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Die Elementarversicherung für Wohngebäude gehört zu den wichtigsten Absicherungen für Immobilienbesitzer. Ein schweres Unwetter oder eine Überschwemmung kann das Zuhause irreparabel zerstören – Schäden im sechs- bis siebenstelligen Bereich sind keine Seltenheit. Ob die Elementarversicherung notwendig ist oder nicht, hängt von Ihrem individuellen Risiko für einen Schaden durch Naturgewalten ab. Lesen Sie mehr auf heim-und-immobilie.de.

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Was bezahlt die Elementarversicherung im Rahmen der Gebäude- und Hausratversicherung?

Die Elementarversicherung ist ein Zusatzbaustein, den Sie sowohl zur Wohngebäudeversicherung als auch zur Hausratversicherung abschließen können, um sich vor den finanziellen Folgen von Schäden durch Naturgewalten zu schützen. Die Elementarversicherung in der Wohngebäudeversicherung kommt für Schäden auf, die an der Immobilie einschließlich Nebengebäuden sowie an fest damit verbundenen Teilen entstehen. Typische Leistungen sind etwa:

  • Trockenlegung der feucht gewordenen Gebäudeteile
  • Reparatur und Sanierung von Beschädigungen am Gebäude
  • Abriss der Immobilie und Neubau eines gleichwertigen Objekts
  • Ausgleich der Kosten für eine vorübergehende Unterbringung während der Reparaturarbeiten (vertragsabhängig)
  • Entschädigung für entgangene Mieteinnahmen bei einem vermieteten Haus (vertragsabhängig)

Die Hausratversicherung hingegen übernimmt Schäden an allen beweglichen Gegenständen in Ihrer Wohnung, darunter Elektrogeräte, Möbel, Kleidung oder Lampen. Die Zuständigkeit bei eingebauten Möbeln oder Einbauküchen ist komplexer und muss im Einzelfall geprüft werden. Die Einbauten fallen nur dann in die Wohngebäudeversicherung, wenn diese speziell für den Raum maßgefertigt wurden. Heute weit verbreitete Anbaumöbel oder in Serie hergestellte Küchenmodule fallen in der Regel in den Bereich der Hausratversicherung. Bei Miet- oder Eigentumswohnungen ist maßgeblich, ob der Mieter oder der Wohnungseigentümer die in das Gebäude eingefügten Sachen auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat.

Ist die Elementarversicherung notwendig oder nicht?

Sie fragen sich zu Recht, ob die Elementarversicherung notwendig ist oder nicht, denn nicht jede Immobilie befindet sich in einem Hochrisikogebiet. Wer noch nie ein Hochwasser oder einen Rückstau miterlebt hat, kann sich womöglich schwer vorstellen, ob eine Absicherung nötig ist. Wägen Sie individuell ab, wie groß Ihr Risiko für Schäden durch Naturgewalten ist.

So kann jeder Immobilienbesitzer sein Risiko selbst einschätzen

Eine wichtige Informationsquelle für Ihre Entscheidung sind die Erfahrungen der Anwohner. Befragen Sie ältere Menschen dazu, ob sie in der Region Naturkatastrophen miterlebt haben. Einige Risiken können Sie auch selbst einschätzen: Leben Sie in der Nähe von Bergen, besteht die Gefahr von Lawinen – unabhängig davon, ob solche in den letzten Jahren in Erscheinung getreten sind oder nicht. Zudem nimmt auch die lokale Feuerwehr eine Einstufung der Ortschaft in Risikoklassen vor. Dabei erfasst sie auch Gefahren durch Naturereignisse oder auf und in Gewässern sowie durch Gewässer. Informieren Sie sich daher über Publikationsmedien der örtlichen Feuerwehr (z. B. Website) über die Gefahreneinschätzung oder erkundigen Sie sich direkt bei einem Ansprechpartner.

Die Versicherer stufen die Elementarversicherung anhand von Risikozonen ein. Hierfür verwenden sie das frei zugängliche „Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen“ (ZÜRS) des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Das ZÜRS-System weist jeder Adresse in Deutschland eine von vier Risikoklassen zu. Diese beeinflusst maßgeblich die Kosten im Jahr für die Elementarversicherung.

In der Hausratversicherung: Elementarversicherung notwendig oder nicht?

