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Neben der Bauherrenhaftpflichtversicherung und der Feuerrohbauversicherung ist die Bauwesenversicherung (auch: Bauleistungsversicherung) eine der drei wichtigsten Bauversicherungen überhaupt. Die Bauwesenversicherung schützt Sie vor finanziellen Schäden, die während der Bauzeit durch unvorhersehbare Ereignisse eintreten können.

Was ist eine Bauwesenversicherung?

Die Bauwesenversicherung wird im heutigen Sprachgebrauch Bauleistungsversicherung genannt. Sie ist eine der drei wichtigsten Bauversicherungen während der Bauzeit und schützt Sie als Bauherrn sowie die am Bau beteiligten Bauunternehmen gegen die finanziellen Folgen unvorhersehbarer Sachschäden an Ihrer Baustelle. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie einen Neubau errichten oder einen Altbau umbauen. 

Haben Sie für Ihr Bauvorhaben eine Baufinanzierung in Anspruch genommen, verlangen Darlehensgeber in der Regel noch vor Baubeginn die Vorlage einer Bauwesenversicherung (Bauleistungsversicherung), damit eintretende Schäden die Baufinanzierung nicht gefährden.

Was ist in der Bauwesenversicherung versichert?

Versicherte Belange in der Bauwesenversicherung sind alle Lieferungen und Leistungen für das bezeichnete Bauvorhaben im Rahmen eines Neu-, An- oder Umbaus. Hierunter fallen alle

  • Bauleistungen (inklusive der Eigenleistungen)
  • Baumaterialien, Bauteile, bereits fest eingebaute Gegenstände sowie 
  • die Bestandteile der Außenanlagen (ohne Gartenanlagen und Bepflanzungen).

Welche Schäden sind versichert?

Versichert sind unvorhersehbare Beschädigungen oder Zerstörungen der versicherten Sachen an Ihrer Baustelle.

Da sich die Leistungsumfänge der verschiedenen Versicherer unterscheiden und bestimmte Leistungseinschlüsse gesondert vertraglich vereinbart werden müssen, achten Sie vor dem Abschluss der Bauwesenversicherung (Bauleistungsversicherung) darauf, dass Ihre Baustelle gegen Schäden versichert wird, die entstehen durch:

  • unvorhersehbare Witterungsbedingungen 
    (zur Jahreszeit und in der Region ungewöhnlich starker Sturm, Hagel, Starkregen)
  • Gewässer und Grundwasser infolge von un- und außergewöhnlichem Hochwasser
  • Leitungswasser, z. B. durch einen Rohrbruch
  • unbekannte Eigenschaften des Baugrunds 
  • Konstruktions- und Materialfehler
  • Unachtsamkeit, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit der Bauausführenden
  • Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall von Luftfahrzeugen
  • Vandalismus
    (mutwillige Zerstörung durch fremde Dritte)
  • innere Unruhen, Streik und Aussperrung
  • Diebstahl bereits fest verbauter Teile und Materialien
  • Glasbruch, auch nach fertigem Einbau
  • Transport versicherter Sachen zwischen Lagerstellen und Baustelle
  • Schadensuch- und zusätzliche Aufräumkosten.

Welche Schäden sind nicht versichert?

Grundsätzlich sind in der Bauwesenversicherung folgende Schäden nicht versichert:

  • Jegliche Personenschäden
  • Vorsätzlich durch den Bauherrn oder die Bauausführenden verursachte Schäden
  • Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion
  • Schäden durch jahreszeitlich übliche Witterungseinflüsse (z. B. Frost)
  • Schäden durch normale Wasserführung und normale Wasserstände von Gewässern
  • Schäden durch Diebstahl von nicht verbauten Teilen und auf der Baustelle lagernder Materialien
  • Schäden während einer Unterbrechung der Bauarbeiten von mehr als 3 Monaten
  • Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Rebellion, Aufstand
  • Schäden durch innere Unruhen, Streik und Aussperrungen
  • Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen
  • Schäden infolge von Mängeln an den versicherten Lieferungen und Leistungen „Pfusch am Bau“
  • Schäden infolge Insolvenz des Bauunternehmens.

