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Brennt ein Gebäude teils oder vollständig ab, wird der Schaden schnell teuer. Eine Versicherung von Brandschäden ist deswegen für Immobilienbesitzer von essenzieller Bedeutung. Auf heim-und-immobilie.de finden Sie wichtige Informationen zur Feuerversicherung und zur verbundenen Wohngebäudeversicherung, in die sich die Feuerversicherung neben den übrigen versicherbaren Gefahren Leitungswasser, Sturm und Hagel einbinden lässt.

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Feuerversicherung: Was ist das?

Die Feuerversicherung ersetzt den durch Brand, Explosion, Blitzschlag oder Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung entstandenen Schaden. Die Feuerversicherung lässt sich in der Gebäudeversicherung allein abschließen. 

Für Eigentümer von Wohngebäuden lässt sich die Feuerversicherung in der verbundenen Wohngebäudeversicherung optional versichern. Die verbundene Wohngebäudeversicherung heißt deshalb so, weil sich in nur einem Versicherungsvertrag die versicherbaren Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel jeweils einzeln oder miteinander kombiniert und somit verbunden versichern lassen.

Aufgrund der hohen Schäden, die ein Feuer am Gebäude selbst anrichten kann, sollte die Feuerversicherung in jedem Fall Bestandteil einer Wohngebäudeversicherung sein.

Häuser, die sich noch im Bau befinden und noch nicht bezugsfertig sind, lassen sich über eine Feuerrohbauversicherung gegen Feuer versichern. Diese wird von den meisten Versicherern dann kostenfrei angeboten, wenn die verbundene Wohngebäudeversicherung ab Fertigstellung und Bezug des Wohnhauses bei demselben Versicherer abgeschlossen wird.

Ist die Feuerversicherung Pflicht?

Nein. Der Abschluss einer Feuerversicherung ist nicht mehr verpflichtend. Noch bis 1994 bestand in Teilen die Feuerversicherung Pflicht in Deutschland. In verschiedenen Bundesländern und Regionen unterlag die Feuerversicherung den öffentlich-rechtlichen Versicherern. In Baden-Württemberg war für Hauseigentümer neben der Feuerversicherung auch der Abschluss der erweiterten Elementarschadenversicherung verpflichtend. Im Zuge der Deregulierung wurde diese Versicherungspflicht über die staatlichen Monopolversicherer jedoch abgeschafft. Praktisch handelt es sich jedoch um eine grundlegende Absicherung, auf die nicht verzichtet werden sollte.

Allerdings entsteht eine indirekte Versicherungspflicht immer dann, wenn Sie für den Erwerb oder den Bau Ihres Hauses oder Ihrer Eigentumswohnung eine Immobilienfinanzierung aufnehmen möchten oder aufgenommen haben und noch eine Darlehensschuld besteht. Der Kreditgeber verlangt als Kreditsicherheit also nicht nur die Eintragung einer Grundschuld im Grundbuch, sondern auch den Nachweis einer bestehenden Gebäudeversicherung, die auch eine Feuerversicherung enthält.

Feuerversicherung auf Grundlage der Versicherungssumme Wert 1914

Die Feuerversicherung soll einen versicherten Schaden vollständig ersetzen. Das heißt, nach einem Feuer, das im schlimmsten Fall Ihr Wohnhaus vollständig niedergebrannt hat, soll es möglich sein, ein gleichwertiges Gebäude wieder zu errichten, wenngleich sich in der Zwischenzeit die Baukosten deutlich erhöht haben.

Voraussetzung dafür ist, dass die Wohngebäudeversicherung zum gleitenden Neuwert  versichert wurde. 

Grundlage bildet die richtige Ermittlung der Versicherungssumme nach "Wert 1914". Dieser gibt an, was ein Gebäude in seiner heutigen Form im Jahr 1914, dem letzten Jahr mit stabilen Bau- und Immobilienpreisen in Goldmark gekostet hätte.

Die in der Wohngebäude- und Feuerversicherung angegebene Versicherungssumme 1914 wird mit einem Anpassungsfaktor, der die jährliche Baupreisentwicklung widerspiegelt, multipliziert. Auf diese Weise lassen sich die zum Schadenstag notwendigen Baukosten für die Wiedererrichtung eines gleichwertigen Gebäudes ermitteln.

