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Für Hausbesitzer ist die verbundene Gebäudeversicherung empfehlenswert, denn sie versichert Schäden am Gebäude, die durch Feuer, Blitzschlag, Leitungswasser, Sturm und Hagel entstehen. Im Jahr 2019 wendeten die deutschen Versicherer laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) für versicherte Gebäudeschäden rund 5,8 Milliarden Euro an Schadenszahlungen auf. Die Experten von heim-und-immobilie.de erklären Ihnen leicht verständlich, wie Sie mit dem richtigen Versicherungspaket finanzielle Verluste nach Schäden am Gebäude vermeiden.

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Die verbundene Wohngebäudeversicherung: Definition

Die verbundene Wohngebäudeversicherung ist eine Sachschadenversicherung und schützt Sie vor den finanziellen Folgen durch Schäden, die am Gebäude auftreten. Optional können Sie Ihr Wohngebäude gegen

  • Feuerschäden (z. B. infolge von Blitzschlag, Feuer, Explosion)
  • Leitungswasserschäden (z. B. durch einen Wasserrohrbruch)
  • Hagel- und Sturmschäden

versichern. Besonders ratsam und dringlich ist der Einschluss der erweiterten Elementarversicherung, die gegen Schäden durch weitere Naturgefahren, wie Starkregen, Überschwemmung, Hochwasser, Rückstau, Schneedruck, Lawinen, Erdrutsch, Erdsenkung, Erdbeben und Vulkanausbruch schützt. 

Damit die verbundene Gebäudeversicherung im Schadensfall in der erforderlichen Höhe leistet, ist die korrekte Ermittlung der Versicherungssumme entscheidend. Liegt diese unter dem Wert des versicherten Gebäudes (Unterversicherung), kommt es im Leistungsfall zu anteiligen Kürzungen.

Tipp: Prüfen Sie in Ihrer bestehenden oder neu abzuschließenden verbundenen Wohngebäudeversicherung die Bedingungen ganz genau. Auch wenn die Versicherungsgesellschaften bei der Versicherung gegen Feuer, Wasser, Sturm und Hagel weitgehend dieselben Leistungen bieten, steckt der Teufel oft im Detail.  So sind zum Beispiel Schäden infolge grober Fahrlässigkeit in vielen Tarifen und vor allem in älteren Versicherungsverträgen nicht versichert.

Sturm, Hagel, Gewitter – welche Versicherung zahlt?

Haben Sie sich schon einmal gefragt, wozu Sie eine Wohngebäude- und dazu eine Hausratversicherung benötigen? Diese Versicherungen sind auch dann Ihr Retter in der Not, wenn Naturgefahren wie Sturm, Hagel oder Blitzschlag Ihr Dach abdecken, Fensterscheiben zerbersten lassen oder einen Brand verursachen. Sowohl die Hausrat- als auch die Wohngebäudeversicherung schützen Sie vor den Folgen von Schäden, die durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel entstehen. Beide Versicherungen ergänzen sich perfekt:

  • Hausratversicherung
    Die Hausratversicherung ersetzt Ihren Schaden, wenn Ihr Hausrat durch die genannten Gefahren zerstört wird. Zum Hausrat zählt das gesamte bewegliche Inventar in Ihrem Haushalt, wie etwa alle Einrichtungsgegenstände, Haushalts- und Elektrogeräte, Bargeld, Wertsachen und Schmuck. Aber auch alle Gebrauchsgüter, wie Kleidung und alle Verbrauchsgüter, wie Lebensmittelvorräte, sind versichert.
  • Wohngebäudeversicherung
    Die Wohngebäudeversicherung deckt hingegen Schäden ab, die an der Bausubstanz des Hauses sowie an den fest mit dem Gebäude verbundenen Teilen und Einbauten entstehen, z. B. Türen, Fenster, Rollläden, Markisen, Treppen, Terrassen, Antennen, Heizungsanlagen, Elektro- und Sanitärinstallationen, aber auch an Einbaumöbeln und an maßgefertigten Einbauküchen.

Tipp: Die verbundene Gebäudeversicherung zahlt nicht, wenn die Schäden von anderen Elementargefahren wie Starkregen, Hochwasser, Überschwemmung, Rückstau, Schneedruck, Lawinen, Erdrutsch, Erdsenkung, Erdbeben oder Vulkanausbruch verursacht werden. Einen Rundumschutz gegen Schäden durch diese Naturgefahren bietet die erweiterte Elementarversicherung (Naturgefahrenversicherung). Schließen Sie diesen Baustein zusätzlich zu Ihrer Hausversicherung aber auch zur Ihrer Hausratversicherung ab, damit Sie gegen die meist verheerenden Schäden durch die zunehmenden Extremwetterereignisse versichert sind.

Sie haben Fragen rund um Versicherungen?

Kontaktieren Sie unser Expertenteam ganz einfach sofort per Telefon, E-Mail oder (Video-)chat oder vereinbaren einen Wunschtermin.

Welche Leistungen bietet die verbundene Versicherung den versicherten Hausbesitzern?

Die Gebäudeversicherung gegen Feuer, Wasser, Sturm / Hagel sowie die Versicherung gegen erweiterte Elementarschäden ersetzen die durch einen versicherten Schaden entstehende Kosten

  • für die Reparatur und die Wiederinstandsetzung des Gebäudes und seiner Bestandteile
  • für den Abriss des gänzlich zerstörten und den Wiederaufbau eines gleichwertigen Gebäudes
  • für die Wiederbeschaffung durch den Schaden verloren gegangener Gebäudeteile
  • für den Abbruch und das Aufräumen versicherter Gebäudeteile
  • für den Abtransport und die Lagerung versicherter Sachen, sofern im Rahmen der Reparatur oder Wiederinstandsetzung des Gebäudes erforderlich
  • für die Schadensabwendung oder Schadensminderung
  • für den Mietausfall, der Vermietern entsteht, wenn Mieter wegen Unbewohnbarkeit ihrer Wohnung infolge eines Gebäudeschadens ihre Mietzahlungen zurecht eingestellt haben.

