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Die Wohngebäudeversicherung zählt zu den wichtigsten Versicherungen von Hauseigentümern. Trotzdem gibt es gute Gründe, die bestehende Wohngebäudeversicherung zu kündigen. Steigende Prämien, Unzufriedenheit mit den versicherten Leistungen oder die Übernahme der Versicherung nach einem Hauskauf gehören zu den häufigsten Kündigungsgründen. Auf heim-und-immobilie.de lesen Sie, wie Sie Ihre Wohngebäudeversicherung kündigen und welche Regeln sowie Fristen Sie beachten sollten.

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Wann kann ich die Wohngebäudeversicherung kündigen?

Eine Wohngebäudeversicherung schützt Eigentümer einer Immobilie vor den Folgekosten versicherter Schäden durch Sturm (ab Windstärke 8), Hagel, Feuer, Blitzschlag und Leitungswasser. Der Versicherungsschutz kann um die erweiterte Elementarversicherung (Naturgefahrenversicherung), die Glasversicherung sowie die Photovoltaikversicherung ergänzt werden, wobei die erweiterte Elementarversicherung besonders zu empfehlen ist. 

Wie bei jeder anderen Versicherung auch können Sie unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist Ihre Wohngebäudeversicherung kündigen. Dabei gilt: 

  • Die Kündigungsfrist beträgt bei einer ordentlichen Kündigung zum Vertragsablauf 3 Monate zum Ende des Versicherungsjahres.
  • Ihr Kündigungsschreiben muss vor Ende dieser Frist beim Versicherungsunternehmen eingegangen sein. Wir empfehlen die Zustellung per Einschreiben und Rückschein, um den Zugang belegen zu können. Die Kündigung kann aber auch via E-Mail oder per Online-Formular auf der Webseite des Versicherers an den Versicherer versendet werden.
  • Geht die Kündigung nicht rechtzeitig ein, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. In diesem Fall ist es erst wieder zum Ende der nächsten Versicherungsperiode möglich, die Wohngebäudeversicherung zu kündigen. Sie bleiben 12 weitere Monate an den Vertrag gebunden. 

Auch in der Wohngebäudeversicherung ist die Kündigung durch die Versicherung selbst zum Versicherungsablauf möglich. Für den Versicherer gilt dabei dieselbe Frist wie für Sie als Versicherungsnehmer. 

Die Versicherer sind -wie die Versicherungsnehmer- ebenfalls zu einer außerordentlichen Kündigung nach einem Schadensfall bzw. nach einem Eigentümerwechsel am versicherten Gebäude berechtigt. Von diesem Sonderkündigungsrecht kann nur innerhalb eines Monats nach dem Abschluss der Schadensregulierung oder der Eintragung des neuen Gebäudeeigentümers im Grundbuch Gebrauch gemacht werden. 

Wichtiger Tipp:
Sollte es zu einer Kündigung durch die bisherige Versicherungsgesellschaft kommen, empfehlen wir Ihnen, bei dieser eine mögliche Kündigungsumkehr anzufragen. Eine Kündigungsumkehr würde bedeuten, dass nicht mehr der Versicherer den bestehenden Versicherungsvertrag gekündigt hat, sondern Sie als Versicherungsnehmer. Der Fakt, dass Sie als Versicherungsnehmer die bestehende Versicherung gekündigt haben, ist für die erforderlich werdende Beantragung einer Folgeversicherung für Sie von großer Bedeutung. Denn sehr viele Versicherer gewähren Ihnen dann keinen Versicherungsschutz, wenn Sie im Antrag angeben müssen, dass der Vorvertrag nicht durch Sie, sondern durch den Versicherer gekündigt wurde. Insofern gestaltet sich die Suche nach einer Folgeversicherung sehr schwierig und es droht, keinen Versicherungsschutz zu erhalten.

Sind während der Versicherungsdauer Versicherungsschäden eingetreten, fordern Sie vom Versicherer eine schriftliche Aufstellung aller Schäden an. Diese Aufstellung wird bei der Beantragung der Folgeversicherung zur Auskunft an den Folgeversicherer benötigt.

