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Grundschuld: Sicherheit bei der Kreditaufnahme

Um sich den Traum von den eigenen vier Wänden zu verwirklichen, sind viele Menschen darauf angewiesen, ein Darlehen aufzunehmen. Als Sicherheit dient hierbei in der Regel die Immobilie selbst. Das Kreditinstitut erhält dann das Grundpfandrecht auf diese in Form einer Grundschuld, welche über eine Zweckerklärung mit dem Kredit verknüpft ist. Dies bedeutet, dass die Bank in das Grundbuch eingetragen wird und im Falle einer Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers berechtigt ist, das Grundstück, Haus oder ein ähnliches grundstücksgleiches Recht (etwa eine Wohnung) zu beschlagnahmen, zu verwalten oder zu verkaufen, um die eigenen Verluste auszugleichen. Wird hingegen die Bau- oder Immobilienfinanzierung vollständig zurückgezahlt, so kann die Löschung der Grundschuld erfolgen und über einen Rückgewähranspruch wird der ehemalige Kreditnehmer Eigentümer der Immobilie.

Neben der Grundschuld existiert als Grundpfandrecht auch noch die Hypothek. Diese ist jedoch im Gegensatz zur Grundschuld an eine bestimmte Forderung gebunden und somit weitaus weniger flexibel als eine einfache Sicherungsgrundschuld, welche sich problemlos löschen oder für einen anderen Zweck übertragen lässt. Aus diesem Grund bieten nur noch wenige, spezialisierte Banken Hypothekendarlehen an.

Die grundpfandrechtliche Absicherung einer Immobilienfinanzierung bietet den Vorteil, dass das Risiko der Bank durch den hohen Sicherungswert verhältnismäßig niedrig ist. Folglich kann sie dem Kreditnehmer weitaus bessere Konditionen für eine Baufinanzierung anbieten.

Ein weiterer Bestandteil der Grundschuld sind die sogenannten dinglichen Zinsen bzw. Grundschuldzinsen. Diese dienen der zusätzlichen Absicherung des Kreditinstituts und stellen den maximalen Sicherungsrahmen dar, den Banken im Falle einer Zwangsversteigerung geltend machen können – meist 10 bis 20 % des Darlehens. Auf die eigentliche Baufinanzierung des Darlehensnehmers und deren Raten wirkt sich der Wert jedoch nicht aus und ist auch nicht im effektiven Jahreszins erfasst.

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