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Bauartklasse – Gebäudeeinstufung für die Versicherung

Die sogenannten Bauartklassen (abgekürzt in 3 Buchstaben mit BAK oder BKL) sind eine Klassifizierung von Gebäuden nach ihrer Bauweise und Bedachung. Je nach Baumaterial, wie beispielsweise Mauerwerk oder Holz, und der Art des Dachs (harte oder weiche Bedachung) wird ein Gebäude unterschiedlich eingestuft. Insbesondere im Bereich der Gebäudeversicherungen spielt die Bauartklasse eine Rolle, denn anhand dieser Einstufung bemessen Versicherer das Brandrisiko eines Gebäudes. Dieses Risiko wiederum ist maßgeblich für die Höhe der anfallenden Versicherungsprämie.

Insgesamt werden fünf Bauartklassen für Massivhäuser unterschieden:

  • Bauartklasse I:
    massive Bauweise, harte Bedachung. Hierunter fallen Gebäude aus Mauerwerk oder Beton mit einem Dach aus Ziegeln, Schiefer, Metall, Betonplatten oder gesandeter Dachpappe.
  • Bauartklasse II:
    weniger feuersichere Bauweise, massives Fundament, harte Bedachung. Dies sind z. B. Gebäude in Holz- oder Stahlfachwerk mit Stein- oder Glasfüllung, aber auch Stahl- und Stahlbetonkonstruktionen mit brandgeschützter Wandverkleidung (Profilblech, Asbestzement, Putz, Klinkersteine, Gipsplatten).
  • Bauartklasse III:
    von Bränden bedrohte Gebäude – z. B. ein Holzhaus – mit harter Bedachung. In diese Klasse fallen Blockbohlenhäuser, Holzfachwerk mit Lehmfüllung und Holzkonstruktionen mit Verkleidung jeglicher Art, außerdem Stahl- und Stahlbetonkonstruktionen mit Wandverkleidung aus Holz oder Kunststoffen, genauso wie Gebäude mit mindestens einer offenen Seite.
  • Bauartklasse IV:
    gleicht in der Bauweise BAK I oder BAK II, aber mit weicher Bedachung. Unter einer weichen Bedachung wird eine vollständige oder teilweise Eindeckung mit Holz, Schilf, Reet oder Stroh verstanden.
  • Bauartklasse V:
    gleicht in der Bauweise BAK III, aber mit einer weichen Bedachung.

Fertighäuser werden analog in die Fertighausgruppen (FHG) I bis III unterteilt:

  • FHG I:
    Fertighaus in massiver Bauweise, harte Dacheindeckung
  • FHG II:
    massives Fundament, harte Dacheindeckung, tragende Konstruktion aus Leichtbauteilen, Holz oder Stahl, äußere Verkleidung nicht brennbar (Gipsplatten, Klinkersteine)
  • FHG III:
    wie FHG II, aber keine feuerhemmende Verkleidung

Je niedriger die Bauartklasse, desto günstiger fällt die Versicherung aus, da Gebäude mit höherer Bauartklasse entsprechend anfälliger für Brandschäden sind. Gebäude der Klasse 1 sind daher am kostengünstigsten zu versichern. Preisunterschiede bei den Tarifen bestehen gemäß der Gebäudenutzung (Privathaus, gewerbliche oder landwirtschaftliche Nutzung, Industrie) sowie hinsichtlich des Leistungsumfangs des jeweiligen Tarifs.

Die Tarifgestaltung einzelner Versicherungspolicen ist unterschiedlich. So verzichten manche Wohngebäudeversicherungen ganz darauf, die Bauartklasse zu ermitteln, verlangen jedoch einen pauschalen Aufschlag, wenn keine Massivbauweise vorliegt oder das Dach aus weichem Material besteht. Auch die enge Nachbarschaft zu einem Gebäude mit weicher Bedachung kann sich negativ auf die Prämie auswirken, da dies als Erhöhung des Brandrisikos angesehen wird. Insbesondere Eigentümer eines Gebäudes in gemischter Bauweise sollten daher die Vorgaben der Versicherungen genau vergleichen. Üblich ist eine Einstufung in die Bauartklasse, die zu mindestens 75 % auf das jeweilige Gebäude zutrifft.

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Der Baupreisindex spiegelt die Preisentwicklung der Baukosten von Bauwerken wider. Warum das für die Gebäudeversicherung wichtig ist, lesen Sie hier.

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