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Es gibt verschiedene Gründe, die Gebäudeversicherung zu kündigen. Veraltete Bedingungen oder hohe Prämien bewegen die Versicherungsnehmer häufig zum Wechsel. Auch Immobilienkäufer wollen nicht immer den bestehenden Vertrag übernehmen. Auf heim-und-immobilie.de lesen Sie, was für die Kündigungsfrist der Wohngebäudeversicherung gilt.

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Reguläre Kündigungsfrist der Wohngebäudeversicherung

Gemäß § 11 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) darf die Kündigungsfrist für eine Versicherung zwischen einem und drei Monate betragen. Sie muss für beide Parteien – Versicherungsnehmer und Versicherungsgeber – gleich lang sein. Wird eine Versicherung für eine unbestimmte Zeit vereinbart, ist die fristgerechte Kündigung der Versicherung nur zum Ende der Versicherungsperiode möglich.

Das bedeutet für die Kündigungsfrist der Wohngebäudeversicherung: Die Versicherer vereinbaren im Versicherungsvertrag für die ordentliche Kündigung zum Vertragsablauf eine vertragliche Kündigungsfrist von einem Monat bis zu drei Monaten. Prüfen Sie Ihren Vertrag sorgfältig auf die darin vereinbarten Kündigungsfristen, bevor Sie die Kündigung aufsetzen. 

Die fristgerechte Kündigung der Versicherung verlangt, dass Ihr Kündigungsschreiben entsprechend der vereinbarten Kündigungsfrist, zum Beispiel mindestens einen Monat oder drei Monate vor dem Ablauf der Versicherung beim Versicherer eingegangen sein muss. Versenden Sie das Kündigungsschreiben per Einschreiben mit Rückschein, um die Zustellung belegen zu können. Versäumen Sie die Kündigungsfrist der Wohngebäudeversicherung, verlängert sich Ihr Versicherungsvertrag automatisch um ein weiteres Jahr.

Versicherer bieten vielfach Rabatte an, wenn Sie sich drei oder fünf Jahre an die Gebäudeversicherung binden. Laut Versicherungsvertragsgesetz können Sie jedoch einen Vertrag mit einer Laufzeit von fünf Jahren bereits erstmalig zum Ablauf des dritten Versicherungsjahres und danach jährlich unter Einhaltung der im Versicherungsvertrag vereinbarten Kündigungsfrist kündigen. 

Kündigungsfrist der Wohngebäudeversicherung bei Eigentümerwechsel

Die Kündigung der Wohngebäudeversicherung bei Eigentümerwechsel ist ein Sonderfall. Die Gebäudeversicherung ist an das Objekt gebunden und geht bei einem Verkauf gemäß § 95 VVG automatisch auf den Käufer über. Der Verkäufer hat keine Möglichkeit, den Versicherungsvertrag nach dem Eigentümerwechsel zu kündigen. Aber er ist ebenso wie der Käufer dazu verpflichtet, dem Versicherungsunternehmen den Wechsel des Eigentümers unverzüglich mitzuteilen. Dieses Vorgehen stellt sicher, dass ein versichertes Gebäude lückenlos geschützt ist. 

Da Sie als Käufer die bestehende Wohngebäudeversicherung automatisch übernehmen, steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht bei der Gebäudeversicherung zu. Sie können die bestehende Wohngebäudeversicherung innerhalb eines Monats nach Eintragung des Eigentümerwechsels im Grundbuch mit sofortiger Wirkung oder zum Datum des Versicherungsablaufs kündigen. 

Falls Sie als Käufer nicht über einen bestehenden Versicherungsvertrag informiert waren, können Sie ab dem Tag der Kenntnisnahme den bestehenden Versicherungsvertrag ebenfalls innerhalb eines Monats mit sofortiger Wirkung oder zum Datum seines Ablaufs kündigen. 

Versäumen Sie diese Frist, besteht erst wieder mit der fristgerechten Kündigung zum Ablauf des Versicherungsjahres die Möglichkeit, den bestehenden Vertrag zu kündigen. 

Unabhängig vom Grund für Ihre Kündigung: Beantragen Sie frühzeitig eine neue Gebäudeversicherung und beenden Sie den bestehenden Vertrag erst dann, nachdem Sie eine schriftliche Versicherungsbestätigung oder den Versicherungsschein des neuen Versicherers vorliegen haben. So riskieren Sie nicht den kostbaren Versicherungsschutz für Ihr Wohngebäude und stellen einen lückenlosen Versicherungsschutz sicher- denn Versicherer können Ihren beantragten Versicherungsschutz auch ablehnen.

