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Wenn ein Sturm das Dach abdeckt, eine Wasserleitung platzt oder ein Brand das Haus zerstört, soll die Gebäudeversicherung einspringen und Sie vor hohen finanziellen Schäden schützen. Zwar verursacht die Gebäudeversicherung Kosten, aber im Verhältnis zu den möglichen Schäden fallen diese eher gering aus. Für Hausbesitzer ist die Gebäudeversicherung also dringend geboten, wenn sie nach einem Schaden nicht ihr Aufbauwerk verlieren wollen. Erfahren Sie mehr auf heim-und-immobilie.de!

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Gebäudeversicherung: Kosten richten sich nach vielen Faktoren

Die Kosten für die Gebäudeversicherung und Zusatz-Tarifbausteine werden von verschiedenen Faktoren beeinflusst. Zu den wichtigsten gehören:

  • Standort der Immobilie:
    In verschiedenen Regionen bestehen unterschiedliche Wahrscheinlichkeiten für Schadenereignisse und damit für die Inanspruchnahme der Gebäudeversicherung. 
  • Bauweise:
    Ebenso bestimmt die Bauweise (z. B. Massivhaus, Fertighaus) die Höhe der Kosten für die Gebäudeversicherung und zusätzliche Risikoabdeckungen.
  • Alter des Objektes:
    In älteren Gebäuden besteht ein höheres Risiko für Schäden, vor allem an Leitungen oder am Dach.
  • Sanierungszustand:
    Mit einer fachgerecht durchgeführten Sanierung senken Sie dagegen die Risiken und die Kosten. 
  • Größe des Gebäudes:
    Mehr Baustoffe und Leitungen steigern den Wert und das Risiko.
  • Ausstattung des Objekts:
    Hochwertig ausgestattete Immobilien erfordern eine höhere Versicherungssumme.
  • Vorschäden

Gebäudeversicherung: Kosten und Versicherungsumfang

In der Gebäudeversicherung sind die Kosten auch durch die gewählten Leistungen sehr variabel. Grundsätzlich sollten in der Gebäudeversicherung Schäden durch folgende Gefahren versichert werden:

Basis-Risiko­abdeckung in der Gebäude­versicherung
Feuer und Blitz­schlagSturm und HagelLeitungs­wasser
  • Brand
  • Blitz­schlag
  • Explosion
  • Über­spannung
  • Implosion
  • Anprall oder Absturz von Luft­fahr­zeugen, ihrer Teile oder Ladung
  • Sturm­schäden ab Wind­stärke 8
  • Hagel­schlag (keine Schäden durch Tau­wasser)
  • wasser­führende Leitungen für Warm- und Kalt­wasser
  • Ableitungs­rohre innerhalb des Gebäudes
  • wasser­führende Heizungen und Anlagen
  • Heiz­körper bei Frost­schäden
  • wasser­führende Klima­pumpen
  • Schäden außerhalb des Gebäudes oder unterhalb der Boden­platte sind für Ab­leitungs­rohre aus­geschlos­sen

Naturgewalten in der Gebäudeversicherung: Kosten steigen

In vielen Regionen Deutschlands sind Immobilien einem erhöhten Risiko von Naturgefahren ausgesetzt. Orkanartige Stürme decken ganze Dächer ab, Starkregen lässt Gewässer ausufern und Keller überfluten oder löst Erdrutsche oder Schlammlawinen aus. In bestimmten Landesteilen sind starker Schneedruck und Lawinen möglich. Schäden infolge solcher Extremwetterlagen, die aufgrund des Klimawandels immer häufiger zu erwarten sind, können Sie ausschließlich mit dem Tarifbaustein „Elementarschäden“ versichern. Die Erweiterung um diesen zusätzlichen Schutz ist dringend anzuraten, wenngleich dadurch für die Gebäudeversicherung die Kosten steigen. Mit der erweiterten Elementarversicherung (Naturgefahrenversicherung) werden zusätzlich Schäden durch folgende Ereignisse versichert:

  • Starkregen
  • Überschwemmung
  • Hochwasser
  • Rückstau
  • Erdrutsch
  • Erdsenkung
  • Erdbeben
  • Lawinen
  • Schneedruck

Wichtig: In Gebieten, in denen Extremwetterlagen häufig auftreten, kann es schwierig sein, eine erweiterte Elementarversicherung zu erhalten. Dennoch empfehlen wir jedem Immobilieneigentümer, diesen wichtigen Versicherungsschutz beim jeweiligen Versicherer anzufragen. 

