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In deutschen Haushalten ereignet sich etwa alle 30 Sekunden ein Leitungswasserschaden, wie die statistischen Daten des GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft) belegen. Im Schnitt entstehen dabei Gebäudeschäden in Höhe von knapp 2.900 Euro, hinzu kommen die Kosten für beschädigten Hausrat. Ob bei einem Wasserschaden die Versicherung zahlt, richtet sich tarifabhängig nach der Schadensursache sowie danach, worauf sich Ihr Anspruch auf Entschädigung bezieht. Erfahren Sie bei heim-und-immobilie.de, in welchen Fällen Ihre Wohngebäude-, Hausrat-, Haftpflicht- oder Elementarschadenversicherung den Schaden reguliert.

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Definition: Was ist eine Wasserschaden-Versicherung?

Ein Wasserrohrbruch, defekte Armaturen, auslaufende Geräte sowie undichte Verbindungen und Schläuche – wenn die Wohnung plötzlich unter Wasser steht oder es von der Decke tropft, liegt meist schon ein größerer Wasserschaden vor. Austretendes Leitungswasser verursacht diverse Schäden: von Schimmel an der Wand über beschädigte Möbel bis hin zu aufgequollenem Parkettboden. Abhängig davon, ob das Gebäude oder Ihre Wohnungseinrichtung betroffen ist, reguliert eine andere Versicherung die Schäden – aus diesem Anlass bieten Versicherungsunternehmen keine dezidierte Wasserschaden-Versicherung an. Vielmehr tragen Ihre Wohngebäudeversicherung und/oder die Hausratversicherung in den meisten Fällen die Kosten. 

Weil Wasserschäden nicht nur durch Leitungswasser entstehen, spielt in diesem Zusammenhang noch eine weitere Versicherung eine Rolle: der Zusatzbaustein Elementarschadenversicherung in der Wohngebäude- und Hausratversicherung. Diese Police reguliert Schäden, die auf Naturereignisse zurückzuführen sind – wie etwa Überschwemmungen aufgrund von Starkregen. 

Wasserschaden: Welche Versicherung ist wann zuständig?

Verschiedene Maßnahmen, wie etwa regelmäßige Kontrollen von Leitungen, reduzieren die Gefahr eines Wasserschadens, können sie jedoch nicht komplett ausschließen. Eine passende Versicherung macht Wasserschäden so zu einem kalkulierbaren Risiko. Bevor Sie im Versicherungsfall eine Entschädigung erhalten, bleibt zunächst zu klären, wer für die Schäden haftet und welche Police eintritt. 

Um bei möglichst vielen Szenarien eines Wasserschadens eine Kostenübernahme durch die Versicherung zu erfahren, empfehlen wir Ihnen die Kombination aus Wohngebäudeversicherung mit Elementarschadenversicherung sowie einer Hausratversicherung mit Elementarversicherung – ein rundum perfekter Schutz für Ihre vier Wände. 

Bei diesen Schäden tritt die Gebäudeversicherung ein

Eine Immobilie ist eine kostspielige Investition, die es zu schützen gilt. Mit einer Gebäudeversicherung sichern Sie Ihr Wohnhaus gegen Sturm-, Blitzschlag-, Hagel- sowie Feuer- und Leitungswasserschäden ab – unabhängig davon, ob es sich um ein selbst bewohntes Einfamilienhaus oder ein vermietetes Objekt handelt. 

Wenn durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser Schäden an der Gebäudesubstanz sowie am festen Inventar entstanden sind, erstattet Ihre Wohngebäudeversicherung die Kosten. Dazu gehören Schäden an Wänden und Decken ebenso wie an Treppen und fest mit dem Gebäude verbundenen Fußbodenbelägen (ausgeschlossen sind z. B. Teppiche, die auf dem ersten bewohnbaren Bodenbelag aufliegen). In der Gebäudepolice sind in der Regel folgende Gefahren versichert:

  • frostbedingte und allgemeine Bruchschäden an Rohren von Wasserversorgung, Heizungsanlagen, Klimaanlagen sowie Sprinkler- und Berieselungsanlagen (tarifabhängige Prüfung nötig, bspw. hinsichtlich der Versicherung von Schäden an den genannten Belangen innerhalb vs. außerhalb des Gebäudes)
  • Schäden an Sanitäranlagen wie Waschbecken, Armaturen und WCs sowie an Heizkörpern und Boilern sind tarifabhängig meist nur bei durch Frost hervorgerufenen Schäden versichert
  • abhängig vom Tarif/Leistungsumfang: Aquarien und Wasserbetten

Tipp: Die Gebäudeversicherung lässt sich zwar nicht von der Steuer absetzen, wenn die Immobilie ausschließlich zu Wohnzwecken dient. Die Prämie der Gebäudeversicherung gehört jedoch zu den umlagefähigen Kosten. Aus diesem Grund besteht für Vermieter die Möglichkeit, die Versicherungskosten im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umzulegen. 

