Was wird über KfW 261 gefördert?
Bei der Förderung KfW 261 handelt es sich um einen zinsgünstigen Förderkredit mit einem Tilgungszuschuss. Die Höhe des Tilgungszuschusses ist dabei abhängig vom erreichten Effizienzhaus-Standard des bezuschussten Gebäudes. Gefördert werden die energetische Sanierung bestehender Immobilien zum Effizienzhaus bzw. der Ersterwerb einer solchen. Dabei muss der ursprüngliche Bauantrag oder die Bauanzeige der Bestandsimmobilie mindestens fünf Jahre zurückliegen. Zudem können Sie auch Nutzfläche, die Sie in Wohnraum umwidmen, fördern lassen.
Die maximale Kredithöhe sowie der Tilgungszuschuss unterliegen bestimmten Voraussetzungen. Sanieren Sie eine bestehende Wohnimmobilie zum Effizienzhaus, können Sie den KfW Kredit 261 bis zu einer Höhe von 120.000 Euro in Anspruch nehmen. 150.000 Euro Kreditsumme sind dann möglich, wenn Sie mit der Sanierung zum Effizienzhaus die Erneuerbare-Energien-Klasse (EE-Klasse) erreichen. Mit dem KfW 261 wird also die umfangreiche energetische Sanierung ganzer Häuser gefördert.
Die bisher separat angebotene Förderung des KfW-Programms 262 für die energetische Sanierung über Einzelmaßnahmen wird nicht mehr angeboten. Wenn Sie mit Ihren Sanierungsvorhaben jedoch mindestens die Effizienzhausstufe 85 oder die Effizienzhausstufe Denkmal erreichen, ist auch hier eine Förderung über KfW 261 möglich.
Kredithöhen und Zuschüsse des
KfW-Programms 261
Der nach der Sanierung erreichte Effizienzhausstandard als auch der Anteil an erneuerbaren Energien beeinflussen Kredithöhe und Tilgungszuschuss. Im Folgenden stellen wir Ihnen das neue Programm mit Zahlen und Daten genauer vor.
Energetische Sanierung einer Bestandsimmobilie mit
KfW 261
Wollen Sie die Energieeffizienz eines bestehenden Wohngebäudes durch Sanierungen und Modernisierungen erhöhen, richtet sich die Höhe des Zuschusses nach dem durch die Sanierung erreichten Effizienzhausstandard und der Höhe der förderfähigen Kosten. Je besser die Effizienzhausklasse durch die Maßnahmen wird, umso höher fällt der Tilgungszuschuss aus. Auch hier erhalten Sie beim Erreichen der EE-Klasse zusätzliche Boni.
Effizienzhausstandard | Maximale Kredithöhe | Tilgungszuschuss |
---|---|---|
KfW Effizienzhaus Denkmal | 120.000 € | 5 % der Kredithöhe, max. 6.000 € |
KfW Effizienzhaus Denkmal EE | 150.000 € | 10 % der Kredithöhe, max. 15.000 € |
KfW Effizienzhaus 85 | 120.000 € | 5 % der Kredithöhe, max. 6.000 € |
KfW Effizienzhaus 85 EE | 150.000 € | 10 % der Kredithöhe, max. 15.500 € |
KfW Effizienzhaus 70 | 120.000 € | 10 % der Kredithöhe, max. 12.000 € |
KfW Effizienzhaus 70 EE | 150.000 € | 15 % der Kredithöhe, max. 22.500 € |
KfW Effizienzhaus 55 | 120.000 € | 15 % der Kredithöhe, max. 18.000 € |
KfW Effizienzhaus 55 EE | 150.000 € | 20 % der Kredithöhe, max. 30.000 € |
KfW Effizienzhaus 40 | 120.000 € | 20 % der Kredithöhe, max. 24.000 € |
KfW Effizienzhaus 40 EE | 150.000 € | 25 % der Kredithöhe, max. 37.500 € |
Im Rahmen der energetischen Sanierung einer Bestandsimmobilie können Sie sich die Kosten für die Fachplanung und Baubegleitung bezuschussen lassen. Es sind hier zusätzliche Förderkredite bis zu 10.000 Euro mit einem Tilgungszuschuss von bis zu 50 %, also maximal 5.000 Euro möglich.
Wie sind Kredite über KfW 261 konzipiert?
Die Förderkredite des Programms KfW 261 sind entweder als klassisches Annuitätendarlehen oder endfälliges Darlehen ausgestaltet. Allerdings weisen alle Darlehen eine Zinsbindung (Annuitäten: 10 Jahre, Endfälliges Darlehen: 4 – 10 Jahre), eine tilgungsfreie Anlaufzeit sowie eine Bereitstellungsprovision von 0,15 % pro Monat ab dem zweiten Jahr auf. Diese Konditionen für das KfW-Programm 261 gelten (Stand Juli 2023):
Kreditart | Anlaufzeit ohne Tilgung | Laufzeit | Effektivzins |
Annuitätendarlehen | 1 – 2 Jahre | 4 – 10 Jahre | 0,33 % |
1 – 3 Jahre | 11 – 20 Jahre | 1,37 % | |
1 – 5 Jahre | 21 – 30 Jahre | 1,62 % | |
Endfälliges Darlehen | 4 – 10 Jahre | 4 – 10 Jahre | 1,73 % |
Interessieren Sie sich für die Inanspruchnahme eines Kredits über KfW 261, bietet Ihnen unser Rechner einen ersten Überblick über Ausgestaltung, Tilgungsplan und die anfallenden Gesamtkosten.
Häufige Fragen und Antworten kurz erklärt
Gefördert werden neben Privateigentümern von Immobilien auch Wohnungseigentümergemeinschaften, Mieter und Vermieter sowie Verbände und Wohnungsbaugenossenschaften. Je nach bezuschusstem Objekt gelten jedoch andere, oftmals spezifischere Konditionen, etwa bei der Förderung von Mehrfamilienhäusern.
Die Förderkredite der KfW – ob nun 261 oder ein anderes Programm – beantragen Sie nicht bei der KfW selbst, da diese nicht über ein eigenes Filialnetz verfügt. Stattdessen wenden Sie sich an eine durchleitende Bank. Dies ist in der Regel Ihre Hausbank, die auch die übrige Immobilienfinanzierung mit Ihnen abwickelt, sofern Sie neben dem KfW-Kredit nicht genügend Eigenkapital zur Verfügung haben.
Wichtig ist, dass Sie die KfW-Förderung 261 vor dem Beginn Ihres Vorhabens – also vor der Unterzeichnung von Leistungs- oder Kaufverträgen – beantragen. Planungs- und Beratungsdienstleistungen können jedoch vorab ohne Einfluss auf die Förderung in Anspruch genommen werden.