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Die Bilder der Jahrhundertflut 2002 an der Elbe und ihren Nebenflüssen, des Jahrhunderthochwassers 2013, das weite Teile Deutschlands heimsuchte, die Orkane Kyrill 2007, Emma 2008, Xynthia 2010, Xaver 2013  zeigen die Wucht und die verheerenden Schäden, die infolge von Extremwetterlagen eintreten können. Während die Jahrhundertflut die deutschen Versicherer laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) 1,8 Milliarden Euro kostete, erreichten die Schäden durch den Orkan Kyrill eine Schadenssumme von 2,06 Milliarden Euro. Für Hausbesitzer ist daher die Absicherung gegen Elementarschäden essenziell. Auf heim-und-immobilie.de lesen Sie, warum Sie Ihre Wohngebäudeversicherung um Elementarschäden erweitern sollten.

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Was sind Elementarschäden und welche Versicherungen bieten entsprechenden Versicherungsschutz?

Als Elementarschäden bezeichnet man alle Schäden, die als Folge auftretender Naturgefahren entstehen. Sie können durch folgende Elementargefahren ausgelöst werden:

  • Sturm und Hagel
  • Blitzeinschlag
  • Starkregen
  • Hochwasser
  • Überschwemmung 
  • Rückstau
  • Schneedruck
  • Lawinen
  • Erdrutsch 
  • Erdsenkung
  • Erdbeben
  • Vulkanausbruch

Werden Elementarschäden nicht durch die Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abgedeckt?

Viele Hauseigentümer nehmen fälschlicherweise an, dass ihre Wohngebäude- oder Hausratversicherung automatisch eine Elementarschadenversicherung beinhaltet. Dies ist jedoch nicht der Fall: Die Wohngebäudeversicherung sichert Elementarschäden nur im Zusammenhang mit Sturm, Hagel und Blitzschlag ab. Weitere Naturgefahren müssen über eine separate erweiterte Elementarversicherung versichert werden. Diese ist als optionaler Baustein jeweils zu Ihrer Wohngebäudeversicherung und Hausratversicherung erhältlich.

Die zusätzliche Wohngebäudeversicherung gegen Elementarschäden ist sinnvoll. Nicht nur, wenn sich Ihre Immobilie etwa an einem Standort mit hoher Gefährdungsklasse befindet, ist die Absicherung gegen Hochwasser, Überschwemmung und Rückstau für Sie besonders wichtig. Während in den Schneeregionen auch die Versicherung gegen Schneedruck, Lawinen und Erdrutsche naheliegt, sind auch die Gebäude auf dem flachen Land gefährdet. Denn der Klimawandel sorgt für immer häufiger auftretende Extremwetterlagen, die an Gebäuden verheerende Schäden anrichten können. Deren Schäden gehen oft in den fünf- bis sechsstelligen Bereich.

Gefährdungsklasse: Was bedeutet diese Angabe?

Für die Risikobewertung eines Gebäudes nutzen die Versicherungsgesellschaften u. a. das ZÜRS-System (Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen). Dieses unterteilt das Bundesgebiet in vier verschiedene Zonen, denen jeweils eine bestimmte Gefährdungsklasse zugeschrieben wird. Die Einordnung in die Gefährdungsklasse bemisst sich nach der Wahrscheinlichkeit, wie häufig in der jeweiligen Zone Hochwasser entsteht. In Zone 1 liegt die Wahrscheinlichkeit, dass dort Hochwasser auftritt, bei weniger als einmal in 200 Jahren, in Zone 2 einmal in 100 bis 200 Jahren, in Zone 3 einmal in 10 bis 100 Jahren. In Zone 4 schließlich ist Hochwasser mindestens einmal in 10 Jahren wahrscheinlich.

Konkret bedeutet das für Sie: je nachdem, in welcher Risikozone die Versicherer Ihre Immobilie einordnen, hat dies Auswirkungen auf Ihre Versicherungsprämien. Je höher die Wahrscheinlichkeit eines Hochwassers, desto teurer ist die Versicherung. Sie können Ihr lokales Risiko selbst prüfen, auf den Portalen www.hochwasser-check.com und www.naturgefahren-check.de. Sie werden vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft betrieben.

