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Dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zufolge ist nicht einmal jedes zweite Gebäude in Deutschland ausreichend gegen Elementargefahren abgesichert. Und das, obwohl Naturgefahren wie Stürme, Hagel und Starkregen 2020 Schäden in Höhe von rund 2,5 Milliarden Euro verursacht haben. Lesen Sie auf heim-und-immobilie.de, was man unter Elementargefahren versteht und wie Sie sich vor den finanziellen Folgen von Naturkatastrophen schützen.

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Elementargefahren Definition: Was versteht die Versicherung darunter?

Der Begriff der Elementargefahren fasst in der Versicherungswirtschaft nachstehende Naturgefahren zusammen, die einzeln oder im Zusammenspiel erhebliche Schäden an Gebäuden oder an anderen Sachen in und außerhalb von Gebäuden verursachen können:  

  • Sturm ab Windstärke 8
  • Hagel
  • Blitzschlag
  • Starkregen
  • Hochwasser
  • Überschwemmung
  • Rückstau
  • Schneedruck
  • Lawinen
  • Erdrutsch
  • Erdsenkung
  • Erdbeben
  • Vulkanausbruch

Während die Elementargefahren Sturm und Hagel sowie Blitzschlag meist Bestandteil der Gebäudeversicherung und immer in der Hausratversicherung versichert sind, muss gegen die übrigen Elementargefahren (Naturgefahren) eine erweiterte Elementarversicherung (Naturgefahrenversicherung) abgeschlossen werden. Für den Abschluss einer erweiterten Elementarversicherung besteht zwar keine gesetzliche Pflicht, aber aufgrund der enormen Schäden, die durch Naturgefahren verursacht werden können, sollten zumindest Hauseigentümer keinesfalls auf diesen wichtigen Schutz verzichten. 

Zu beachten ist, dass die erweiterte Elementarversicherung folgende Naturgefahren oder eintretende Elementarschäden nicht versichert: 

  • Schäden durch Sturmflut
  • Schäden durch Grundwasser
  • Schäden durch nicht naturbedingten Erdrutsch, nicht naturbedingte Erdsenkung oder nicht naturbedingte Erschütterung des Erdbodens, z. B. infolge von Bergbauten, Spreng- oder Tiefbauarbeiten
  • Schäden durch Trockenheit

Sind Schäden durch Elementargefahren über die Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung versichert?

  • Elementargefahren Wohngebäudeversicherung

    In der Gebäudeversicherung ist der wahlweise Einschluss der Gefahren „Sturm/Hagel“ sowie „Feuer“ einzeln oder in Kombination möglich. So wären bei entsprechender Auswahl immerhin die Naturgefahren Blitzschlag (über die Gefahr „Feuer“) sowie Sturm und Hagel versichert. 

    In der verbundenen Wohngebäudeversicherung werden diese Gefahren meist noch ergänzt um die Gefahr „Leitungswasser“ in nur einem Versicherungsvertrag kombiniert zusammengefasst (verbunden).   

    Die zusätzliche Versicherung gegen Elementargefahren in der Wohngebäudeversicherung ist jedem Hauseigentümer dringend anzuraten. Diese versichert dann Elementarschäden infolge der weiteren Naturgefahren Starkregen, Hochwasser, Überschwemmung, Rückstau, Schneedruck, Lawinen, Erdrutsch, Erdsenkung, Erdbeben und Vulkanausbruch. In der erweiterten Elementarversicherung (Naturgefahrenversicherung) lassen sich die vorgenannten Elementargefahren nicht einzeln, sondern immer nur gemeinsam als Paket versichern. 

  • Elementargefahren Hausratversicherung

    In der Hausratversicherung sind die Naturgefahren Blitzschlag (über die Gefahr „Feuer“) sowie Sturm und Hagel standardmäßig versichert. 

    Auch in der Hausratversicherung lohnt sich die zusätzliche Versicherung gegen die weiteren Elementargefahren. Denn wurde infolge von Naturgefahren erst einmal das Wohngebäude beschädigt oder sogar zerstört, greifen die Schäden meist auch auf den eigenen Hausrat über. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie in einer eigenen Immobilie oder zur Miete wohnen. Sie können die erweiterte Elementarversicherung als Ergänzung einfach in Ihre Hausratversicherung einschließen. So wäre Ihr Hausrat ebenfalls gegen Starkregen, Hochwasser, Überschwemmung, Rückstau, Schneedruck, Lawinen, Erdrutsch, Erdsenkung, Erdbeben und Vulkanausbruch versichert. 

