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Die Privathaftpflichtversicherung ist die wichtigste Versicherung in jedem Haushalt. Sie springt ein, wenn Sie anderen einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden zugefügt haben. So sind Sie gegen die finanziellen Folgen eines solchen Schadens geschützt. Mit dem hier angebotenen Privathaftpflicht Vergleich können Sie sehr schnell und einfach eine günstige Privathaftpflichtversicherung finden und direkt online abschließen. 

Die Privathaftpflichtversicherung im Überblick

  • Sie ist die wichtigste Versicherung für jedermann.
  • Wer anderen Schaden zufügt, ist zum Schadenersatz verpflichtet.
  • Die Private Haftpflichtversicherung übernimmt die Schadenszahlung.
  • Unberechtigte Schadenersatzforderungen wehrt sie ab.
  • Ersetzt werden Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Sie anderen zufügen.
  • 50 Mio. Euro Versicherungssumme sind empfehlenswert.
  • Der Beitrag für die Privathaftpflichtversicherung ist günstig und meist steuerlich absetzbar.

Warum ist die Private Haftpflichtversicherung so wichtig?

Der § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches verlangt, dass derjenige, der einem anderen Schaden zufügt, diesen zu ersetzen hat. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Schaden aus Unachtsamkeit verursacht wurde. Schnell kann einem ein Missgeschick passieren, wodurch andere geschädigt werden. Aber nicht immer sind es nur Bagatellen, die relativ einfach zu ersetzen sind. Denken Sie dabei an die zerbrochene Scheibe, wenn Kinder Fußball spielen. Oder das zu Bruch gegangene Handy des Freundes, welches versehentlich heruntergefallen war. Solche Schäden können Sie vielleicht aus eigenen Mitteln begleichen. 

Aber wie sieht es mit größeren Schäden aus, bei denen im schlimmsten Fall Personen zu Schaden kommen? Solche Schäden passieren tagtäglich in Deutschland. Zum Beispiel, wenn Fußgänger oder Radfahrer in einer unaufmerksamen Sekunde einen Verkehrsunfall verursachen. Dann sind die Schadenverursacher nicht nur für die entstandenen Sachschäden haftbar. Selbst diese können sich schnell auf mehrere Zehntausend Euro summieren. Deutlich schlimmer wird es, wenn Personen geschädigt werden. Rettungskräfte, Arzt- und Krankenhauskosten, Reha-Maßnahmen, Einkommensverluste und alle weiteren Maßnahmen zur Wiedergutmachung müssen bezahlt werden. Ein solcher Schaden kann in die Millionen gehen. 

Ohne eine Private Haftpflichtversicherung kann das den finanziellen Ruin des Schadenverursachers bedeuten. Denn dieser haftet mit all seinem Vermögen und müsste im schlimmsten Fall lebenslang für den Schaden aufkommen. 

Privathaftpflichtversicherung keine gesetzliche Pflicht

Umso verwunderlicher ist es, dass die Privathaftpflichtversicherung nicht wie die Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben ist. Auch wenn sie mit etwa 83 % in Deutschlands Haushalten am weitesten verbreitet ist, sind immerhin etwa 17 % der Haushalte nicht versichert. Verursacht Ihnen eine nicht versicherte Person einen Personen- oder Sachschaden, dürfte es mit dem Schadenersatz Ihnen gegenüber schwierig werden. Aber auch gegen dieses Risiko kann Sie Ihre eigene Privathaftpflichtversicherung schützen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie auf den Einschluss der Forderungsausfalldeckung geachtet haben. 

Diese Schäden sind versichert:

Personenschäden

  • wenn andere Personen durch Ihr Verschulden verletzt oder sogar getötet werden
  • Schadenersatzforderungen können bis in die Millionen Euro gehen
  • eine hohe Versicherungssumme ist wichtig, insbesondere wenn mehrere Personen geschädigt werden 

Sachschäden

  • Schäden am Eigentum anderer
  • es können kleinere, aber auch sehr kostspielige Schäden auftreten
  • Ursachen können beispielsweise als Fußgänger oder Radfahrer verursachte Verkehrsunfälle, Gefälligkeitshandlungen, Beschädigungen gemieteter oder geliehener Sachen sein

Vermögensschäden

  • wenn andere Personen durch Ihr Verschulden finanzielle Nachteile erleiden
  • z.B., wenn Sie jemandem sein Arbeitsgerät beschädigen, so dass der Geschädigte hiernach einen Verdienstausfall erleidet

Unberechtigte Schadenersatzansprüche wehrt Ihre Privathaftpflichtversicherung ab.

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Wer braucht eine Privathaftpflichtversicherung?