Weitere Kosten sind je nach Versicherer und Tarif bis zu festgesetzten Beträgen versicherbar, so z. B.:

  • Mehrkosten, die durch Preissteigerungen im Zeitraum zwischen dem Schadensereignis und der Wiederinstandsetzung entstehen
  • Mehrkosten, die durch behördliche Auflagen entstehen, wenn die Wiederinstandsetzung des Gebäudes in der gewesenen Ausführung behördlich nicht mehr zulässig ist
  • Kosten für die Unterbringung in einem Hotel, wenn das beschädigte Gebäude durch den Schaden unbewohnbar wurde
  • Kosten für das Wegräumen und Entsorgen aufgrund Sturm oder Blitzschlag umgestürzter Bäume
  • Kosten für die Dekontaminierung oder den Austausch von z. B. durch Heizöl kontaminiertem Erdreich
  • Kosten für die Beseitigung von Graffitischäden.

heim-und-immobilie.de empfiehlt Ihnen, die Tarifleistungen und die Versicherungsbedingungen Ihrer bestehenden oder neu abzuschließenden verbundenen Wohngebäudeversicherung genau zu prüfen. Die meisten Versicherer bieten Tarife in mehreren Abstufungen, um individuelle Absicherungswünsche zu berücksichtigen. So sind verschiedene Leistungserweiterungen in sogenannten Basis- oder Standardtarifen nicht mitversichert, die in sogenannten Komfort- und Premiumtarifen enthalten sein können.

Nutzen Sie den kostenlosen und unabhängigen Gebäudeversicherung-Vergleich  von heim-und-immobilie.de und wählen Sie mit nur einer Berechnung aus zahlreichen Tarifen verschiedener Versicherer die für Ihr Gebäude passende Tarifvariante aus. Möglicherweise entscheiden Sie sich auch für einen der Testsieger

Mit Ihrer neuen verbundenen Wohngebäudeversicherung bekommen Sie unter Umständen einen deutlich erweiterten Versicherungsschutz zu einem günstigeren Beitrag. Das können Sie gleich prüfen. Wenn Sie sich für einen Tarif entschieden haben, können Sie diesen bei uns gleich online ganz ohne Unterschrift beantragen. 

Erst, wenn Sie vom neuen Versicherer eine schriftliche Versicherungsbestätigung (Deckungszusage) erhalten haben, sollten Sie unter Einhaltung der Kündigungsfrist Ihre bestehende Wohngebäudeversicherung kündigen, damit Ihnen der wichtige Versicherungsschutz nicht verlorengeht. Ist Ihre Immobilie fremdfinanziert, müssen Sie Ihren Kreditgeber über Ihren Wunsch des Versicherungswechsels informieren und sich dessen Zustimmung einholen.

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Häufige Fragen und Antworten kurz erklärt

Die verbundene Gebäudeversicherung muss nicht verpflichtend abgeschlossen werden. Sie kann für Hausbesitzer allerdings zwingend notwendig sein, wenn deren Immobilie über eine Immobilienfinanzierung finanziert wurde oder werden soll. Der Kreditgeber verlangt dann zur Absicherung der Baufinanzierung den Nachweis einer entsprechenden Versicherung.

Wichtig ist zunächst, dass Sie einen eingetretenen Schaden unverzüglich bei Ihrer Versicherung melden. Dies kann telefonisch, per Fax oder per E-Mail erfolgen. Informieren Sie den Versicherer über die Umstände des Schadens und orientieren Sie sich dabei an den W-Fragen: Wann ist wo, wie, welcher Schaden entstanden? Was wurde daraufhin bereits veranlasst? Gibt es Zeugen? Als Nächstes dokumentieren Sie den Schaden schriftlich und mit gut erkennbaren Fotos aus unterschiedlichen Perspektiven und reichen diese Dokumentation ebenfalls Ihrem Versicherer ein. Auch lokale Zeitungsberichte von Schäden in der Umgebung können hilfreich sein, das Schadenereignis nachzuweisen. Folgen Sie stets allen Anweisungen des Versicherers und heben Sie beschädigte oder zerstörte Sachen bis zu deren Freigabe durch den Versicherer auf.

Als Privatperson können Sie die Kosten für die verbundene Versicherung nicht steuerlich geltend machen. Eine Ausnahme besteht lediglich bei beruflich genutzten Arbeitszimmern: Hier kann sie anteilig steuerlich absetzbar sein. Für weitere Details empfehlen wir den Ratgeber “Wohngebäudeversicherung aus steuerlicher Sicht”. Anders sieht es bei vermieteten Objekten und bei gewerblich genutzten Immobilien aus – hier können die Kosten als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden.

Bereits mit Beginn der Rohbauphase lohnt sich der Abschluss einer Feuer-Rohbau-Versicherung. Diese schützt Sie während der Bauzeit vor den finanziellen Folgen eines Schadens durch Feuer, Explosion oder Blitzschlag an Ihrem Rohbau. Die Feuer-Rohbau-Versicherung wird Ihnen dann vom ausgewählten Versicherer meist beitragsfrei angeboten, wenn Sie ab Bezugsfertigkeit die verbundene Wohngebäudeversicherung bei demselben Versicherer abschließen.

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