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Schutz vor Elementarschäden: Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung?

Beispiel: Infolge eines Hochwassers steht Ihr Keller fast vollständig unter Wasser. Da Sie eine Wohngebäudeversicherung mit Elementarschäden-Schutz abgeschlossen haben, übernimmt diese die Kosten für das Abpumpen des Wassers, die anschließende Trocknung sowie die Reparaturarbeiten am Gebäude. Sie besitzen zwar eine Hausratversicherung, diese umfasst jedoch keine Elementarversicherung. Sie zahlt deshalb weder für Ihre beschädigte Waschmaschine noch für die aufgeweichten Regale und die zwischengelagerten Möbel im Keller.

Wollen Sie sich vollumfänglich vor finanziellen Verlusten durch Elementargefahren schützen, müssen Sie im Zuge einer umfassenden Hausversicherung auch die Absicherung gegen Elementarschäden in die Hausratversicherung einbeziehen. Dabei ist es entscheidend, dass Sie den Zusatzbaustein „Elementarschadenversicherung“ sowohl für die Hausrat- als auch für die Wohngebäudeversicherung abschließen.

Wohngebäudeversicherung mit Elementarschäden-Schutz: die Kosten im Überblick

Die Beitragshöhe für die Wohngebäudeversicherung hängt von zahlreichen Einzelfaktoren ab. Hierzu gehören etwa:

  • Art und Bauweise des Gebäudes
  • Adresse des Gebäudes
  • Gefährdungsklasse des Standorts
  • Baujahr und Sanierungszustand des Gebäudes
  • Größe und Wohnfläche des Gebäudes
  • Ausstattung des Gebäudes
  • gewünschter Versicherungsumfang, z. B. auch Einschluss der erweiterten Elementarversicherung
  • Anzahl und Höhe der Vorschäden

Die Beiträge für einfache und günstige Tarife beginnen bereits bei ca. 200 Euro im Jahr, während die Kosten für eine Wohngebäudeversicherung mit hochwertigerem Versicherungsschutz zwischen 500 und 1.000 Euro jährlich liegen können. Hinzu kommen die Beitragsanteile für die erweiterte Elementarversicherung, die je nach Risikozone unterschiedlich hoch ausfallen. In den Gefahrenklassen 1 und 2 sind diese Beiträge tatsächlich relativ niedrig. Erfreulich aber ist, dass in Gefahrenklasse 1 etwa 92 % aller versicherbaren Gebäude liegt. Das macht den Großteil aus. Dagegen fallen bundesweit nur etwa 0,5 % aller Adressen in die Gefahrenklasse 4, in der sich der Abschluss einer erweiterten Elementarversicherung schon schwierig gestalten dürfte.

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Häufige Fragen und Antworten kurz erklärt

Welche Versicherung für Schäden am Fußboden aufkommt, ist vom Einzelfall abhängig. Handelt es sich um den „ersten Fußbodenbelag“, etwa einen Parkett- oder Fliesenboden, kommt die Gebäudeversicherung für versicherte Schäden auf. Wurde hingegen auf der ersten Schicht ein weiterer Fußbodenbelag, zum Beispiel ein Teppich gelegt, kommt für dessen Beschädigung nach einem versicherten Ereignis die Hausratversicherung auf.

Der Deutsche Wetterdienst (DWD) erklärt Starkregen als eine große Niederschlagsmenge innerhalb einer bestimmten Zeiteinheit. Eine Unwetterwarnung wird ab 25 Liter pro m2 innerhalb einer Stunde ausgesprochen. Sowohl die Hausratversicherung als auch die Wohngebäudeversicherung kommen für Elementarschäden nur dann auf, wenn diese Verträge jeweils den gesonderten Baustein einer Elementarversicherung beinhalten. Fehlt dieser Zusatzschutz, haben Sie keinen Anspruch auf Kostenerstattung durch Überschwemmung infolge von Starkregen. Beide Versicherungen umfassen standardmäßig nur Feuer-, Leitungswasser- sowie Sturm- und Hagelschäden.

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