Mit unserem Gebäudeversicherung-Kosten-Rechner vergleichen Sie mit nur einer Berechnung hunderte Tarifvarianten in weniger als fünf Minuten. Sie erhalten einen ausführlichen Überblick über die jeweiligen Tarifleistungen und Beiträge zahlreicher Versicherer und können Ihren Wunschtarif direkt bei uns online beantragen und durch den Vergleich in vielen Fällen mehrere Hundert Euro pro Jahr sparen.

Gebäudeversicherung: Kosten für weitere Risiken

Leistungsstarke Tarife der Gebäudeversicherung sichern Sie mit umfangreichen zusätzlichen Leistungen und zu fairen Beiträgen ab. Bei der Beantragung der Gebäudeversicherung bevorzugen Sie idealerweise Tarife, die folgende Risiken einschließen:

  • Grobe Fahrlässigkeit:
    Schließt der Vertrag grobe Fahrlässigkeit aus, leistet die Gebäudeversicherung z. B. nicht oder nur eingeschränkt, wenn Sie im Urlaub sind und wegen eines plötzlichen Frosteinbruchs bei ausgestellter Heizung die Rohre platzen. 
  • Mehrkosten durch behördliche Auflagen:
    Sind bei einem Wiederaufbau aufgrund gesetzlicher Vorgaben Maßnahmen notwendig, die vorher nicht bestanden (z. B. Wärmedämmung, Fenster mit Isolierverglasung), kommt eine leistungsstarke Gebäudeversicherung für die Mehrkosten auf. 
  • Bewegungs-, Abbruch-, Aufräum- und Schutzkosten:
    Muss Ihre Immobilie z. B. nach einem Brand abgerissen werden, sind die Kosten für die Abbrucharbeiten und die Entsorgung des Bauschutts im Versicherungsschutz bis zu einem festgelegten Limit enthalten. 
  • Wasserzu- und ableitungsrohre innerhalb und außerhalb des Versicherungsgrundstücks:
    Ein Rohrbruch außerhalb des Gebäudes verursacht hohe Kosten und ist nicht automatisch mitversichert. Daher lohnt ein Blick in die Versicherungsbedingungen, ob und welche wasserführenden Rohre auch außerhalb des Gebäudes versichert sind.  
  • Schäden durch Vandalismus:
    Beschädigungen der Immobilie durch fremde Dritte sollten im Versicherungsschutz enthalten sein. Für Schäden am Inventar, die durch einen Einbruchdiebstahl entstehen, kommt in der Regel die Hausratversicherung auf.

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Kontaktieren Sie unser Expertenteam ganz einfach sofort per Telefon, E-Mail oder (Video-)chat oder vereinbaren einen Wunschtermin.

Was ist bei der Wohngebäudeversicherung mitversichert?

Für versicherte Schäden an der Immobilie übernimmt die Gebäudeversicherung die Kosten für die Reparatur oder den Wiederaufbau. Dabei gilt: Versichert sind das Gebäude selbst und damit fest verbundene Bauteile. Weitere Nebengebäude auf dem Grundstück, wie Garagen oder Gartenhäuser, können Sie auf Antrag mit in den Versicherungsschutz einschließen. So sind Schäden beispielsweise an folgenden Gebäudeteilen versichert:

  • Mauerwerk
  • Dach
  • eingebaute Fenster und Türen
  • fest mit dem Gebäude verbundene Anbauten z. B. Terrasse, Garage, Carport, Antennen, Markisen, Fensterläden
  • Heizungs- und Sanitärinstallationen
  • eingebaute Gebäudetechnik
  • Einbaumöbel und -küchen, sofern individuell für das Gebäude angefertigt und fest mit diesem verbunden.

Wie hoch sind die Kosten für eine Wohngebäudeversicherung?

