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Der Sollzinssatz gibt Auskunft über die Verzinsung bei Aufnahme eines Kredits

In der Regel müssen Kreditnehmer für aufgenommene Kredite Zinsen bezahlen. Der Zinssatz, aus welchem sich die zu zahlenden Zinsen berechnen, ist das Preisschild des Kredits und Ausdruck der Kreditkosten. 

Kreditgeber sind verpflichtet, in jedem Kreditangebot zwei Zinssätze auszuweisen: Den Sollzinssatz, (auch: Nominalzinssatz) sowie den effektiven Jahreszins (auch: Effektivzins). Der Sollzinssatz bezieht sich ausschließlich auf die  

Höhe des Nettokreditbetrages. Er wird in % p. a. angegeben und erlaubt die Berechnung der vom Kreditnehmer auf den Kredit p. a. (jährlich) zu zahlenden Zinsen, ohne weitere Kreditkosten zu berücksichtigen. Die Höhe des Sollzinssatzes orientiert sich maßgeblich am Leitzins der Europäischen Zentralbank. Im Rahmen von langfristigen Immobilienkrediten (auch: Baufinanzierungen) lässt sich der Sollzinssatz oft bis zu 20 Jahre festschreiben. Man spricht in diesen Fällen von Immobilienkrediten mit einem gebundenen Sollzinssatz. Die Dauer der Sollzinsbindung wird in Jahren angegeben und auch Zinsbindungsfrist genannt. Für Kreditnehmer (auch: Darlehensnehmer) langfristiger Baufinanzierungen ist es gerade in Niedrigzinsphasen wichtig, eine langfristige Zinsbindungsfrist zu vereinbaren, damit das Risiko steigender Sollzinsen während der Rückzahlungsphase des Darlehens weitestgehend minimiert werden kann. 

Benötigt hingegen der Darlehensnehmer im Rahmen eines Hausbaus oder eines Immobilienerwerbes eine kurzfristige Zwischenfinanzierung, wird diese vom Kreditgeber mit einem variablen Sollzinssatz ausgegeben (variables Darlehen). Da der variable Sollzinssatz je nach Vertrag alle 3 oder 6 Monate vom Kreditgeber an das jeweils aktuelle Zinsniveau angepasst werden kann, steht der Darlehensnehmer im Zinsänderungsrisiko. Bei steigenden Sollzinsen erhöhen sich demzufolge die Kreditkosten. 

Diese Art der Finanzierung richtet sich vor allen an Darlehensnehmer, die in der Lage sind, das variable Darlehen kurzfristig zurückzuführen. Eine Kündigungsfrist von drei Monaten erlaubt eine flexible Beendigung des Darlehensvertrages ohne der Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung durch den Darlehensnehmer.

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