Diese Versicherungsfälle deckt die Hausratversicherung ab 

Wenn Ihr Hab und Gut in der Wohnung Schäden davongetragen hat, übernimmt die Hausratversicherung die Kosten. Der Versicherungsschutz umfasst neben Leitungswasser auch Einbruchdiebstahl, Sturm, Hagel sowie Feuer. Hausrat ist definiert als bewegliches Inventar – darunter sind unter anderem Möbel, Kleidung, elektrische Geräte, Einrichtungsgegenstände, Wertsachen, Vorhänge und Teppiche zu verstehen. 

Elementarschadenversicherung: wichtiger Zusatzbaustein

Eine Wohngebäudeversicherung deckt im Normalfall keine Schäden durch Naturgewalten ab – wie etwa Starkregen und Hochwasser. Der Abschluss einer Elementarschadenversicherung ist sinnvoll, um sich gegen diese Gefahren optimal abzusichern. 

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Was leistet die Versicherung bei einem Wasserschaden?

Die Kostenübernahme der Versicherung erstreckt sich bei einem Wasserschaden üblicherweise auf folgende Bereiche (in der Wohngebäudeversicherung):

  • Reparaturen am Gebäude (inklusive Trocknung)
  • Aufräumarbeiten
  • Kosten für Abriss und Neubau bei Totalschaden
  • Schutzkosten
  • Folgeschäden
  • Kosten alternativer Unterbringung (Hotelkosten)

Wenn aufgrund eines Wasserschadens die Gebäudeversicherung einen Nutzungsausfall feststellt, haben Sie Anspruch auf Entschädigung. Ein derartiger Fall liegt beispielsweise vor, wenn Ihre Mieter aufgrund eines Wasserschadens vorübergehend ausziehen müssen. Die Versicherung ersetzt Ihnen dann den Mietausfall für diesen Zeitraum. Eine Hausratversicherung erstattet Ihren beschädigten Hausrat zum Neuwert.

Häufige Fragen und Antworten kurz erklärt

Die Wohngebäudeversicherung des Vermieters kommt für Schäden auf, die das Gebäude betreffen. Schäden an Einrichtungsgegenständen fallen jedoch meist auf den Mieter zurück, insofern den Vermieter kein Verschulden trifft. Aus diesem Grund ist es für Mieter empfehlenswert, eine Hausratversicherung (ggfs. mit ergänzender Elementarschadenversicherung) abzuschließen.

Wasserschäden sind Wohnungsmängel, die unter Umständen eine Mietminderung rechtfertigen. Mieter sind dazu verpflichtet, Schäden umgehend ihrem Vermieter zu melden. Wenn der Hauseigentümer die Schäden innerhalb einer angemessenen Frist nicht beseitigt, gerät er in Verzug. Als Mieter können Sie allenfalls selbst Maßnahmen ergreifen und dafür Kostenersatz verlangen. 

Einen Musterbrief für Entschädigung bei Selbstvornahme der Mängelbeseitigung stellen einige Mietervereine als kostenlosen Download oder auf Nachfrage zur Verfügung. Darüber hinaus besteht Anspruch auf eine Mietminderung, falls die Wohnung nicht uneingeschränkt nutzbar ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Vermieter für den Wasserschaden direkt verantwortlich ist.

Die Schadensregulierung verläuft leider nicht immer gemäß den Erwartungen des Versicherungsnehmers. Insbesondere dann, wenn es um höhere Summen geht und die Schadensursache nicht eindeutig ist, widersprechen Versicherer in manchen Fällen den Entschädigungsforderungen oder kürzen Leistungen. Probleme entstehen außerdem regelmäßig, wenn der Versicherungsnehmer seine vertraglich vereinbarten Obliegenheiten verletzt – d. h., wenn Sie bei Abschluss der Versicherung beispielsweise bestehende Schäden am Gebäude verschwiegen haben. 

Wenn Sie sich gleichwohl im Recht sehen, ist es meist zielführend, einen Fachanwalt für Versicherungsrecht um Rat zu bitten. Der Experte prüft auf Basis seiner Expertise und Erfahrung mit Versicherungsgesellschaften, wie sich der Fall in Ihrer Situation darstellt.

In Mehrfamilienhäusern bleibt es nicht aus, dass ein Wasserschaden in einer Wohnung erst dem darunter wohnenden Nachbarn auffällt. So ein Wasserschaden stellt sich oftmals durch dunkle Verfärbungen an der Decke bis hin zu Schimmel und Stockflecken dar. Im schlimmsten Fall flutet unbemerkt austretendes Leitungswasser gleich die gesamte Wohnung und fügt der Einrichtung empfindlichen Schaden zu. 

Wenn Ihr Nachbar für Ihnen entstandene Schäden verantwortlich ist, steht Ihnen grundsätzlich eine Entschädigung zu. Schadensersatzansprüche reguliert die private Haftpflichtversicherung des Nachbarn allerdings nur zum Zeitwert. Werden also Ihre Einrichtungsgegenstände beschädigt, ist es ratsamer, wenn Sie den Ihnen an Ihrer Einrichtung entstandenen Schaden bei Ihrer Hausratversicherung anzeigen, denn diese erstattet entweder die Reparaturkosten oder den Wiederbeschaffungspreis der zerstörten Einrichtungsgegenstände. Danach wird sich Ihre Hausratversicherung bei einem vorliegendem Verschulden des Nachbarn diesen in Regress nehmen.

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