Die Kosten einer Feuerversicherung sind im Verhältnis zu den möglichen Schadenssummen eher gering. Dennoch unterscheiden sich die Beiträge je nach Versicherer erheblich, insbesondere dann, wenn Sie sich in der verbundenen Wohngebäudeversicherung  noch gegen die weiteren Gefahren Leitungswasser, Sturm und Hagel und zusätzlich gegen erweiterte Elementarschäden (Naturgefahren wie Überschwemmung, Rückstau, Schneedruck, Lawinen, Erdrutsch, Erdsenkung, Erdbeben, Vulkanausbruch) versichern wollen.

Aus diesem Grund lohnt sich schon allein der Vergleich der Feuerversicherungen, aber auch in Kombination mit den übrigen Gefahren. heim-und-immobilie.de bietet Ihnen einen kostenlosen und unabhängigen Tarifvergleich zahlreicher Versicherer, indem Sie auch Testsieger der Stiftung Warentest wiederfinden. Wenn Sie Ihren Wunschtarif gefunden haben, können Sie diesen direkt online abschließen. 

Sind Sie bereits im Besitz einer Gebäudeversicherung, sollten Sie diese auf ihre Leistungsinhalte prüfen. Oft lässt sich im Tarifvergleich besserer Versicherungsschutz zu sogar günstigeren Beiträgen finden.

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Die Leistungen einer Feuerversicherung

Die Feuerversicherung erstattet Entschädigung für die versicherten Sachen, die durch einen Brand, einen Blitzschlag, eine Explosion oder den Anprall eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung beschädigt oder zerstört wurden. 

In der Feuerversicherung sind also das Gebäude selbst und die fest mit ihm verbundenen Gebäudebestandteile sowie die im Versicherungsvertrag aufgeführten Nebengebäude und Grundstücksbestandteile versichert. 

In einer gewerblichen Feuerversicherung kann außer Gebäuden auch das Gebäudeinventar über eine Geschäftsinhaltsversicherung mitversichert werden. Das Inventar muss aber bei Vertragsabschluss genau benannt werden. 

In welchem Fall leistet die Feuerversicherung? 

Brand
Unter einem Brand verstehen die Versicherer ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder einen solchen verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.

Fällt z. B. brennendes Holz oder Glut aus einem offenen Kamin, entzünden eine nicht beaufsichtigte Kerze, ein falsch abgelegtes Bügeleisen oder gokelnde Kinder ein Feuer und entsteht daraus ein Wohnungsbrand, wird die Feuerversicherung Schadensersatz leisten. 

Achten Sie jedoch beim Abschluss einer verbundenen Wohngebäudeversicherung, die immer auch eine Feuerversicherung beinhalten sollte, immer darauf, auch Schäden infolge grob fahrlässigen Verhaltens und grob fahrlässigen Obliegenheitsverletzungen mitzuversichern.   

Blitzschlag
Unter einem Blitzschlag verstehen die Versicherer den direkten Übergang eines Blitzes auf versicherte Sachen. 

Werden diese Sachen beschädigt oder zerstört oder entfacht sich durch den Blitzschlag ein Feuer, sind diese Sachen über die Feuerversicherung versichert. 

Explosion
Die Versicherer verstehen unter einer Explosion eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen und Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung.

Explodiert und zerberstet beispielsweise ein Kessel oder ein Rohr der Heizungsanlage, so ist der durch die Explosion verursachte Schaden über die Feuerversicherung versichert. 

Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung
Sollte der eher unwahrscheinliche Fall eintreten, dass das versicherte Gebäude aufgrund eines abstürzenden Flugzeuges oder seiner herabfallenden Teile oder Ladung beschädigt wird, wären die dadurch entstandenen Schäden an den versicherten Sachen über die Feuerversicherung versichert.

Wahrscheinlicher wäre vermutlich der Absturz einer Drohne oder von ihr transportierter Ladung.

Wann zahlt die Feuerversicherung nicht?

Die Feuerversicherung oder Wohngebäudeversicherung leistet nicht, wenn der Eigentümer selbst der Brandstiftung oder Anstiftung dazu überführt wird. Hat grobe Fahrlässigkeit des Eigentümers zu dem Brand geführt, kann der Versicherer die Leistungen aus der Feuerversicherung kürzen. Bei einfacher Fahrlässigkeit muss er leisten. 

Die Feuerversicherung ist eine Gebäudeversicherung. Sie leistet folglich nicht für Schäden am Hausrat – dafür ist der gesonderte Abschluss einer Hausratsversicherung erforderlich. 

Die Feuerversicherung schließt Schäden, die durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand, innere Unruhen, Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen entstehen, vom Schadensersatz aus.

Wie wähle ich den richtigen Tarif?