Je nach Standort und Anbieter fallen bei der Gebäudeversicherung die Kosten unterschiedlich hoch aus. Die folgende Tabelle veranschaulicht beispielhaft die Spannbreite der Beiträge für Einfamilienhäuser (140 m2 Wohnfläche, normale Ausstattung) und Mehrfamilienhäuser (420 m2 Wohnfläche, 6 Wohneinheiten, keine Eigennutzung).

Stand­ort der ImmobilieGebäude­versicherung Kosten
Einfamilienhaus (pro Jahr)
Gebäude­versicherung Kosten
Mehrfamilienhaus (pro Jahr)
Basis­absicherungMit Elementar­versicherungBasis­absicherungMit Elementar­versicherung 
28777 Bremen182,89 – 1.049,48 €264,98 – 1.132,43 €726,16 – 3.205,69 €780,55 – 3.446,99 €
53111 Bonn220,57 – 1.049,48 €302,66 – 1.132,43 €782,20 – 3.205,69 €922,93 – 3.446,99 €
82467 Garmisch-Parten­kirchen195,36 – 971,16 €277,45 – 1.054,11 €641,56 – 2.966,46 €780,73 – 3.207,76 €


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Häufige Fragen und Antworten kurz erklärt

Zahlen Sie die Prämie der Gebäudeversicherung nach Möglichkeit jährlich. Die Mehrzahl der Versicherer erhebt einen Aufschlag in Höhe von 3 bis 7 % für eine monatliche oder quartalsweise Abbuchung der Beiträge. Das erhöht in der Gebäudeversicherung die Kosten unnötig.

Wenn Sie eine Selbstbeteiligung im Schadensfall vereinbaren, sinken die Kosten für die Gebäudeversicherung. Die meisten Versicherer bieten Eigenbeteiligungen zwischen 250 und 2.000 Euro je Schadenfall an. Empfehlenswert ist der Einschluss einer Selbstbeteiligung in der Regel nur, wenn dadurch eine deutliche Beitragsersparnis erzielt wird.

Als Vermieter oder Mitglied einer Eigentümergemeinschaft legen Sie bei der Gebäudeversicherung die Kosten pro qm auf Mieter oder Eigentümer um. Vermieter geben die Kosten für die Gebäudeversicherung über die Nebenkosten an die Mieter weiter, sofern dieser Posten im Mietvertrag aufgeführt wird. Bei Eigentumswohnungen erfolgt die Abrechnung über das sogenannte Hausgeld.

Das ist möglich, aber nicht selbstverständlich. Denn anders als in der Haftpflichtversicherung besteht für Inhaber einer Gebäudeversicherung kein Rechtsanspruch auf eine Vorauszahlung nach Kostenvoranschlag. Es kommt daher immer auf den Einzelfall an. Es ist nicht unüblich, dass Versicherer auf eine Reparatur durch einen Fachbetrieb bestehen und anschließend dessen Rechnung bezahlen. Dies wird umso wahrscheinlicher, je höher die Schadenssumme ausfällt. Sprechen Sie daher mit Ihrem Versicherer über Ihr Ansinnen. 

Achtung: Wollen Sie sich den fiktiven Rechnungsbetrag, der im Kostenvoranschlag angegeben ist, auszahlen lassen, müssen Sie mit Abzügen rechnen. Da für die Versicherung bei einer Auszahlung keine Mehrwertsteuer für Werkstatt und Ersatzteile anfallen, erhalten Sie nur den Nettobetrag auf die Kosten für Ersatzteile und den kalkulierten Werkstattlohn erstattet. Ebenso kann der Versicherer einzelne Leistungsposten kürzen, sofern diese bei Vergleichsfirmen günstiger angeboten werden.

Photovoltaikanlagen gewinnen zunehmend mehr an Bedeutung und steigern den Wert Ihrer Immobilie. Standardmäßig sind Photovoltaikanlagen nicht in der Gebäudeversicherung mitversichert. Photovoltaikanlagen oder Solarthermieanlagen sollten Sie daher gesondert versichern. Ob und wie sich die Kosten durch die zusätzliche Versicherung der Photovoltaikanlage im Vergleich zu einer reinen Wohngebäudeversicherung erhöhen, oder die Versicherung der Photovoltaikanlage in diese integriert werden kann, können Sie tarifabhängig bequem über unseren Vergleichsrechner ermitteln.

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