Jeder. Denn keiner ist davor gefeit, einem anderen einen Schaden zuzufügen. Wenn es sich dabei um einen erheblichen Sachschaden oder gar einen Personenschaden handelt, weiß man die Bedeutung der privaten Haftpflichtversicherung richtig einzuordnen. Denn diese leistet den Schadenersatz, den das Gesetz fordert. Viele Versicherer bieten dafür eine pauschale Versicherungssumme von 50 Mio. Euro an. Sogar bis zu 100 Mio. Euro Deckungssumme sind möglich. Erstaunlich daran ist, dass die Privathaftpflichtversicherung günstig erhältlich ist. 

Dabei sind mit nur einem Vertrag auch Ehe- oder Lebenspartner sowie Kinder im gemeinsamen Haushalt mitversichert. Die Kinder sogar bis zum Ende der ersten Berufsausbildung oder des Erststudiums. Singles, die sich nur selbst versichern, bezahlen für ihre private Haftpflichtversicherung dafür etwas weniger. 

Wintersportler, die nach Italien reisen, müssen an der Skipiste eine Privathaftpflichtversicherung nachweisen. Das macht Sinn, denn es kommt immer wieder zu schweren Unfällen mit Personenschäden. Auf diese Weise soll ein notwendig werdender Schadenersatz gesichert werden.

Tierbesitzer zahmer Haustiere, gezähmter Kleintiere und Bienen sind über die private Haftpflichtversicherung versichert, wenn die Tiere nicht gewerblich genutzt werden. Beispielsweise sind Schäden durch Katzen, Vögel, Kaninchen und Hamster versichert. Manche Versicherer bieten auch Schutz für Halter von exotischen Tieren, wie beispielsweise Spinnen, Schlangen oder Skorpionen. Der Privathaftpflicht Vergleich gibt Ihnen in der Übersicht direkt Auskunft, ob und welche exotischen Tiere mitversichert sind.

Haus- und Grundbesitzer

  • Eigenheimbesitzer, die ihr Einfamilienhaus selbst bewohnen 
  • Eigentümer von Wochenend- und Ferienhäusern innerhalb Deutschlands
  • Pächter von Schrebergärten

profitieren vom Einschluss der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. 

Diese schützt, wenn z.B. die Verkehrssicherungspflichten nicht erfüllt wurden. Kommt jemand wegen Schnee- oder Eisglätte auf dem Fußweg zu Fall und verletzt sich, muss der Eigentümer den entstandenen Personenschaden ersetzen. Fallen Dachziegel vom Haus und beschädigen diese beispielsweise Autos, muss der Eigentümer für entstandene Sachschäden haften. In diesen Fällen springt die Privathaftpflichtversicherung ein. 

Welche Zusatzleistungen sind in der Privathaftpflicht wichtig?

Die abgestuften Tarife der Versicherer bieten verschiedene Leistungserweiterungen an. Je nach Bedarf können Sie Ihre Private Haftpflichtversicherung konfigurieren. Nachstehend finden Sie wichtige Leistungen, die Sie optional einschließen können. 

Forderungsausfall - Wenn andere Sie schädigen

Der wohl wichtigste Leistungseinschluss in Ihrer Privathaftpflichtversicherung ist die sogenannte Forderungsausfalldeckung. Auf diese sollten Sie nicht verzichten. Wurde Ihnen ein Schaden zugefügt, den der Verursacher wegen einer fehlenden Versicherung und Zahlungsunfähigkeit nicht ersetzen kann, springt hierfür Ihre eigene Versicherung ein. Allerdings sehen viele Versicherer eine Erstattung erst ab einem Schaden in Höhe von 2.500 Euro vor. Wenn Sie auch Kleinschäden versichert haben möchten, werden Sie im Privathaftpflicht Vergleich fündig. Dort lassen sich Tarife finden, die bei einem Forderungsausfall bereits ab dem ersten Euro Schadenersatz leisten.

Deliktunfähige Kinder

Die Haftpflichtversicherung bei Kindern kennt zwei Altersgrenzen. Grundsätzlich haften Kinder unter 7 Jahren nicht für von ihnen angerichtete Schäden. Im Straßenverkehr wurde diese Altersgrenze sogar bis auf das vollendete 10. Lebensjahr angehoben. Das bedeutet, Ihre Privathaftpflichtversicherung müsste für solche Schäden gar nicht aufkommen. Es sei denn, Sie haben Ihre Aufsichtspflicht verletzt. Damit Sie in solch einem Fall jedoch nicht in Streitigkeiten verwickelt werden, lohnt es sich, Schäden durch deliktunfähige Kinder mit einzuschließen. 

Bestleistungsgarantie

Einige Tarife versprechen Ihnen eine Bestleistungsgarantie. Bieten nach einem Schaden andere Tarife bessere Leistungen, können Sie diese bis zur vereinbarten Versicherungssumme verlangen. 

