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Ob Mieter oder Eigentümer – die finanziellen Aufwendungen rund ums Wohnen sind hoch. Auf Versicherungen entfällt dabei ein nicht unerheblicher Anteil. Da ist es wünschenswert, wenn sich der Fiskus an den Kosten beteiligt. Doch können Sie in der Steuererklärung die Wohngebäudeversicherung geltend machen? Bei heim-und-immobilie.de lesen Sie, welche Möglichkeiten bestehen.

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Wohngebäudeversicherung und Steuer

In der Steuererklärung die Wohngebäudeversicherung geltend zu machen, ist bis auf wenige Ausnahmen nicht möglich. Der Fiskus begünstigt beispielsweise lediglich die Vorsorge gegen die finanziellen Auswirkungen persönlicher Risiken. Steuerlich relevant sind unter anderem folgende Versicherungen:

  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Altersvorsorge
  • Unfallversicherung
  • Haftpflichtversicherung

Sachversicherungen wie die Wohngebäudeversicherung, die Risiken durch Schäden an Ihrem Eigentum abdecken, sind hingegen in der Regel nicht steuerlich begünstigt. Daher findet die Wohngebäudeversicherung in der Steuererklärung meist keine Berücksichtigung und ist nicht absetzbar.

Ausnahmefall berufliche oder gewerbliche Nutzung

Eine Ausnahme gibt es: Nutzen Sie einen Teil Ihres selbst bewohnten Hauses oder Ihrer Wohnung für berufliche Zwecke, führen Sie in bestimmten Fällen in der Einkommensteuererklärung die Gebäudeversicherung zumindest teilweise an. Es gelten folgende Fälle, bei welchen in der Regel jeweils eine anteilige Berücksichtigung möglich ist:

  • Das heimische Arbeitszimmer muss ein abgeschlossener Raum sein, der fast ausschließlich (i. d. R. zu mindestens 90 %) für berufliche Zwecke genutzt wird. 
  • Stellt Ihnen der Arbeitgeber keinen Arbeitsplatz im Betrieb zur Verfügung z. B. bei Außendienstmitarbeitern, erlaubt das Finanzamt einen beschränkten anteiligen Abzug in Höhe von max. 1.250 Euro pro Jahr.
  • Nur wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt Ihrer beruflichen Tätigkeit darstellt – z. B. Sachbearbeiter im Homeoffice, selbstständige Tätigkeit als Schriftsteller – ist der unbeschränkte Abzug in voller Höhe der anteiligen Kosten möglich. 

Hinweis zur Homeoffice-Pauschale: Während der Corona-Pandemie wurden Unternehmen dazu aufgefordert, ihren Mitarbeitern die Arbeit im Homeoffice zu ermöglichen. Diesen fehlt jedoch oft ein eigenes Arbeitszimmer. Daher hat das Finanzministerium für die Einkommensteuererklärung 2020 und 2021 eine Sonderregelung eingeführt: Für jeden Tag im Homeoffice dürfen Arbeitnehmer ohne eigenen Arbeitsraum pauschal 5 Euro und maximal 600 Euro pro Jahr angeben.

Zu beachten ist, dass diese Homeoffice-Regelung in die ohnehin geltende Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro eingerechnet wird. Von der neuen Homeoffice-Pauschale profitieren also nur jene Berufstätigen, die pro Jahr auf über 1.000 Euro Werbungskosten kommen. Sie führen in der Regel in der Steuererklärung Ihre Wohngebäudeversicherung nur an, wenn Sie die tatsächlichen Aufwendungen geltend machen. Bei Nutzung der „Corona-Pauschale“ ist das nicht erforderlich.

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Häufige Fragen und Antworten kurz erklärt

Ist in der Steuererklärung die Gebäudeversicherung absetzbar, tragen Arbeitnehmer die Kosten für das Arbeitszimmer mit den anteilig darauf entfallenden Aufwendungen für die Versicherung in der Anlage N ein.

Selbstständige hingegen nutzen nicht die Steuererklärung, um die Wohngebäudeversicherung steuerlich geltend zu machen. Sie setzen die Versicherung anteilig als Betriebsausgabe im Rahmen der Gewinnermittlung an.

Abzugsfähig ist der Anteil der Prämie der Wohngebäudeversicherung, der auf das häusliche Arbeitszimmer entfällt. Nehmen wir an, Ihre Wohnfläche beträgt 100 qm, davon entfallen 10 qm auf den Arbeitsraum. Dann setzen Sie 10 % der abzugsfähigen Kosten an. Sie geben in der Steuererklärung nicht nur die Wohngebäudeversicherung anteilig für die beruflich genutzte Fläche an, sondern auch folgende Posten sind hierfür in der Regel teilweise (anteilsmäßig) abzugsfähig:

  • Miete 
  • Wasser, Abwasser, Heizung und Strom
  • Müllgebühren
  • Reinigungskosten
  • Grundsteuer
  • Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung oder private Haftpflichtversicherung
  • Gebühren des Schornsteinfegers
  • Renovierungskosten
  • Beiträge zum Mieterverein


Nicht nur über die Steuererklärung lassen sich die Kosten der Wohngebäudeversicherung senken. Wir empfehlen Ihnen den kostenlosen Vergleichsrechner für Gebäudeversicherungen von heim-und-immobilie.de. Dort berechnen und vergleichen Sie ganz einfach die Prämien verschiedener Versicherungsanbieter und deren Tarife und prüfen das Leistungsspektrum der angebotenen Versicherungen. Auf Wunsch beantragen Sie innerhalb weniger Minuten Ihre neue Police online.

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