Wollen Sie selbst die Gebäudeversicherung kündigen, ist es sinnvoll, vorher einen Versicherungsvergleich durchzuführen. Haben Sie in der Tarifvielfalt eine infrage kommende Folgeversicherung gefunden, sollten Sie den neuen Versicherungsschutz beantragen und die schriftliche Versicherungsbestätigung (Deckungszusage) des Folgeversicherers abwarten. Erst, wenn Ihnen diese vorliegt, sollten Sie Ihre Kündigung an den bisherigen Versicherer absenden. So verlieren Sie Ihren bestehenden kostbaren Versicherungsschutz nicht und stellen sicher, dass ein lückenloser Übergang gewährleistet ist.  Dies ist umso wichtiger, wenn bereits Vorschäden angezeigt werden mussten, die zu Ablehnungen durch mögliche Folgeversicherer führen können.

Einige Versicherer bieten Verträge mit einer Laufzeit von 3 oder 5 Jahren an. Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) legt jedoch fest, dass ein einvernehmlicher Kündigungsverzicht jedoch nur für zwei Versicherungsperioden statthaft ist. Das bedeutet, einen 5-Jahres-Vertrag dürfen Sie bereits zum Ablauf des 3. Versicherungsjahres und danach jährlich kündigen. 

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Nach Beitragserhöhung die Wohngebäudeversicherung kündigen

Nach einer Beitragserhöhung haben Sie als Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht und können die Gebäudeversicherung fristlos kündigen. Es gelten folgende Bedingungen:

  • Sie dürfen die Versicherung nur fristlos kündigen, wenn sich der Beitrag erhöht, ohne dass sich die Versicherungsleistung verbessert. 
  • Handelt es sich bei der Erhöhung der Prämie bei einer Gebäudeversicherung mit gleitendem Neuwertfaktor um eine Beitragserhöhung aufgrund höherer Baukosten, steigt auch die mögliche Entschädigungssumme. In diesem Fall verbessert sich die Leistung Ihrer Versicherung und Sie dürfen die Wohngebäudeversicherung nicht kündigen. 
  • Das Erhöhungsschreiben des Versicherers muss Ihnen spätestens einen Monat vor Wirksamwerden der Erhöhung zugehen und einen Hinweis auf die Möglichkeit zur Kündigung enthalten. 
  • Ab Zustellung des Schreibens haben Sie einen Monat lang Zeit, die Wohngebäudeversicherung zu kündigen.
  • Sie haben die Möglichkeit, die Gebäudeversicherung fristlos zu kündigen. Wirksam wird die Vertragsbeendigung zu dem Zeitpunkt, ab dem die Beitragserhöhung eintritt. 

Gebäudeversicherung kündigen nach Hauskauf

Obwohl Sie als Hauseigentümer eine Wohngebäudeversicherung beantragen, ist diese nach dem Vertragsschluss an die Immobilie und nicht an Ihre Person gebunden. Nach dem Hauskauf geht die Versicherung gleichzeitig mit der Eintragung des neuen Hauseigentümers im Grundbuch automatisch auf den Käufer über. Verkäufer und Käufer sind unabhängig voneinander verpflichtet, dem Gebäudeversicherer den Eigentümerwechsel unverzüglich mitzuteilen. 

Als Käufer einer Immobilie können Sie die Wohngebäudeversicherung kündigen, Ihnen steht ein Sonderkündigungsrecht zu. Ab dem Tag der Grundbuchänderung bleibt Ihnen ein Monat Zeit, den Versicherungsvertrag fristlos oder zum Ende der Versicherungsperiode zu kündigen. heim-und-immobilie.de rät dazu, sich zuerst einen genauen Überblick über die versicherten Gefahren, die versicherten Sachen, die versicherten Leistungen sowie der Versicherungsbedingungen zu verschaffen. Lassen Sie sich eine Schadensaufstellung zukommen, die Auskünfte zu Schadenszeitpunkten, Schadensarten, Schadenshöhen und beschädigten Gebäudeteilen erteilt. Fragen Sie zudem beim Verkäufer an, ob es auch unversicherte Gebäudeschäden gab. 

Führen Sie im Anschluss einen Versicherungsvergleich durch. So erkennen Sie, ob ein Wechsel des Anbieters überhaupt notwendig und sinnvoll ist. Prüfen Sie zudem über die Wertermittlung im Tarifvergleich, ob die derzeitig im Versicherungsschein ausgewiesene Versicherungssumme (meist Wert 1914 in Mark) passt. Hat der Vorbesitzer zum Beispiel versäumt Anbauten anzuzeigen, kann unter Umständen eine Unterversicherung vorliegen.

