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2,5 Milliarden Euro: Auf diese Summe beziffert der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) den Schaden, den Naturgefahren wie Sturm, Hagel und Überschwemmungen im Jahr 2020 verursacht haben. Doch was sind Elementarschäden eigentlich genau? Auf heim-und-immobilie.de lesen Sie, welche Versicherung Sie vor den finanziellen Risiken verheerender Schäden durch Naturgewalten schützt und welche Schäden sie abdeckt.

Was sind Elementarschäden am Haus?

Versicherer sprechen von einem Elementarschaden, wenn Naturgewalten von enormem Ausmaß zu einem Schaden an einer Immobilie führen. 

Elementarschäden können durch unterschiedliche Naturgefahren ausgelöst werden, zum Beispiel durch

  • Sturm
  • Hagel
  • Blitzeinschlag
  • Starkregen
  • Hochwasser
  • Überschwemmung
  • Schneedruck
  • Rückstau
  • Lawinen
  • Erdrutsch 
  • Erdsenkung
  • Erdbeben
  • Vulkanausbruch.

In welchem Ausmaß Elementarschäden ein Gebäude zerstören, hängt von der Art und Ausprägung der Naturgewalten ab. Oft treffen verschiedene Naturgefahren gemeinsam auf das versicherte Gebäude. So können orkanartige Stürme gleichsam mit Starkregen einhergehen. Gänzlich abgedeckte Dächer und im Hochwasser stehende, ja sogar von den Fluten mitgerissene und total zerstörte Häuser können die Folge sein. Ein ausgelöster Erdrutsch kann Häuser binnen weniger Minuten vollständig zerstören. So entstehen durch die aufgrund des Klimawandels zunehmende Anzahl von Extremwetterlagen enorme Schäden an den Gebäuden, aber auch an dem Hausrat, der sich in den Gebäuden befindet. Elementarschäden sind existenzbedrohend und sogar existenzvernichtend, wenn keine Versicherung gegen die Naturgefahren besteht.

Was sind Elementar­schäden in der Wohngebäude­versicherung?

Beispiel: Ein Sturm ab einer Windstärke 8 deckt das Dach Ihres Hauses teilweise oder vollständig ab.

In der Wohngebäudeversicherung sind die Naturgefahren Sturm und Hagel versicherbar. Haben Sie diese Gefahren in Ihrer Wohngebäudeversicherung mitversichert, wird diese den entstandenen Schaden ersetzen. Geht der Sturm jedoch mit einem Starkregen einher und entstehen dadurch weitere Schäden am Gebäude, sind die Schäden zum Beispiel durch Rückstau oder Hochwasser infolge des Starkregens nicht versichert, wenn Sie keine zusätzliche Versicherung gegen erweiterte Elementarschäden abgeschlossen haben.

Was sind Elementarschäden in der Hausratversicherung?

Beispiel: Ein starker Hagelschlag durchbricht Ihr Dachfenster oder eine Lichtkuppel, sodass die in das Gebäude eindringenden Niederschläge Schäden an Ihren Teppichen, Möbeln oder an sonstigem Hausrat verursachen. 

In der Hausratversicherung sind Schäden durch die Naturgefahren Sturm und Hagel versichert. Würde sich dem Hagelschlag ein Starkregen anschließen und für einen Rückstau oder eine Überschwemmung sorgen, wären dadurch an Ihrem Hausrat entstehende Schäden nicht mitversichert, wenn Sie in Ihrer Hausratversicherung auf die zusätzliche Mitversicherung erweiterter Elementarschäden verzichtet haben.

Welchen Schutz bietet die Elementar­schaden­versicherung?

Sowohl die Wohngebäudeversicherung als auch die Hausratversicherung können Sie jeweils optional um eine Elementarschadenversicherung ergänzen. Es handelt sich dabei immer um einen Zusatzbaustein, der nicht als Einzelprodukt abgeschlossen werden kann. Wir empfehlen Ihnen dringend, die Mitversicherung von erweiterten Elementarschäden in der Wohngebäudeversicherung und in der Hausratversicherung, damit Sie neben Sturm und Hagel auch gegen Schäden durch weitere Naturgefahren versichert sind.

Naturgewalten wie Starkregen, Hochwasser, Überschwemmung, Erdrutsch, Lawinen oder Erdsenkung richten meist sehr große Schäden an, deren Ausmaß existenzbedrohend sein kann.

Sie haben Fragen rund um Versicherungen?

Kontaktieren Sie unser Expertenteam ganz einfach sofort per Telefon, E-Mail oder (Video-)chat oder vereinbaren einen Wunschtermin.

