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Ob Spannungen im Glas, Schäden durch Gewalteinwirkung, herumfliegende Teile oder ein Fußball beim Spielen die Scheiben durchschlagen – Glasbruch ist schnell geschehen. Innen wie außen. Denn auch Innentürverglasungen, Mobiliarverglasungen, Spiegel oder Ceran-Kochfelder lassen sich mitversichern. Die vielfältigen Schadenursachen und Umstände spielen versicherungstechnisch eine große Rolle. Erfahren Sie bei heim-und-immobilie.de, welche Versicherung für welche Schäden bei Glasbruch aufkommt, und für wen eine zusätzliche Glasversicherung sinnvoll ist.

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Warum ist eine Versicherung gegen Glasbruch sinnvoll?

Glas spielt in der modernen Architektur und Inneneinrichtung eine zunehmend große Rolle. Das transparente Material sorgt für lichtdurchflutete Räume und eine großzügige Raumatmosphäre. Mehrfachverglasungen an Fenstern halten Lärm und Hitze fern und verhindern im Winter, dass die Wärme nach außen dringt. Zum Einsatz kommen Echt- und Kunststoffverglasungen unter anderem in diesen Bereichen:

  • Fenster
  • Vollglastüren
  • Glaseinsätze in Türen
  • künstlerisch bearbeitete Scheiben
  • Brüstungen an Balkonen und Emporen
  • Treppengeländer
  • Duschkabinen
  • Verglasungen an Schränken und Vitrinen
  • Glastische
  • Ceranfelder
  • Wintergärten
  • Lichtkuppeln.

Dabei erfüllen Verglasungen an Gebäuden nicht nur ästhetische Vorstellungen, sie tragen
auch entscheidend zu Gebäudestatik, Energieeffizienz und Einbruchschutz bei. Ein
Glasbruch sollte daher schnellstmöglich behoben werden.

Sind Schäden durch Glasbruch in Gebäude- oder Hausratversicherungen abgedeckt?


Sowohl in der Gebäudeversicherung als auch in der Hausratversicherung sind Schäden durch Glasbruch eingeschlossen, allerdings beschränkt sich dieser Schutz grundsätzlich nur auf die versicherten Gefahren. Die Wohngebäudeversicherung deckt Glasbruch also nur durch folgende Ereignisse ab:

  • Sturm ab Windstärke 8
  • Hagel
  • Feuer
  • Leitungswasser.

Dabei sind lediglich Glasbruch-Schäden an fest verbauten Fenstern und Türen versichert.
Tritt ein Glasbruch etwa durch mutwillige Sachbeschädigung (Vandalismus) oder Zugluft auf,
springt die Gebäudeversicherung nicht ein.

Die Hausratversicherung ersetzt Glasbruch an beweglichem Mobiliar aufgrund von:

  • Sturm ab Windstärke 8
  • Hagel
  • Feuer
  • Leitungswasser
  • Einbruchdiebstahl und Vandalismus.

Diese Ursachen für Glasbruch treten im Alltag vergleichsweise selten auf. Hat der Glasbruch andere Ursachen, ist er ohne die zusätzliche Glasbruchversicherung nicht versichert.

Übrigens: Verursachen Sie selbst gegenüber Dritten einen Glasschaden, müssen Sie zur Schadensregulierung Ihre Privat-Haftpflichtversicherung einschalten, wenn Sie den entstandenen Schaden nicht aus eigenen Mitteln bezahlen.

Häufige Ursachen für Glasbruch

Sachgemäß behandelt gehört Glas zu den widerstandsfähigen Baustoffen. Spannungen in der Scheibe, hohe Temperaturschwankungen oder Schläge und Stöße führen jedoch leicht zu Glasbruch. Diese Tabelle gibt einen Überblick über die häufigsten Gründe für Glasschäden.

