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Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) schätzt für das Jahr 2019, dass 290.000 Fälle von Einbruch-Diebstahl von den Versicherungen reguliert wurden. Die Höhe des Schadens lag durchschnittlich bei über 1.500 Euro pro Fall. Eine Einbruch-Versicherung bzw. Hausratversicherung verursacht minimale Kosten und deckt zusätzlich weitere Risiken ab. Erfahren Sie hier, warum sich dieser Schutz lohnt.

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Einbruch-Versicherung in der Hausratversicherung

Zum Deckungsumfang der Hausratversicherung gehört auch eine Einbruch-Versicherung. Was alles zum Hausrat zählt, ist in den Allgemeinen Hausrat-Versicherungsbedingungen festgelegt. Generell gehören Einrichtung oder Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände dazu. Beispiele für Hausrat sind Möbel, Kleidung, Haushalts- und Elektrogeräte sowie Wertsachen wie etwa Bargeld, Schmuck und Antiquitäten.

Zahlt die Hausratversicherung den Schaden nach Einbruch?

Bei einem Einbruch in Ihre Wohnung oder in Ihren Keller ersetzt die Hausratversicherung den Wert der gestohlenen Gegenstände und Wertsachen. Üblicherweise ist dabei der Wiederbeschaffungswert zum Neupreis versichert. Die Versicherung ersetzt somit nicht Ihren Anschaffungspreis, sondern den aktuellen Neuwert eines vergleichbaren Gegenstands. Für Bargeld und Wertsachen, die Sie im Haus aufbewahren, ist die Deckungssumme meist begrenzt. Üblich sind tarifabhängig 1.000 bis 2.000 Euro, die die Versicherung nach einem Einbruch maximal ersetzt. Maßgeblich ist dabei die Höhe der vertraglich festgelegten Entschädigungsobergrenzen.


Häufig kommt es zu Schäden an Fenstern oder Türen nach einem Einbruch. Die Versicherung übernimmt in vielen Fällen diese Reparaturkosten. Als eine Voraussetzung für die Absicherung gilt, dass sich der Einbrecher gewaltsam Zutritt in Ihr Zuhause verschaffen wollte oder verschafft hat. Dann ist der Tatbestand "Einbruch-Diebstahl" erfüllt.

Was kostet eine Einbruch-Versicherung?

Die Hausratversicherung, die neben dem Einbruch viele weitere Risiken abdeckt, schließen Sie bei einem Anbieter mit gutem Preis-Leistungs-Verhältnis bereits für eine geringe Prämie ab. Den Hausrat in einem Einfamilienhaus mit 100 m2 Wohnfläche in 44869 Bochum versichern Sie z. B. ab rund 45 Euro pro Jahr. Mit unserem Vergleichsrechner für die Hausratversicherung führen Sie ganz einfach einen kostenlosen Versicherungsvergleich durch. In weniger als drei Minuten erhalten Sie ein individuelles Ergebnis, dabei stehen Ihnen mehr als 500 Tarifvarianten zur Auswahl. Ihr gewählter Versicherungstarif lässt sich direkt online abschließen – ohne Unterschrift.

Was ist nicht durch eine Einbruch-Versicherung abgedeckt?

Nicht jeder Schaden in einem Zusammenhang mit Einbruch ist automatisch versichert. Wenn die Versicherung nicht sofort zahlt, liegt das oft an bestimmten Kriterien, die für einen Anspruch erfüllt sein müssen. Wir zeigen Ihnen exemplarisch einige Fälle, bei denen die Leistungspflicht im Einzelfall geklärt werden muss.

  • Keine Einbruchspuren oder „einfacher Diebstahl”:
    Sollten nach dem erfolgten oder versuchten Einbruch keine Spuren am Tatort durch die Polizei feststellbar sein, kommt die Einbruch-Versicherung in der Regel nicht auf. Auch bei der Klassifizierung „einfacher Diebstahl” durch die Polizei erlischt in vielen Fällen der Versicherungsschutz. Als einfach gilt in diesem Zusammenhang, dass sich der Einbrecher beispielsweise durch offenstehende Fenster oder Türen ungehindert Zutritt verschaffen konnte.
  • Schäden durch grobe Fahrlässigkeit:
    Ein grob fahrlässiges Verhalten liegt vor, wenn jemand sehr unbedacht und unvorsichtig handelt. Wer beim Verlassen seines Zuhauses zum Beispiel die Tür nur zuzieht oder ein Fenster und die Terrassentür gekippt lässt, verletzt die sogenannte Sorgfaltspflicht. Die Versicherung übernimmt dann bei einem Einbruch üblicherweise nicht die volle Summe des Schadens. Stattdessen wird die Leistung gekürzt, und zwar abhängig von der Schwere des Verschuldens.
  • Verdacht auf Vorsatz oder Täuschung:
    Ebenfalls nicht eingeschlossen in die Einbruch-Versicherung sind vorsätzlich herbeigeführte Schäden am Hausrat oder ein Einbruch-Diebstahl, der durch bei Ihnen wohnende Personen begangen wurde. Ein vorgetäuschter Einbruch gilt als versuchter Betrug, er wird von der Versicherung natürlich nicht abgedeckt und zieht rechtliche Konsequenzen nach sich.

