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Wer seine Traumimmobilie baut oder saniert, erwartet eine qualitätvolle und bestenfalls mängelfreie Umsetzung.  Eine Bauherren-Rechtsschutzversicherung schützt Sie vor finanziellen Risiken, wenn es zu Rechtsstreitigkeiten rund um den Kauf, den Neubau oder die Sanierung einer Immobilie kommt.  Wir erklären Ihnen, was über den Bauherren-Rechtsschutz versichert wird und warum es sinnvoll ist, sich so früh wie möglich um den Rechtsschutz zu kümmern.

Definition: Was ist eine Bauherren-Rechtsschutzversicherung?

Eine Bauherren-Rechtsschutzversicherung versichert Sie als Käufer oder Bauherrn gegen unvorhersehbare Kosten, die vor allem infolge von Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem Kauf Ihrer Immobilie oder mit Vertragspartnern Ihres Bauprojekts, z. B. Architekten, Bauhandwerkern, Handwerkern und Dienstleistern entstehen. Der Abschluss eines Bauherren-Rechtsschutzes ist sinnvoll, denn nicht selten treten an neugebauten oder sanierten Objekten Mängel auf oder es kommt zu Verzögerungen am Bau. 

Welche Leistungen beinhaltet der Bauherren-Rechtsschutz?

Die Bauherren-Rechtsschutzversicherung übernimmt im Fall eines Rechtsstreits bis zur vereinbarten Versicherungssumme

  • die Kosten für den Rechtsanwalt
  • die Gebühren für das Gericht
  • die Kosten für das Verfahren
  • die Kosten für Sachverständige und Zeugen
  • Reisekosten
  • bei entsprechendem Urteil auch die Kosten der Gegenpartei

abzüglich einer mit Ihnen vereinbarten Selbstbeteiligung.

Der Versicherungsbeginn Ihrer Bauherren-Rechtsschutzversicherung muss unter Berücksichtigung einer Wartezeit von bis zu 6 Monaten rechtzeitig vor dem Kauf und/oder dem Beginn der geplanten Bau- oder Sanierungsmaßnahmen Ihrer Immobilie liegen. Es ist nicht möglich, den Bauherren-Rechtsschutz rückwirkend abzuschließen. 

Welche Objekte können versichert werden?

Die Bauherren-Rechtsschutzversicherung ist an Ihr persönliches Immobilienvorhaben gebunden. Grundsätzlich lässt sie sich für den Kauf, Bau, den Umbau oder die Sanierung folgender immer privat genutzter, selbst bewohnter oder vermieteter Objekte abschließen:

  • Eigentumswohnungen
  • Einfamilienhäuser (auch inklusive Einliegerwohnung)
  • Mehrfamilienhäuser (mit maximal vier Wohneinheiten)
  • Ferienwohnungen und -häuser
     

Sie haben Fragen rund um Versicherungen?

Kontaktieren Sie unser Expertenteam ganz einfach sofort per Telefon, E-Mail oder (Video-)chat oder vereinbaren einen Wunschtermin.

Beispiel: Bauherren-Rechtsschutz bei Rechtsstreit am Bau

In den folgenden beispielhaft aufgeführten Fällen, die in einem Gerichtsverfahren münden, bietet Ihnen die Bauherren-Rechtsschutzversicherung Schutz:

  • Eine zu schwach geplante Wärmedämmung verursacht nach Ihrem Einzug zu hohe Heizkosten. Zudem dringt Regenwasser durch die eingesetzten Dachfenster. 
  • Mehrere Wände Ihres Neubaus weisen wegen mangelhafter Bauausführung Risse auf, Türen sind verzogen und lassen sich nicht schließen. 
  • Dem von Ihnen beauftragten Architekten unterläuft ein Fehler in seiner Kalkulation, weshalb die Immobilie teurer wird als erwartet.

Damit Sie in solchen oder ähnlichen Fällen gewappnet sind und Ihre Gewährleistungsansprüche auch vor Gericht geltend machen können, empfehlen wir Ihnen, rechtzeitig vor Kauf, Bau oder Sanierung Ihrer Immobilie eine Bauherren-Rechtsschutzversicherung abzuschließen. 

Möchten Sie den Bau Ihrer Traumimmobilie noch besser absichern, damit Ihre Finanzplanung und Ihr Vorhaben nicht durch unerwartet hohe Kosten gefährdet wird? Die Bauherrenhaftpflichtversicherung ist für Sie als Bauherr die wohl wichtigste Versicherung und schützt Sie gegen Schadensersatzforderungen Dritter, wenn es zu Schäden oder Unfällen im Zusammenhang mit der Baustelle Ihrer Immobilie kommt.

Mit der Bauleistungsversicherung und der Rohbaufeuerversicherung versichern Sie Ihr Bauobjekt gegen mögliche Schäden während der Bauzeit.

Häufige Fragen und Antworten kurz erklärt

Nein, Ihre private Rechtsschutzversicherung deckt Rechtsstreitigkeiten im Baurecht nicht ab. Finanziellen Schutz bei Rechtsstreitigkeiten im Baurecht kann Ihnen nur der Bauherren-Rechtsschutz bieten.

Nein, ein Abschluss eines Bauherren-Rechtsschutzes nachträglich ist nicht möglich. Die Versicherung muss dringend, ggf. unter Berücksichtigung einer Wartezeit von bis zu 6 Monaten, rechtzeitig vor Kauf, Bau oder Sanierung abgeschlossen werden.

Sie sollten den Rechtsschutz für Bauherren so früh wie möglich abschließen. Zusätzlich zu der Voraussetzung, dass der Versicherungsbeginn vor Baubeginn liegt, müssen Sie die übliche Wartezeit von 6 Monaten einkalkulieren. Aktuell gibt es nur sehr wenige Versicherungen, die einen Bauherren-Rechtsschutz ohne Wartezeit anbieten.

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