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675 Millionen Euro – diesen Schaden verursachte allein der Wintersturm Sabine im Februar 2020. Dies berichtet der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Pro Jahr regulieren die deutschen Versicherer Sturmschäden in Höhe von mehreren Milliarden Euro. Ob umgestürzte Bäume, die auf ein Gebäude prallen, zerstörte Dächer oder beschädigte Hausfassaden – schwere Stürme und Orkane führen schnell zu erheblichen Verwüstungen. Auf heim-und-immobilie.de lesen Sie, wie Sie sich mit einer Sturmschäden-Versicherung optimal absichern und sich im Schadenfall richtig verhalten.

Wer zahlt bei Sturmschäden?

Welche Versicherung bei Sturmschäden zahlt, hängt davon ab, wodurch sie verursacht wurden und welche Teile Ihres Gebäudes beschädigt sind:

  • Wohngebäudeversicherung:
    Die Wohngebäudeversicherung leistet bei Schäden, die an mit der Immobilie fest verbundenen Gebäudeteilen auftreten – etwa Hauswände, Dächer, Türen oder Fenster. Typischerweise entstehen diese Schäden durch die Einwirkungen von Elementargefahren. Dazu zählen zum Beispiel Wind oder Hagel. Ebenso zahlt die Versicherung bei Sturmschäden, die durch einen umgestürzten Baum des Nachbarn, der auf Ihr Haus fällt, hervorgerufen wurden.
  • Hausratversicherung:
    Die Hausratversicherung ersetzt Schäden, die Ihren Hausrat betreffen – etwa ein durchweichter und zerstörter Teppich durch ein nach einem Sturmschaden beschädigtes Dach, durch das Wasser eindringt.
  • Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung:
    Bei einem Sturmschaden zahlt die Haftpflicht, wenn einem Dritten durch Ihr Objekt Schaden zugefügt wurde, etwa durch vom Wind weggewehte Dachziegel. Voraussetzung ist jedoch das Vorliegen eines Verschuldens des Versicherungsnehmers (bspw. bereits vor einem Sturm lose oder lockere Dachziegel).
  • Kfz-Teilkaskoversicherung:
    Fällt ein umgeknickter Baum auf Ihr Auto, zahlt die Kfz-Teilkaskoversicherung für Sturmschäden am Fahrzeug.

Speziell bei der Wohngebäudeversicherung lohnt sich ein Vergleich der Angebote von verschiedenen Versicherern. Denn die Beitragshöhen schwanken enorm. Sie hängen u. a. vom Baujahr, der Bauart und dem Standort der Immobilie ab. Oft profitieren Sie durch den Wechsel in einen aktuellen Tarif von besseren Leistungen. Zudem können Sie durch einen Vergleich Ihrer Wohngebäudeversicherung jährlich bis zu 92 % der Kosten Ihrer Versicherungsprämie sparen. Wir empfehlen Ihnen den Versicherungsvergleich von heim-und-immobilie.de. Mit nur wenigen Angaben zu Ihrem Gebäude vergleichen Sie in unter fünf Minuten über 500 Tarifvarianten. Darunter finden Sie auch von relevanten Institutionen zum Testsieger gekürte Tarifangebote. Ist Ihr Favorit gefunden, beantragen Sie Ihre neue Gebäudeversicherung einfach online und bequem ohne Unterschrift.

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Ab wann bei Sturmschäden die Versicherung zahlt

Die Sturmschäden-Versicherung zahlt erst, wenn der Sturm ein gewisses zerstörerisches Ausmaß annimmt. Bei der Klassifizierung von Stürmen orientiert man sich an der Windstärke, die anhand der Beaufort-Skala gemessen wird. In Deutschland tritt die Versicherung ab einer Windgeschwindigkeit von 62 km/h bis 74 km/h für Sturmschäden ein – dies entspricht der Windstärke 8, bei der man von „stürmischem Wind“ spricht. Dabei bewegen sich selbst große Bäume stark, Zweige brechen ab, und Passanten werden vom Wind behindert. Bereits ab Windstärke 10 kommt es gehäuft vor, dass Bäume abgeknickt oder entwurzelt werden.

