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Die Wohngebäudeversicherung ersetzt die Kosten für Reparaturen und im schlimmsten Fall für den Wiederaufbau Ihrer Immobilie nach einem versicherten Schadenereignis. Für Immobilienbesitzer ist sie somit eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt. Viele Verbraucher fragen sich jedoch zum Inhalt der Gebäudeversicherung: Was ist versichert? Auf heim-und-immobilie.de erfahren Sie, welche Gefahren und Schäden durch eine Gebäudeversicherung versichert sind und wie Sie Ihren Versicherungsschutz sinnvoll erweitern.

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Gebäudeversicherung: Was ist versichert?

Ihre Wohnimmobilie können Sie optional gegen folgende Gefahren versichern:

Starke Stürme nehmen auch in Deutschland zu. „Lothar“, „Jeanett“, „Kyrill“ und „Xavier“ stehen stellvertretend für die wohl schlimmsten Stürme in Deutschland mit Windgeschwindigkeiten bis zu 250 km/h. „Kyrill“ verursachte mehr als 2 Millionen Schäden mit einer Schadenssumme größer 2 Milliarden Euro. Abgedeckte Dächer, umgestürzte, entwurzelte und umgeknickte Bäume sowie herumfliegende Teile zerstörten zahlreiche Gebäude.

Auch Hagelstürme können unglaubliche Schäden anrichten, wie uns das Tief „Andreas“ im Sommer 2013 lehrte. Hagelkörner so groß wie Golf- und Tennisbälle gingen 2019 in München nieder und zerstörten nicht nur Dächer, Dachfenster und Lichtkuppeln an Gebäuden.

Undichte Rohre, Rohrbrüche oder Lecks an Boilern, z. B. durch Frost oder veraltete Anlagen sowie Risse an Schläuchen von Wasch- und Geschirrspülmaschinen sorgen für hohe Schäden durch Leitungswasser. In Deutschland passieren etwa 1 Million Leitungswasserschäden pro Jahr, die Schadenssumme betrug 2019 über 3 Milliarden Euro.

In Deutschland wurden 2019 bei etwa 180.000 Bränden Gebäude beschädigt oder zerstört, die Schadenssumme für die Versicherer betrug etwa 1,16 Milliarden Euro.


Umfang der Gebäudeversicherung:
Was gehört dazu?


Die Gebäudeversicherung-Leistungen beziehen sich auf das Objekt selbst und die fest mit ihm verbundenen Teile. Daher betreffen in der Gebäudeversicherung abgedeckte Schäden unter anderem Schäden an:

  • Mauern
  • Dach
  • Fenstern und Türen
  • fest mit dem Gebäude verbundene Anbauten wie Terrassen, außen gelegene Kellertreppen oder Garagen
  • Antennen, Markisen, Fensterläden
  • Gebäudezubehör wie Briefkästen, Klingelanlagen oder Müllboxen, Einfriedungen
  • individuell für das Objekt angefertigte Einbaumöbel wie Einbauküchen oder Einbauschränke
  • Nebengebäude auf dem gleichen Grundstück bei expliziter Nennung im Vertrag

In der Gebäudeversicherung abgedeckte Schäden verursachen häufig nicht nur Wiederherstellungskosten, sondern es sind weitere Aufwendungen erforderlich. Folgende zusätzliche Kosten sind in der Gebäudeversicherung versichert:

  • Abbruch- und Aufräumungskosten
  • Bewegungs- und Schutzkosten
  • Schadenminderungskosten (z. B. provisorische Dachabdichtung nach Sturmschaden)
  • Dekontaminationskosten
  • Sachverständigenkosten

Elementarschäden in der Gebäudeversicherung:
Was ist versichert?

