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Ein Wasserschaden im Keller kann verschiedene Ursachen haben – zum Beispiel eine undichte Wasserleitung, starke Regenfälle, Schäden am Entwässerungssystem oder eine defekte Waschmaschine. Für Sie als Eigentümer ist es wichtig zu wissen, wann im Schadensfall der Versicherungsschutz eintritt und welche Schäden versichert sind. Mehr zu den Leistungen von Gebäude- und Hausratversicherung lesen Sie auf heim-und-immobilie.de.

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Wasserschaden im Keller: Wer zahlt?

Für die Schadensregulierung sind bei einem Wasserschaden vorrangig die Wohngebäudeversicherung und die Hausratversicherung zuständig. Um zu klären, welche Police den entstandenen Schaden im Einzelfall abdeckt, gilt es folgende Frage zu beantworten: Was wurde durch den Wasserschaden im Keller beschädigt?

Art des Wasser­schadens im Keller: Abgedeckt durch:
Schäden am Gebäude, darunter die Keller­wände, Türen und andere feste Bestand­teile des Gebäudes Gebäude­versicherung des Eigentümers/Vermieters
Schäden am beweglichen Hausrat, der im Keller lagerte Hausrat­versicherung des Bewohners

Ob Ihre Versicherung bei einem Wasserschaden im Keller tatsächlich eintrittspflichtig ist, hängt zudem davon ab, ob ein versicherter Leitungswasserschaden vorliegt oder etwa eindringendes Regenwasser aufgrund eines undichten Fallrohres die Schäden verursacht hat. In der Gebäudeversicherung sind meist keine Schäden versichert, die durch 

  • Regenwasser aus außenliegenden Fallrohren,
  • Plansch- und Reinigungswasser,
  • Grundwasser,
  • stehende oder fließende Gewässer oder
  • Überschwemmung und Hochwasser (einschließlich Rückstau)

verursacht wurden.

Achtung: Im Basisschutz sind oftmals nur Schäden durch Leitungswasser enthalten. Die Gebäudeversicherung kommt daher nur für Wasserschäden auf, die einen bestimmungswidrigen Austritt von Frisch- und Abwasser (bei Abwasser nur innerhalb des Gebäudes) aus Leitungen sowie Anlagen und Installationen (gemäß Versicherungsbedingungen) zur Ursache haben. Für Schäden an Rohren außerhalb des Gebäudes sollte eine tarifabhängige Prüfung hinsichtlich der Absicherung erfolgen. Ergänzen Sie Ihren Versicherungsschutz mit einer optionalen Elementarversicherung, die Naturgefahren wie Überschwemmung und Hochwasser abdeckt.

Welche Gefahren und Schäden sind versichert?

Bei einem Wasserschaden im Keller tritt die Versicherung nur ein, wenn die entstandenen Schäden durch die Versicherungsbedingungen erfasst sind. Die Wohngebäudeversicherung schließt üblicherweise Leitungswasserschäden sowie Bruchschäden innerhalb und außerhalb von Gebäuden ein. Dazu gehören unter anderem Wasserrohrbrüche an Leitungen der Wasserversorgung, frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren der Heizungs- und Klimaanlagen sowie frostbedingte Bruchschäden an Installationen (zum Beispiel eine Unterputzarmatur). Außerhalb von Gebäuden sind auf dem versicherten Grundstück im Versicherungsschutz nur Bruchschäden an Zuleitungen der Wasserversorgung sowie an Rohren von Heizungs- und Klimaanlagen erfasst, die dem versicherten Gebäude dienen.

Wasserschaden im Keller: Versicherung zahlt auch Folgeschäden

Die Wohngebäudeversicherung trägt in erster Linie die Kosten, die für die Wiederherstellung der beschädigten Gebäudebestandteile anfallen. Dazu gehören nicht nur die eigentlichen Reparaturen und Sanierungen – die Versicherung zahlt auch die Ausgaben für den Einsatz eines Kondensationstrockners bzw. einer anderen professionellen Trocknungsmethode durch eine Fachfirma. Versichert sind zudem Folgeschäden wie etwa Schimmelpilz, der bei einem Wasserschaden im Keller möglicherweise erst einige Zeit später erkennbar ist.