Die Leistungen: Vergleichen Sie die Tarifmerkmale

Die Gebäudeversicherung, die Hausratversicherung und die jeweilige erweiterte Elementarversicherung erstatten Ihnen Schäden durch Naturgefahren, wenn Sie diese versichert haben. Es werden die Kosten für die Instandsetzung oder den Wiederaufbau des Gebäudes, die Reparatur oder Wiederbeschaffung beschädigten oder zerstörten Hausrats übernommen. Ebenso erstattet werden zusätzlich anfallende Kosten, wie etwa 

  • Abbruch- und Aufräumkosten
  • Bewegungs- und Schutzkosten für versicherte Sachen, z. B. für eine Zwischenlagerung während der Reparaturarbeiten
  • Mietausfallkosten für Vermieter, wenn Mieter infolge Unbewohnbarkeit der beschädigten Wohnung rechtmäßig ihre Mietzahlungen eingestellt haben.

Die meisten Versicherer sehen je nach Tarifstufe die Erstattung weiterer Kosten bis zu bestimmten betraglichen Höhen vor. In dem von heim-und-immobilie.de angebotenen Tarifvergleichsrechner für die Wohngebäudeversicherung können Sie mit nur einer Berechnung die Beiträge und Leistungen zur Wohngebäudeversicherung und wahlweise auch zur erweiterten Elementarversicherung (Naturgefahrenversicherung) miteinander vergleichen. 

In unserem Tarifvergleich finden Sie eine große Auswahl an Tarifen zahlreicher Versicherer, auch von aktuellen Testsiegern. Sie müssen lediglich einige Informationen zu Ihrer Immobilie eingeben und schon stehen Ihnen mehr als 500 Tarifvarianten zur Auswahl.

Wenn Sie sich für einen Tarif entschieden haben, können Sie Ihre neue Wohngebäudeversicherung am besten mit eingeschlossener erweiterter Elementarversicherung ganz einfach online abschließen und oft für deutlich verbesserten Versicherungsschutz sogar noch eine Beitragsersparnis erzielen.

Hinweis: Kündigen Sie eine ggf. bestehende Wohngebäudeversicherung aber erst dann, wenn Sie eine schriftliche Versicherungsbestätigung (Deckungszusage) von Ihrem ausgewählten Folgeversicherer erhalten haben.

Hier kostenlos Tarife vergleichen und online beantragen!

Häufige Fragen und Antworten kurz erklärt

In der erweiterten Elementarversicherung sind zusätzlich zur Sturm- und Hagelversicherung Schäden infolge der Naturgefahren Starkregen, Hochwasser, Überschwemmung, Rückstau, Schneedruck, Lawinen, Erdrutsch, Erdsenkung, Erdbeben und Vulkanausbruch versichert. Grundsätzlich ausgeschlossen sind hingegen Elementarschäden, die in direkter Folge einer Sturmflut oder aufgrund von aufsteigendem Grundwasser verursacht werden. Eine Ausnahme gilt, wenn sich das Grundwasser mit Oberflächenwasser vermischt und daraus eine Überschwemmung entsteht. 

Wasserschäden durch Rückstau infolge von Starkregen oder Überschwemmung können immer dann entstehen, wenn die Wassermassen durch das Kanalnetz nicht mehr abgeführt werden und so durch den entstehenden Druck bestimmungswidrig aus den Ableitungsrohren des Gebäudes und den mit Ihnen verbundenen Stellen, wie Bodenabflüsse, Toiletten, Waschbecken, Badewannen und Duschkabinen austreten. Diese Schäden sind nur über den Einschluss der erweiterten Elementarversicherung versicherbar. Die meisten Versicherer machen jedoch zur Bedingung, dass durch den Gebäudeeigentümer ein funktionierender Rückstauschutz, z. B. durch Rückstauklappen, eingebaut wird. Nicht hingegen versichert sind Schäden, wenn infolge Starkregens angesammeltes Wasser auf einem Balkon oder einer Terrasse nicht mehr in ein Rohrsystem abfließen kann und in das Gebäude eintritt. Ein Rückstauschaden setzt immer den bestimmungswidrigen Austritt von Wasser aus Ableitungsrohren voraus.

Ihr Wohnort beeinflusst die Höhe Ihrer Beiträge maßgeblich. Die Versicherer weisen jeder Adresse in Deutschland eine von vier Gefährdungsklassen zu. Je höher diese ist, desto größer ist auch das Risiko von Hochwasser und desto höher fällt der Beitrag aus. Übrigens befinden sich nur rund 0,5 % der Gebäude in Deutschland tatsächlich in einem Risikogebiet (Gefährdungsklasse 4), in dem mindestens einmal pro Jahrzehnt ein Hochwasser auftritt. Viele Versicherer sichern auch solche Risikogebiete ab.

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