Übrigens: Während dem Käufer einer Immobilie ein Sonderkündigungsrecht zusteht, existiert dieses nach einem Todesfall nicht. Die Erben übernehmen die Versicherung, ihnen bleibt nur die fristgerechte Kündigung zum Ende der Versicherungsperiode.

Im Schadenfall die Gebäudeversicherung kündigen?

Ein weiterer Grund, die Gebäudeversicherung zu kündigen, ist ein Schadenfall. Nach Abwicklung des Schadens haben Sie als Versicherungsnehmer, aber auch der Versicherer, das Recht zur außerordentlichen Kündigung. 

  • Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat.
  • Die Frist beginnt mit dem Abschluss der Schadenbearbeitung durch den Versicherer.

Das ist für den Versicherungsnehmer der Zeitpunkt, an dem die Zahlung des Versicherers auf dem Konto eingeht oder der Ablehnungsbescheid schriftlich vorliegt.

Wie formuliere ich das Kündigungsschreiben?

Um die Wohngebäudeversicherung zu kündigen, ist die Schriftform erforderlich. Eine Kündigung per E-Mail allein ist nicht rechtssicher, wird in der Praxis jedoch mittlerweile häufig anerkannt, wenn der Absender eindeutig identifizierbar ist. Ansonsten muss dem Versicherer ein Schreiben mit eigenhändiger Unterschrift des Versicherten zugestellt werden. Orientieren Sie sich an dieser Vorlage:

  • Ihr Name und Vorname
  • Ihre Anschrift
  • Anschrift der Versicherung
  • Betreffzeile: Kündigung der Gebäudeversicherung
  • Versicherungsnummer
  • Datum

In einer ordentlichen Kündigung zum Versicherungsablauf führen Sie kurz aus, dass Sie die Wohngebäudeversicherung fristgerecht zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen. Eine weitere Angabe von Gründen ist nicht notwendig. 

Achten Sie darauf, dass das Kündigungsschreiben mindestens 3 Monate vor dem Datum des Versicherungsendes beim Versicherer eingeht.

In einer außerordentlichen Kündigung aufgrund einer Beitragserhöhung ohne Leistungsverbesserung geben Sie den Grund der Beitragserhöhung ohne Leistungsverbesserung an und datieren die Beendigung des Vertrages auf das Datum des Wirksamwerdens der Beitragserhöhung.

Achten Sie darauf, dass Sie das Kündigungsschreiben innerhalb eines Monats nach Erhalt des Schreibens zur Beitragserhöhung versenden. Der Vertrag wird zum Datum des Wirksamwerdens der Beitragserhöhung beendet.

In einer außerordentlichen Kündigung aufgrund eines Schadens geben Sie als Kündigungsgrund Ihr außerordentliches Kündigungsrecht aufgrund eines Schadens an. 

Achten Sie darauf, dass Sie das Kündigungsschreiben innerhalb eines Monats nach Abschluss der Schadensregulierung an den Versicherer versenden.

In einer außerordentlichen Kündigung aufgrund eines Eigentümerwechsels geben Sie als Kündigungsgrund den Eigentümerwechsel an. Sie können die Gebäudeversicherung mit sofortiger Wirkung oder zum Ende der Versicherungsperiode kündigen.  

Achten Sie darauf, dass Sie das Kündigungsschreiben innerhalb eines Monats nach der Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch an den Versicherer versenden.

Unterschreiben Sie in jedem Fall Ihre Kündigung und versenden Sie diese bevorzugt per Einschreiben mit Rückschein an den Versicherer.

Achtung:
Bevor Sie eine bestehende Gebäudeversicherung kündigen, empfehlen wir Ihnen, einen sorgfältigen Tarifvergleich verschiedener Versicherer durchzuführen. Wenn Sie sich für einen Tarif entschieden haben, beantragen Sie den von Ihnen gewünschten Versicherungsschutz. Der Tag des gewünschten Versicherungsbeginns der neuen Versicherung sollte dabei dem Tag des Beendigungstermins der Vorversicherung entsprechen. 

Warten Sie danach den Eingang einer schriftlichen Versicherungsbestätigung (Deckungszusage) vom neuen Versicherer ab, bevor Sie Ihr Kündigungsschreiben an den Vorversicherer versenden. So wird ein lückenloser Versicherungsschutz sichergestellt.

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