Was kostet mich eine Feuerversicherung? Je nach Haus sind die Kosten selbstverständlich unterschiedlich. Einfluss auf den Beitrag haben u. a. die Lage, die Bauart, das Alter, die Größe, die Ausstattung sowie die Nutzung des Gebäudes und bereits durchgeführte Sanierungsmaßnahmen sowie eingebaute Sicherheitseinrichtungen.

Für ein normales Einfamilienhaus mit Baujahr 1950 und 150 qm Wohnfläche konnten wir im Tarifvergleich ausschließlich für die Feuerversicherung Jahresbeiträge zwischen 77,90 Euro und 280 Euro ermitteln. Gemessen an den möglichen Schäden, die durch ein Feuer entstehen können, sind diese Beiträge eher gering.

Ergänzen Sie innerhalb der verbundenen Wohngebäudeversicherung für dasselbe Haus die Feuerversicherung noch um die weiteren zu versichernden Gefahren Leitungswasser, Sturm und Hagel, dann läge die Beitragsspanne zwischen 220,48 Euro und 1.100,94 Euro.

Zusätzlich empfehlen wir dringend den Einschluss der erweiterten Elementarversicherung sowie einer Glasversicherung.

Allerdings sind die Beitragsangaben allein wenig aussagekräftig, denn es kommt auf einen genauen Vergleich aller in den verschiedenen Tarifen enthaltenen Leistungen an.

heim-und-immobilie.de macht es Ihnen einfach, mit nur einer kurzen Berechnung einen umfangreichen Tarifvergleich für Wohngebäudeversicherungen zu erhalten. Nutzen Sie unseren kostenlosen und unabhängigen Tarifvergleichsrechner und stellen Sie die Leistungen und Beiträge zahlreicher Tarife der unterschiedlichen Versicherer -darunter auch Testsieger- gegenüber. 

Sind Sie bereits im Besitz einer Wohngebäudeversicherung können Sie diese auf Schwachstellen prüfen. Oft gelingt es, über unseren Tarifvergleich umfangreicheren Versicherungsschutz zu einem günstigeren Beitrag zu erhalten, da alte Gebäudeversicherungen gefährliche Lücken im Versicherungsschutz und zu hohe Beiträge enthalten können.

Bevor Sie eine bereits bestehende Gebäudeversicherung kündigen, warten Sie vom Folgeversicherer eine schriftliche Versicherungsbestätigung oder den neuen Versicherungsschein ab.

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Häufige Fragen und Antworten kurz erklärt

Eine bloße Feuerversicherung wird häufig für gewerblich genutzte Gebäude angeboten. Wohngebäude hingegen werden heutzutage meist über eine verbundene Wohngebäudeversicherung versichert, in der die Feuerversicherung neben den weiteren zu versichernden Gefahren Leitungswasser, Sturm und Hagel enthalten sein kann. Jedoch lassen sich auch in der verbundenen Wohngebäudeversicherung die vorgenannten Gefahren jeweils einzeln oder in Kombination versichern. Somit wäre die Feuerversicherung beispielsweise auch für ein Einfamilienhaus solitär versicherbar. Die verbundene Wohngebäudeversicherung sollte empfehlenswerter Weise um eine erweiterte Elementarversicherung ergänzt werden, die gegen weitere Naturgefahren versichert.

Nein. Die Feuerversicherung oder die verbundene Wohngebäudeversicherung sichern nur fertig erstellte Gebäude ab. Für die Bauphase benötigen Sie eine gesonderte Feuer-Rohbauversicherung, die Sie gegen Schäden infolge von Feuer, Blitzschlag und Explosionen an einem noch nicht fertiggestellten Bau versichert. 

Die meisten Versicherer bieten die Feuerrohbauversicherung beitragsfrei an, wenn ab Fertigstellung des Gebäudes die verbundene Wohngebäudeversicherung bei demselben Versicherer abgeschlossen wird. Ist Ihr zu bauendes Haus kreditfinanziert, verlangen die Kreditgeber schon während der Bauphase einen Feuerversicherungsnachweis.

Gewerbetreibende können die Kosten für die Feuerversicherung als Betriebsausgaben in der Steuererklärung angeben. Voraussetzung für die steuerliche Absetzbarkeit des gesamten Versicherungsbeitrags ist, dass die Versicherung nur ein betriebliches, also kein privates Risiko abdeckt. Die Kosten für eine Wohngebäudeversicherung können Immobilieneigentümer hingegen in der Regel nicht von der Steuer absetzen.

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