Auf Wunsch erweitern Sie den Versicherungsschutz der Gebäudeversicherung um die Deckung für weitere Naturgefahren, denn nicht nur Sturm und Hagel können eine Immobilie stark beschädigen. Mit dem Baustein Elementarschäden ergänzen Sie Ihre Gebäudeversicherung um die erweiterte Elementarversicherung, die auch als Naturgefahrenversicherung bezeichnet wird. Sie bietet Schutz gegen Schäden, die durch 

  • Überschwemmung 
  • durch Oberflächenwasser, z. B. hervorgerufen durch Starkregen oder die Ausuferung von stehenden oder fließenden Gewässern
  • Rückstau 
  • Eindringen von Wasser über die gebäudeeigenen Ableitungsrohre 
  • infolge Ausuferung stehender oder fließender Gewässer oder Witterungsniederschläge
  • Erdsenkung, Erdrutsch, Erdbeben (wenn diese nicht durch menschliches Handeln z. B. im Bergbau verursacht wurden)
  • Lawinen und Schneedruck
  • Vulkanausbruch verursacht wurden.

Der Deutsche Wetterdienst hat ermittelt, dass es im Zeitraum von 2001 bis 2018 rund 11.000 kurze Starkregenereignisse gab, die sich gleichmäßig über das Land verteilten. Die unvorhersehbaren heftigen Regenfälle führen häufig zu immensen Schäden. Zudem ist feststellbar, dass die Schadenssummen durch Naturgewalten seit einigen Jahren stark steigen. Primär ist dafür der Klimawandel verantwortlich. Die Tendenz geht dahin, dass diese extremen Wetterereignisse mit entsprechenden Folgeschäden weiter zunehmen werden. 

Wir empfehlen Ihnen daher, nicht auf den Einschluss der erweiterten Elementarversicherung (Naturgefahrenversicherung) in Ihrer Gebäudeversicherung zu verzichten. Die Versicherer haben zur Ermittlung der Risiken ein Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen (ZÜRS) entwickelt, das bis auf die Hausnummer genau die Risikoklasse einer Immobilie angibt. Aus der entsprechenden Risikoklasse werden die Versicherungsbeiträge für die erweiterte Elementarversicherung abgeleitet. 

Gebäudeversicherung:
Ausschlüsse vom Versicherungsschutz

Generell vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Schäden, die durch

  • Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse, auch Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand
  • Innere Unruhen
  • Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen 

entstehen, wenn der konkrete Versicherer im Besonderen keine Leistungseinschlüsse vorgenannter Schäden vorsieht.  


Nicht versichert sind weiterhin folgende Schäden durch 

  • Erdbeben (über erweiterte Elementarversicherung versicherbar)
  • Oberflächenwasser, z. B. durch Überschwemmung oder Witterungsniederschläge, ausufernde stehende oder fließende Gewässer oder durch diese Ursachen hervorgerufener Rückstau über die mit dem Haus fest verbundenen Ableitungsrohre (über erweiterte Elementarversicherung versicherbar) 
  • Leitungen außerhalb des Gebäudes oder unterhalb der Bodenplatte
  • Grundwasser
  • Schneedruck, Lawinen, Erdsenkung, Erdrutsch, Erdbeben, Vulkanausbruch (über erweiterte Elementarversicherung versicherbar)
  • Sturmschäden bei Windstärken unter 8
  • vorsätzliche Herbeiführung
  • grobe Fahrlässigkeit
  • Kaminbrand,

wenn der konkrete Versicherer im Besonderen keine Leistungseinschlüsse vorgenannter Schäden vorsieht.  

Schäden an unfertigen, noch nicht bezogenen Gebäuden sind in der Gebäudeversicherung ebenfalls nicht versichert. In der Bauzeit macht sich deswegen der Abschluss mindestens einer Feuerrohbauversicherung sowie einer Bauleistungsversicherung erforderlich.

Überprüfen Sie in jedem Angebot zur Gebäudeversicherung die Leistungen intensiv. Denn Sie müssen wissen, gegen welche Gefahren und Schäden Sie nicht versichert sind und welche Versicherer in ihren Tarifen freiwillig einen größeren Leistungsumfang anbieten. Achten Sie daher im Tarifvergleich nicht primär auf den Versicherungsbeitrag, sondern auf die versicherten Leistungen. 

