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Der Staat unterstützt Sie finanziell bei der Baufinanzierung über Programme des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). So erhalten Sie zinsgünstige Kredite und Zuschüsse – insbesondere für energieeffiziente Bau- oder Modernisierungsvorhaben. Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) werden die Programme von BAFA und KfW seit Juli 2021 zentralisiert gesteuert. Unsere Experten stellen Ihnen diese Angebote staatlicher Förderung im Detail vor. Zudem lesen Sie hier auch alle relevanten Informationen zum Bausparen und zur staatlichen Wohnungsbauprämie.

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Staatliche Förderung: Macht den Bau oder Erwerb Ihrer Immobilie deutlich günstiger

Wollen Sie eine eigene Immobilie bauen oder erwerben? Dann haben Sie Anspruch auf staatliche Förderung. Diese steigt umso mehr, je energieeffizienter, barrierefreier und einbruchssicherer Sie Ihr neues Zuhause gestalten. Mit den umfangreichen staatlichen Förderungen der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) kommen Sie den eigenen vier Wänden ein ganzes Stück näher. Nutzen Sie mit unserer Hilfe die Inanspruchnahme der Förderprogramme der KfW-Bank sowie des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle). So decken Sie mit unserer Unterstützung einen wesentlichen Teil Ihrer Investition ab.

Mit uns behalten Sie den Überblick über die Vielzahl von Förderangeboten: Wir zeigen Ihnen, welche staatlichen Förderungen für Ihr Immobilienvorhaben infrage kommen und wie sich verschiedene Förderprodukte optimal kombinieren lassen. Ziel ist es, Ihnen das Höchstmaß an staatlichen Förderungen zukommen zu lassen, damit Ihnen Ihre Immobilienfinanzierung mit uns Freude bereitet. Kontaktieren Sie uns und planen mit uns die Finanzierung für Ihr neues Zuhause.

Seit dem 1. Januar 2021 strukturiert die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) die deutsche Förderlandschaft neu. Sie vereint die bisherigen Förderprogramme der KfW und BAFA unter einem Dach, wenngleich KfW-Bank und BAFA weiterhin die Träger bleiben. Alle Förderungen können seit Juli 2021 über nur noch ein Formular beantragt werden. Für Sie als Bauherr oder Käufer bedeutet das eine einfachere Antragstellung. Zudem profitieren Sie von Erhöhungen der Fördersummen.

Bausparen: Sparen mit staatlicher Förderung

Bausparen vereint das Sparen und eine optional wählbare Baufinanzierung, das Bauspardarlehen. Ein Bausparvertrag umfasst drei zeitliche Phasen: eine Ansparphase, in welcher der Bausparer ein Sparguthaben aufbaut. Bei der Zuteilungsphase (Erreichen der Mindestansparsumme, Mindestansparzeit und Bewertungszahl zum Bewertungsstichtag) kann sich der Bausparer zwischen vier Möglichkeiten entscheiden: 

  • gesamte Auszahlung der Bausparsumme mit anschließender Darlehensphase
  • Verschiebung der Zuteilung zum weiteren Besparen des Vertrages
  • gegen die Zuteilung entscheiden und den Vertrag weiter besparen
  • gegen die Zuteilung entscheiden und sich das Bausparguthaben auszahlen lassen

Hat sich der Bausparer für das Darlehen entschieden, beginnt die dritte Phase, die Darlehensphase, in der er die Darlehenssumme zurückzahlt.

Der Staat fördert das Bausparen auf unterschiedliche Weise: durch die Wohnungsbauprämie (siehe nächster Abschnitt), die Arbeitnehmersparzulage und Steuervorteile sowie Riester-Zulagen (Eigenheimrentengesetz), das sogenannte “Wohn-Riester”. 

Bei der Arbeitnehmersparzulage handelt es sich um eine Förderung von Produktivvermögen und dem Bausparen. Bei Letzterem unterstützt der Staat mit 9 % Zulage (maximal 470 Euro jährlich), wobei es eine Einkommensgrenze gibt. Sie beträgt bei Alleinstehenden 17.900 Euro im Jahr und bei Verheirateten 35.800 Euro Jahreseinkommen.

Wohnungsbauprämie: Eigenkapitalaufbau mit staatlicher Hilfe

Ein weiteres Instrument des Staates zur Förderung von Wohneigentum ist die Wohnungsbauprämie. Damit unterstützt der Bund das Erfüllen von Bausparverträgen. Es gibt einige Voraussetzungen:

  • Der Antragsteller ist mindestens 16 Jahre alt oder Vollwaise. 
  • Der Antragsteller lebt in Deutschland und ist unbeschränkt steuerpflichtig. 
  • Sparbeiträge in den Bausparvertrag dürfen keine vermögenswirksamen Leistungen sein, für die ein Anspruch auf eine Arbeitnehmersparzulage besteht. 
  • Das jährliche Einkommen darf eine Grenze nicht überschreiten:
  • Alleinstehende: 35.000 Euro
  • Verheiratete/Verpartnerte: 70.000 Euro

Die Höhe der Wohnungsbauprämie regelt § 3 Wohnungsbau-Prämiengesetz (WoPG 1996). Sie beträgt 10 % der im Sparjahr geleisteten prämienbegünstigten Aufwendungen / Sparbeiträge.

Prämienbegünstigt sind jährliche Aufwendungen / Sparbeiträge von:

  • Alleinstehenden bis maximal 700 Euro
  • Verheirateten/Verpartnerten bis maximal 1.400 Euro

Die maximale jährliche Wohnungsbauprämie beträgt:

  • Bei Alleinstehenden: 70 Euro
  • Bei Verheirateten/Verpartnerten: 140 Euro

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