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Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) könnten 99,5 % der Hausbesitzer in Deutschland ihre Immobilie gegen die finanziellen Folgen eines Hochwassers absichern. Und doch geht mehr als jeder Zweite das Risiko ein, dass zum Beispiel Wassermassen nach einem Starkregen das Gebäude beschädigen oder sogar zerstören. Denn nur 45 % der Wohngebäude in Deutschland sind über eine erweiterte Elementarversicherung fürs Haus abgesichert. Auf heim-und-immobilie.de lesen Sie, wie Sie sich vor den Schäden durch Naturgefahren schützen und können in unserem kostenlosen Tarifvergleich eine entsprechende Absicherung für Ihr Haus berechnen und auch beantragen.

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Elementarversicherung fürs Haus: Wie kann ich mich gegen Elementarschäden versichern?

Naturgefahren wie Sturm, Starkregen, Hochwasser oder Erdrutsche können vernichtende Elementarschäden an Ihrem Gebäude und an Ihrem Hausrat hinterlassen. 

Während in der verbundenen Wohngebäudeversicherung die Gefahren „Feuer“, „Sturm/Hagel“ und „Leitungswasser“ optional einzeln oder kombiniert versichert werden können, sind diese Gefahren in der Hausratversicherung immer gemeinsam versichert. 

So enthalten bei entsprechender Auswahl die Versicherungen auch bereits den Schutz gegen die Naturgefahren „Blitzschlag“ (über die Gefahr „Feuer“) sowie Sturm und Hagel.

Dabei kommen die Versicherungen für Sturmschäden immer erst dann auf, wenn Wind mit einer Windstärke 8 und mit mindestens 62 km/h über das Land blies. 

Jedoch können auch andere Naturgefahren das Gebäude beschädigen oder sogar zerstören. Zum Schutz vor den oft schmerzhaften finanziellen Folgen dieser Naturgewalten ist somit der Abschluss einer erweiterten Elementarversicherung für das Haus notwendig. Mit dieser Versicherung schützen Sie Ihr Zuhause vor Kosten infolge Schäden durch weitere Naturgefahren wie 

  • Starkregen
  • Hochwasser und 
  • Überschwemmung
  • Rückstau
  • Schneedruck
  • Lawinen
  • Erdrutsch
  • Erdsenkung
  • Erdbeben
  • Vulkanausbruch.

In der erweiterten Elementarversicherung nicht versichert sind Elementarschäden durch

  • Sturmflut
  • Grundwasser
  • nicht naturbedingten Erdrutsch, nicht naturbedingte Erdsenkung, nicht naturbedingtes Erdbeben, zum Beispiel infolge von Bergbau, Spreng- oder Tiefbauarbeiten. 

Da aufgrund des sich vollziehenden Klimawandels die Anzahl der Extremwetterlagen in Deutschland steigt und durch Naturgefahren verheerende Schäden am Gebäude eintreten können, ist der zusätzliche Einschluss einer erweiterten Elementarversicherung (Haus) in der Wohngebäudeversicherung nicht nur sinnvoll, sondern einfach unverzichtbar.

Der Einschluss einer Elementarversicherung in die Hausratversicherung ist gleichsam zu empfehlen und sinnvoll, da auch hier große Schäden durch Naturgefahren drohen – etwa dann, wenn sich die Wohnung im Souterrain, auf Erdgleiche oder im Erdgeschoss befindet. 

Die zusätzlichen Kosten für den Schutz gegen Elementarschäden sind im Vergleich zu den möglichen Schäden eher gering, sodass der Abschluss einer erweiterten Elementarversicherung für das Haus dringend anzuraten ist. Dieser Schutz wird umso wichtiger, wenn Sie Ihr Haus finanziert haben und noch eine Restschuld besteht. 

Prüfen Sie am besten gleich, ob Sie in Ihrer Wohngebäudeversicherung und in Ihrer Hausratversicherung eine erweiterte Elementarversicherung eingeschlossen haben und Sie gegen Naturgefahren versichert sind. Auf heim-und-immobilie.de können Sie mithilfe des kostenlosen und unabhängigen Tarifvergleichs für Wohngebäudeversicherungen Ihre gegebenenfalls schon bestehende Gebäudeversicherung genauer unter die Lupe nehmen. Gerade ältere Versicherungen weisen oft erhebliche Deckungslücken und sehr hohe Beiträge auf. 