Auf heim-und-immobilie.de können Sie bequem mit nur einer Berechnung zwischen zahlreichen Versicherern und Tarifen Leistungsinhalte und Beiträge vergleichen. Der kostenlose Tarifvergleich für Gebäudeversicherungen ermöglicht Ihnen auch den Online-Abschluss Ihrer neuen Gebäudeversicherung, ganz einfach ohne Unterschrift. 

Gebäudeversicherung:
Was sollte versichert sein?

Wählen Sie in Ihrer Gebäudeversicherung stets die folgenden zu versichernden Gefahren:

  • Feuer
  • Leitungswasser
  • Sturm 
  • Hagel
  • erweiterte Elementarschäden (Naturgefahren).

Ergänzen Sie Ihre Auswahlen mindestens um folgende Leistungseinschlüsse:

  • Schäden durch grobe Fahrlässigkeit
    Achten Sie auch darauf, dass Schäden aufgrund von Obliegenheitsverletzungen mitversichert sind.
  • Schäden an Ableitungsrohren, die sich außerhalb des Gebäudes auf dem Versicherungsgrundstück und außerhalb des versicherten Grundstücks befinden und die der Entsorgung des versicherten Gebäudes dienen
  • Mehrkosten nach einem Schaden infolge behördlicher Auflagen, z. B. Auflage zur Wärmedämmung
  • Schäden durch Vandalismus und Graffitischäden.

Eine Gebäudeversicherung, die Vandalismus versichert, ist in städtischen Bereichen und für Mehrfamilienhäuser sinnvoll, teilweise decken diese Policen auch Schäden durch Graffiti ab. 
Ebenfalls wertvoll ist eine Gebäudeversicherung, die Rohrbruch außerhalb des versicherten Gebäudes und außerhalb des Versicherungsgrundstücks versichert. 
Einige Versicherer bieten in der Wohngebäudeversicherung auch die Mitversicherung unbenannter Gefahren bis zu einer bestimmten Obergrenze und eine Best-Leistungsgarantie an. Die Best-Leistungsgarantie verspricht auch dann Schadensersatz, wenn die eigenen Versicherungsbedingungen keine Leistungen nach einem Schaden vorsehen, aber andere deutsche Versicherer in öffentlich zugänglichen Versicherungstarifen gleicher Tarifklassifikation Leistungserstattungen vorsehen. Wenn Sie also in einem sogenannten Basistarif versichert sind und die versprochenen Leistungen eines anderen Versicherers nur über einen Premiumtarif zu haben sind, haben Sie keinen Anspruch auf die Best-Leistungsgarantie.

Eine ideale Wohngebäudeversicherung punktet mit einem ausgewogenen Preis- Leistungs-Verhältnis. Daher ist ein Vergleich verschiedener Tarife empfehlenswert. Die Allgemeinen Wohngebäudeversicherungsbedingungen stammen aus den Jahren 1962, 1988, 2000 und 2008. Liegen Ihrem Vertrag veraltete Bedingungen zugrunde, empfiehlt sich ebenfalls ein Vergleich mit den aktuell angebotenen Versicherungsbedingungen.

Der kostenlose Tarifvergleich für Wohngebäudeversicherungen auf heim-und-immobilie.de zeigt Ihnen die von Ihnen aus einer Vielzahl ausgewählten Tarife in einem übersichtlichen Tarifvergleich nebeneinander an und verhilft Ihnen so zu einem verständlichen Überblick. Alle Bedingungswerke stehen zum kostenlosen Download bereit. Der Beitragsvergleich unterstützt Sie in Ihrer Entscheidung für den Versicherer Ihrer Wahl. Sie können die von Ihnen ausgewählte Wohngebäudeversicherung bequem online ohne Leistung einer Unterschrift beantragen.
 

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