Kündigungsfrist der Wohngebäudeversicherung im Schadensfall

Melden Sie Ihrer Gebäudeversicherung einen Schadensfall, haben beide Parteien das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Es ist unerheblich, ob die Versicherung den Schaden reguliert oder die Übernahme ablehnt. Die außerordentliche Kündigungsfrist in der Wohngebäudeversicherung nach einem Schadensfall beträgt einen Monat. Der Fristablauf beginnt an dem Tag, an dem der Vorgang abgeschlossen ist. Für Sie bedeutet das: Sie haben ab dem Tag, an dem die Geldleistung auf Ihrem Konto oder der Ablehnungsbescheid der Versicherung eingegangen ist, einen Monat lang Zeit, Ihre Kündigung zu formulieren und der Versicherung zuzusenden.

Werden Sie bei der Kündigung der Wohngebäudeversicherung durch die Versicherung sofort aktiv und bitten Sie den Versicherer um eine Kündigungsumkehr. Das bedeutet, dass der Versicherer die Kündigung der Versicherung durch Sie erlaubt. In der Beantragung einer Folgeversicherung hat dieses Vorgehen für Sie den entscheidenden Vorteil, dass Sie im Antrag für die Folgeversicherung nicht angeben müssen, dass der Versicherer den Vertrag gekündigt hat. Die Folgeversicherer lehnen häufig Versicherungsanträge ab, wenn die Vorversicherung vom Versicherungsunternehmen gekündigt wurde. 

Lassen Sie sich vom bisherigen Versicherer eine Schadenaufstellung aller Schäden nach Art, Anzahl und Schadenssumme ausstellen und zusenden. Diese Schadensaufstellung benötigen Sie bei der Beantragung der Folgeversicherung.

Prüfen Sie unmittelbar im Anschluss die Angebote anderer Versicherer. Dafür eignet sich am besten der kostenlose und unabhängige Tarifvergleich für Wohngebäudeversicherungen auf heim-und-immobilie.de. 

Wenn Sie sich für einen der zahlreichen Tarife entschieden haben, können Sie diesen direkt aus dem Tarifvergleich online beantragen. Achten Sie darauf, dass das Datum des Versicherungsbeginns nahtlos an den Ablauf der Vorversicherung anschließt, damit ein lückenloser Versicherungsschutz gewährleistet wird.

Kündigungsfrist der Wohngebäudeversicherung bei Preiserhöhung

Sollte Ihr Versicherer ausschließlich die Prämie erhöhen und sich der Leistungsumfang der Versicherung nicht verbessern, steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht in der Wohngebäudeversicherung zu. 

Verändern sich durch eine Beitragserhöhung die Vertragsbedingungen zu Ihrem Nachteil, beträgt die Kündigungsfrist einen Monat ab Erhalt der entsprechenden Mitteilung.

Ist Ihr Gebäude zum gleitenden Neuwert versichert und erfolgt die Beitragsanpassung aufgrund der Erhöhung des gleitenden Neuwerts, geht mit der Erhöhung der Entschädigungsgrenze eine Leistungsverbesserung einher und Sie können in diesem Fall nicht von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.

Kündigung formulieren

Sie können für die Kündigung der Wohngebäudeversicherung unsere Vorlage nutzen. Falls Sie das Schreiben an Ihren Versicherer frei aufsetzen möchten, sollte es die folgenden Informationen beinhalten:

  • Ihren vollständigen Namen und Anschrift
  • als Betreff „Kündigung der Wohngebäudeversicherung“
  • die Versicherungsnummer aus dem Versicherungsschein
  • den Grund der Kündigung (fristgerecht zum Ablaufdatum, Sonderkündigungsrecht aufgrund von Eigentümerwechsel oder Beitragserhöhung, außerordentliche Kündigung nach Schadensfall)
  • das Datum, zu dem die Kündigung wirksam werden soll.

Fordern Sie vom Versicherer eine schriftliche Kündigungsbestätigung sowie einen Schadensverlauf (auch bei Schadensfreiheit) von der Versicherung an. 

Für den Abschluss Ihrer neuen Wohngebäudeversicherung empfehlen wir Ihnen den unabhängigen und kostenlosen Tarif-Vergleichsrechner für die Wohngebäudeversicherung auf heim-und-immobilie.de. Mit nur wenigen Angaben berechnen Sie die Beiträge für zahlreiche Tarife unterschiedlicher Versicherer und können deren Leistungen und Bedingungen miteinander vergleichen. Ihren Wunschtarif beantragen Sie ganz einfach online direkt aus dem Tarifvergleich.  Die Stiftung Warentest hat im Zusammenhang mit dem in der Ausgabe 2/2021 der Zeitschrift Finanztest veröffentlichten Test von 178 Angeboten der Wohngebäudeversicherung angemerkt, dass insbesondere ältere Versicherungsverträge gefährliche Lücken im Versicherungsschutz aufweisen. 

Der Vergleich auf heim-und-immobilie.de kann Ihnen oft besseren Versicherungsschutz zu günstigeren Beiträgen bieten.

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