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Der Wert 1914 als Rechengrundlage für Gebäudeversicherungen

1914 war das letzte Jahr, in dem die Baupreise in Deutschland stabil und die Währung (Goldmark) abgesichert war. Während der anschließenden Inflation stiegen die Baupreise exponentiell. Daher legte die Versicherungswirtschaft den Wert von 1914 zur Bestimmung eines Gebäudeversicherungswertes fest. Als einfache Erklärung lässt sich sagen: Der „Wert 1914“ bezeichnet die Summe in Goldmark, die ein Gebäude 1914 gekostet hätte. Bis heute benutzen Versicherungen diesen fiktiven Wert 1914, um den Neubau- oder Wiederaufbauwert einer Immobilie – also den Betrag, für den ein Gebäude heute im gleichen Zustand neu aufgebaut werden kann – zu ermitteln. Denn dieser Wiederaufbauwert hat entscheidenden Einfluss auf die Höhe der Versicherungsprämie.

Das korrekte Ermitteln des Werts 1914 ist für den Abschluss einer Wohngebäudeversicherung wichtig. So wird eine ausreichende Versicherungssumme als Deckung sichergestellt und eine Unterversicherung vermieden, damit der Versicherungsnehmer im Schadensfall keinen Teil der Kosten selbst tragen muss.

Jedoch ist die Summe, die erforderlich ist, um eine Immobilie wieder aufzubauen, abhängig von den Preisentwicklungen in der Baubranche. Damit nicht jedes Jahr ein Umrechnen für den aktuellen Neubauwert nötig ist, wird der Wert 1914 als Berechnungsgrundlage herangezogen.

Der Wert 1914 kann für den Neuabschluss einer Versicherung eventuell aus einer alten Versicherungspolice entnommen werden. Empfehlenswert ist allerdings grundsätzlich eine Neuermittlung des Wert 1914. Dafür wird zunächst der aktuelle Gebäudewert anhand von Gebäudetyp, Bauweise, Wohnfläche, Sonderausstattungen und Nebengebäude(n) sowie Innenausstattung ermittelt. Lage und Umgebung sind in diesem Fall unerheblich, da es allein um die Kosten für die bauliche Wiederherstellung geht.

Um den Wert 1914 zu berechnen, wird der ermittelte Neubauwert in Euro durch den aktuell geltenden Baupreisindex des Statistischen Bundesamtes geteilt und mit 100 multipliziert, gemäß der Formel:

$$\mathsf{Wert\,1914} = {\mathsf{Neubauwert\,in\,Euro} \over \mathsf{aktueller\,Baupreisindex\,x\,100}}$$

Der Baupreisindex wird anhand der tatsächlichen Preise für Baukosten vierteljährlich vom Statistischen Bundesamt erhoben und spiegelt die langfristige Preisentwicklung wider. Der Baupreisindex der letzten Jahre im Überblick:

Jahr2023202220212020201920182017
Baupreisindex2.117,31.840,1

1.691,9

1.551,0

1.527,3

1.464,0

1.402,4

Durch Umkehrung der obigen Formel lässt sich nun der Neubauwert für ein beliebiges Jahr anhand des einmal ermittelten Werts 1914 und des Baupreisindex des jeweiligen Jahres als Anpassungsfaktor ausrechnen:

$$\mathsf{Neubauwert\,in\,einem\,bestimmten\,Jahr} = {\mathsf{Wert\,1914\,x\,Baupreisindex\,des\,betr.\,Jahres} \over \mathsf{100}}$$

Ein Beispiel: Bei einem Brand wurde Ihr Wohngebäude im Februar 2023 zerstört und soll nun wieder aufgebaut werden. Der im Versicherungsschein angegebene Wert 1914 beträgt 20.000 Mark, der Baupreisindex für 2023 liegt bei 2.117,3. Daraus ergibt sich durch die Rechnung 20.000 x 2.117,3 / 100 ein Neubau- bzw. Wiederaufbauwert von 423.460 Euro für Ihr Haus, unabhängig davon, ob Sie beim Kauf vielleicht 100.000 Euro mehr oder weniger bezahlt haben. 

Abgegrenzt werden muss der Neuwert vom „gleitenden Neuwert“ oder „gleitenden Neuwertfaktor“, einem Anpassungsfaktor, der nur zur Berechnung des Versicherungsbeitrages zur Anwendung kommt. Dieser Faktor wird als Empfehlung vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) herausgegeben und bezieht neben dem Baupreisindex auch den Tariflohnindex des Baugewerbes mit ein.

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