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Allein im Jahr 2019 nahm die Polizei fast 100.000 Anzeigen im Zusammenhang mit Graffitis auf. Dabei machen diese nur einen Teil der Vandalismusschäden in Deutschland aus. In den meisten Schadensfällen werden die Verantwortlichen nicht gefasst und der Geschädigte muss die Kosten für die Beseitigung selbst tragen. Experten beziffern die Schadenssumme mit rund 200 Millionen Euro pro Jahr. Lesen Sie bei heim-und-immobilie.de, wie Sie sich im Falle von Vandalismus absichern.

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Vandalismus: Definition

Vandalismus ist eine Form der Sachbeschädigung, bei der die Lust an der Zerstörung im Vordergrund steht. Typischerweise zeigt sich Vandalismus z. B. in folgenden Ausprägungen:

  • eingeworfene Fensterscheiben
  • mit Graffiti beschmierte Wände
  • zerkratzter Lack am Auto
  • zerstörte Blumenkübel
  • demolierte Briefkastenanlagen
  • verwüstete Wohnungen

Häufig geht die mutwillige Zerstörung mit Hausfriedensbruch einher. Die Verursacher dringen z. B. in den Garten ein und zerstören Gartenmöbel sowie Dekoration. In Tateinheit mit Einbruch sind Vandalismusschäden zu erwarten, wenn die Täter nicht die erhoffte Beute finden. 

Dabei ist mutwillige Sachbeschädigung kein typisches Problem der Großstadt, wo Vandalismus durch Graffiti besonders häufig ist. In kleinen und mittleren Städten sind die Farbschmierereien seltener, dafür registrieren Polizei und Versicherungen in diesen Bereichen vermehrt Vandalismus durch Zerstörung von beispielsweise Zäunen und Carports, Glasschäden oder gar Brandstiftung. 

Ein weiteres Problem sind sogenannte Mietnomaden. Nach dem Einzug stellen diese schnell die Mietzahlungen ein oder zahlen von Anfang an nicht. Gleichzeitig zerstören sie die Bausubstanz der Wohnung nachhaltig. Löcher in den Wänden, zerschlagene Badkeramik, abgerissene Heizkörper und Ähnliches bilden nur einen Teil des üblichen Schadbildes ab.

Welche Kosten entstehen durch Vandalismus?

Eine Schmiererei mit Autolack aus der Spraydose oder ein gezielter Tritt gegen einen Gartenzaun ist in Sekunden geschehen. Die Kosten für die Beseitigung der Vandalismusschäden fallen hingegen erheblich aus. Wir nennen einige Beispiele:

  • Ein Schaden am Zaun lässt sich oft nicht punktuell beheben, stattdessen ist der Austausch einiger Meter oder gleich der gesamten Konstruktion erforderlich. Die Kosten beginnen bei ca. 40 Euro pro Meter für einen einfachen Holzzaun. Metallzäune oder hochwertige Umfriedungen aus Stein und Metall liegen bei 200 Euro pro Meter und mehr.
  • Die Entfernung von Graffiti bieten Unternehmen zu Preisen zwischen 40 und 100 Euro pro Quadratmeter an – je nach Untergrund und verwendeter Farbe.
  • Bei Glasschäden ist es häufig nicht mit dem Ersatz der Scheibe getan, auch die Rahmen benötigen oft Reparaturen. Nur das Instandsetzen beschädigter Dichtungen kostet bereits rund 50 Euro für ein normal großes Fenster. 

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Vandalismusschäden in der Gebäudeversicherung

Während die Autoversicherung bei Vandalismusschäden teilweise über die Teilkasko- und teilweise über die Vollkaskoversicherung leistet, schließen die Musterbedingungen für die Gebäudeversicherung des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) das Risiko Vandalismus von der Deckung aus. Die meisten Wohngebäudeversicherungen decken Vandalismusschäden in ihrem Grundtarif nicht ab. Eine Absicherung ist über Zusatzbausteine, Pakete und Premiumtarife möglich, allerdings ist es unerlässlich, die Bedingungen genau zu prüfen. Denn hier unterscheiden sich die Leistungen je nach Anbieter und Tarif deutlich. 

Häufig sind bezüglich Vandalismus bei Versicherungen folgende Einschränkungen zu erwarten:

  • Die Leistungen sind auf Schäden an der Gebäudeaußenwand begrenzt.
  • Die Versicherung leistet nur bis zu einer vereinbarten Maximalsumme pro Jahr (z. B. 5.000 Euro).
  • Der Versicherer verlangt zusätzliche Schutzmaßnahmen wie eine Außenbeleuchtung oder die Überwachung des Grundstücks mit Kameras. 

Wie in der Gebäudeversicherung sind Vandalismusschäden von der Glasversicherung nicht gedeckt, sofern dieser Schutz nicht separat vereinbart wird oder in einem Premiumtarif enthalten ist. Deckt die Glasversicherung Schäden durch Vandalismus ab, leistet diese nicht, wenn die Wohngebäudeversicherung Vandalismusschäden dieser Art einschließt. 

Vandalismus durch Mieter schließt die Gebäudeversicherung aus. Einige Versicherer haben spezielle Mietnomaden-Versicherungen im Angebot oder erweitern die Deckung der Gebäudeversicherung durch einen zusätzlichen Tarifbaustein. 

Wir empfehlen unseren unabhängigen Versicherungsvergleich, mit dem Sie kostenlos in weniger als fünf Minuten die Prämie Ihrer Gebäudeversicherung berechnen. Wir stellen Ihnen umfangreiche Informationen zu den Tarifen vieler Versicherer zur Verfügung, sodass Sie die versicherten Leistungen und Kosten bequem vergleichen können. Im Anschluss beantragen Sie Ihre Gebäudeversicherung einfach online und ohne Unterschrift. Mit unserem Vergleich können Sie jährlich mehrere hundert Euro sparen.

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Häufige Fragen und Antworten kurz erklärt

Die Gebäudeversicherung greift erst ab der Fertigstellung einer Immobilie. Neben einer Feuerrohbauversicherung, die Ihnen viele Versicherer kostenlos anbieten, sofern Sie bei ihnen die Wohngebäudeversicherung beantragen, empfehlen wir eine Bauleistungsversicherung. Diese sichert Vandalismusschäden und weitere Risiken wie diese ab: 

  • Schäden durch Unwetter
  • Konstruktionsmängel
  • Materialfehler
  • Erweiterbar auf Diebstahl bereits eingebauter Teile

Vandalismusschäden im Rahmen eines Einbruch-Diebstahls sind in einer aktuellen Hausratversicherung zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen von 2010 (AHB 2010) enthalten.

Stellen Sie einen Vandalismusschaden an Ihrem Eigentum fest, erstatten Sie unverzüglich eine Anzeige bei der Polizei. Ebenso benötigt Ihre Hausrat- oder Gebäudeversicherung eine zeitnahe Schadenanzeige. Melden Sie den Versicherungsfall dort spätestens am nächsten Tag – online, telefonisch oder über ein Formular Ihres Versicherers. Wichtig ist im ersten Schritt die grundsätzliche Anzeige des Schadenfalls, weitere Informationen reichen Sie gegebenenfalls nach.

Vandalismusschäden teilen Sie nicht nur Ihrem Versicherungsunternehmen mit. Eine Strafanzeige bei der Polizei ist unumgänglich, damit die Versicherung leistet. Ermittelt die Polizei den Täter, fordert der Versicherer die Kosten für den entstandenen Schaden beim Verursacher ein.

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