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Für alle, die einen Umzug in die eigenen vier Wände planen, bietet die KfW-Förderung 124 (Programm für Wohneigentum) eine sinnvolle Finanzierungsmöglichkeit. Bauherren und Käufer profitieren hier von besonders günstigen Konditionen. Alles Wichtige dazu lesen Sie bei heim-und-immobilie.de.

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Clevere Immobilienfinanzierung: KfW-Förderung 124 im Überblick

Ob Sie ein Haus bauen oder kaufen wollen, oder eine Eigentumswohnung erwerben – die KfW-Förderung 124 (Wohneigentumsprogramm) bietet Ihnen eine attraktive Finanzierungsmöglichkeit, wenn Sie die betreffende Immobilie selbst nutzen. Bauherren und Käufer erhalten dabei von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ein Darlehen von bis zu 100.000 Euro. Dieses wird über einen Zeitraum von bis zu 25 Jahren zurückgezahlt und punktet mit günstigen Konditionen für den effektiven Jahreszins. Die Antragstellung läuft dabei nicht über die KfW selbst, sondern über einen von Ihnen gewählten Finanzierungspartner. Die Experten von heim-und-immobilie.de empfehlen etwa die mehrfach für ihre Baufinanzierungsangebote ausgezeichnete Degussa Bank.

Umstrukturierung: die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Der Januar 2021 markierte den Beginn einer umfassenden Reform der Förderprogramme der KfW und des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), denn sie werden in der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) vereint. Seit dem 01.07.2021 hat die BEG die zentrale Steuerung der Förderungen der KfW sowie des BAFA für Wohngebäude (z. B. Eigentumswohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäuser oder Wohnheime) als auch für Nichtwohngebäude (Gewerbegebäude, kommunale Gebäude, Krankenhäuser etc.) übernommen.

Für Sie als Bauherr oder Käufer verspricht diese Reform eine vereinfachte und beschleunigte Antragstellung, da sich künftig alle Fördermittel über ein einziges Formular beantragen lassen. Zudem werden die jeweiligen Förderbeträge erhöht. 

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Neubau oder Kauf: Das bringt die KfW-Förderung 124

Das KfW-Programm 124 unterstützt Sie bei Ihrem Weg in die eigenen vier Wände durch einen Kredit von bis zu maximal 100.000 Euro. Die Förderung hilft daher für den Bau oder Erwerb von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen. Voraussetzung ist, dass Sie selbst in der geförderten Immobilie wohnen.

Neubau: Diese Kosten werden gefördert

  • Baugrundstückskosten (insofern diese maximal 6 Monate vor Stellung des Antrages erworben wurden)
  • Baukosten (zum Beispiel Arbeits- und Materialkosten)
  • Baunebenkosten (etwa für Makler, Notar,  Grunderwerbssteuer, Architekten, Energie- und Bauberater)
  • Kosten für Außenanlagen

Kauf: Für diese Kosten erhalten Sie die KfW-Förderung

  • Kaufpreis
  • Kosten für Umbau, Sanierung, Instandsetzung und Modernisierung
  • Nebenkosten (beispielsweise Notargebühren und Maklerprovision sowie Grunderwerbssteuer)

Was kann nicht über KfW 124 finanziert werden?

Maßnahmen an bereits vorhandenem selbstgenutzten Wohneigentum (beispielsweise Umbauten oder Wohnraumerweiterungen), der Neubau oder Erwerb von Ferienhäusern bzw. Ferienwohnungen sowie gewerblich genutzte oder vermietete Flächen werden nicht über den KfW-Kredit 124 gefördert. Von der Förderung ausgeschlossen sind auch Umschuldungen bereits bestehender Kredite oder Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben.

Zinssätze und Laufzeiten: Das sind die Konditionen für KfW 124

Wer sich im Rahmen seiner Immobilienfinanzierung für den KfW-Kredit 124 mit bis zu 100.000 Euro entscheidet, kann sich über vorteilhafte Konditionen freuen. Sehr günstige Zinsen, lange Laufzeiten sowie eine tilgungsfreie Anlaufzeit machen diesen Förderkredit besonders attraktiv.

Sie haben grundsätzlich die Wahl zwischen den beiden folgenden Varianten:

  • Annuitätendarlehen mit einer Laufzeit von 4 bis 25 Jahren, mit einer tilgungsfreien Anlaufzeit von 1 bis 3 Jahren und einer Zinsbindung von 5 oder 10 Jahren
  • Endfälliges Darlehen mit einer Laufzeit und Zinsbindung von 4 bis 10 Jahren.

Läuft Ihr Annuitätendarlehen über die vereinbarte Zinsbindung von 5 oder 10 Jahren hinaus, wird die KfW Ihrem Finanzierungsinstitut ein entsprechendes Prolongationsangebot mit angepasstem Zinssatz vorlegen. 

Für die endfällige Kreditvariante mit bis zu 10-jähriger Laufzeit werden die Zinsen für die Gesamtlaufzeit von Beginn an fest vereinbart. Ein Angebot zur Prolongation seitens der KfW entfällt hierbei. 

Den Förderkredit können Sie entweder in Teilbeträgen oder als Gesamtbetrag bis zu 12 Monate nach der Kreditzusage abrufen, die Tilgung erfolgt über monatliche Annuitäten (Ratenzahlungen). Sondertilgungen von Teilbeträgen der Kreditsumme sind nicht möglich. Mit Entrichtung einer Vorfälligkeitsentschädigung können Sie den KfW 124 - Kredit aber vorzeitig während der Zinsbindungsfrist vollständig zurückzahlen. Hier finden Sie einen Rechner für KfW 124, mit dessen Hilfe Sie schnell einen möglichen Tilgungsplan erstellen können.

Häufige Fragen und Antworten kurz erklärt

Nein, Eigenleistungen als solche sind nicht förderfähig. Gegen Vorlage der Rechnung können Sie aber die Materialkosten geltend machen.

Ja, die gleichzeitige Inanspruchnahme weiterer KfW-Kredite ist möglich. Bauherren können beispielsweise KfW 124 und KfW 297,298 „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude“ kombinieren und so von zusätzlichen finanziellen Vorteilen profitieren.

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