  • Elementargefahren Kraftfahrtversicherung
    Auch Ihr Kraftfahrzeug kann durch Naturgefahren erhebliche Schäden davontragen, selbst dann, wenn Sie es in einer Garage abgestellt haben. Gegen diese Elementargefahren können Sie sich nur über den Einschluss in einer Teilkaskoversicherung versichern.

Ist die Versicherung gegen Elementargefahren teuer?

Im Verhältnis zu den möglichen verheerenden Schäden, die Naturgefahren anrichten können, sind die Beiträge für die erweiterte Elementarversicherung (Naturgefahrenversicherung) in der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung vergleichsweise gering, sodass sich deren Abschluss lohnt.

In der Wohngebäudeversicherung und in der Hausratversicherung bedienen sich die Versicherer für die Tarifierung der Beiträge eines Zonierungssystems, in dem jede Adresse erfasst ist. Das vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) entwickelte Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen (ZÜRS) ordnet aufgrund erfasster Schäden jede Adresse in eine Gefährdungsklasse ein. Es gibt eine Abstufung zwischen vier Gefährdungsklassen. Während Objekte in Gefährdungsklasse 1 zum derzeitigen Stand nicht von Hochwassern heimgesucht wurden, sind Objekte in Gefährdungsklasse 4 mindestens einmal innerhalb von 10 Jahren von Hochwassern betroffen. Dementsprechend ist es für Eigentümer schwer, deren Haus sich in Gefährdungsklasse 4 befindet, eine zusätzliche Versicherung gegen Elementargefahren zu erhalten. Jedoch befinden sich etwa nur 0,5 % aller Adressen in dieser Gefährdungsklasse und immerhin 92,3 % in Gefährdungsklasse 1. So ist für die meisten Eigentümer der zusätzliche Einschluss Versicherung gegen Elementargefahren sehr gut möglich und vor allem bezahlbar.

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Versicherung gegen Elementargefahren: Tarifvergleich

Der zusätzliche Einschluss einer erweiterten Elementarversicherung (Naturgefahrenversicherung) ist insbesondere in der verbundenen Wohngebäudeversicherung von großer Wichtigkeit. Die steigende Anzahl und die Höhe der jährlich von den Versicherern aufgebrachten Schadenszahlungen untermauern diese Einschätzung. 

Haben Sie noch keine erweiterte Elementarversicherung in Ihrer Wohngebäudeversicherung eingeschlossen und/oder ist Ihre Wohngebäudeversicherung schon in die Jahre gekommen, lohnt sich der kostenlose und unabhängige Tarifvergleich auf heim-und-immobilie.de. Der sehr einfach zu bedienende Tarifrechner ermöglicht Ihnen mit nur einer Berechnung den Vergleich zahlreicher Tarife verschiedenster Versicherer. Sie können die Versicherung gegen Elementargefahren in die Wohngebäudeversicherung einschließen, Tarifleistungen, Versicherungsbedingungen und Beiträge der einzelnen Tarife miteinander vergleichen und dadurch jährlich bis zu mehreren Hundert Euro sparen. Im Tarifvergleich lassen sich auch Tarife von Testsiegern finden. 

Haben Sie sich für einen Tarif entschieden, können Sie diesen direkt online und ohne Unterschrift abschließen. Oft erhalten Sie deutlich verbesserten Versicherungsschutz und können dabei noch kräftig am Beitrag sparen.

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Was tun im Schadensfall?

Wenn Schäden durch Elementargefahren eingetreten sind, müssen Sie rasch handeln. Bringen Sie sich jedoch zu keinem Zeitpunkt selbst in Gefahr!

Die folgenden Schritte gilt es einzuleiten:

  • Melden Sie den Schaden unverzüglich Ihrer Versicherung, am besten telefonisch oder per E-Mail.
  • Nehmen Sie alle Hinweise Ihres Versicherers zum weiteren Ablauf entgegen und folgen Sie allen Anweisungen Ihres Versicherers.
  • Versuchen Sie, den Schaden zu begrenzen und Folgeschäden zu verhindern. Bringen Sie Sachen aus der Gefahrenzone und sichern Sie diese.
  • Wenn möglich, pumpen Sie eingetretenes Wasser aus dem Gebäude oder dichten Sie offene Stellen am Gebäude ab.
  • Dokumentieren Sie den entstandenen Schaden durch Notizen, Fotos und Videos. Markieren Sie Wasserstände.
  • Fertigen Sie eine Liste aller beschädigten oder zerstörten Sachen an.
  • Bewahren Sie alle beschädigten oder zerstörten Sachen bis zur Freigabe durch den Versicherer auf, damit Sie den entstandenen Schaden belegen können. 
  • Warten Sie gegebenenfalls den vom Versicherer beauftragten Schadensgutachter ab.
  • Beginnen Sie mit den Reparaturarbeiten erst nach Zustimmung des Versicherers.
  • Bei Bedarf gibt Ihnen der Deutsche Wetterdienst Auskunft zu den Schaden auslösenden Naturgefahren (Windstärken, Größe Hagelkörner, Niederschlagsmengen u. ä.).