Mietsachschäden

Richten Sie als Mieter z.B. einer Wohnung, eines Hauses, Hotelzimmers oder einer Schiffskabine einen Schaden an der gemieteten Sache an, wird dieser durch die Privathaftpflichtversicherung ersetzt. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie den Parkett- oder Teppichboden beschädigen. Schäden durch Verschleiß werden nicht ersetzt.

Allmählichkeitsschäden

Der Einschluss solcher Schäden ist besonders für Mieter von Wohnimmobilien empfehlenswert. Es handelt sich hierbei um Sachschäden, die durch Ungeschicklichkeit passieren können. Sie werden nicht sofort bemerkt, sondern entstehen über einen längeren Zeitraum, bis sie entdeckt werden. Solche Schäden können ein enormes Ausmaß annehmen und hohe Kosten verursachen. 

Gemietete oder geliehene Sachen 

Leihen Sie sich gelegentlich Sachen aus, wird bei deren Beschädigung oder Verlust Schadenersatz geleistet. Das können Reparaturkosten oder die Erstattung des Zeitwertes der Sache sein. Schäden an geliehenen oder gemieteten Kraftfahrzeugen sind nicht erstattungsfähig. 

Schlüsselverlust

Es können der Schlüsselverlust der gemieteten Wohnung oder beruflich genutzter Schlüssel in die Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen werden. Gerade bei Schließanlagen kann ein Schlüsselverlust hohe Kosten verursachen.

Gefälligkeitsschäden

Leisten Sie jemandem einen Freundschaftsdienst und verursachen Sie hierbei einen Schaden, wird dieser ersetzt. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie beim Umzug eine Sache fallen lassen, die dadurch zu beschädigt oder zerstört wird.

Nebenberufliche und ehrenamtliche Tätigkeiten

In der Privathaftpflichtversicherung lassen sich auch nebenberufliche Tätigkeiten absichern. Je nach Tarif ist die Mitversicherung solcher Tätigkeiten, z.B. als Tagesmutter oder Klavierlehrer, bis zu bestimmten Jahresumsätzen möglich.

Drohnen und andere ferngesteuerte Fluggeräte

Sind Sie im Besitz ferngesteuerter Drohnen, Quadrocopter oder anderer Fluggeräte, sollten Sie deren Nutzung in Ihre private Haftpflichtversicherung einschließen. Achten Sie auf Tarife mit diesem Leistungseinschluss. Außerdem müssen Sie das maximale Fluggewicht Ihres ferngesteuerten Fluggerätes kennen, denn dieses ist je nach Tarif auf eine bestimmte Masse begrenzt.

Diensthaftpflicht

Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes können in ihre Privathaftpflichtversicherung eine Diensthaftpflicht einschließen. Diese schützt zusätzlich gegen Schadenersatzansprüche, die durch verursachte Personen-, Sach- oder Vermögensschäden während der Dienstausübung entstehen. 

Wo gilt die Privathaftpflichtversicherung?

Sie sollten darauf achten, dass der Versicherungsschutz in Deutschland und innerhalb Europas ohne eine zeitliche Befristung gilt. Eine darüberhinausgehende weltweite Deckung ist in den Tarifen der verschiedenen Versicherer unterschiedlich geregelt. Oft sind zeitliche Begrenzungen festgelegt. Bevor Sie eine Reise ins Ausland antreten, sollten Sie sich darüber informieren, ob und wie lange Sie dort über Ihre Privathaftpflichtversicherung Versicherungsschutz genießen. 

Was ist in der Privathaftpflicht nicht versichert?

  • Vorsatz: Wenn Sie jemandem einen Schaden bewusst oder mutwillig zufügen, leistet die Privathafthaftpflichtversicherung keinen Schadenersatz.
  • Eigene Schäden: Eigene Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, auch mitversicherter Personen, die Sie sich selbst oder wechselseitig zufügen, sind in Ihrer Privathaftpflichtversicherung nicht versichert. 
  • Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen: Grundsätzlich sind solche Schäden vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Viele Tarife bieten eine Leistungserweiterung an, die auch diese Schäden versichert. Achten Sie im Privathaftpflicht Vergleich auf diesen Zusatzbaustein.
  • Schäden durch Kraftfahrzeuge: Schäden, die Sie anderen mit einem versicherungspflichtigen Fahrzeug verursachen, werden von Ihrer Privathaftpflicht nicht übernommen. In solchen Fällen springt die Kfz-Versicherung ein.
  • Schäden durch Tiere: Schäden durch Hunde, Pferde, andere Zug- und Reittiere, Rinder, wilde oder gewerblich genutzte Tiere sind nicht über die Privathaftpflichtversicherung versichert. Für Hunde bietet sich der Abschluss einer Hundehalterhaftpflichtversicherung und für Pferde eine Pferdehalterhaftpflichtversicherung an. 