Art des GlasschadensUrsacheSchadbild
Punktuelle oder generelle Über­lastung ­(„Steinwurfschaden“)Zu hoher punktueller Druck (z. B. geworfener Ball, Anschlagen des offenen Fensterflügels an ein Möbelstück, Vogelflug, Hagelschlag, Hammerschlag bei Einbruch etc.) oder Überbelastung (Schneelawine oder Schneedruck beim Dachfenster)Markantes Schadbild, ausgehend von einem Punkt (bei Verbundsicherheitsglas wie ein Spinnennetz) oder Bersten der Scheibe
Glasbruch am RandUnsachgemäßer Umgang wie Abstellen auf einem Steinchen oder Metall, Glas mit Spannung eingebaut, Stoß im Eckbereich, Verwindung des FensterflügelsRiss ausgehend vom Glasrand oder der Ecke der Scheibe
Thermischer Glasbruch ­(Glasbruch durch Hitze)Spannung durch starke Temperaturunterschiede oder Hitzestau (z. B. durch halb geschlossene Rollladen, schwere Gardinen, Farben, Pflanzenblatt, dunkle Möbel hinter dem Fenster, Aufkleber etc.)Sprung bis zum Randbereich der Scheibe

Glasbruch durch Hitze allein infolge von Sonneneinstrahlung gehört zu den häufigsten Glasschäden. Die Hausratversicherung oder Gebäudeversicherung leistet ohne den Tarifbaustein Glasbruchversicherung in diesem Fall nicht. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) schätzt nach einer Teilauswertung der Bestände für 2019 allein für die Hausratversicherung 50.000 Fälle von Glasbruch mit einer durchschnittlichen Schadenssumme von 416 Euro. In dieser Zahl ist der in der Hausratversicherung ohne Zusatz der Glasbruchversicherung versicherte Glasbruch durch z. B. Hagelschaden oder Einbruch nicht enthalten.

Was leistet die Glasbruchversicherung?

Da Glasbruch durch eine Wohngebäudeversicherung und Hausratversicherung nur unzureichend abgedeckt wird, ist eine Erweiterung ratsam. Die Glasbruchversicherung leistet bei Glasbruch an:

Art der VerglasungBeispiele
Mobiliar­verglasung ­(Glasbruch am Hausrat)
  • Glasscheiben an Vitrinen, Schränken und Bildern
  • Wand-, Schrank- und Standspiegeln
  • Sichtfenstern und Glasscheiben von Öfen, Gas- und Elektrogeräten
  • Glasplatten (z. B. Tischplatten)
  • Ceran-Kochfeldern
Gebäudeverglasung
  • Scheiben (Glas und Kunststoff) an Fenstern, Türen, Brüstungen, Wänden, Dächern, Balkonen und Duschkabinen
  • Scheiben (Glas und Kunststoff) an Wetterschutzvorbauten, Wintergärten, Wintergärten inkl. Glasbedachung, Veranden, Loggien und Terrassen
  • Profilbaugläsern, Glasbausteinen sowie Lichtkuppeln aus Kunststoff oder Glas

Schäden an Aquarien, Brillen, Displays (TV, Handy, Tablet etc.), Geschirr, Beleuchtungskörper und Photovoltaikanlagen sind nicht in der Glasbruchversicherung versichert.

In der Glasbruchversicherung sind folgende Kosten versichert:

  • Notverglasung oder Notverschalungen
  • Abtransport und Glasbruch entsorgen
  • Kosten für die Montage
  • Je nach Versicherungsschutz auch zusätzliche Kosten für Kran oder Gerüst
  • Reparatur von Schäden an Rahmen, Beschlägen, Mauerwerk, Schutz- und
  • Alarmeinrichtungen
  • Erneuerung von Farbanstrichen zum Beispiel an Rahmen, Malereien, Schriften
  • Wiederanbringen von Schutzstangen-, Schutzgittern und Markisen.

Wann leistet die Glasbruchversicherung nicht?

Eine Glasbruchversicherung deckt den Schaden durch Glasbruch ab. Das heißt, die
Versicherung leistet Ersatz, wenn sich die Beschädigung von der Vorder- bis zur Rückseite des Glases erstreckt. Das trifft bei einem Riss ebenso zu wie bei einem zersplitterten Fenster.
Dagegen nicht versichert sind:

  • Kratzer, Absplitterungen, Muschelausbrüche
  • Verfärbungen und Trübungen
  • undicht werdende Kanten an einem Fenster aus Isolierglas.

