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Wenn Sie ein klimafreundliches Haus oder eine klimafreundliche Eigentumswohnung neu bauen oder innerhalb eines Jahres nach Fertigstellung im Ersterwerb kaufen wollen, dann können Sie den zinsgünstigen KfW-Förderkredit 297 oder 298 beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass die zu fördernde Wohnimmobilie die Effizienzhaus-Stufe 40 erreicht. Zudem darf sie nicht mit Kohle, Koks, Gas, Öl oder Biomasse (z.B. Pellets oder Hackschnitzel) beheizt werden und muss mindestens die Anforderung „Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus für den Neubau von Wohngebäuden“ des Qualitätssiegels „Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG) erfüllen. Was die beiden Förderprogramme beinhalten und wie Sie bei der Beantragung vorgehen, erfahren Sie auf dieser Seite.

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KfW 297, 298: Wer und was wird gefördert?

Das einzige Unterscheidungsmerkmal zwischen KfW 297 und KfW 298 liegt in der möglichen Nutzung der zu fördernden Wohnimmobilie.

Der Förderkredit KfW 297 richtet sich an Privatpersonen, die die zu fördernde Wohnimmobilie selbst bewohnen.

Der KfW-Kredit 298 kann von Privatpersonen, Eigentumsgemeinschaften, Wohnungsgenossenschaften, Einzelunternehmern, freiberuflich Tätigen, Unternehmen, gemeinnützigen Organisationen, Kirchen, Körperschaften und Anstalten öffentlichen Rechts, die die zu fördernde Wohnimmobilie nicht selbst bewohnen, beantragt werden.

Gefördert wird der Neubau oder der Ersterwerb von Wohnimmobilien (Häuser oder Wohneinheiten), die mindestens die Effizienzhaus-Stufe 40 erreichen und die Anforderungen des Qualitätssiegels „Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG) erfüllen.

Wenn Sie ein neu gebautes Haus oder eine neue Wohnung im Ersterwerb kaufen, muss der Kauf innerhalb von 12 Monaten nach der Bauabnahme der Wohnimmobilie stattfinden.

Die zu fördernde Wohnimmobilie darf nicht mit Kohle, Koks, Gas, Öl oder Biomasse beheizt werden. Das bedeutet auch, dass kein Kamin oder keine Pelletheizung eingebaut werden darf.

Förderfähig sind die Kosten für

  • die Fachplanung und die Baubegleitung durch Experten für Energieeffizienz und Nachhaltigkeit
  • den Bau oder Kauf
  • die Eigenleistungen sowie
  • die Zertifizierung der Nachhaltigkeit am Bau.

Nicht gefördert werden

  • der Grundstückserwerb sowie damit verbundene Kosten
  • zusätzliche Nachfinanzierungen oder Umschuldungen von Darlehen bereits abgeschlossener Vorhaben
  • Mehrfachförderungen,

wenn also für die zu fördernde Wohnimmobilie z.B. zusätzliche Förderungen im Sinne der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG), der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW), der Kälte-Klima-Richtlinie oder ein KfW-Kredit 300 (Wohneigentum für Familien) in Anspruch genommen werden sollen.

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Wie hoch ist die Förderung des KfW 297, 298 und wie wird gefördert?

Bei den KfW-Förderprogrammen 297 und 298 handelt es sich jeweils um einen besonders zinsgünstigen zweistufigen KfW-Kredit.

Stufe 1: 100.000 Euro maximal mögliche Kreditsumme

In der ersten Stufe “Klimafreundliches Wohngebäude“ ist eine maximale Kreditsumme in Höhe von 100.000 Euro möglich. Dafür muss die zu bauende Wohnimmobilie mindestens die Effizienzhaus-Stufe 40 erreichen und die Anforderungen des Qualitätssiegels „Nachhaltiges Gebäude Plus“ erfüllen.

Stufe 2: 150.000 Euro maximal mögliche Kreditsumme

Das Erreichen der zweiten Stufe „Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG“ setzt voraus, dass die zu bauende Wohnimmobilie mindestens die Effizienzhaus-Stufe 40 erreicht und für diese zusätzlich ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt wird. Dieses muss die Erfüllung der Anforderungen des Qualitätssiegels „Nachhaltiges Gebäude Plus“ oder „Nachhaltiges Gebäude Premium“ belegen.

Die vorgenannten Kreditsummen stehen bei einem Neubau oder Ersterwerb eines klimafreundlichen Gebäudes jeder neu errichteten Wohneinheit separat zur Verfügung.

Das bedeutet, dass beispielsweise für einen klimafreundlichen Neubau mit vier Wohneinheiten in Stufe 2 eine maximal mögliche Kreditsumme von 600.000 Euro beantragbar wäre (Stufe 2: 150.000 Euro je Wohneinheit x 4 Wohneinheiten).