Eine Entschädigung des Schadens am Wohngebäude oder am Hausrat erfolgt zum Neuwert.

Häufige Fragen und Antworten kurz erklärt

Die deutschen Versicherer klassifizieren Ihr individuelles Risiko eines Hochwassers anhand von 4 Gefährdungsklassen (GK). Diese Einteilung basiert auf dem Schadenverlauf der zurückliegenden Jahre und Jahrzehnte für alle Regionen Deutschlands. Das Überschwemmungsrisiko fällt in der Gefährdungsklasse 1 sehr niedrig und in der Gefährdungsklasse 4 sehr hoch aus. Befindet sich Ihre Adresse in einer der Gefahrenklassen von 1 bis 3, kann Ihr Gebäude in den meisten Fällen versichert werden.  

Diese Werte in nachstehender Tabelle basieren auf den Daten des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft GDV und zeigt die Verteilung der Wohnadressen in Deutschland pro Gefährdungsklasse.

Gefährdungsklasse (GK)GK 1GK 2GK 3GK 4GK 1 – 4
Verteilung92, 3 % / 20,1 Millionen Adressen6,1 % / 1,3 Millionen Adressen1,1 % / 239.000 Adressen0,5 % / 104.000 Adressen100 % / 21,7 Millionen Adressen


Nur 0,5 % der Immobilien liegen in einem Hochwasser-Risikogebiet, in dem dieses Naturphänomen mindestens alle 10 Jahre auftritt. In welcher Gefährdungsklasse sich Ihr Zuhause befindet, können Sie beim Versicherer erfragen. Beachten Sie, dass Gebäude in der Gefährdungsklasse 3 und 4 mitunter von einer Elementarversicherung ausgeschlossen sind. Ein Ausschluss kann unabhängig von der Klassifizierung auch erfolgen, wenn es bei Ihnen in der Vergangenheit bereits häufiger Schäden am Gebäude, z. B. durch Starkregen, gab. Wenn Sie unter diesen Umständen ein Angebot erhalten, müssen Sie mit Beitragszuschlägen rechnen.

In der Wohngebäudeversicherung lohnt sich die zusätzliche Versicherung gegen Elementargefahren nahezu immer. Vor Naturgefahren wie Starkregen oder Rückstau ist kaum ein Hausbesitzer sicher. Ob Sie auch Ihren Hausrat gegen die finanziellen Folgen von Elementarschäden schützen sollten, hängt von mehreren Faktoren ab. Zum einen ist der Wert Ihres Hausrats ausschlaggebend. Gehen Sie davon aus, dass sich der zusätzliche Schutz immer dann lohnt, wenn Ihr Hausrat aufgrund seines Werts mit einer Hausratversicherung abgesichert werden muss. Auch egal, in welcher Etage sich Ihre Wohnung befindet – im Keller oder in einer Garage aufbewahrter Hausrat wäre gegen Elementarschäden versichert.

Bei einer Elementarversicherung in Kombination mit einer Wohngebäude- oder auch Hausratversicherung müssen Sie als Versicherungsnehmer bestimmte Obliegenheitspflichten erfüllen, damit die Versicherung im Schadensfall leistet. Zu diesen Obliegenheiten zählen u. a.:

  • Abflussleitungen auf Ihrem Grundstück regelmäßig freihalten
  • Rückstauklappen in gefährdeten Räumen anbringen und auf Funktionsfähigkeit prüfen
  • Risse in der Fassade versiegeln oder defekte (Keller-)Fenster reparieren

Sie müssen auch Ihre allgemeine Sorgfaltspflicht beachten. Das bedeutet zum Beispiel, dass Sie Fenster und Türen bei drohendem Unwetter schließen, damit erst gar kein Starkregen eindringen kann. Kommen Sie diesen Pflichten nicht nach oder vernachlässigen Sie diese, kann der Versicherer gegebenenfalls nicht oder nur teilweise bei Schäden durch Elementargefahren zahlen. Die Obliegenheiten, die Sie zu erfüllen haben, finden Sie in Ihren zu dem jeweiligen Versicherungsvertrag gehörenden Versicherungsbedingungen, oft auch unter der Überschrift „Sicherheitsvorschriften“.

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