratversicherung, bspw. bequem direkt in unseren Vergleichsrechnern, abschließen.

Gebäude, die sich noch im Bau befinden, gelten als Sonderfall. Denn für diese lassen sich mittels Wohngebäude- und Elementarversicherung keine Unwetterschäden abdecken. Die Schutzmechanismen greifen erst bei schlüsselfertigen Bauten. Gleichwohl sind Rohbauten für wetterbedingte Schäden sehr anfällig. 

Als Bauherr sollten Sie daher eine Bauleistungsversicherung und eine Feuer-Rohbauversicherung abschließen. In der Bauleistungsversicherung sind während der Bauzeit unvorhersehbare Sachschäden an Ihrer Baustelle, auch infolge von ungewöhnlichen Witterungsbedingungen, wie Sturm und Hagel, versichert. Die Feuerrohbauversicherung schützt Sie während der Bauzeit gegen finanzielle Schäden durch Brand, Blitzschlag und Explosion am Bauobjekt und an auf der Baustelle gelagerten Baumaterialien. Die meisten Gebäudeversicherer bieten Ihnen die Feuerrohbauversicherung beitragsfrei an, wenn Sie die Wohngebäudeversicherung für Ihr Haus noch vor oder mit Baubeginn abschließen. Nach Bezugsfertigkeit des Hauses geht dann die beitragsfreie Feuerrohbauversicherung in die beitragspflichtige Wohngebäudeversicherung über. Mit dieser Kombination sind Sie daher vom ersten bis zum letzten Spatenstich abgesichert. Für die Bauleistungsversicherung wird meist eine einmalige Prämie fällig. 

Bei Fahrzeugen kommt die Kfz-Versicherung für Sturmschäden nur dann auf, wenn Sie eine Kaskoversicherung abgeschlossen haben. Ausgenommen sind hier Schäden, die unter die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung einer anderen Person fallen, wenn zum Beispiel Dachziegel in Folge eines Sturms von einem fremden Gebäude auf Ihr davor geparktes Auto fallen.

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Beispiel: Umgestürzter Baum – Welche Versicherung übernimmt was?

Herabfallende Äste und umstürzende Bäume verursachen einen nicht unerheblichen Teil der Sturmschäden. Für die Frage, welche Versicherung für den konkreten Schaden zuständig ist, sind drei Kriterien maßgeblich:

  • Auf wessen Grundstück ist der Schaden entstanden?
  • Auf wessen Grundstück steht / stand der Baum?
  • War der Baum gesund oder bereits vorher geschädigt?

Ist an Ihrem Haus oder einem Nebengebäude, wie Garage oder Schuppen, ein Sturmschaden durch einen Baum oder herabfallende Äste entstanden, greift in der Regel Ihre Wohngebäudeversicherung. Das gilt auch, wenn der Baum auf dem Nachbargrundstück oder auf öffentlichem Grund stand, denn Ihre Gebäudeversicherung deckt die Schäden an Ihrem Wohngebäude ab. Umgekehrt bedeutet dies auch, dass, wenn ein auf Ihrem Grundstück stehender Baum einen Schaden am Nachbarhaus verursacht, die Gebäudeversicherung des Nachbarn für den Schaden aufkommen muss. Im Zweifelsfall wird die Versicherung die endgültige Schuldfrage mit einem Sachverständigen beurteilen.

Umfasst der Sturmschaden beschädigte Einrichtung, weil zum Beispiel ein umgestürzter Baum durch das Fenster geschlagen ist, zahlt für diese Einrichtung die Hausratversicherung. Zum Hausrat können ggf. auch Gegenstände im Garten zählen.

Befindet sich das Gebäude noch im Bau, kommt für Sturmschäden, auch durch umstürzende Bäume, die Bauleistungsversicherung auf.

Beschädigt ein Baum Ihres Grundstücks das Eigentum eines anderen, greift in einigen Fällen auch Ihre Haftpflichtversicherung, zum Beispiel dann, wenn der Baum morsch war – also eine Schädigung des Baums bereits vor Schadeneintritt bestand.

Für von einem Baum verursachte Sturmschäden an einem Fahrzeug zahlt die Teilkaskoversicherung bei einem Sturm ab Windstärke 8. Liegt für das Fahrzeug lediglich eine Kfz-Haftpflichtversicherung vor, wird der Schaden nicht erstattet. Gegebenenfalls greift die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung des Baumbesitzers.

Gebäudeversicherung bei Sturmschäden: Leistungen und Anbieter vergleichen

Da die Unwettergefahr regional unterschiedlich ist und Gebäude unterschiedlich anfällig für Sturmschäden sind, sollten Sie als Immobilienbesitzer genau überprüfen, welche Versicherer welche Leistungen anbieten. 