Lassen Sie sich von den mit dem Bau beauftragten Bauunternehmen eine bestehende Baufertigstellungsversicherung und eine bestehende Baugewährleistungsversicherung nachweisen. 

Diese übernehmen die zusätzlich entstehenden Kosten für den Abschluss der Bauarbeiten sowie für die Beseitigung von Mängeln innerhalb der Gewährleistungsfrist von 5 Jahren nach Bauabnahme, wenn ein Bauunternehmen nicht mehr zahlungsfähig ist.  

Die Beiträge für diese Versicherungen sind bereits im Baupreis enthalten und werden vom Bauherrn getragen

Tipp: Schäden durch Brand, Blitzschlag und Explosion lassen sich separat über eine Feuerrohbauversicherung versichern.

Die Kosten für eine Bauwesenversicherung sind überschaubar

Die Höhe des Beitrages für eine Bauwesenversicherung (Bauleistungsversicherung) errechnet sich aus der Höhe der Versicherungssumme. Die Versicherungssumme der Bauwesenversicherung (Bauleistungsversicherung) entspricht den Gesamtkosten des Bauvorhabens (Bausumme) einschließlich der Außenanlagen für Baumaterialien, Bauteile, Lohnkosten, inklusive der Eigenleistungen durch den Bauherrn.  In der Versicherungssumme werden keine Grundstückskosten, Erschließungskosten, Architektengebühren und Maklerprovisionen berücksichtigt.

Sie sollten mit einem Beitrag in Höhe von mindestens 1 % der Versicherungssumme, also von den Gesamtkosten für Ihren Bau, rechnen. 

Betragen die Baukosten beispielsweise 300.000 Euro, dann würde der Beitrag für die Bauwesenversicherung (Bauleistungsversicherung) mindestens 300 Euro, zuzüglich der gesetzlich gültigen Versicherungssteuer betragen. 

Oft wird eine Selbstbeteiligung in Höhe von 150 bis 500 Euro je Schadenfall vereinbart.

Der Beitrag für die Bauwesenversicherung (Bauleistungsversicherung) wird als Einmalbeitrag entrichtet.

Achten Sie vor dem Buchen der Bauwesenversicherung (Bauleistungsversicherung) nicht vorrangig auf den Beitrag, sondern vielmehr auf die enthaltenen Leistungen.

Sie haben Fragen rund um Versicherungen?

Kontaktieren Sie unser Expertenteam ganz einfach sofort per Telefon, E-Mail oder (Video-)chat oder vereinbaren einen Wunschtermin.

Die Laufzeit der Bauwesenversicherung

Der Versicherungsschutz der Bauwesenversicherung (Bauleistungsversicherung) endet spätestens zum vereinbarten Versicherungsende, jedoch immer dann, wenn Ihr 

  • Bauvorhaben bezugsfertig ist oder 
  • nach 6 Werktagen der Benutzung oder
  • nach der Gebrauchsabnahme durch die zuständige Behörde. 

Je nach Versicherer ist eine maximale Versicherungsdauer von 2 Jahren möglich. Dauert das Bauvorhaben länger als zwei Jahre, müssen Sie eine Verlängerung der Versicherung beantragen. Das ist in der Regel gegen Zahlung eines einmaligen Zusatzbeitrags problemlos möglich.

Fragen und Antworten zur Bauwesenversicherung

Erhöht sich die Bausumme nachträglich, sollten Sie dies schnellstmöglich Ihrem Versicherer mitteilen. Anderenfalls kann dieser aufgrund einer bestehenden Unterversicherung im Schadensfall anteilig die Leistungen kürzen. Nach dem Ende des Versicherungsschutzes wird die Versicherungssumme auf Grundlage der von Ihnen an den Versicherer einzureichenden Unterlagen endgültig festgelegt. Ein ggf. im Ergebnis stehender höherer Beitrag ist von Ihnen nachzuentrichten.

In der Regel ja. Die meisten Versicherungen sehen einen Selbstbehalt von etwa 150 bis 500 Euro vor.

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