Was förderte die KfW mit dem Programm
KfW 262?
Das Programm KfW 262 war Bestandteil der am 01.07.2021 eingeführten Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Es handelte sich hierbei um einen Förderkredit, der dazu diente, bestimmte Einzelmaßnahmen zu finanzieren, die die Energieeffizienz von Bestandsgebäuden steigern. Hierbei konnte es sich etwa um den Einbau einer neuen Heizanlage, eine Verbesserung des Dämmstandards, die Etablierung einer besseren Raumlüftung und Ähnliches handeln. Auch alle Arbeitsschritte, die zur Realisierung des Vorhabens notwendig sind – sogenannte „Umfeldmaßnahmen“ – wurden bei der Förderung berücksichtigt. Hierzu zählten etwa die nötigen Erdbohrungen bei der Installation einer Erd- oder Grundwasserwärmepumpe oder eine neue Dacheindeckung bei Aufsparrendämmung.
Eine allumfassende energetische Sanierung wurde hingegen nicht mit dem Programm KfW 262, sondern mit KfW 261 gefördert. Dieser Kredit bietet höhere Summen sowie Tilgungszuschüsse und zielt auf das Erreichen eines bestimmten Effizienzhausstandards ab. Dem gegenüber wies die Erteilung des KfW-Kredits 262 weniger strenge Voraussetzungen auf und es war vorab festgelegt, welche Maßnahmen sich fördern ließen.

Welche Einzelmaßnahmen ließen sich mit
KfW 262 wie hoch bezuschussen?
Über KfW 262 ließen sich verschiedene Maßnahmen im Zusammenhang mit Dämmung und Wärmeschutz, Anlagen- und Heiztechnik sowie alle damit verbundenen Umfeldmaßnahmen fördern. Die maximale Kredithöhe betrug hierbei 60.000 Euro pro Jahr und Wohneinheit. Den Kredit der KfW begleitete dabei ein Tilgungszuschuss, der je nach Art der Einzelmaßnahme unterschiedlich hoch ausfallen konnte. Zudem ließ sich der Zuschuss noch über verschiedene Möglichkeiten erweitern:
- iSFP-Bonus: Setzten Sie Sanierungsmaßnahmen um, die von einem Energie- bzw. Bauberater in einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) definiert bzw. empfohlen wurden, erhielten Sie zusätzliche 5 % Tilgungszuschuss auf den Kredit.
- Öl-Austauschprämie: Wurde eine mit Brennöl betriebene Heizungsanlage gegen eine Wärmepumpe, Hybridanlage, Biomasse-Anlage oder gegen innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien ausgetauscht, wurde ein zusätzlicher Bonus gewährt.
- Innovationsbonus: Auf weitere 5 % Tilgungszuschuss hatten Sie beim Einbau einer emissionsarmen Biomasseheizung Anspruch, die weniger als 2,5 Milligramm Feinstaub pro Kubikmeter produziert.
Hier eine Übersicht über alle Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung, die durch das KfW-Programm 262 förderfähig waren:
Maßnahme | Basis- förderung | Boni | Maximal- förderung |
Dämmung, Wärmehaltung, intelligente Steuerung | |||
Dämmmaßnahmen (Dach, Decke, Fassade) | 20 % Zuschuss, max. 12.000 € | iSFP-Bonus (+ 5 %) | 25 % Zuschuss, max. 15.000 € |
Neue Türen und Fenster | |||
Einbau oder Umbau des Wärmeschutzes | |||
Anlagentechnik, z. B. Lüftungsanlage | |||
Smart-Home-Technologie (smarte Heizungen, Rollladen- und Lichtsteuerung, Tür- und Fenstersensoren) | |||
Sanierung der Heizanlage | |||
Gas-Brennwertsystem „Renewable Ready“ | 20 % Zuschuss, max. 12.000 € | iSFP-Bonus (+ 5 %) | 25 % Zuschuss, max. 15.000 € |