Beim KfW-Kredit 297, 298 können sich für ein gängiges Annuitätendarlehen entscheiden, bei dem Sie über die vereinbarte Zinsbindungsfrist gleichbleibende monatliche Darlehensraten (Annuitäten) bezahlen. Diese setzen sich aus dem Tilgungsanteil und dem Zinsanteil zusammen. Nach jeder bezahlten Kreditrate verringert sich der Zinsanteil und dafür steigt der Tilgungsanteil. Sofern Sie eine tilgungsfreie Anlaufzeit beantragen, zahlen Sie während dieser Dauer lediglich die Zinsen und tilgen das Darlehen nicht, sodass anfänglich die Monatsrate geringer ausfällt.

Alternativ können Sie ein Endfälliges Darlehen in Anspruch nehmen. Sie bezahlen dann über die gesamte Kreditlaufzeit monatlich nur die Zinsen und mit der Schlussrate zahlen Sie den aufgenommenen Kreditbetrag in einer Summe zurück. Das wäre möglich, wenn Sie mit großer Sicherheit vor Zahlung der Schlussrate einen größeren Geldbetrag, z.B. aus einer vorhandenen Geldanlage erwarten.

Der Zinssatzfür den Förderkredit

folgt stets der aktuellen Entwicklung des marktüblichen Zinses und wird von der KfW über Mittel des Bundes verbilligt.

Abweichend von anderen KfW-Krediten enthalten die KfW-Förderkredite 297 und 298 keinen Tilgungszuschuss, welcher die Rückzahlungssumme reduziert. Dafür kann eine besonders lange Kreditlaufzeit bis zu 35 Jahre gewählt werden, die niedrigere Tilgungsraten ermöglicht.

Wo kann der KfW-Kredit 297, 298 beantragt werden?

Da die KfW-Bank nicht über ein eigenes Filialnetz verfügt, können Sie KfW-Kredite nicht direkt bei der KfW-Bank beantragen. Stattdessen erfolgt der Antragsversand des KfW-Kredits immer über einen Finanzierungspartner Ihrer Wahl. Das kann beispielsweise Ihre Hausbank, eine andere Bank, eine Sparkasse oder eine Versicherungsgesellschaft sein.

Dieser Finanzierungspartner leitet Ihren Antrag zur Entscheidung an die KfW-Bank weiter.

Wichtig ist, dass Sie für die korrekte Erstellung des Förderantrages und für die Baubegleitung einen Energieeffizienz-Experten beauftragen. Dieser überwacht und bestätigt in der Planungs- und in der Bauphase die Einhaltung aller Anforderungen und gesetzlichen Vorschriften, die mit dem geförderten Neubau einer klimafreundlichen Wohnimmobilie verknüpft sind und eine KfW-Förderung rechtfertigen.

Wenn in der Förderung die Stufe 2 „Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG“, also mit einer zusätzlichen Zertifizierung der Nachhaltigkeit erreicht werden soll, dann ist die gesonderte Beauftragung eines Nachhaltigkeits-Beraters sowie einer QNG-Zertifizierungsstelle verpflichtend.

Die KfW Programme 297, 298 „Klimafreundlicher Neubau“ im Überblick

So funktioniert die Beantragung von KfW 297, 298

Schritt 1: Beauftragen Sie einen Energieeffizienz-Experten und einen Berater für Nachhaltigkeit.

Die Beauftragung eines Energieeffizienz-Experten ist für den Erhalt des Förderkredites verpflichtend. Der zu beauftragende Energieeffizienz-Experte muss in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes der Deutschen Energie-Agentur (dena) registriert sein.

Der Energieeffizienz-Experte erstellt Ihnen als Anlage zum KfW-Kreditantrag 297, 298 „Klimafreundlicher Neubau“ eine notwendige „Bestätigung zum Antrag“ (BzA). Diese weist gegenüber der KfW nach, dass Ihre Effizienzhausplanung den Anforderungen der Effizienzhaus-Stufe 40 entspricht.  

Der Energieeffizienz-Experte plant mit Ihnen Ihr Bauvorhaben. Zudem berät er Sie zu den möglichen Fördermitteln des Bundes, hilft Ihnen bei der entsprechenden Beantragung und sorgt bei der Baubegleitung für die bedingungsgemäße und fachgerechte Ausführung der Energieeffizienz-Maßnahmen.

Schritt 2: Beantragen Sie den KfW-Kredit 297, 298 über einen Finanzierungspartner Ihrer Wahl.

