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Familien mit Kindern können sich den Bau oder Kauf ihrer eigenen vier Wände vom Staat mit dem Baukindergeld bezuschussen lassen. Noch bis zum 31.12.2023 ist die Beantragung möglich. Wie Sie beim Beantragen des Baukindergeldes vorgehen, erfahren Sie auf unserem Portal heim-und-immobilie.de.

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Was ist das Baukindergeld?

Das Baukindergeld ist ein staatlicher Zuschuss aus Mitteln des Bundes, der Familien oder Alleinerziehende mit Kind oder Kindern nach dem erstmaligen Bau oder Kauf von selbstgenutztem Wohnraum innerhalb Deutschlands finanziell unterstützt. Es wird von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) als KfW-Zuschuss 424 ausgezahlt.

Das Baukindergeld kann für jedes im gemeinsamen Haushalt lebende kindergeldberechtigte Kind, das am Tag der Antragstellung bereits geboren war und noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet hat, beantragt werden. Das Baukindergeld beträgt 1.200 Euro im Jahr und wird 10 Jahre lang ausgezahlt, sodass sich daraus eine staatliche Förderung je Kind von insgesamt 12.000 Euro ergibt. Die Förderung ist nicht auf eine bestimmte Anzahl von Kindern begrenzt und wird auch dann fortbezahlt, wenn ein Kind im Zahlungszeitraum aus der geförderten elterlichen Wohnimmobilie auszieht.

Das Baukindergeld kann online auf dem KfW-Zuschussportal noch bis zum 31.12.2023 beantragt werden, wenn spätestens bis zum 31.03.2021 der notarielle Kaufvertrag unterschrieben oder die Baugenehmigung für die zu fördernde Wohnimmobilie erteilt wurde und im Haushalt bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.

Voraussetzungen für das Baukindergeld: Wer bekommt den Zuschuss?

Ob Sie Baukindergeld beantragen können, hängt im Wesentlichen davon ab, wann Sie Ihr erstes eigenes Zuhause gebaut oder erworben haben.

  1. Für die zu fördernde  Wohnimmobilie musste spätestens bis zum 31.03.2021 der notarielle Kaufvertrag unterschrieben oder die Baugenehmigung erteilt worden sein. Erfüllen Sie diese Grundvoraussetzung nicht, ist Ihnen die Beantragung des Baukindergeldes leider nicht möglich.
  2. Es muss sich bei der zu fördernden Wohnimmobilie um Ihr einziges Wohneigentum in Deutschland handeln.
  3. Gefördert wird der Bau oder Kauf eines Hauses oder einer Wohnung innerhalb Deutschlands, so auch der Kauf eines bislang gemieteten Hauses oder einer bislang gemieteten Wohnung, wenn Sie weiterhin darin wohnen bleiben.  
  4. Gefördert werden Familien mit Kindern, das heißt Alleinerziehende, Ehepaare, Lebenspartner, oder Partner in eheähnlicher Gemeinschaft, die gemeinsam mit ihren kindergeldberechtigten Kindern, die noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, in einem Haushalt leben.
  5. Die Förderung über das Baukindergeld ist nur dann möglich, wenn das Haushaltseinkommen bestimmte Einkommensgrenzen nicht übersteigt.

Welche Einkommensgrenzen gelten und wie hoch ist das Baukindergeld?

Damit Sie das Baukindergeld beantragen können, darf Ihr Haushaltseinkommen bestimmte Grenzen nicht übersteigen. Als Haushaltseinkommen wird das durchschnittliche zu versteuernde Einkommen des vorletzten und vorvorletzten Jahres vor dem Jahr der Antragstellung verstanden. Dabei werden für die Berechnung die zu versteuernden Einkommen des Antragstellers und ggf. des Ehepartners oder Lebenspartners oder des Partners in eheähnlicher Gemeinschaft herangezogen.

Wenn Sie also das Baukindergeld im Jahr 2022 beantragen wollen, dann werden die zu versteuernden Einkommen der Jahre 2020 und 2019 aufaddiert und danach durch 2 geteilt. Die zu versteuernden Einkommen können Sie einfach Ihren Einkommensteuerbescheiden entnehmen.

Lebt in Ihrem Haushalt ein kindergeldberechtigtes Kind, das noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet hat, dann darf das Haushaltseinkommen die Grenze von 90.000 Euro nicht übersteigen. Mit jedem weiteren Kind erhöht sich diese Einkommensgrenze um 15.000 Euro. Die Anzahl der Kinder ist nicht begrenzt.

Das Baukindergeld beträgt 1.200 Euro je anrechenbarem Kind und wird 10 Jahre lang einmal im Jahr von der KfW-Bank ausgezahlt. Der Zuschuss je Kind beträgt also in Summe 12.000 Euro.

