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Jedes Jahr richten Naturgewalten verheerende Schäden in Milliardenhöhe an. Dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zufolge entfielen 2020 rund 400 Millionen Euro alleine auf Naturgefahren wie Überschwemmung, Rückstau oder Starkregen. Und dennoch ist nicht einmal jedes zweite Haus in Deutschland ausreichend gegen Elementarschäden abgesichert. Mit einer Wohngebäudeversicherung inklusive Elementarschutz können Sie die finanziellen Risiken eindämmen. Bei heim-und-immobilie.de erfahren Sie mehr.

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Definition von Elementarschäden: Die Macht der Naturgewalten

Als Elementarschäden bezeichnet man alle Beschädigungen und Zerstörungen, die durch Naturgewalten verursacht werden. Ein Risiko geht etwa von folgenden Wetterphänomenen und Naturgefahren aus:

  • Sturm
  • Hagel
  • Erdrutsch
  • Erdsenkung
  • Erdbeben
  • Starkregen
  • Überschwemmungen/Hochwasser
  • Lawinen
  • Schneedruck

Sturm und Hagel stehen an oberster Stelle als Verursacher von Elementarschäden. Im Jahr 2020 richteten sie Schäden in Höhe von 1,6 Milliarden Euro an. Während ein Großteil der Immobilien in Deutschland gegen Sturm und Hagel versichert ist – mit gutem Grund sind sie wichtige Bestandteile der Wohngebäudeversicherung –, verzichtet jeder zweite Eigentümer auf den Versicherungsschutz gegen weitere Elementarschäden wie Starkregen oder Überschwemmung. In einigen Bundesländern wie Bremen, Hamburg oder Niedersachsen entscheidet sich nur jeder vierte bis fünfte Immobilienbesitzer für den erweiterten Versicherungsschutz.

Doch das birgt Gefahren: Ist ein Gebäude von Hochwasser oder heftigen Niederschlägen betroffen, entstehen schnell Schäden im sechs- bis siebenstelligen Bereich. Es ist deshalb in jedem Fall empfehlenswert, sich gegen Elementarschäden wie Rückstau oder Starkregen abzusichern – auch wenn Sie nicht in einem Hochwasserrisikogebiet leben.

Aus Perspektive der Versicherer hängt die Risikoeinschätzung – und damit auch die Kalkulation der Versicherungsprämie – wesentlich vom Standort der Immobilie ab. Die Assekuranzen nutzen daher das “Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen“ (ZÜRS) des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) für Ihre Beurteilungen. Das ZÜRS-System teilt jeder Adresse in Deutschland eine von vier Gefährdungsklassen zu. Bei Immobilien, die in Zone eins oder zwei stehen, ist die Wahrscheinlichkeit gering, dass sie Schaden durch Hochwasser davontragen. Objekte in den Zonen drei und vier sind dagegen sehr stark durch Hochwasser gefährdet.

Wie kann ich mich gegen Elementarschäden schützen?

Um sich vor Naturgewalten zu schützen, ergreift der Mensch vielfältige Vorkehrungen, etwa technische Schutzmaßnahmen oder Frühwarnsysteme. Doch selbst bei bester Vorbereitung können Elementarschäden nie ganz ausgeschlossen werden. Schnell verwandelt Starkregen Bäche in reißende Flüsse oder verursacht eine Überlastung der Abwasserkanäle, was zu Rückstau führen und dadurch Wasser ins Gebäude gelangen kann.

Der einzig wirksame Schutz vor finanziellen Schäden durch Elementargefahren ist eine Wohngebäudeversicherung. Allerdings sind Sie im Basistarif in aller Regel nur vor den Gefahren von Sturm und Hagel geschützt. Um einen vollwertigen Schutz gegen die häufigsten Elementarschäden beanspruchen zu können, ergänzen Sie Ihre Wohngebäudeversicherung um einen zusätzlichen Versicherungsschutz gegen erweiterte Elementarschäden. Je nach Tarif umfasst Ihre Versicherung dann auch häufige Schadensursachen wie Hochwasser und Starkregen oder seltene Ereignisse wie Erdrutsche oder Vulkanausbrüche.