Den KfW-Kreditantrag können Sie nicht direkt bei der KfW-Bank einreichen, da diese über kein Filialnetz verfügt. Deswegen beantragen Sie Ihren KfW-Kredit entweder bei Ihrer Hausbank oder einer anderen Bank, Sparkasse, Bausparkasse, bei einem Versicherungsunternehmen oder einem anderen Finanzvermittler.

Für die Antragstellung ist es wichtig, dass Sie Ihrem Finanzierungspartner die Bestätigung zum Antrag (BzA) Ihres Energieeffizienz-Experten vorlegen.

Schritt 3: Warten Sie die Kreditzusage der KfW ab und schließen Sie nach deren Erhalt den Kreditvertrag ab.

Die Kreditzusage der KfW bestätigt Ihnen, dass die von Ihnen beantragten Fördermittel bereitstehen. Schließen Sie hiernach mit Ihrem Finanzierungspartner den Kreditvertrag ab. 

Die Auszahlung der Kreditsumme erfolgt über den von Ihnen ausgewählten Finanzierungspartner. Sie können sich den Kreditbetrag entweder in einer Summe auszahlen lassen oder diesen innerhalb von 12 Monaten nach der Kreditzusage in Teilbeträgen abrufen.

Ab der Unterzeichnung des Kreditvertrages können Sie Ihr Bauvorhaben starten oder die neue klimafreundliche Wohnimmobilie im Ersterwerb kaufen.

Achtung: Beim Kauf einer Wohnimmobilie sollten Sie unbedingt auf eine im Kaufvertrag enthaltene Schutzklausel achten. Diese nimmt den Verkäufer dafür in Haftung, dass die gekaufte Wohnimmobilie die an die staatliche Förderung geknüpften Förderbedingungen erfüllt. Die KfW-Bank kann Ihnen eine unverbindliche Musterformulierung zur Verfügung stellen.

Schritt 4: Nach Fertigstellung Ihres Bauvorhabens legen Sie Ihrem Finanzierungspartner die „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD) vor.

Diese Bestätigung erhalten Sie von Ihrem Energieeffizienz-Experten.

Haben Sie eine neu gebaute klimafreundliche Wohnimmobilie gekauft, erhalten Sie diese Bestätigung vom Bauträger oder Fertighaushersteller.

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Was bedeutet die Effizienzhaus-Stufe 40?

Damit der Förderkredit KfW 297, 298 in Anspruch genommen werden kann, muss entweder eine klimafreundliche Wohnimmobilie mit Effizienzhaus-Stufe 40 neu gebaut oder eine neu gebaute klimafreundliche Wohnimmobilie im Ersterwerb gekauft werden.

Der Bau von Effizienzhäusern soll durch deren geringeren Primär- und Endenergiebedarf vor allem den CO2-Ausstoß und die damit verbundene Umwelt- und Klimabelastung spürbar reduzieren und die Energiewende unterstützen. Deswegen werden der Neubau von klimafreundlichen Gebäuden oder die Sanierung bestehender Gebäude zum Effizienzhaus über die Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) oder die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) staatlich gefördert.

Die KfW hat die Begrifflichkeit der „Effizienzhaus-Stufe“ geprägt und unterscheidet zwischen den Effizienzhaus-Stufen 85, 70, 55 und 40.

Für denkmalgeschützte Bestandsimmobilien oder besonders erhaltenswerte Bausubstanz gibt es die „Effizienzhaus-Stufe Denkmal“, die vereinfachte Förderbedingungen erlaubt. So darf der maximale Primärenergiebedarf eines solchen Wohngebäudes bei 160 Prozent im Vergleich zu einem Referenzgebäude liegen, welches den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) genügt.

Grundsätzlich gilt die folgende Regel: Je kleiner die Zahl der Effizienzhaus-Stufe, desto niedriger ist der Primärenergiebedarf des Effizienzhauses und umso höher fallen die möglichen staatlichen Förderungen aus.

Ein Effizienzhaus mit Effizienzhaus-Stufe 40 beschreibt nun konkret, dass der Primärenergiebedarf des Effizienzhauses lediglich 40 Prozent im Vergleich zu einem Referenzgebäude beträgt, welches die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erfüllt. Im Grunde kann man auch von einem „Energiesparhaus“ sprechen.

Wenn das besagte Effizienzhaus 40 zusätzlich mit einer neuen Heizungsanlage ausgestattet wird, die die Wärme über erneuerbare Energien erzeugt und so 65 Prozent des Energiebedarfs des Hauses gedeckt werden, dann spricht die KfW von einem Effizienzhaus 40 mit Erneuerbare-Energien-Klasse. Als Möglichkeiten hierfür bieten sich Wärmepumpen-Heizungen an, die sich im Wesentlichen in Luft-Wasser-Wärmepumpen und Sole-Wasser-Wärmepumpe unterscheiden lassen. Die KfW und die BEG honorieren den Einbau solcher Heizungen mit zusätzlichen Förderungen.