Beispielrechnung

Anzahl der Kinder Maximales zu versteuerndes Haushaltseinkommen Zuschuss pro Jahr Zuschuss gesamt (10 Jahre)
1 90.000 € 1.200 € 12.000 €
2 105.000 € 2.400 € 24.000 €
3 120.000 € 3.600 € 36.000 €

Von Antrag bis Auszahlung: So beantragen Sie das Baukindergeld

Das Baukindergeld wird im Auftrag des Bundes von der KfW-Bank als Zuschuss 424 ausbezahlt. Den Antrag stellen Sie ganz einfach online auf dem KfW-Zuschussportal. Gehen Sie bitte wie folgt vor:

  1. Prüfen Sie anhand der Informationen auf dieser Seite, ob Sie überhaupt anspruchsberechtigt sind. Alternativ unterstützt Sie auf dem KfW-Zuschussportal ein interaktives Tool.
  2. Erst nach dem Einzug in Ihre neue eigene Immobilie und der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt aller im Haushalt lebenden Personen können Sie innerhalb von 6 Monaten Ihren Antrag auf Baukindergeld stellen. Maßgeblich für diese Frist ist das Datum der Anmeldung in der amtlichen Meldebescheinigung.
  3. Registrieren Sie sich auf dem KfW-Zuschussportal und geben Sie für die spätere Identifizierung Ihrer Person alle Namen, Vornamen und Daten entsprechend der Eintragungen in Ihrem Personalausweis oder Reisepass an. Als Benutzername wird Ihre E-Mail-Adresse hinterlegt.
  4. Starten Sie die Beantragung des Baukindergeldes mit Klick auf „Zuschuss jetzt beantragen“. Machen Sie alle notwendigen Angaben und senden Sie den Antrag ab. Die Antragsbestätigung und alle zugehörigen Unterlagen finden Sie unter „Meine Zuschussanträge“ in Ihrem Login-Bereich im KfW-Zuschussportal. Diese werden Ihnen nicht gesondert in Papierform auf dem Postweg zugesendet.
  5. Damit  das Baukindergeld nach Bewilligung überwiesen werden kann, ist es notwendig, dass Sie sich von der KfW identifizieren lassen. Nutzen Sie dafür idealerweise die Video-identifizierung und halten Sie dafür Ihren Personalausweis oder Reisepass bereit. Alternativ ist das Post-Ident-Verfahren möglich.
  6. Laden Sie nun in Ihrem Login-Bereich des KfW-Zuschussportals innerhalb von 3 Monaten alle erforderlichen Nachweise im PDF-Format hoch. 
  7. Die Bearbeitungszeit der KfW-Bank dauert ca. 6 bis 8 Wochen ab Eingang aller erforderlichen Nachweise. 
  8. Wird Ihrem Antrag auf Baukindergeld stattgegeben, erhalten Sie eine Auszahlungsbestätigung, die in Ihrem Login-Bereich im KfW-Zuschussportal hinterlegt wird. 
  9. Die erste Auszahlung erfolgt am Ende des Monats, in dem die Auszahlungsbestätigung erfolgt ist. Das Baukindergeld wird Ihnen insgesamt 10 Jahre lang einmal jährlich überwiesen.

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Die wichtigsten Fristen im Überblick

Die Auszahlung des Baukindergeldes ist an die Einhaltung verschiedener Fristen gebunden, die wir Ihnen nachstehend noch einmal aufgeführt haben. Werden diese Fristen nicht eingehalten, erlischt Ihr Anspruch auf diese Förderung.

  1. Baukindergeld berechtigt sind nur Haushalte, die für die zu fördernde Immobilie bis zum 31.03.2021 den notariellen Kaufvertrag unterschrieben oder die Baugenehmigung erhalten haben.
  2. Die Antragstellung für das Baukindergeld ist noch bis zum 31.12.2023 möglich.
  3. Die Antragstellung muss innerhalb von 6 Monaten nach dem Einzug Ihrer Familie und der Anmeldung aller Familienangehörigen beim Einwohnermeldeamt erfolgen.
  4. Innerhalb von 3 Monaten nach der Antragstellung müssen der KfW-Bank aller erforderlichen Nachweise vorliegen.

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Häufige Fragen und Antworten kurz erklärt

Ja, das Baukindergeld kann mit anderen KfW-Fördermitteln kombiniert werden. Auch wenn Sie zur Finanzierung Ihrer eigenen vier Wände bereits andere Zuschüsse erhalten (haben), besteht ein Anspruch auf Baukindergeld, sofern Sie die Voraussetzungen für eine Antragstellung erfüllen.

Grundlegende Voraussetzung ist, dass Sie bis zum 31.03.2021 für Ihre zu fördernde Immobilie den notariellen Kaufvertrag unterschrieben oder die Baugenehmigung erhalten haben.

Nein. Das Baukindergeld richtet sich ausschließlich an Familien und Alleinerziehende, deren Kinder bereits geboren sind.

Aber nachdem Sie und Ihre Familienangehörigen in Ihre neue Immobilie eingezogen sind und sich beim zuständigen Einwohnermeldeamt angemeldet haben, haben Sie für die Antragstellung des Baukindergeldes noch 6 Monate Zeit. Erwarten Sie noch innerhalb dieser 6 Monate die Geburt Ihres Kindes, können Sie mit der Antragstellung noch solange warten, bis Ihr Kind geboren wurde. Als Nachweis reichen Sie dann die Geburtsurkunde bei der KfW-Bank ein. Der letztmögliche Tag der Antragstellung ist der 31.12.2023.

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