Wann zahlt die Versicherung nicht?

Komplizierter gestaltet sich der Versicherungsfall, wenn Leitungen unter der Bodenplatte im Keller geplatzt sind und einen Rohrbruch mit Wasserschaden verursacht haben. Viele Gebäudeversicherer schließen in ihren Versicherungsbedingungen Ableitungsrohre und Installationen unterhalb der Bodenplatte explizit aus. 

Die Rechtsprechung hat jedoch bereits in einigen Fällen entschieden, dass ein Versicherungsanspruch dennoch besteht, insofern die Rohre direkt unter der Bodenplatte verlaufen und sich innerhalb der Fundamentmauern des Gebäudes befinden – weshalb es sich unter Umständen um Rohre innerhalb des Gebäudes handelt, die der Versicherungsschutz erfasst. In solch speziellen Fällen ist es empfehlenswert, rechtlichen Rat einzuholen und die Sachlage von einem Experten prüfen zu lassen, falls Ihre Versicherung zunächst die Leistung verweigert.

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Tipp: Der Tarifvergleich eignet sich auch für Eigentümer, die ihre Immobilie bereits versichert haben. Durch einen schnellen Versicherungs-Check stellen Sie fest, ob Ihre Police die besten Konditionen bietet oder ob sich möglicherweise ein Wechsel auszahlt.

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Wasserschaden im Keller der Mietwohnung

Wenn sich im Keller eines Mehrfamilienhauses ein Wasserschaden ereignet, sollten Sie dies Ihrem Vermieter sofort melden. Die Gebäudeversicherung des Vermieters reguliert entstandene Schäden am Gebäude – für beschädigten Hausrat des Mieters ist die Police dagegen nicht zuständig.

Habe ich als Mieter Anspruch auf Mietminderung und Schadensersatz?

Bei einem Wasserschaden im Keller liegt unter Umständen ein Wohnungsmangel vor, der Sie dazu berechtigt, die Miete zu kürzen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie als Mieter kein Verschulden an dem Schadensfall trifft. Wichtig ist außerdem, dass Sie Ihren Vermieter umgehend über den Schaden informieren – und Maßnahmen zur Beseitigung sowie Sanierung durch die beauftragte Handwerksfirma ermöglichen. Sie müssen in diesem Zusammenhang auch Arbeiten in Ihrem Kellerabteil und in Ihrer Wohnung dulden, insofern diese zur Schadensbehebung notwendig sind. Eine berechtigte Mietminderung besteht generell nur, wenn die Nutzung der Mietsache eingeschränkt ist – dieser Fall liegt beispielsweise vor, wenn Sie Ihr Kellerabteil aufgrund eines Wasserschadens für mehrere Monate nicht zur Lagerung von Gegenständen nutzen können. Dies setzt zudem voraus, dass der Keller laut Mietvertrag zur Mietsache gehört.

Einen Anspruch auf Mietminderung kann Ihnen der Vermieter verwehren, wenn Sie bauliche Veränderungen am Gebäude veranlassen, die den Wasserschaden hervorrufen. Falls Ihnen der Schaden bereits bei Abschluss des Mietvertrags bekannt war, dürfen Sie die Mietzahlung ebenfalls nicht mindern. 

Ein weiterer wichtiger Punkt sind Schadensersatzforderungen durch den Mieter. Wenn durch den Wasserschaden im Keller Ihr Besitz beschädigt wurde, den Sie dort eingelagert hatten, greift zunächst einmal Ihre Hausratversicherung. Die Hausratpolice deckt sowohl Schäden an Kleidung, Büchern und Möbeln als auch an Haushaltsgeräten wie Ihrer Waschmaschine ab. Einen Anspruch auf Schadensersatz können Sie in der Regel nur geltend machen, wenn Ihr Vermieter seine Verkehrssicherungspflichten sowie Prüf- und Überwachungspflichten verletzt hat – d. h. wenn Ihr Vermieter den entstandenen Wasserschaden im Keller verschuldet hat, weil beispielsweise keine regelmäßige Inspektion und Wartung der Heizungsanlage vorgenommen wurde.

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