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Rohrbruch, undichte Haushaltsgeräte und Unwetter – Wasserschäden verursachen jährlich Kosten in Milliardenhöhe. Bei Nässeschäden durch Leitungs-, Grund- oder Regenwasser ist dringend angeraten, eine Fachfirma mit der Prüfung und Schadensbeseitigung zu beauftragen. Andernfalls besteht das Risiko von Schimmelbildung und weiteren kostspieligen Folgeschäden. Lesen Sie bei heim-und-immobilie.de, wo die potenziellen Gefahrenquellen im Haushalt liegen, wie Sie im Ernstfall vorgehen und welche Versicherung zahlt.

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Wasserschaden: häufigste Ursachen in Haushalten

Die Anzeichen für einen Wasserschaden sind in vielen Fällen eindeutig: Es tropft von der Zimmerdecke, eine Wand fühlt sich feucht an und ist dunkel verfärbt. Sie bemerken einen unangenehmen Geruch im Haus und Schimmelpilz breitet sich aus. Darüber hinaus weist ein ungewöhnlicher Mehrverbrauch am Wasserzähler darauf hin, dass Leitungswasser unbemerkt austritt. Bei Verdacht auf einen Wasserschaden ist ein Messgerät hilfreich, das den Feuchtigkeitsgrad verschiedener Materialien ermittelt. 

Für die korrekte Schadensbeseitigung gilt es als wesentlich, die Schadensursache festzustellen – hierbei geht es um die Fragen, wo der Wasserschaden entstanden ist und welche Schwachstellen diesem zugrunde liegen. Interessant sind in diesem Zusammenhang die Ergebnisse einer IFS-Studie (Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung der öffentlichen Versicherer), die eine Ursachenstatistik für Leitungswasserschäden im Zeitraum von 2003 bis 2009 enthält. Gemäß der Studie sind Installations- und Montagefehler für knapp 40 % der Wasserschäden verantwortlich – kleine Fehler bei der Ausführung verursachen folglich schnell hohe Kosten. In 27 % der Fälle ist die Ursache betriebsbedingt und lediglich 11 % der Schäden sind auf Produktmängel zurückzuführen. In 22 % der Schadensfälle kamen andere oder mehrere Ursachen infrage. 

Die Auswertung der Ursachenstatistik nach Baugruppen bringt weitere aufschlussreiche Erkenntnisse. Im Folgenden sind die betroffenen Bauteile mit ihrer Häufigkeit aufgelistet, die einen Wasserschaden hervorgerufen haben: 

  • In 25 % der Fälle ging der Schaden zulasten defekter Verbindungen und Dichtungen. 
  • Weitere 25 % entfielen auf undichte Geräte und Bauteile, wie etwa eine auslaufende Waschmaschine. 
  • 20 % der Schadensfälle entstanden durch Rohrbruch. 
  • In 18 % der Fälle stellten Armaturen, in 11 % Schläuche und in 2 % Anlagen die schuldtragenden Schadenursachen dar. 

Weitere Wasserschäden ergeben sich beispielsweise durch Starkregen oder Überschwemmungen in Hochwassergebieten – sprich durch Elementargefahren hervorgerufene Schäden

Erstmaßnahmen bei Wasserschaden: Wie vorgehen?

Ein Wasserschaden gehört zu den gravierendsten Schäden am Gebäude. Wenn Sie eine Leckage oder einen Rohrbruch erkennen, kommt es auf eine schnelle Reaktion an, um die Schäden in Grenzen zu halten. Experten raten zu diesen Sofortmaßnahmen:

Schritt 1: Hauptwasserleitung verschließen 
Das Hauptabsperrventil am Hauptanschluss eines Hauses befindet sich meist im Keller, wo auch der Wasserzähler angebracht ist. Wenn Sie in einer Mietwohnung im Mehrfamilienhaus wohnen, schauen Sie im Badezimmer oder in der Küche nach einem Absperrhahn. 

Schritt 2: Stromzufuhr stoppen 
Reduzieren Sie die Gefahr von Stromschlägen und Kurzschlüssen, indem Sie den Hauptschalter im Sicherungskasten umlegen oder die entsprechenden Sicherungen deaktivieren.

Schritt 3: Wasser aufwischen bzw. abpumpen lassen
Kümmern Sie sich darum, das Wasser zu beseitigen. Bei starken Überschwemmungen hilft die Feuerwehr.

Schritt 4: Hausrat in Sicherheit bringen
Trocknen Sie Ihre Einrichtungsgegenstände und Möbel mit Tüchern ab. Wenn es das Wetter zulässt, bringen Sie durchnässte Polstermöbel und Teppiche zum Trocknen nach draußen. 

Schritt 5: Schäden dokumentieren
Für die Schadensmeldung an Ihre Hausrat- und Wohngebäudeversicherung fertigen Sie Fotos und Beschreibungen an. Melden Sie den Wasserschaden umgehend Ihrem Versicherer, bevor Sie mit größeren Sanierungs- und Renovierungsarbeiten beginnen. Entsorgen Sie erst Sachen, sofern Ihnen der Versicherer hierzu sein Einverständnis gegeben hat. Je nach Schadensbild, kann es sein, dass die zerstörten bzw. beschädigten Gegenstände durch einen Gutachter besichtigt werden.