Mit nur einer Berechnung können Sie die Leistungen, Versicherungsbedingungen und Beiträge zahlreicher Tarife der verschiedensten Versicherer -darunter auch Testsieger- direkt nebeneinanderstellen und miteinander vergleichen. Haben Sie sich für eine neue Versicherung entschieden, können Sie diese direkt online und ohne Unterschrift beantragen. Dabei ist es sehr oft möglich, besseren Versicherungsschutz zu vereinbaren und trotzdem deutlich am Beitrag zu sparen.

Hinweis: Kündigen Sie eine bestehende Wohngebäudeversicherung immer erst dann, wenn Sie vom neuen Versicherer eine schriftliche Versicherungszusage oder den neuen Versicherungsschein erhalten haben.

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Wer zahlt? Die Wohngebäudeversicherung oder die Hausratversicherung?

Liegt ein Elementarschaden vor und haben Sie eine Elementarversicherung für Ihr Haus und eine weitere für Ihren Hausrat abgeschlossen, melden Sie den am Gebäude entstandenen Schaden Ihrer Gebäudeversicherung. Die Schäden, die an Ihrem Hausrat entstanden sind, zeigen Sie hingegen Ihrer Hausratversicherung an.

Wurden infolge eines Starkregens die unteren Etagen Ihres Gebäudes durch Überschwemmung beschädigt und müssen die Mauern und Fußböden getrocknet und später repariert werden, kommt die erweiterte Elementarversicherung fürs Haus auf, die Sie im Rahmen Ihrer Wohngebäudeversicherung abgeschlossen haben.

Hat bei diesem Ereignis auch Ihr Hausrat in den betroffenen Etagen Schaden genommen, leistet Ihre Hausratversicherung Schadensersatz. Sind also Möbel oder elektrische Geräte, Heimelektronik, Kleidung und Vorräte betroffen, werden entweder die Kosten für mögliche Reparaturen oder der Neupreis für notwendige Wiederbeschaffungen übernommen.

Haben Sie die Wohngebäude- und die Hausratversicherung bestenfalls bei ein und demselben Versicherer abgeschlossen und jeweils eine erweiterte Elementarversicherung hinzuversichert, wird Ihr Versicherer die geordnete Regulierung der Schäden veranlassen.

Leistungen der Elementarversicherung fürs Haus

Ob ein Sturm Ihr Dach abdeckt, ein Hochwasser Ihren Keller volllaufen lässt oder ein Erdbeben das Fundament Ihres Hauses beschädigt – wenn Elementarschäden entstehen, übernimmt die Elementarversicherung fürs Haus die anfallenden Kosten. Je nach vereinbartem Schutz zählen hierzu folgende Leistungen:

  • Übernahme der Kosten für Schadensgutachter
  • Reparatur von beschädigten Gebäudeteilen oder Ersatzanschaffung 
  • Wiederherstellung des vorherigen Gebäudezustands 
  • Übernahme von Abriss- und Abtransport- und Entsorgungskosten bis zur vereinbarten Höhe
  • Aufwendungen für Feuerwehreinsätze
  • Ausgleich entgangener Mieteinnahmen oder Ersatz der Kosten für eine alternative Unterbringung bei Unbewohnbarkeit des Gebäudes

Kosten der Elementarversicherung fürs Haus

Die Beitragshöhe für eine Elementarversicherung für Ihr Haus lässt sich schwer pauschal beziffern. Grundsätzlich lohnt sich der Einschluss, denn gemessen an den verheerenden Schäden, die durch Naturgefahren am Gebäude angerichtet werden können, sind die Beiträge für die erweiterte Elementarversicherung sehr gering. 

Die Beitragshöhe ist vor allem davon abhängig, in welcher Gefährdungsklasse sich Ihr Wohngebäude befindet. Abhängig von der Adresse Ihres zu versichernden Hauses, wird dieses in einem von den Versicherern verwendeten Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen (ZÜRS) in eine Gefährdungsklasse eingestuft. In Gefährdungsklasse 1 liegen etwa 92 % der versicherbaren Adressen, während in Gefährdungsklasse 4 nur etwa 0,5 % aller Adressen eingestuft sind. Somit lassen sich die meisten Wohngebäude gut über eine erweiterte Elementarversicherung gegen Naturgefahren versichern, jedoch ist noch nicht mal jedes zweite Haus mit diesem notwendigen Schutz ausgestattet.

Zusätzlich nehmen die Gebäudeversicherungssumme sowie der von den jeweiligen Versicherern veranschlagte Beitragssatz Einfluss auf die Beitragshöhe der erweiterten Elementarversicherung.

