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Wer Haus und Grund besitzt, trägt eine hohe Verantwortung und hat viel Kapital in einem Objekt gebunden. Dazu kommt der Hausrat, der selbst bei kleinen Single-Wohnungen schnell einen Wert von einigen Tausend Euro erreicht. Im Schadenfall bietet eine Hausversicherung, die alle essentiellen Bausteine beinhaltet, Schutz vor hohen finanziellen Belastungen. Bei heim-und-immobilie.de erfahren Sie, welche Versicherungen wichtig sind und wie Sie Ihre Hausversicherung günstig vergleichen und beantragen.

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Hausversicherung: Welche Produkte sind sinnvoll?

Eine komplette Hausversicherung, die alle Risiken in einem Produkt abdeckt, existiert nicht. Besitzer von Immobilien oder Eigentumswohnungen sowie Mieter kommen nicht umhin, die Versicherungen separat zu beantragen. Dies sind sinnvolle Bausteine für eine gute Hausversicherung:

  • Gebäudeversicherung (inkl. erweiterter Elementarversicherung)
  • Hausratversicherung (inkl. erweiterter Elementarversicherung)
  • Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung
  • Glasversicherung
  • Ggf. Photovoltaikversicherung

Was leistet die Gebäudeversicherung?

Die Wohngebäudeversicherung, umgangssprachlich teils auch als Hausversicherung bezeichnet, deckt die Kosten ab, die bei folgenden Ereignissen entstehen können:

  • Sturm ab Windstärke 8 (z. B. abgedecktes Dach, Zerstörungen am Gebäude durch umgestürzten Baum)
  • Hagel (z. B. geborstene Scheiben an Dachfenstern oder im Wintergarten)
  • Feuer (z. B. Schäden durch Brand, Blitzschlag, Überspannung, Explosion)
  • Rohrbruch, Frostschäden (Leitungswasser)

In vielen Gebieten Deutschlands empfiehlt es sich, die Wohngebäudeversicherung um den Baustein Elementarschäden zu erweitern. Der Klimawandel ist verantwortlich für immer häufiger auftretende Naturereignisse, die eine Immobilie in großem Ausmaß beschädigen können. Die erweiterte Elementarschaden-Versicherung als im Rahmen der Gebäude- und Hausratversicherung zu beantragender Teil der Hausversicherung deckt folgende Risiken ab:

  • Starkregen und Überschwemmung
  • Erdrutsch und Erdsenkung 
  • Erdbeben 
  • Lawinen und Schneedruck
  • Vulkanausbruch

Hinweis: Nutzer einer Photovoltaikanlage oder von Luft-, Wasser- oder Erdwärmepumpen benötigen einen speziellen Tarifbaustein zur Versicherung der Anlage oder eine Ökoenergie-Versicherung.

Mehr darüber, was eine Wohngebäudeversicherung leistet, erfahren Sie im ausführlichen Ratgeber zum Thema.

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Hausversicherung: Die Hausratversicherung

Ebenfalls ein fester Bestandteil Ihrer Hausversicherung sollte eine Hausratversicherung sein. Während die Wohngebäudeversicherung für versicherte Schäden an der Immobilie und an fest installierten Bauteilen aufkommt, ist die Hausratversicherung für alle beweglichen Gegenstände (z. B. Kleidung, Schmuck, Bargeld, Möbel, Elektrogeräte etc.) zuständig. 

Hinweis: Die Hausratversicherung gehört nicht zu den Versicherungen, die bei Mietern in den Nebenkosten oder bei Besitzern einer Eigentumswohnung im Hausgeld enthalten sind. Diesen Schutz beantragt jeder Haushalt selbst. 

Das sind die Leistungen der Hausratversicherung:

  • Schutz bei Feuer, Leitungswasser, Raub, Vandalismus (in alten Tarifen tarifabhängig Vandalismus (nur) nach einem Einbruchdiebstahl) und Einbruchdiebstahl.
  • Die Erweiterung um Elementarschäden durch Naturereignisse ist möglich.
  • Versichert ist der gesamte Hausrat.
  • Die Versicherung ersetzt im Schadenfall den Wiederbeschaffungswert von Artikeln gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwertversicherung).