Wann Sie einen separaten Versicherungsschutz für Ihren Hausrat brauchen

Vielleicht fragen Sie sich, ob auch Ihr Hausrat gegen Schäden durch Starkregen und Überschwemmungen versichert ist. In Ihrer Hausratversicherung ist der Versicherungsschutz gegen Sturm und Hagel bereits enthalten. Möchten Sie Ihren Hausrat auch für Schäden durch weitere Naturgefahren absichern, ist der Versicherungsschutz gegen erweiterte Elementarschäden sinnvoll. Ähnlich wie bei der Wohngebäudeversicherung handelt es sich um einen optionalen Baustein, den Sie zusätzlich zu Ihrer regulären Hausratversicherung abschließen können.

So sollte die Elementarversicherung in einer Mietwohnung geregelt sein:

Bei einer Mietwohnung wirken zwei Parteien am optimalen Versicherungsschutz mit:

  • Vermieter: Als Eigentümer der Immobilie ist er für die Absicherung gegen (erweiterte) Elementarschäden in der Wohngebäudeversicherung verantwortlich.
  • Mieter: Will sich der Mieter vor den finanziellen Folgen von Elementarschäden schützen, kann er seinen Hausrat über eine Hausratversicherung mit Einschluss von erweiterten Elementarschäden absichern.

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Der ideale Schutz vor Elementarschäden: Wählen Sie einen individuellen Tarif

Der perfekt passende Versicherungsschutz gegen Elementarschäden variiert in Abhängigkeit von den individuellen Risiken, die in Ihrem Wohngebiet existieren. Leben Sie etwa in der Nähe von Bergen oder Erhebungen, besteht grundsätzlich die Gefahr von Erdrutschen oder Lawinen – selbst wenn diese in letzter Zeit nicht aufgetreten sind. Der Schutz vor häufigen Elementarschäden wie Starkregen, Überschwemmung und Rückstau ist jedoch in jedem Fall sinnvoll.

Sie wollen wissen, welcher Tarif die Risiken rund um Ihr Zuhause ideal absichert? Auf heim-und-immobilie.de vergleichen Sie mehr als 500 Tarifvarianten: Geben Sie wenige Daten zu Ihrem Objekt ein und ermitteln in unserem Vergleich Testsieger und weitere günstige Tarife. Diese können Sie gleich online und ohne Unterschrift abschließen und bis zu mehreren hundert Euro pro Jahr sparen!

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Häufige Fragen und Antworten kurz erklärt

Es kommt immer wieder zur Ablehnung von Anträgen auf Abschluss einer Wohngebäudeversicherung von Immobilienbesitzern, deren Objekt sich in einem Hochwasserrisikogebiet befindet. Dies bedeutet jedoch nicht, dass das Gebäude nicht versicherbar ist. Stellen Sie bei einem anderen Versicherer einen Antrag und suchen Sie das persönliche Gespräch. In einigen Fällen ist der Versicherungsschutz trotz des hohen Risikos möglich. 99,5 % der deutschen Adressen befinden sich jedoch in meist gut versicherbaren Lagen, die in die Gefährdungsklassen 1 bis 3 eingestuft werden.

Bis zum Jahr 1994 bestand in mehreren deutschen Bundesländern die Pflicht, eine Feuerversicherung abzuschließen. Viele Hausbesitzer entschieden sich für die Wohngebäudeversicherung, die zugleich einige Elementarschäden wie Sturm und Hagel absicherte. Heute gibt es jedoch keine Verpflichtung mehr, eine Feuer- oder Wohngebäudeversicherung abzuschließen. Der zusätzliche Schutz ist dennoch für die meisten Eigentümer von Immobilien sinnvoll.

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