Tipp: Wenn es sich um einen Sturmschaden am Auto handelt, sollten Sie die Versicherungsbedingungen Ihres Anbieters prüfen. Während in der Teilkaskoversicherung die Leistung erst ab Windstärke 8 erfolgt, liegt diese Grenze bei der Vollkaskoversicherung gegebenenfalls niedriger.

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Sturmschaden-Versicherung zahlt nicht:
Halten Sie diese Pflichten ein
 

Es gibt mehrere Szenarien, in denen die Wohngebäudeversicherung nicht für entstandene Sturmschäden haftet. Eines können Sie nicht beeinflussen: Wurde die Windstärke 8 nicht erreicht, müssen Sie das Regulieren des Schadens selbst übernehmen. Zudem kann die Versicherung die Leistung verweigern, wenn Sie Ihren gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen nicht nachgekommen sind:

  • Schadenminderungspflicht:
    Sie sind verpflichtet, drohende Schäden abzuwenden, wenn Ihnen dies möglich ist. Wurde etwa ein Dachfenster vom Hagel zerstört, sollten Sie dieses beispielsweise mit einer starken Folie oder Brettern verschließen, um das Eindringen von Niederschlägen zu verhindern. Andernfalls muss die Sturmschäden-Versicherung Folgeschäden nicht regulieren.
  • Meldung des Versicherungsschadens:
    Um Ihren Versicherungsschutz nicht zu gefährden, sollten Sie einen Sturmschaden unverzüglich bei der Wohngebäudeversicherung melden. Andernfalls kann der Versicherer die Regulierung von Folgeschäden ablehnen.
  • Verkehrssicherungspflicht:
    Als Immobilienbesitzer gehört es zu Ihren Pflichten, eine Gefährdung Dritter durch Ihr Grundstück und Haus auszuschließen. Deshalb sollten Sie Ihr Objekt regelmäßig auf Gefährdungen überprüfen. Sind Sie Ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen, kann die Wohngebäudeversicherung die Leistung verweigern.

Tipp: Sie müssen die Sturmdaten für die Versicherung nicht selbst dokumentieren. Weist der Deutsche Wetterdienst für die betroffene Region die erforderlichen Windgeschwindigkeiten aus, gilt der Sturm als nachgewiesen.

Sturmschaden am Haus:
Was ist jetzt zu tun?


Ist ein Sturmschaden entstanden, sollten Sie unmittelbar reagieren, um eine schnelle Schadensregulierung zu ermöglichen. Diese Punkte sind jetzt wichtig:

  1. Dokumentation der Schäden mit Fotos, Videos und Protokollen
  2. Unverzügliche Meldung des Schadens an die Versicherung
  3. Minimierung des Risikos von Folgeschäden 
  4. Behebung von Schäden erst nach Freigabe seitens der Versicherung

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FAQs: Fragen und Antworten zur Sturmschäden-Versicherung

Für Sturmschäden im Garten leistet die Wohngebäudeversicherung, sofern Ihr Tarif diese miteinschließt. Häufig ist der Gartenzaun als Gartenzubehör versichert. Und auch Sturmschäden an Nebengebäuden wie Garage und Gartenhaus zählen oft zum versicherten Leistungsumfang. Gute Tarife beinhalten teils auch die Erstattung von Kosten für die Wiederbepflanzung zerstörter Pflanzen. Wurden Ihre Gartenmöbel zerstört, sollten Sie den Leistungsumfang Ihrer Hausratversicherung prüfen – manche Tarife schließen Balkon- und Terrassenzubehör ein.

Haben Sie für Ihr Fahrzeug eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen, ist es ab Windstärke 8 gegen Sturmschäden versichert. Doch Achtung: In der Regel kommt die Versicherung nur für die Reparaturkosten auf. Übersteigen diese den Restwert, rechnet sie auf Totalschadenbasis ab. Für Sie ist dies mit finanziellen Einbußen verbunden.

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