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Familien mit mindestens einem Kind, die sich für den Kauf oder Bau einer eigenen Wohnimmobilie entschieden und bis zum 31.03.2021 den Kaufvertrag unterschrieben oder die Baugenehmigung erteilt bekommen haben, können noch bis spätestens zum 31.12.2023 das Baukindergeld beantragen. Welche Voraussetzungen für den Erhalt von Baukindergeld noch erfüllt sein müssen und wie die Beantragung erfolgt, erfahren Sie hier auf heim-und-immobilie.de.

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Baukindergeld: Diese Voraussetzungen müssen Sie erfüllen

Seit dem 18. September 2018 konnten Familien mit mindestens einem Kind, die sich für den Bau oder Kauf einer eigenen Wohnimmobilie innerhalb Deutschlands entschieden und bis zum 31.03.2021 die Baugenehmigung erhalten oder den notariellen Kaufvertrag unterzeichnet haben, einen Anspruch auf Baukindergeld erwerben.

Das Förderangebot richtet sich an Alleinerziehende und Paare, in deren gemeinsamen Haushalt mindestens ein Kind lebt. Die Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder, für die das Baukindergeld beantragt werden kann, ist dabei nicht begrenzt.

Das Baukindergeld erhalten Sie aber nur für Kinder, die am Tag der Antragstellung bereits geboren waren, kindergeldberechtigt sind und noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben und wenn Ihr Haushaltseinkommen bestimmte Grenzen nicht übersteigt.

Die Beantragung des Baukindergeldes kann bei Erfüllung dieser Anspruchsvoraussetzungen noch spätestens bis zum 31.12.2023 erfolgen. Den Antrag stellen Sie online auf dem KfW-Zuschussportal.

Wer erhält das Baukindergeld und was wird gefördert?

Das Baukindergeld erhalten Alleinerziehende oder Ehepaare, Partner in eheähnlicher Gemeinschaft oder Lebenspartner, die mit ihren kindergeldberechtigten Kindern im Alter unter 18 Jahren in einem gemeinsamen Haushalt leben.

Gefördert wird

  • der Kauf oder Bau eines Hauses innerhalb Deutschlands für die Eigennutzung
  • der Kauf einer Eigentumswohnung innerhalb Deutschlands für die Eigennutzung
  • der Kauf der bislang in Deutschland angemieteten Wohnung für die Eigennutzung.

Baukindergeld: Das sind die Konditionen

Eine weitere Voraussetzung für den Erhalt von Baukindergeld ist, dass das Haushaltseinkommen (also das zu versteuernde Einkommen des Antragstellers sowie des Ehe- bzw. Lebenspartners oder des Partners aus eheähnlicher Gemeinschaft) bestimmte Grenzen nicht übersteigt (siehe nachstehende Tabelle). Das Haushaltseinkommen wird dabei aus dem Durchschnitt der zu versteuernden Einkommen des vorletzten und vorvorletzten Jahres vor der Antragstellung berechnet. Stellen Sie den Antrag also beispielsweise im Jahr 2022, werden die Einkommenssteuerbescheide von 2019 und 2020 zur Berechnung des Durchschnitts herangezogen.

Bei einem Kind im Haushalt liegt die Grenze des Haushaltseinkommens bei 90.000 Euro. Für jedes weitere Kind erhöht sich die Grenze des Haushaltseinkommens um weitere 15.000 Euro. Für jedes Kind wird 10 Jahre lang ein Baukindergeld in Höhe von 1.200 Euro gezahlt.

Anzahl der Kinder Maximales zu versteuerndes Einkommen Zuschuss pro Jahr Zuschuss gesamt (10 Jahre)
1 90.000 € 1.200 € 12.000 €
2 105.000 € 2.400 € 24.000 €
3 120.000 € 3.600 € 36.000 €

Zuschuss beantragen: Frist verlängert

Ursprünglich war die Beantragung des Baukindergeldes nur bis zum 31.12.2020 möglich.

Aufgrund der Corona-Pandemie hat der Staat die Frist zur Einreichung des Antrages nun auf spätestens den 31.12.2023 verlängert.

Die Antragstellung muss innerhalb von 6 Monaten erfolgen, nachdem Sie und Ihre Haushaltsmitglieder nachweislich in die geförderte Immobilie eingezogen sind. Maßgeblich ist das Datum in der Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes.

Der notarielle Kaufvertrag oder die erteilte Baugenehmigung müssen bei der Beantragung des Baukindergeldes vorgelegt werden. Denn das Baukindergeld kann nur beantragt werden, wenn bis zum 31.03.2021 nachweislich der notarielle Kaufvertrag unterschrieben oder die Baugenehmigung erteilt worden war.