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Hausversicherung: Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung

In ein umfassendes Paket für die Hausversicherung gehört noch eine weitere Absicherung – die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung. Als Eigentümer eines Grundstücks oder einer Immobilie haften Sie für Schäden, die Dritte dort erleiden. Typisch sind folgende Szenarien: Ein Besucher rutscht im Winter auf dem nicht ausreichend geräumten Zugangsweg aus. Ein Mieter oder Besucher stürzt auf der schlecht beleuchteten Treppe. Ein Ziegel vom schadhaften Dach fällt auf ein geparktes Auto. Um die eigene Immobilie nicht durch einen Schadenfall wie einen Brand oder durch hohe Schadenersatzforderungen zu verlieren, sind eine Wohngebäude- und eine Haftpflichtversicherung unverzichtbar für Eigentümer.

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Häufige Fragen und Antworten kurz erklärt

Gebäudeschäden durch Hochwasser sind im Tarifbaustein Elementarschäden der Gebäudeversicherung enthalten. Allerdings lehnen viele Versicherungen in Hochrisikogebieten den Antrag ab oder verlangen hohe Prämien. Bei heim-und-immobilie.de sehen Sie die Hausversicherung im Vergleich und prüfen, ob Sie die Kosten mit einer Selbstbeteiligung optimieren können.

Die Wohngebäudeversicherung umfasst das Haus selbst und alle Gebäudeteile, die direkt damit verbunden sind (z. B. Garage, Wintergarten). Separat stehende (Neben-)Gebäude schließen Sie in den Vertrag mit ein (z. B. Gartenhäuser, Gewächshäuser, freistehende Garagenanlagen etc.), bzw. müssen deren Absicherung je nach Größe separat beantragen.

Die Wohngebäudeversicherung können Sie nicht steuerlich geltend machen. Als Vermieter dürfen Sie aber diesen Posten der Hausversicherung auf die Mieter umlegen, denn die Wohngebäudeversicherung ist umlagefähig. 

Besitzer von Grundstücken und Immobilien, die selbst genutzt werden, dürfen die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung steuerlich geltend machen. Als Vermieter dagegen legen Sie auch diesen Teil der Hausversicherung auf die Mieter um, steuerlich geltend machen können Sie diese Aufwendungen dann nicht mehr. 

Die Hausratversicherung ist eine Sachversicherung und daher ebenso wie die Wohngebäudeversicherung als Hausversicherung nicht steuerlich absetzbar.

In der Regel kündigen Sie eine Wohngebäudeversicherung drei Monate vor Vertragsablauf. Versäumen Sie diese Frist, verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr. Wichtig ist, dass Sie Ihre neue Wohngebäudeversicherung bereits beantragt und den Vertrag unterschrieben haben, bevor Sie Ihrem alten Anbieter die Kündigung aussprechen. So vermeiden Sie kritische Lücken im Versicherungsschutz.

Sofern Sie als Eigentümer eine Gebäudeversicherung abgeschlossen haben, wechselt diese mit der Umschreibung der Immobilie im Grundbuch den Besitzer. Käufer und Verkäufer sind verpflichtet, den Eigentümerwechsel binnen eines Monats an die Versicherung zu melden. Andernfalls erlischt der Versicherungsschutz. In der Regel übernimmt der Verkäufer für die Wohngebäudeversicherung die Kosten für die Zeit, in der die Immobilie in seinem Besitz ist, Für das laufende Versicherungsjahr haften aber Erwerber und Veräußerer gesamtschuldnerisch.

Der Käufer ist nicht an die bestehende Wohngebäudeversicherung gebunden. Ihm steht innerhalb eines Monats nach der Eintragung ins Grundbuch ein Sonderkündigungsrecht zu. Wir empfehlen, das Preis-Leistungs-Verhältnis der Hausversicherung im Vergleich zu prüfen und bei Bedarf den Versicherer zu wechseln.

Es ist wichtig, den Anbieter der Hausratversicherung bei Umzug zu informieren. Denn Ihre Wohnadresse und die Größe der Wohnung oder des Hauses nimmt Einfluss auf die Höhe der Beiträge. In einigen Regionen treten Einbrüche oder eventuell mitversicherte Elementarschäden häufiger auf als in anderen. Dazu bietet der Wohnungswechsel die Chance, den Versicherungsumfang auf den neuesten Stand zu bringen. Prüfen Sie, ob bisher versicherte Risiken weggefallen oder neue hinzugekommen sind.

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