Außerdem ist Glasbruch nicht versichert an:

  • optischen Gläsern (z. B. Brillen, Ferngläser)
  • Hohlgläsern (z. B. Vasen, Trinkgläser, Lampenschirme)
  • Handspiegeln
  • Leuchtmitteln aus Glas (z. B. Leuchtstoffröhren)
  • Glas- oder Kunststoffplatten an elektronischen Geräten (z. B. Fernseher, PC, Notebook, Telefonen, Tonwiedergabegeräten)
  • Photovoltaikanlagen.

Glasbruchschäden, die durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder Ladung, Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Sturm und Hagel, Krieg, innere Unruhen oder Kernenergie oder durch erweiterte Elementargefahren, wie Überschwemmung, Rückstau, Schneedruck, Lawinen, Erdsenkung, Erdrutsch, Erdbeben oder Vulkanausbruch entstehen, sind nicht in der Glasbruchversicherung versichert, da diese Gefahren über eine Hausrat- und Gebäudeversicherung versichert werden können.

Für wen ist eine Glasbruchversicherung sinnvoll?

Glas ist ein beliebter Werkstoff, der an vielen Stellen in Gebäuden und an Mobiliar zum
Einsatz kommt. Da Glasbruch das Haushaltsbudget stark belasten kann, ist eine
Glasbruchversicherung für jeden Haushalt empfehlenswert.

  •  Eigentümer, die ihre Immobilie selbst nutzen, berechnen den Schutz gegen Glasbruch in der Wohngebäudeversicherung (Zusatzbaustein). Diese umfasst sowohl die Verglasungen am Gebäude (z. B. Fenster) als auch die Mobiliarverglasung der selbst genutzten Wohneinheit.
  • Eigentümer, die Wohnungen vermieten, schließen den Schutz gegen Glasbruch ebenfalls in der Gebäudeversicherung mit ein. Die Police deckt in diesem Fall die Gebäudeverglasung ab.
  • Mieter buchen den Schutz gegen Glasbruch in der Hausratversicherung (Zusatzbaustein). Versichert ist Glasbruch in Mietwohnungen und an Gebäudeteilen der gemieteten Wohnung (z. B. Fenster im Kinderzimmer).

Hier können Sie Ihre Wohngebäudeversicherung oder Hausratversicherung optional mit dem Zusatzbaustein der Glasbruchversicherung kostenlos vergleichen und das beste Angebot für Sie finden. Wenn Sie schon eine Gebäude- und/oder Hausratversicherung haben, können Sie mit unserem Tarifvergleich günstigere Angebote mit besserem Versicherungsschutz finden. Jetzt kostenlos vergleichen und online beantragen:

Was ist bei einem Glasbruch von Scheiben (Glas oder Kunststoff) zu tun?

Als Versicherungsnehmer müssen Sie bei einem Schaden durch Glasbruch richtig reagieren. Es gehört zu Ihren Obliegenheitspflichten, die Versicherungsgesellschaft über den entstandenen Schaden umgehend -auch telefonisch- zu informieren und den Weisungen des Versicherers Folge zu leisten.

Einen durch strafbare Handlungen entstandenen Glasbruch zeigen Sie zusätzlich unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle an. Wenn möglich, lassen Sie das Schadensbild bis zum Eintreffen der Polizei und bis zur Freigabe der zerstörten Sachen durch den Versicherer unverändert. Sind Veränderungen am Schadensbild nicht zu vermeiden, dokumentieren Sie den Schaden am besten durch Fotos. Verwahren Sie alle zerstörten und beschädigten Gegenstände solange, bis diese vom Versicherer zur Entsorgung freigegeben wurden.

Eine Vergrößerung des Schadens oder entstehende Folgeschäden sind durch geeignete Schutzmaßnahmen abzuwenden, ohne dass Sie Ihre eigene Gesundheit gefährden. Verschließen Sie z. B. ein zerstörtes Fenster mit einem Brett oder einer Folie und sammeln Sie gefährliche Scherben auf und lagern diese sicher. Sollte sich infolge des Glasbruchs eine Notverglasung erforderlich machen, warten Sie die Zusage der Versicherung zur Kostenübernahme ab. Ihr Ansprechpartner erklärt Ihnen das weitere Vorgehen. Viele Gesellschaften beauftragen einen Handwerker und rechnen direkt ab.

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