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Als Bauherr tragen Sie Verantwortung für die Vorgänge auf Ihrer Baustelle. Im Schadensfall, etwa wenn bei einem Unfall ein Mensch verletzt wird, sind Sie in der Pflicht, den Schaden vollständig zu ersetzen. Eine Bauherrenversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen. Wissenswertes und Definitionen zu Bauherrenhaftpflicht-, Bauleistungs- und Bauherren-Rechtsschutzversicherung finden Sie auf heim-und-immobilie.de.

Welche Bauherrenversicherungen sind notwendig?

Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung ist für jeden Bauherren unerlässlich. Denn die normale Privathaftpflicht zahlt i. d. R. nicht für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch Ihre Baustelle verursacht werden. Eine Bauherrenhaftpflicht übernimmt hingegen die Kosten, die etwa dann entstehen, wenn ein Mensch auf Ihrer Baustelle bei einem Unfall verletzt wird. Auch, wenn Sie für Schäden an der Umwelt oder am Eigentum anderer Personen Schadensersatz leisten müssen, zahlt die Bauherrenhaftpflicht. Lediglich bei kleineren Arbeiten, z. B. zur Modernisierung oder Sanierung, ist eine Bauherrenhaftpflicht unter Umständen nicht notwendig. Aber auch nur dann, wenn Sie eine Privathaftpflichtversicherung besitzen und diese das Bauherrenhaftpflichtrisiko einschließt. Jedoch reichen die in einem solchen Fall ausgewiesenen Versicherungssummen oft nicht aus, um als Bauherr für den Bau oder die vollständige Sanierung eines Hauses ausreichend versichert zu sein. 

Damit Sie zudem bereits während der Bauphase gegen Sachschäden an Ihrer neuen Immobilie abgesichert sind, empfiehlt sich für Bauherren außerdem eine Bauleistungsversicherung. Diese erstattet unvorhersehbare Sachschäden am entstehenden Gebäude, zum Beispiel durch außergewöhnliche Witterungseinflüsse, wie Sturm, Hagel, Überschwemmung, aber auch durch Vandalismus, Diebstahl bereits festverbauter Teile oder durch Ungeschicklichkeit oder infolge von fahrlässig verursachten Ausführungsfehlern der Bauausführenden. 

Gegen Schäden durch Feuer, Explosion oder Blitzschlag sind Sie hingegen nur mit einer separaten Feuerrohbauversicherung abgesichert. Beim Abschluss einer Wohngebäudeversicherung schon zu Baubeginn erhalten Sie die Rohbaufeuerversicherung für die Dauer der Bauzeit Ihres Hauses vom gleichen Versicherer meist beitragsfrei. Wird das zu bauende Haus durch einen Kreditgeber finanziert, wird dieser vom Kreditnehmer einen Nachweis über den Abschluss einer Feuerrohbauversicherung für die Kreditabsicherung verlangen.

Zusätzlich können Sie eine Bauherren-Rechtsschutzversicherung abschließen. Diese greift dann, wenn Sie im Zusammenhang mit dem Bau Ihrer Immobilie Ansprüche vor Gericht durchsetzen müssen, z. B. wenn eine Baufirma keine Entschädigung für mangelhafte Arbeiten zahlen will.

Vor Abschluss einer Versicherung für den Hausbau sollten Bauherren stets mehrere Angebote einholen und insbesondere deren Leistungen und Kosten vergleichen, denn Bauherrenversicherungen unterscheiden sich je nach Versicherer teils stark in den Beiträgen.

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Bauherrenversicherungen im Überblick

Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung ist für jeden Bauherren unerlässlich, um sich gegen Schadensersatzansprüche fremder Dritter zu versichern. Zusätzlich zur Bauherrenhaftpflicht kann eine Bauleistungsversicherung oder eine Bauherren-Rechtsschutzversicherung abgeschlossen werden, die den Versicherungsschutz für Ihr Bauvorhaben sinnvoll erweitern und Sie vor ungeahnten finanziellen Risiken schützen.

Bauherrenhaftpflicht

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung ist für Bauherren unverzichtbar. Sie zahlt, wenn durch Ihre Baustelle fremde Dritte zu Schaden kommen.

Bauherren-Rechtsschutz

Die Bauherren-Rechtsschutzversicherung schützt nach Schäden im Zusammenhang mit dem Kauf, dem Bau und der Sanierung Ihrer Immobilie.

Bauleistungsversicherung

Die Bauleistungsversicherung schützt vor den finanziellen Folgen, wenn an Ihrer im Bau befindlichen Immobilie ein unvorhersehbarer Sachschaden entsteht.

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