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Die meisten Verbraucher kaufen oder verkaufen nur einmal im Leben eine Immobilie. Entsprechend groß sind die Unsicherheiten bei den Formalitäten. Wie steht es z. B. mit der Wohngebäudeversicherung bei einem Eigentümerwechsel? Auf heim-und-immobilie.de erfahren Sie, welche Regeln für Käufer und Verkäufer in Bezug auf die Wohngebäudeversicherung gelten.

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Gebäudeversicherung und Eigentümerwechsel: Wer darf kündigen?

Eine Wohngebäudeversicherung versichert die Reparatur- und Wiederaufbaukosten für Ihre Immobilie infolge von Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm (ab Windstärke 8) und Hagel. Weitere extreme Naturereignisse wie Überschwemmung oder Rückstau zum Beispiel durch Starkregen, Schneedruck, Lawinen, Erdsenkung, Erdrutsch, Erdbeben und Vulkanausbruch sind über den Zusatzbaustein der erweiterten Elementarversicherung, die auch Naturgefahrenversicherung genannt wird, versicherbar. heim-und-immobilie.de empfiehlt dringend, diesen zusätzlichen Versicherungsschutz in die Wohngebäudeversicherung mit aufzunehmen.  

Sofern für eine Immobilie eine Wohngebäudeversicherung besteht, wechselt im Falle einer Veräußerung der Immobilie nicht nur das Objekt den Besitzer. Da die Gebäudeversicherung bei Eigentümerwechsel gemäß der Regelungen im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ebenfalls auf den neuen Eigentümer der Immobilie übergeht, kann und muss der ehemalige Besitzer den Vertrag nicht kündigen. Er ist ab der Umschreibung des Eigentums im Grundbuch nicht mehr Vertragspartner der Versicherung. 

Vielmehr sind fortan die Gebäudeversicherung und neuer Eigentümer Vertragspartner. Dennoch haben beide Parteien – also Verkäufer und Käufer – die Pflicht, der Gebäudeversicherung den Eigentümerwechsel unverzüglich anzuzeigen. Andernfalls ist der Versicherungsschutz gefährdet.

Kann ich die Gebäudeversicherung kündigen bei Eigentümerwechsel

In der Wohngebäudeversicherung erfolgt bei Eigentümerwechsel die Übernahme der Versicherung durch den Käufer. Der Käufer wird somit der neue Versicherungsnehmer für die bestehende Versicherung. Daher steht dem Verkäufer kein Kündigungsrecht zu. Dem Käufer hingegen steht gemäß § 96 Versicherungsvertragsgesetz ein Kündigungsrecht zu. 

Sonderkündigungsrecht Wohngebäudeversicherung bei Eigentümerwechsel: Frist beachten!

Die Gebäudeversicherung geht bei Eigentümerwechsel auf den Käufer über. Verkäufer als auch Käufer müssen den Eigentumswechsel dem Versicherer unverzüglich anzeigen. Der Käufer kann die bestehende Wohngebäudeversicherung innerhalb eines Monats nach Eigentumsübergang (erfolgte Eintragung im Grundbuch) mit sofortiger Wirkung oder zum Versicherungsablauf kündigen und sich um neuen Versicherungsschutz bemühen. 

Aber auch der Versicherer ist berechtigt, die Wohngebäudeversicherung nach dem Eigentümerwechsel zu kündigen. Die Kündigung gegenüber dem neuen Versicherungsnehmer kann innerhalb eines Monats nach Kenntnisnahme des Versicherers über den Verkauf der Immobilie erfolgen.  

Wird die bestehende Wohngebäudeversicherung durch den neuen Versicherungsnehmer (Käufer) oder durch den Versicherer gekündigt, ist der Verkäufer der Immobilie zur Zahlung des Beitrages verpflichtet. 

Besteht die Wohngebäudeversicherung hingegen fort, haften Verkäufer und Käufer gesamtschuldnerisch für den Versicherungsbeitrag für die laufende Versicherungsperiode. 

In der Regel übernehmen Verkäufer und Käufer den Beitrag anteilig. Damit es nicht zu Missverständnissen kommt, ist es wichtig, solche Regelungen schon im Immobilien-Kaufvertrag zu vereinbaren.

Wir empfehlen Ihnen als Käufer einer Immobilie, die Zeit der einmonatigen Kündigungsfrist zur intensiven Prüfung der Versicherungsbedingungen zur bestehenden Wohngebäudeversicherung zu nutzen. Verträge mit veralteten Versicherungsbedingungen bieten oft nur einen eingeschränkten Schutz, da die Anbieter in den letzten Jahren das freiwillige Leistungsspektrum ihrer Tarife erheblich erweitert haben. Erst, wenn Sie eine bessere Wohngebäudeversicherung gefunden und beantragt haben und Sie vom neuen Versicherer eine Versicherungszusage erhalten haben, versenden Sie das Kündigungsschreiben an den Versicherer der bisherigen Gebäudeversicherung. 

Mit nur einer Berechnung können Sie in unserem kostenlosen Tarif-Vergleichsrechner für Wohngebäudeversicherungen in weniger als fünf Minuten mehr als 500 Tarifvarianten online vergleichen und Ihre favorisierte Wohngebäudeversicherung online ohne Unterschrift beantragen. 

In vielen Fällen ist es sinnvoll, die übernommene Gebäudeversicherung zu kündigen und gegen einen Tarif mit aktuellen Versicherungsbedingungen und einem besseren Preis-Leistungs-Verhältnis zu tauschen. 

Übrigens: Viele Käufer einer Bestandsimmobilie modernisieren das Objekt umfassend. Falls Sie planen, eine Photovoltaikanlage  oder eine moderne Wärmepumpe zu installieren, wählen Sie Tarife, in denen Sie diese Risiken einschließen können.

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