Schritt 6: Fachfirma mit Prüfung und Schadensbeseitigung beauftragen
Aufgrund der Schwere von Wasserschäden besteht in vielen Fällen der Bedarf nach einer professionellen Trocknung und Schadensbehebung. Wählen Sie erfahrene Handwerker aus, die Ihnen umfangreiche Komplettleistungen einschließlich Wasserschadensanierung anbieten. Sprechen Sie dies im Vorfeld mit Ihrer Versicherung ab.

Wie funktioniert eine Wasserschadensanierung?

Eine zeitnahe Boden-, Decken- und Wandtrocknung ermöglicht es, einen Feuchtigkeitsschaden optimal zu beheben und Folgeschäden vorzubeugen. Bei einem Wasserschaden ist die Trocknung durch einen Spezialisten infolgedessen in vielen Fällen dringend notwendig. Eine technische Gebäudetrocknung mit leistungsstarker Technik dient als Basis für ein anschließendes Sanierungskonzept. Handwerksfirmen mit Full-Service-Leistungen übernehmen den gesamten Prozess von der Leckageortung über die Bautrocknung bis hin zur Wasserschadensanierung.

Ihr Versicherer unterstützt Sie gerne bei der Beauftragung eines Experten für die Wasserschadensanierung und vermittelt Ihnen auf Wunsch Kontakte zu Firmen in Ihrer Nähe. 

Wasserschaden vorbeugen: Tipps vom Experten

Um das Gefahrenpotenzial durch austretendes Wasser zu minimieren, empfehlen Experten eine Reihe von Präventionsmaßnahmen:

  • Stellen Sie die Wasserzufuhr bei längerer Abwesenheit ab.
  • Installieren Sie Wassermelder in gefährdeten Bereichen (Küche, Badezimmer und Keller, Dachboden bei älteren Gebäuden). 
  • Bauen Sie eine Rückstauklappe in Abwasserleitungen ein, um Ihren Keller vor Überschwemmungen zu schützen. Dies ist in vielen Städten und Gemeinden bereits vorgeschrieben. Ebenso verlangen viele Versicherer intakte Rückstauklappen als Obliegenheit.
  • Überprüfen Sie alle Leitungen im Haus regelmäßig auf Spuren von Korrosion sowie Wassernasen. 
  • Erneuern Sie poröse Silikonfugen in Feuchträumen. 
  • Warten Sie Ihre Haushaltsgeräte entsprechend der Herstellerhinweise.

Sie haben Fragen rund um Versicherungen?

Kontaktieren Sie unser Expertenteam ganz einfach sofort per Telefon, E-Mail oder (Video-)chat oder vereinbaren einen Wunschtermin.

Wasserschaden: Wer zahlt die Kosten?

Bei bestimmungswidrig austretendem Leitungswasser reguliert die Wohngebäudeversicherung oder die Hausratversicherung den entstandenen Schaden. 

Die Gebäudeversicherung kommt für Schäden an der Gebäudesubstanz und am festen Inventar auf – wie zum Beispiel im Falle eines Wasserschadens am Parkett, an Türen und an der Fußbodenheizung. Der Versicherer ersetzt Ihnen zudem die Kosten einer Neutapezierung, wenn der Wasserschaden die Wand durchfeuchtet. Eine Hausratversicherung deckt Schäden an Ihrem eigenen, beweglichen Inventar. Darunter fallen Möbel, Einrichtungsgegenstände, Kleidung sowie Haushalts- und Elektrogeräte. 

Tipp: Naturgefahren – wie etwa Überschwemmungen durch Starkregen – versichern Sie mit einem ergänzenden Schutz: der Elementarschadenversicherung.

Häufige Fragen und Antworten kurz erklärt

Für Vermieter empfiehlt sich eine Wohngebäudeversicherung, die unter anderem gegen Leitungswasserschäden schützt. Mieter sichern sich wiederum durch eine Hausratversicherung ab, die für Schäden an eigenen Einrichtungsgegenständen und Möbeln aufkommt.

Bei einem Wasserschaden an der Decke, der seinen Ursprung in der Nachbarwohnung über Ihnen hat, sind einige Besonderheiten zu beachten: Schäden an der Gebäudesubstanz reguliert die Wohngebäudeversicherung des Hauseigentümers. Liegt ein Verschulden durch den Nachbarn vor, kann die Gebäudeversicherung Regressansprüche geltend machen. Bei einer beschädigten Wohnungseinrichtung verhalten sich die Zuständigkeiten anders. Vorausgesetzt, Ihren Nachbar trifft ein Verschulden für den Wasserschaden, tritt seine Privathaftpflichtversicherung für Schäden an Ihrem Hausrat ein. In der Praxis leistet jedoch zunächst Ihre Hausratversicherung, da diese zum Neuwert entschädigt. Ggf. erfolgt anschließend ein Regress bei der Haftpflichtversicherung des Verursachers.

Ein Wasserschaden in der Mietwohnung stellt für Bewohner häufig ein großes Ärgernis dar. Wenn Sie beispielsweise einen Raum wegen stehendem Wasser oder Schimmelbefall nicht oder nur noch eingeschränkt nutzen können, haben Sie Anspruch auf Mietminderung. Beachten Sie jedoch, dass Mietminderungen nur zulässig sind, wenn Sie Ihren Vermieter über die Mängel in Kenntnis gesetzt haben. Ob der Eigentümer den Wasserschaden verursacht hat, ist im Hinblick auf angemessene Mietminderungen unerheblich. 

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