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Lassen Sie sich vom Staat bei der Eigenheimfinanzierung Ihres ersten eigenen Hauses oder Wohnung finanziell helfen! Es lohnt sich – und Bewohner des Bundeslands Bayern profitieren sogar besonders!

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Eigenheimzulage – mehr Sicherheit vom Staat für Ihr Wohneigentum

Eigentum bietet nicht nur Sicherheit in Ihrer Wohnsituation, sondern ist auch eine nachhaltige Geldanlage. Und das Ziel vom Eigenheim rückt näher, denn der Bund unterstützt Familien mit dem Baukindergeld. Das Land Bayern bot seinen Bewohnern bis zum 31.12.2020 außerdem eine zusätzliche Eigenheimzulage und weitere Unterstützung, je nach Anzahl der Kinder.

Streng genommen gab es die Eigenheimzulage allerdings unter diesem Namen nur in den Jahren 1995 bis 2006. Aber der Staat und das Land Bayern unterstützten Familien weiterhin bei der Finanzierung mit dem Baukindergeld bzw. Baukindergeld Plus. In Bayern konnten Sie zusätzlich unter bestimmten Voraussetzungen mit der Bayerischen Eigenheimzulage rechnen.

Aufgrund der Corona-Situation hat der Bund nun die Fristenfür den Kauf bzw. der Baugenehmigung zur Beantragung der Eigenheimförderung bis Ende März 2021 verlängert.

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Wie hoch ist das Baukindergeld?

Der Staat unterstützt Familien beim Erwerb von Wohneigentum mit dem sogenannten Baukindergeld. Voraussetzung ist, dass Sie zum ersten Mal ein Haus oder eine Wohnung kaufen und das Objekt auch selbst bewohnen.

Sie erhalten dabei pro Kind, das bei der Antragstellung noch Kindergeld bekommen hat und noch nicht das 18. Lebensjahr abgeschlossen hat, 1.200 Euro pro Jahr über einen Zeitraum von zehn Jahren, also insgesamt 12.000 Euro. Das Geld wird also über einen längeren Zeitraum ausgezahlt und das auch erst nach dem Kauf – Sie sollten daher das Baukindergeld nicht in Ihren Eigenkapital-Anteil zur Baufinanzierung mit einbeziehen, sondern nach dem Kauf anderweitig nutzen. Zur sinnvollen Verwendung des Fördergeldes schlagen wir diese drei Methoden vor:

  • Sparen als Rücklage für Modernisierungen über die Zeit
  • Zur Sondertilgung
  • Das Geld in einer Sparanlage anlegen und zur Darlehenstilgung nach zehn Jahren nutzen

Wer bekommt Baukindergeld?

Um sich für das Baukindergeld zu qualifizieren, muss die Baugenehmigung zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.03.2021 erteilt worden sein. Es ist das Datum ausschlaggebend, an dem der Kaufvertrag unterschrieben wurde. Die Frist zur Antragstellung läuft am 31.12.2023 aus.

Es gibt Einkommensgrenzen für das Baukindergeld. Diese liegen für eine Familie mit einem Kind bei 90.000 Euro und erhöhen sich pro Kind um weitere 15.000 Euro. Für Alleinstehende liegt die Einkommensgrenze bei 50.000 Euro. Es gilt dabei das zu versteuernde Gesamteinkommen inklusive des Freibetrages.

Beispielrechnungen für das Baukindergeld

Anzahl der Kinder 1 2 3 4
Max. Einkommen/Jahr 90.000,00 € 105.000,00 € 120.000,00 € 135.000,00 €
Max. Baukindergeld/insgesamt 12.000,00 € 24.000,00 € 36.000,00 € 48.000,00 €

Das Baukindergeld beantragen Sie online bei der öffentlichen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) – wir unterstützen Sie gerne dabei!

Sie haben Fragen rund um die Bau-/Immobilienfinanzierung?

Kontaktieren Sie unser Expertenteam ganz einfach sofort per Telefon, E-Mail oder (Video-)chat oder vereinbaren einen Wunschtermin.

Bayerische Eigenheimzulage

Das Land Bayern förderte Wohneigentum bis vor kurzem noch mit zusätzlichen 10.000 Euro als Einmalzahlung. Sie konnten den Antrag erst nach Einzug stellen, und zwar innerhalb von sechs Monaten. Dazu musste eine baurechtliche Genehmigung oder ein notariell beglaubigter Kaufvertrag vorliegen aus dem Zeitraum nach dem 30.06.2018. Die Eigenheimzulage lief am 31.12.2020 aus – falls sich daran etwas ändert, informieren wir darüber auf unseren Newsseiten.

Was wird gefördert?

  • Neubau (Ein- oder Zweifamilienhäuser oder Eigentumswohnungen)
  • Erwerb von neuen oder bestehenden Ein- oder Zweifamilienhäusern oder Eigentumswohnungen
  • Umbau eines bereits bestehenden Gebäudes, vorausgesetzt, es entsteht eine zusätzliche Wohnung 

Wer ist berechtigt?

  • Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Bayern seit mindestens einem Jahr
  • Alternativ: wer seit mindestens einem Jahr dauerhaft einer Erwerbstätigkeit in Bayern nachgeht

Wo liegt die Einkommensgrenze?

  • Einpersonenhaushalt: 50.000 Euro
  • Zweipersonenhaushalt: 75.000 Euro
  • Haushalt mit Kind: 90.000 Euro
  • Für jedes weitere Kind: plus 15.000 Euro

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Häufige Fragen und Antworten kurz erklärt

Das Baukindergeld beziehungsweise die Eigenheimzulage erhalten Sie bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Kontaktieren Sie uns – wir helfen gerne bei der Beantragung!

Für den Baukindergeld-Stichtag ist die Baugenehmigung entscheidend, beziehungsweise das Kaufdatum, etwa wenn Sie eine Bestandsimmobilie erworben haben.

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