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Kontaktieren Sie unser Expertenteam ganz einfach sofort per Telefon, E-Mail oder (Video-)chat oder vereinbaren einen Wunschtermin.

Wer haftet bei einem Einbruch in der Mietwohnung?

Bei einem Einbruch in eine Mietwohnung greift zunächst die Hausratversicherung des Mieters. Sie kommt für Schäden am Hausrat auf, wozu im Normalfall auch demolierte Wohnungstüren und Fenster zählen, die den versicherten Hausrat direkt „umschlossen” haben. 

Grundsätzlich kommt die Gebäudeversicherung des Vermieters nicht für Einbruch in einzelnen Wohnungen auf. Allerdings lässt sich der Deckungsschutz für Einbruchschäden an Fenstern und Türen des Objekts bei vielen Policen mit einbeziehen. Das kann sinnvoll sein, da nicht jeder Mieter eine Hausratversicherung selbst abschließt und eine Forderung danach im Mietvertrag rechtlich unzulässig wäre. Die Gebäudeversicherung des Vermieters kommt jedoch nicht für den jeweiligen Hausrat des Mieters auf. 

Der Vermieter steht allerdings mietrechtlich in einer Reparaturpflicht. Der Mieter kann unmittelbar nach dem Einbruch oder einem Einbruchsversuch den Anspruch erheben, dass der Vermieter die Schäden an den Fenstern und Türen soweit beseitigt, dass die Wohnung wieder sicher verschließbar ist. 

Wie reagiere ich nach einem Einbruch richtig?

Wenn Sie nach Hause kommen und feststellen, dass Einbrecher in Ihrer Wohnung waren, sitzt die Verunsicherung tief. Beachten Sie das folgende Vorgehen in einem Ernstfall, damit Sie in dieser emotionalen Situation möglichst überlegt handeln: 

  • Unverzüglich die Polizei verständigen
  • Wenig in der Wohnung anfassen, nicht aufräumen
  • Spurensicherung durch die Polizei abwarten
  • Den Schaden dann mit Fotos selbst dokumentieren  
  • Den Schaden Ihrer Einbruch-Versicherung (Hausratversicherung) melden
  • Mit dem Versicherer dringliche Reparaturen z. B. von Fenstern und Türen klären
  • Ggf. entwendete Personaldokumente und Debit- sowie Kreditkarten sperren lassen

Die Polizei und die Versicherung benötigen von Ihnen eine Liste der gestohlenen Gegenstände. Im Idealfall führen Sie für Ihren Haushalt eine Aufstellung mit allen Wertgegenständen. Notieren Sie unverwechselbare Kennzeichen und bewahren Sie Belege über den Kauf, die Reparatur oder die Wartung auf. 

Liegen keine Belege oder wenigstens Fotos vor, haben Sie Schwierigkeiten, der Versicherung nachzuweisen, dass sich die Wertgegenstände in Ihrem Besitz befanden. Ohne Nachweis erhalten Sie im Regelfall keinen Ersatz. 

Was passiert mit der Leistung der Einbruch-Versicherung, wenn die Polizei die gestohlenen Gegenstände findet?

Führen die Ermittlungen der Polizei zum Auffinden der gestohlenen Wertgegenstände, erhalten Sie diese am Ende des Ermittlungsverfahrens zurück. Sobald die Polizei Ihnen mitteilt, dass Ihr Schmuck oder Ihre Wertgegenstände sichergestellt wurden, teilen Sie dieses der Versicherung mit. Erfolgt die Rückgabe an Sie, bevor die Versicherung leistet, entfällt der Anspruch für diese Stücke. Hat die Versicherung bereits einen Teil oder die gesamte Versicherungsleistung auf Ihr Konto überwiesen, steht Ihnen ein Wahlrecht zu. Entweder die Wertgegenstände verbleiben in Ihrem Besitz und Sie zahlen den entsprechenden Anteil der Versicherungsleistung zurück oder Sie übergeben der Gesellschaft die Gegenstände und behalten den finanziellen Ausgleich ein.

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