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Vom Antrag bis zur Auszahlung: So geht's

Nachdem Sie in Ihre neuen eigenen vier Wände eingezogen sind und alle Ihre Familienmitglieder beim zuständigen Einwohnermeldeamt angemeldet haben, können Sie Ihren Antrag auf Baukindergeld stellen. Dafür haben Sie ab dem Meldedatum maximal 6 Monate Zeit. Achten Sie aber darauf, dass Sie Baukindergeld nur für die Anzahl der in Ihrem Haushalt lebenden Kinder erhalten, die am Tag der Antragstellung noch nicht das 18.Lebensjahr vollendet haben.

Es empfiehlt sich also, den Antrag noch rechtzeitig zu stellen, wenn in Ihrem Haushalt ein bereits 17-jähriges Kind lebt. Wenn Sie hingegen innerhalb der 6-Monatsfrist ein Kind noch erwarten, dann legen Sie die Antragstellung auf einen Termin nach der Geburt des Kindes. Auf diese Weise sichern Sie sich einen Anspruch auf Baukindergeld (auch) für dieses Kind.

Den Antrag stellen Sie online im KfW-Zuschussportal. Sofern Sie sich noch nicht im KfW-Zuschussportal registriert haben, müssen Sie sich vor der Antragstellung in diesem Portal registrieren. Ihre E-Mail-Adresse wird als Benutzername für Ihren Zugang hinterlegt. Geben Sie bei der Registrierung alle Vornamen, Familiennamen und Daten entsprechend Ihres Personalausweises oder Reisepasses ein. Identifizieren Sie sich am besten über die angebotene Video-Identifizierung oder alternativ im PostIdent-Verfahren.

Nach der Registrierung / Anmeldung können Sie durch Klick auf „Zuschuss jetzt beantragen“ Ihren Antrag stellen. Der ermittelte Zuschussbetrag wird nach dem Absenden des Antrages für Sie reserviert.

Eine Antragsbestätigung sowie alle weiteren Dokumente werden Ihnen ausschließlich im KfW-Zuschussportal zur Verfügung gestellt und nicht in Papierform per Post an Ihre Adresse gesendet.

Innerhalb von 3 Monaten nach der erhaltenen Antragsbestätigung laden Sie alle erforderlichen Nachweise im Zuschussportal im PDF-Format hoch. Als Nachweise für die Auszahlung des Baukindergeldes sind zwingend erforderlich:

  • die Einkommenssteuerbescheide des vorletzten und vorvorletzten Jahres des Antragstellers sowie des Ehe- bzw. Lebenspartners oder des Partners in eheähnlicher Gemeinschaft
  • die Meldebestätigung des zuständigen Einwohnermeldeamtes für alle Haushaltangehörigen; wenn ein neugeborenes Kind noch nicht in der Meldebestätigung erfasst ist, dann dessen Geburtsurkunde
  • der Grundbuchauszug mit allen Seiten, auf denen Sie als Eigentümer oder Miteigentümer der von Ihnen bewohnten Immobilie eingetragen sind
  • der notarielle Kaufvertrag mit Datum der Unterzeichnung bzw. die erteilte Baugenehmigung.

Die Bearbeitung Ihres Antrages dauert ca. 6 – 8 Wochen ab dem Zeitpunkt des Eingangs aller Nachweise.

Wurde Ihrem Antrag stattgegeben, erhalten Sie eine Auszahlungsbestätigung. Aus dieser geht der Auszahlungstermin für das Baukindergeld hervor. Die Auszahlung erfolgt immer einmal jährlich 10 Jahre lang, auch wenn das Kind im Verlauf der Zeit aus der Wohnung auszieht.

Ab dem Zeitpunkt des Auszuges, der Vermietung oder der Veräußerung Ihrer geförderten Immobilie während des Bezugszeitraumes entfällt Ihr Anspruch auf den Erhalt des Baukindergeldes. Die KfW ist von Ihnen entsprechend zu informieren.

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Häufige Fragen und Antworten kurz erklärt

Das Baukindergeld lässt sich problemlos mit anderen Krediten und Zuschüssen kombinieren. Beachten Sie aber unbedingt die unterschiedlichen Antragsfristen. Im Gegensatz zum Baukindergeld müssen die meisten Förderungen schon vor Baubeginn bzw. Einzug beantragt werden.

Ziehen Sie aus der Immobilie aus, erlischt auch Ihr Anspruch auf das Baukindergeld. Was im Fall einer Trennung passiert, ist gesetzlich (noch) nicht geregelt. Bleibt ein Elternteil mit den Kindern weiterhin im Objekt wohnen, sind diese aber auf der sicheren Seite.

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