Sie haben Fragen rund um Versicherungen?

Kontaktieren Sie unser Expertenteam ganz einfach sofort per Telefon, E-Mail oder (Video-)chat oder vereinbaren einen Wunschtermin.

Vergleich der Tarife: Wohngebäudeversicherung mit Elementarversicherung vergleichen und Beitrag sparen

Stiftung Warentest macht in der Zeitschrift Finanztest Ausgabe 03/2021 darauf aufmerksam, dass gerade in älteren Gebäudeversicherungen gefährliche Deckungslücken bestehen können. Zudem sind die Beiträge oft sehr hoch.

Insofern lohnt sich der unabhängige und kostenlose Tarifvergleich für Wohngebäudeversicherungen auf heim-und-immobilie.de. Sie können Ihre bestehende Wohngebäudeversicherung mit zahlreichen Tarifen verschiedenster Versicherer - darunter auch Testsieger – direkt miteinander vergleichen. Dabei können Sie sehr einfach die Mitversicherung von Elementarschäden auswählen sowie die Leistungen, Versicherungsbedingungen und Beiträge der einzelnen Tarife einsehen und vergleichen. 

Sehr oft ist es möglich, den Versicherungsschutz fürs eigene Haus deutlich zu verbessern und zudem kräftig am Beitrag zu sparen. 

Sind Sie unsicher, ob Sie mit Ihrem aktuellen Tarif optimal abgesichert sind? Wir empfehlen Ihnen den Vergleich von heim-und-immobilie.de. In weniger als fünf Minuten finden Sie so den gewünschten Tarif für Ihr Haus:

1. Schritt: Geben Sie einige Informationen zu Ihrer Immobilie in den Rechner ein.

2. Schritt: Der Vergleich zeigt Ihnen Testsieger und mehr als 500 Tarifvarianten an.

3. Schritt: Beantragen Sie Ihre neue Elementarversicherung fürs Haus bequem online und ohne Unterschrift.

4. Schritt: Lehnen Sie sich entspannt zurück – ab sofort sparen Sie bis zu mehreren Hundert Euro pro Jahr.

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Ihre Obliegenheiten und Pflichten als Versicherungsnehmer

Auch in der Elementarversicherung fürs Haus müssen Sie als Versicherungsnehmer bestimmte Obliegenheiten und Pflichten gegenüber dem Versicherer erfüllen, damit dieser im Schadensfall vollumfänglich leistet. Diese Obliegenheiten und Pflichten sind in den Versicherungsbedingungen oft unter dem Punkt Sicherheitsvorschriften zu finden. 

Zu Ihren Pflichten zählen unter anderem:

  • Abflussleitungen auf Ihrem Grundstück regelmäßig freizuhalten
  • Rückstauklappen in gefährdeten Räumen anzubringen und auf Funktionsfähigkeit prüfen
  • Gegenstände im Keller oder Souterrain erhöht vom Boden aufbewahren
  • Risse in der Fassade versiegeln oder defekte (Keller-)Fenster reparieren.

Kommen Sie diesen Pflichten nicht nach oder vernachlässigen Sie diese, ist der Versicherer gegebenenfalls nach einem Schaden teilweise oder ganz von der Leistung befreit.

Einige Tarife sehen aber auch die Mitversicherung von grob fahrlässigen Obliegenheitsverletzungen unter Berücksichtigung betraglicher Begrenzungen vor. Dennoch empfehlen wir Ihnen, die allgemeine Sorgfaltspflicht walten zu lassen und die Sicherheitsvorschriften in Ihrem Versicherungsvertrag zu beachten, damit es nach einem Schaden nicht zu einem Streitfall kommt. Schließen Sie also zum Beispiel bei einem aufziehenden Unwetter vorsorglich alle Türen und Fenster.

Häufige Fragen und Antworten kurz erklärt

Zunächst unterscheiden sich die Tarife für die erweiterte Elementarversicherung (Naturgefahrenversicherung) in der Höhe des Beitrages. Dieser wird über den jeweils gültigen Beitragssatz der verschiedenen Versicherer bestimmt. 

Zudem unterscheiden sich die Tarife über geforderte Selbstbeteiligungen je Schadensfall sehr deutlich. Einige Versicherer sehen obligatorisch einen absoluten Selbstbehalt je Schadensfall vor. Andere Versicherer verlangen einen von der Schadenshöhe abhängigen prozentualen Selbstbehalt und maximieren diesen. Hier sollten Sie die Angebote sehr genau prüfen.