Im Regelfall lohnt sich die zusätzliche Absicherung von Elementarschäden immer dann, wenn ein Hausrat wertvoll genug ist, um ihn mit einer Hausratversicherung zu schützen. Prüfen Sie aber auch Ihr individuelles Risiko: Wohnen Sie in einer höheren Etage im Haus, können Sie eventuell auf den Zusatzschutz gegen Elementarschäden verzichten. Zu berücksichtigen sind allerdings auch Ihre Hausratgegenstände, die sich im Keller befinden (z. B. Waschmaschine, Trockner oder sonstiger im Keller gelagerter Hausrat).

Gibt es die Elementarversicherung auch für ein Hochwassergebiet?

99,5 % der Adressen in Deutschland werden vom GDV bei der Elementarversicherung in Risikoklasse 1 bis 3 eingestuft und können somit meist problemlos versichert werden.

Doch selbst wenn Ihre Immobilie in die Gefahrenklasse 4 eingestuft wird, können Sie gegebenenfalls eine Elementarversicherung gegen Hochwasser erhalten. Sofern Sie von einem Versicherer eine Absage erhalten, bedeutet dies nicht, dass Sie keine Elementarversicherung für Ihr Wohngebäude abschließen können. Eventuell gelingt es bei einem anderen Versicherer. Nutzen Sie hierfür unseren kostenlosen Tarifrechner und vergleichen die Angebote von verschiedenen Anbietern.

Wann eine Elementarversicherung für Wohngebäude sinnvoll ist

Vor Elementarschäden ist niemand ganz sicher, selbst wenn es kein augenscheinliches Risiko gibt. Starkregen kann binnen weniger Stunden dazu führen, dass Keller volllaufen und Gemäuer Schaden nehmen. Sinnvoll ist die Elementarversicherung deshalb in jedem Fall. Besondere Relevanz erhält sie, wenn für Ihr Wohngebiet ein konkretes Risiko besteht, etwa in diesen Fällen:

  • Nähe zu einem Berg
  • Nähe zu einem Fluss oder Binnengewässer
  • Standort auf einer Bergkuppe oder an einem Hang
  • Gebiet mit starken Schneefällen im Winter
  • Nähe zu einem Vulkan

Auch das Stockwerk spielt eine Rolle: Wohnungen im Erdgeschoss ebenso wie Kellerräume sind meist dem vollen Risiko von Hochwasser und Rückstau ausgesetzt. 

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Häufige Fragen und Antworten kurz erklärt

Gemäß § 2 der Betriebskostenverordnung sind die Kosten für die Elementarversicherung  umlagefähig. Dies gilt aber nur, wenn Sie das Wirtschaftlichkeitsgebot beachten. Schließen Sie etwa einen Schutz gegen eine Gefahr ab, die gar nicht besteht, und legen die Kosten auf die Mieter um, machen Sie sich eventuell sogar schadenersatzpflichtig.

Vereinzelt ist es zwar möglich, eine Elementarversicherung ohne Selbstbeteiligung abzuschließen, allerdings nur mit einem enormen Beitragszuschlag. Daher ist diese Variante in der Regel nicht empfehlenswert. Versicherer unterscheiden zwischen einem fixen Selbstbeteiligungsbetrag (bspw. 500 Euro pro Schaden) oder einem prozentualen Selbstbeteiligungsbetrag (bspw. 10 % der Schadenhöhe, mindestens 500 Euro). Dieser Unterschied kann im Schadenfall erheblich sein. Vergleichen Sie hier kostenlos die Tarife der Versicherer.

Eine Überschwemmung liegt nach der Definition der Elementarversicherung immer dann vor, wenn sich auf einer üblicherweise trockenen Bodenfläche größere Wassermengen ansammeln. Dies geschieht unter anderem bei Starkregen oder Hochwasser. Eine Sturmflut gilt nicht als Überschwemmung, ebenso wenig aufsteigendes Grundwasser, das durch nicht intakte Kellerwände ins Gebäude gelangt, oder über ein Flachdach oder einen Balkon eindringendes Schmelzwasser.

Achten Sie zudem immer auf die in den Bedingungen aufgeführten besonderen Obliegenheiten. Verletzen Sie diese Obliegenheiten, kann dies zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen. Oftmals ist z. B. vorgeschrieben, dass Rückstausicherungen stets funktionsbereit zu halten sind.

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