Wir empfehlen Ihnen daher den unabhängigen und kostenlosen Versicherungsvergleich für Bau- und Gebäudeversicherungen auf heim-und-immobilie.de. Zahlreiche Tarife unterschiedlicher Versicherer lassen sich nach Preis und Leistung vergleichen. Sie erhalten sehr umfängliche Tarifinformationen und können die Versicherung sogar selbst online und ohne Unterschrift beantragen. Möglicherweise stellen Sie bei einem solchen Vergleich auch fest, dass Sie mit einem Wechsel Ihrer bestehenden Gebäudeversicherung in einen günstigeren Tarif viel Geld sparen können.

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Was tun bei Sturmschäden?

Stellen Sie nach einem Unwetter Schäden an Ihrem Haus, Garten oder Fahrzeug fest, gibt es einige grundlegende Schritte, die Sie einhalten sollten:

  • Schaden melden:
    Sobald Sie einen Schaden feststellen, melden Sie ihn umgehend der Versicherung. Hierfür reicht zunächst eine kurze Mitteilung per Telefon oder E-Mail.
  • Schaden begrenzen:
    Zu Ihren Obliegenheitspflichten zählt, entstandene Schäden so gering wie möglich zu halten und Folgeschäden zu vermeiden. Hat ein Sturm Ihr Dach beschädigt, müssen Sie geeignete Maßnahmen treffen, den Schaden zu mindern und weitere Schäden durch geeignete Schutzmaßnahmen abzuwenden. So wäre es in diesem Fall Ihre Pflicht, das Dach beispielsweise mit Platten oder Planen abzudichten, damit kein Regenwasser ins Haus eindringen und Folgeschäden verursachen kann. Erfüllen Sie Ihre Schadensminderungspflicht nicht, kann der Versicherer Leistungen kürzen oder sogar ablehnen. Heruntergefallene Äste oder Dachziegel sollten Sie entfernen, damit keine Verletzungsgefahr für Sie und andere besteht. Fällen Sie jedoch keinesfalls selbst Bäume und steigen Sie nicht auf Ihr beschädigtes Dach, sondern sichern Sie nur die Gefahrenstelle.
  • Schäden genau dokumentieren:
    Fotografieren Sie den Schaden aus verschiedenen Perspektiven und verändern Sie nichts (außer es drohen Folgeschäden). Je nach Art und Umfang des Schadens schickt die Versicherung einen Gutachter, der den Schaden einschätzt. Bewahren Sie beschädigte Gegenstände als Nachweis auf, bis der Schaden reguliert wurde und entsorgen Sie sie erst, wenn die Versicherung ihr Einverständnis gegeben hat. Folgen Sie stets allen Weisungen Ihres Versicherers.
  • Schaden beheben:
    Nach der schriftlichen Freigabe seitens der Versicherung kann der Schaden behoben werden. Falls die Freigabe nach vier Wochen noch nicht vorliegt, können Sie bei Ihrer Versicherung eine Abschlagszahlung für alle unstrittigen Sturmschäden einfordern.

Sturmschäden vermeiden: Das können Immobilienbesitzer tun

Sie haben als Haus- oder Wohnungsbesitzer durchaus Einfluss darauf, wie anfällig Ihr Gebäude für Sturmschäden ist. Das können Sie tun:

  • Kontrollieren Sie regelmäßig das Dach und andere Bauteile, die sich möglicherweise lösen können, etwa Fensterläden, Überdachungen, Markisen, Antennen und ähnliches.
  • Kontrollieren Sie Ihren Baumbestand auf morsche Äste und Krankheitsanzeichen. Ziehen Sie gegebenenfalls einen Baumpfleger zu Rate.
  • Achten Sie bei Neupflanzungen darauf, heimische und robuste Hölzer zu pflanzen.
  • Verwenden Sie winddurchlässige Zäune (keine Lamellenzäune) oder verankern Sie Einfriedungen sturmfest im Boden.
  • Räumen Sie bei einer Sturmwarnung lose Gegenstände auf Balkon, Terrasse oder im Garten weg und schließen Sie Fenster und Türen. Prüfen Sie zudem die Dachrinne und Fallrohre am Gebäude. Parken Sie Ihr Auto bei Sturmwarnung nicht unter einem Baum.

Häufige Fragen und Antworten kurz erklärt

Sie müssen nicht selbst einen Windmesser aufstellen, um nachzuweisen, dass der Sturm, der Ihnen einen Schaden verursacht hat, mindestens Windstärke 8 hatte. Als Nachweis für die Versicherung reicht die Unwetterwarnung des Deutschen Wetterdienstes für die betroffene Region. Auch ein Hinweis auf ähnliche Schäden in der Nachbarschaft kann ersatzweise als Nachweis dienen.

Verursacht ein Sturm ein Loch im Dach, kann eindringender Regen einen sogenannten Folgeschaden verursachen. Die Übernahme von Folgeschäden ist nicht automatisch in jeder Wohngebäudeversicherung enthalten, kann aber Bestandteil ausgewählter Tarife sein. Vergleichen Sie hierfür die Leistungen der verschiedenen Versicherungstarife in unserem kostenlosen Tarifvergleich.

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