Achten Sie beim Abschluss Ihrer Gebäudeversicherung generell auch darauf, dass die nachfolgend genannten Kosten, die auch nach einem Elementarschaden nach einem versicherten Schaden ebenfalls vom Versicherer erstattet werden, je nach Tarif in unterschiedlich begrenzter Höhe erstattet werden:

  • Abbruch- und Aufräumungskosten,
    die bei Abbruch- und Aufräumarbeiten entstehen, einschließlich des Abtransports und der Entsorgung des Schutts
  • Bewegungs- und Schutzkosten, 
    die für den Transport und die Einlagerung von Sachen während der Reparaturarbeiten am Gebäude anfallen
  • Kosten für die Dekontaminierung von Erdreich,
    die entstehen, wenn Erdreich verunreinigt wurde und gereinigt oder ausgetauscht werden muss
  • Kosten für die Beseitigung umgestürzter Bäume,
    die infolge eines Sturmes oder eines Blitzschlages abgeknickt oder umgestürzt sind oder so stark beschädigt wurden, dass diese zerlegt, entfernt und entsorgt werden müssen
  • Kosten für die Wiederherstellung von Außenanlagen,
    zum Beispiel von Grünanlagen, Bepflanzungen, Wegen
  • Kosten für die Rückreise aus dem Urlaub,
    die erstattet werden, wenn ein größerer Schaden ab einer bestimmten Schadenssumme eingetreten ist 
  • Kosten für die zeitweilige Unterbringung in einem Hotel,
    wenn nach einem Schaden das versicherte Gebäude unbewohnbar wurde
  • Erstattung des Mietausfalls,
    wenn das beschädigte Objekt vermietet wurde, die Miete aber aufgrund der Beschädigung des Objekts vom Mieter rechtmäßig nicht gezahlt wird.

Ist ein Schaden eingetreten,

  • verständigen Sie unverzüglich Ihren Versicherer telefonisch oder via E-Mail
  • folgen Sie allen Anweisungen Ihres Versicherers und fragen Sie nach dem weiteren Ablauf
  • versuchen Sie, den Schaden möglichst gering zu halten und weitere Folgeschäden zu vermeiden
  • schützen Sie Ihr Haus provisorisch vor weiteren Gefahren
  • dokumentieren Sie den Schaden schriftlich und mit Fotos bzw. Videos
  • fertigen Sie eine Liste aller beschädigten Gebäudeteile und Sachen
  • heben Sie alle beschädigten oder zerstörten Gebäudeteile und Sachen solange auf, bis diese vom Versicherer für die Entsorgung freigegeben wurden
  • gefährden Sie bei allen Maßnahmen nicht Ihre eigene Gesundheit oder Ihr Leben.

Natürlich können Sie keinen direkten Einfluss auf Elementargefahren wie Starkregen oder Hochwasser nehmen. Dennoch ist es sinnvoll, ein Konzept für den Ernstfall parat zu haben, um drohenden Schäden an Ihrem Haus vorzubeugen oder diese zu begrenzen.

Beobachten Sie bei Unwetter die Gewässer an Ihrem Wohnort und erkundigen Sie sich über offizielle Nachrichtendienste, z. B. den Deutschen Wetterdienst, über Wasserstände, Hochwasser-, Sturm- und Unwetterwarnungen.  

Halten Sie für den Schadensfall wichtige Telefonnummern von Wetterdienst, Feuerwehr, Versicherung sowie Bau- und Bauhandwerksunternehmen griffbereit. Bringen Sie wertvollen Hausrat vorsorglich in Sicherheit und stellen Sie in gefährdeten Räumen den Strom ab, um einen Kurzschluss zu vermeiden.

Sollte in Ihrem Haus bereits Wasser eindringen, versuchen Sie, die undichte Gebäudestelle provisorisch abzudichten. Entfernen Sie Teppiche und transportable Einrichtungsgegenstände. Versuchen Sie, das eindringende Wasser aufzunehmen oder abzupumpen. Rufen Sie ggf. die Feuerwehr. Nach dem Unwetter belüften Sie die Räume, damit die Nässe abtrocknen kann. 

Erkundigen Sie sich bei Ihrem Versicherer über die nächsten Schritte der Schadensbehebung. Er wird Ihnen mitteilen, ob ein Schadensgutachten notwendig sein wird und ob Sie Reparaturaufträge vergeben dürfen.

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