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Hier günstige Privathaftpflichtversicherung online abschließen

Die Auswahl an Tarifen zur Privathaftpflichtversicherung ist groß. Im hier angebotenen Privathaftpflicht Vergleich erhalten Sie einen detaillierten Überblick der Leistungen und Beiträge. So werden auch Private Haftpflichtversicherung Testsieger Tarife angezeigt. Wenn Sie Zusatzleistungen auswählen, werden Tarife ausgeblendet, die Ihren Anforderungen nicht genügen. Immer empfehlenswert ist der Einschluss der Ausfalldeckung. Mit 50 Mio. Euro Versicherungssumme sind Sie auf der sicheren Seite, insbesondere wenn mehrere Personen geschädigt werden. Im Ergebnis werden Sie problemlos eine günstige Privathaftpflichtversicherung finden. 

Schritt 1: Geben Sie ein, wann die Versicherung beginnen soll, wen Sie versichern möchten und welche Leistungen Sie sich wünschen.

Schritt 2: Starten Sie die Berechnung. Im Tarifvergleich werden Ihnen die Tarife preislich sortiert angezeigt. Auf der Ergebnisseite können Sie Ihre Wünsche beliebig anpassen.

Schritt 3: Schließen Sie die von Ihnen ausgewählte Privathaftpflichtversicherung einfach online ab. Im Anschluss erhalten Sie via E-Mail eine Antragsbestätigung.

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Häufige Fragen und Antworten kurz erklärt

Nein. Im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung ist der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung nicht gesetzlich vorgeschrieben. Da aber das Gesetz vorschreibt, dass der Verursacher eines Schadens zum Schadenersatz verpflichtet ist, sollte sie in keinem Haushalt fehlen. Insbesondere bei erheblichen Sach- oder Personenschäden macht sich die private Haftpflichtversicherung bezahlt.

Ja. In der Einkommenssteuererklärung können Sie in der Anlage „Vorsorgeaufwendungen“ den Beitrag für Ihre private Haftpflichtversicherung als Sonderausgabe steuerlich geltend machen.

Ja. Schauen Sie nach der Kündigungsfrist in Ihrem bestehenden Vertrag. In vielen Fällen beträgt diese 3 Monate zum Ablauf des Versicherungsjahres. Das bedeutet, Ihre Kündigung muss spätestens 3 Monate vor dem Ablauf des Versicherungsjahres beim Versicherer eingegangen sein. Manche Versicherer sehen eine monatliche Kündigungsfrist vor. Es gibt sogar Anbieter, bei denen Sie Ihre Privathaftpflichtversicherung täglich kündigen können. Die neue Versicherung können Sie direkt hier im Privathaftpflicht Vergleich online abschließen. Achten Sie auf einen nahtlosen Übergang. Der Versicherungsbeginn sollte auf dem Tag des Ablaufdatums Ihrer bisherigen Versicherung liegen.

Der Beitrag für Ihre private Haftpflichtversicherung fällt günstiger aus, wenn Sie eine Selbstbeteiligung je Schadensfall vereinbaren. Schon 150 Euro reduzieren den Beitrag merklich. Entscheiden Sie sich für eine jährliche Beitragszahlung. So müssen Sie keine unnötigen Ratenzuschläge bezahlen.

Ja, wenn Sie den Familienschutz, also keinen Single-Tarif, beantragt haben. Dann sind Sie, Ihr Ehe- oder Lebenspartner sowie ggf. im Haushalt lebende Kinder mitversichert. Die Haftpflichtversicherung bei Kindern gilt bis zum Ende der ersten Berufsausbildung oder des Erststudiums, wenn die Kinder noch im gemeinsamen Haushalt mit Ihnen leben.

Wenn Sie mehreren Personen einen Personenschaden zufügen, ist es möglich, dass diese Summe nicht ausreicht. Solche Schäden können im Straßenverkehr schnell passieren. Es ist also besser, sich für eine Deckungssumme von 50 Mio. Euro zu entscheiden. Die Haftpflichtversicherung Kosten steigen dadurch nur unerheblich.

Ja. Der Vermieter kann von Ihnen vor der Unterzeichnung eines Mietvertrages den Nachweis einer bestehenden Privathaftpflichtversicherung verlangen. Damit stellt er sicher, dass von Ihnen verursachte Schäden an der Mietsache ersetzt werden können.

Nein. Bei einem Sachschaden erstattet die private Haftpflichtversicherung immer die möglichen Reparaturkosten oder bei Zerstörung den Zeitwert der Sache. Der Geschädigte soll nach dem Schadenersatz nicht bessergestellt sein, als zum Zeitpunkt des Schadens.

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