Gasvertrag abschließen: Grundversorgung versus Sondervertrag
Verbrauchern steht es seit der Liberalisierung der Energiemärkte grundsätzlich frei, ihren Gasversorger selbst auszuwählen. Dadurch herrscht eine hohe Wettbewerbsintensität zwischen den Energieversorgungsunternehmen, die sich durch erhebliche Preisdifferenzen bei den unterschiedlichen Gastarifen bemerkbar macht. Für Gaskunden ergibt sich daraus die Möglichkeit, zu einem Gasanbieter mit dem für sie besten Preis-Leistungs-Verhältnis zu wechseln und bares Geld zu sparen.
Für die Gasversorgung in Deutschland gibt es 2 unterschiedliche Arten der Energiebelieferung:
- Sie können Ihr Gas über die Grundversorgung bzw. Ersatzversorgung beziehen.
- Sie können einen wettbewerblichen Energieliefervertrag mit einem Gasversorger Ihrer Wahl abschließen (Sondervertrag).
Ein Grundversorgungsvertrag kommt automatisch zustande, wenn Sie z. B. in eine neue Wohnung einziehen, die Heizung einschalten und bisher keinen Sondervertrag mit einem Energielieferanten abgeschlossen haben. Die Grundversorgung stellt somit sicher, dass Ihnen jederzeit Gas zur Verfügung steht.
Falls Sie Ihren Gasanbieter selbst ausgesucht haben, handelt es sich um einen wettbewerblichen Energieliefervertrag. Dieses Belieferungsverhältnis ist auch als Sondervertrag und Gasvertrag „außerhalb der Grundversorgung bekannt“. Hier gelten andere Konditionen und Regelungen als in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas.
Gut zu wissen: Einen Gasvertrag von jemand anderem zu übernehmen, ist nicht möglich. Gasverträge sind personengebunden. Sie können den Vertrag Ihres Vormieters oder Vorbesitzers also nicht einfach weiterführen. Der Energieversorger schließt mit jedem Kunden einen individuellen Vertrag ab. Bei Mietverhältnissen ist in der Regel dann der Mieter (und nicht der Vermieter) Vertragspartner des Gasversorgers, wenn die Wohnung über eine Gasetagenheizung verfügt. Voraussetzung dafür ist ein jeweils eigener Gaszähler pro Partei.
Wenn Sie Ihre Gaskosten schnell reduzieren oder einen neuen Gasvertrag abschließen wollen, können Sie den kostenlosen Gastarifrechner auf heim-und-immobilie.de nutzen. Die Eingabe Ihrer Postleitzahl und Ihres jährlichen Gasverbrauchs genügt, um sich die darin in Ihrer Region angebotenen Gastarife anzeigen zu lassen. In vielen Fällen ist durch den Abschluss eines neuen Gasvertrages eine Ersparnis von bis zu mehreren Hundert Euro pro Jahr zu erzielen.
Gasvertrag: Warum ist ein Vergleich immer sinnvoll?
Viele deutsche Haushalte heizen mit Gas und infolge der gestiegenen Gaspreise ist die Suche nach einem passenden Vertragsmodell wichtiger denn je. Sehr viele Haushalte haben noch nicht von dem Wechsel aus dem Grundversorgungstarif Gebrauch gemacht. Der klassische Grundversorgungsvertrag bietet zwar flexible Kündigungsmodalitäten, allerdings war dieser häufig auch mit höheren Preisen verbunden. Sofern Sie sich auch noch in einem Grundversorgungstarif befinden, sollten Sie Ihren Tarif einem Vergleich unterziehen. Mit dem Gasrechner auf heim-und-immobilie.de ermitteln Sie schnell und einfach, ob und welches Sparpotenzial durch einen Tarifwechsel vorhanden ist. Der Aufwand beim Wechsel des Gasanbieters ist für Sie gering, da sich der neue Energieversorger in der Regel um die Kündigung Ihres bisherigen Gasvertrags kümmert. Darüber hinaus besteht aufgrund der gesicherten Grund- und Ersatzversorgung zu keinem Zeitpunkt das Risiko, dass Sie von einer Versorgungsunterbrechung betroffen sind.
Tipp: Stellen Sie Ihren Gasvertrag aus diesem Grund am besten mindestens einmal pro Jahr auf den Prüfstand. Der Gasrechner vergleicht für Sie alle darin verfügbaren Gastarife für Ihren Wohnort und berücksichtigt dabei Ihre individuellen Vorgaben. Falls Ihr Gasvertrag in den kommenden Monaten ausläuft, vergleichen Sie schon jetzt die Gaspreise und beantragen Sie rechtzeitig den Wechsel in einen günstigen Gastarif.
Worauf sollte ich bei einem neuen Gasvertrag achten?
Wenn Sie die Gastarife für Ihren individuellen Gasverbrauch vergleichen, kommt es nicht nur auf den günstigsten Preis an. Einen empfehlenswerten Gasvertrag erkennen Sie zusätzlich an diesen Kriterien:
- Laufzeit: Gasverträge mit kurzen Vertragslaufzeiten von z. B. 12 Monaten bieten Ihnen ein Maximum an Flexibilität.
- Preisgarantie: Eine Preisgarantie mit der Dauer der Mindestvertragslaufzeit ist vor allem aktuell empfehlenswert. Wenn die Gaspreise weiter steigen, sind Sie temporär vor Preiserhöhungen geschützt.
- Bonus: Profitieren Sie beim Wechsel zu einem günstigen Gasanbieter von finanziellen Vorteilen. Gaslieferanten gewähren Neukunden oftmals einen Bonus, einige bieten zusätzliche Prämien.
- Ökogas: Wählen Sie für den Gastarifvergleich aus, ob für Sie z. B. alle Ökogastarife oder nur Biogas infrage kommen.
Gasvertrag kündigen: Welche Frist gilt?
Die Kündigung Ihres Gasvertrags ist in der Grundversorgung mit einer Frist von lediglich 2 Wochen möglich. Wenn Sie einen alternativen Energieliefervertrag abgeschlossen haben, können Sie unter Einhaltung der jeweiligen Kündigungsfrist nach der Mindestvertragslaufzeit kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt bei Gasverträgen, die seit dem 1. März 2022 abgeschlossen wurden, maximal einen Monat. In einigen Situationen greift für Ihren Gasvertrag unter Umständen ein Sonderkündigungsrecht: beispielsweise bei einem Umzug oder bei einer Preiserhöhung.
Häufige Fragen und Antworten kurz erklärt
Bei einem Umzug haben Sie zunächst ein Sonderkündigungsrecht. Allerdings kann Ihnen Ihr bisheriger Gasversorger ggf. das Angebot machen, Sie an der neuen Adresse zu gleichen Konditionen weiterhin mit Gas zu beliefern. In diesem Fall ist keine Sonderkündigung möglich. Wenn die Weiterbelieferung jedoch mit einer Preiserhöhung verbunden ist, können Sie Ihr Sonderkündigungsrecht nutzen und den Gaslieferanten wechseln.
Neukunden bekommen beim Lieferantenwechsel in einigen Fällen eine Prämie, die sich nach dem Angebot des jeweiligen Gasanbieters richtet. Dazu gehören neben Geldprämien und Gutscheinen auch Konsumgüter, wie beispielsweise ein Heizassistent, der Ihnen beim Energiesparen hilft.