Kombinierbarkeit KfW 297, 298 mit weiteren Förderprogrammen

Wenn Sie den KfW-Kredit 297, 298 mit anderen Förderprogrammen kombinieren wollen, lassen Sie sich am besten von Ihrem Energieeffizienz-Experten und Ihrem Finanzierungspartner beraten. Grundsätzlich gilt aber, dass die Summe aller Fördermittel nicht die Summe der förderfähigen Kosten übersteigen darf.

Gut kombinieren lässt sich der KfW-Kredit 297 beispielsweise mit dem KfW-Kredit 124 „KfW-Wohneigentumsprogramm“. So können Sie einen zusätzlichen zinsgünstigen Förderkredit bis zu 100.000 Euro erhalten, wenn Sie eine selbstgenutzte Wohnimmobilie neu bauen oder kaufen wollen. Der Vorteil im KfW 124 liegt darin, dass bei einem Neubau auch die Kosten für ein Baugrundstück finanziert werden können, sofern dieses maximal 6 Monate vor Beantragung des Kredites von Ihnen erworben wurde. Bei einem Neubau oder Kauf anfallende Nebenkosten sind ebenfalls mit finanzierbar.

Möchten Sie Ihren klimafreundlichen Neubau über eine Photovoltaikanlage mit Elektrizität versorgen, können Sie zusätzlich den KfW-Kredit 270 „Erneuerbare Energien-Standard“ beantragen. Die Kredithöhe darf 100 Prozent der Investitionskosten betragen, d.h. Eigenmittel sind nicht zwingend notwendig. Bedingung für den Erhalt der Förderung ist, dass Sie einen Teil des erzeugten Stroms ins öffentliche Stromnetz einspeisen bzw. verkaufen.

Nicht kombinierbar mit dem KfW-Kredit 297, 298 „Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude“ sind der KfW-Kredit 300 „Wohneigentum für Familien“ oder eine Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).

Vor- und Nachteile KfW 297, 298

Häufige Fragen und Antworten kurz erklärt

Wenn die von Ihnen gewählte Kreditlaufzeit maximal 10 Jahre beträgt und der Kreditbetrag zum Ende der Kreditlaufzeit vollständig zurückgezahlt sein wird, ist der günstige Zinssatz über die gesamte Kreditlaufzeit garantiert. Denn die Zinsbindungsfrist (Zinsgarantie) beträgt nur 10 Jahre. Geht die Kreditlaufzeit über die Dauer von 10 Jahren hinaus, erhalten Sie von der KfW rechtzeitig vor Ablauf der Zinsbindungsfrist ein Prolongationsangebot, also ein Angebot für die Verlängerung Ihres Darlehensvertrages. Dieses enthält dann einen Zinssatz, der sich am aktuellen Kapitalmarkt orientiert und nicht mehr aus Bundesmitteln verbilligt wird.

Ja. Denn an einen Neubau mit der Effizienzhaus-Stufe 40 werden besonders hohe Anforderungen gestellt. Die speziell aus- und fortgebildeten Experten sorgen mit der Gebäudeplanung und während der Baubegleitung dafür, dass Sie als Bauherr die Anforderungen erfüllen. Dies weist der Experte gegenüber der KfW mit der „Bestätigung zum Antrag (BzA)“ und nach Fertigstellung des Baus mit der „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD) nach.

Die Förderung durch die KfW setzt in diesem Programm voraus, dass Ihre zu bauende Wohnimmobilie nicht mit fossilen Brennstoffen beheizt werden darf. Das bedeutet, dass die Wärmeerzeugung mit Kohle, Koks, Gas, Öl, oder Biomasse (z.B. Holz) nicht möglich sein wird. So muss auch auf einen für Gemütlichkeit sorgenden Kamin verzichtet werden. Stattdessen soll die Wärmegewinnung über Erneuerbare Energien erfolgen. Am häufigsten werden hierfür Wärmepumpen-Heizungen eingesetzt. Diese haben den Vorteil, dass sie nicht nur für Raumwärme sorgen, sondern auch Warmwasser aufbereiten und im Sommer die Räume kühlen können. Wärmepumpen lassen sich optional hybrid mit Solarthermie- oder Photovoltaikanlagen z.B. zur unterstützenden Warmwasseraufbereitung nutzen.

Ja. Der zinsgünstige KfW-Kredit 270 „Erneuerbare Energien-Standard“ lässt sich mit dem KfW-Kredit 297, 298 kombinieren, sodass Sie hierüber Ihre Photovoltaikanlage auch ohne eingesetztes Eigenkapital finanzieren können.

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