Gas-Hybridheizung | 30 % Zuschuss, max. 18.000 € | iSFP-Bonus (+ 5 %) Öl-Austauschprämie (+ 10 %) | 45 % Zuschuss, max. 27.000 € |
Solarthermieanlage | iSFP-Bonus (+ 5 %) | 35 % Zuschuss, max. 21.000 € | |
Wärmepumpen (Luft-Wasser, Erdwärme, Grundwasser) | 35 % Zuschuss, max. 21.000 € | iSFP-Bonus (+ 5 %) Öl-Austauschprämie (+ 10 %) Innovationsbonus (+ 5 %) | 55 % Zuschuss, max. 33.000 € |
Biomasseheizung | iSFP-Bonus (+ 5 %) Öl-Austauschprämie (+ 10 %) | 50 % Zuschuss, max. 30.000 € | |
Hybridheizung aus EE (erneuerbaren Energien) | iSFP-Bonus (+ 5 %) Öl-Austauschprämie (+ 10 %) Innovationsbonus (+ 5 %) | 55 % Zuschuss, max. 33.000 € | |
Heizungsoptimierung | |||
Optimierung bestehender Heizsysteme | 20 % Zuschuss, max. 12.000 € | iSFP-Bonus (+ 5 %) | 25 % Zuschuss, max. 15.000 € |
Anschluss an Wärmenetz (Nahwärme, Fernwärme) mit 25 % EE-Anteil | 30 % Zuschuss, max. 18.000 € | 35 % Zuschuss, max. 21.000 € | 45 % Zuschuss, max. 27.000 € |
Anschluss an Wärmenetz (Nahwärme, Fernwärme) mit 55 % EE-Anteil | 35 % Zuschuss, max. 21.000 € | 35 % Zuschuss, max. 21.000 € | 50 % Zuschuss, max. 30.000 € |
Begleitend konnten Sie für die Planung und Baubegleitung (inklusive Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans) Förderkredite in Höhe von maximal 10.000 Euro erhalten und sich diese ebenfalls bis zu 50 % bezuschussen lassen.
Welche Konditionen galten für KfW 262-Förderkredite?
Nahmen Sie einen Kredit für einzelne energetische Sanierungsmaßnahmen auf, so galten hierbei dieselben Zinssätze wie auch beim KfW-Kredit 261. Ebenso konnten Sie zwischen einem Annuitätendarlehen oder einem endfälligen Darlehen wählen. Die Zinsen des Förderkredits waren dabei festgeschrieben (Annuität: 10 Jahre, Endfälliges Darlehen: 4 – 10 Jahre) und es erfolgte mindestens ein Jahr tilgungsfreie Anlaufzeit. Ab dem 13. Monat fiel zudem eine monatliche Bereitstellungsprovision in Höhe von 0,15 % an. Folgende Zinssätze waren zum Stand Februar 2022 gültig:
Kreditart | Anlaufzeit ohne Tilgung | Laufzeit | Effektivzins |
Annuitätendarlehen | 1 – 2 Jahre | 4 – 10 Jahre | 1,28 % |
1 – 3 Jahre | 11 – 20 Jahre | 1,43 % | |
1 – 5 Jahre | 21 – 30 Jahre | 1,46 % | |
Endfälliges Darlehen | 10 Jahre | 10 Jahre | 1,48 % |
Um sich einen genaueren Überblick über die Tilgung und die anfallenden Kosten zu verschaffen, nutzen Sie einfach unseren Rechner für die KfW-Kredite. Das Programm 262 war darüber hinaus auch mit anderen Förderkrediten kombinierbar oder konnte eine herkömmliche Finanzierung begleiten.
Häufige Fragen und Antworten kurz erklärt
Da die Kreditanstalt für Wiederaufbau kein eigenes Filialnetz besitzt, wurden Anträge auf Förderung über eine durchleitende Bank abgewickelt. Dies konnte zum Beispiel Ihre Hausbank oder ein anderer Finanzdienstleister sein, der Sie womöglich zusätzlich bei Ihren Bau- oder Sanierungsvorhaben unterstützt.
Den Antrag mussten Sie unbedingt vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen stellen – andernfalls erhielten Sie keine Kredite und Zuschüsse von der KfW. Als Beginn zählte hier das Unterschreiben von Leistungsverträgen aller Art, etwa der Kauf einer Wärmepumpenanlage oder die Beauftragung von Handwerkern. Lediglich Planungsdienstleistungen konnte vor Antragstellung in Anspruch genommen werden.