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Feuer, Blitzschlag, Explosionen, Rauch und Ruß können Ihre Immobilie sowie Ihre Einrichtung beschädigen. Je nach Umfang des Schadens kommen hohe Kosten für die Reparatur und im schlimmsten Fall für den Wiederaufbau Ihres Gebäudes auf Sie zu. Aus diesen Gründen ist eine Brandversicherung immer sinnvoll. Auf heim-und-immobilie.de erfahren Sie mehr zur Brandversicherung und worauf Sie beim Abschluss achten sollten.

Warum ist eine Brandversicherung sinnvoll?

In Deutschland kommt es laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zu etwa 200.000 Haus- und Wohnungsbränden jährlich – das entspricht im Durchschnitt einer Schadensmeldung alle drei Minuten. Als größte Brandgefahr gilt hierbei Elektronik wie etwa überhitzte Geräte oder defekte Kabel und Leitungen, welche etwa 30 % aller Fälle verursacht. Ungefähr 20 % aller Brände entstehen hingegen durch menschliche Unachtsamkeit: Es werden zum Beispiel Kerzen unbeaufsichtigt gelassen, Zigaretten nicht richtig gelöscht oder der Herd nicht abgestellt. Weitere Ursachen für Feuerschäden können etwa Brandstiftung, Explosionen und Selbstentzündung oder handwerkliche Tätigkeiten sein.

Die Kosten, die durch Brände entstehen, sind dabei enorm und liegen im Durchschnitt im mittleren bis hohen vierstelligen Bereich pro Schadensfall. Allein für 2019 geht aus der Schadensstatistik des GDV hervor, dass Versicherungsleistungen in Höhe von rund 1,5 Milliarden Euro erbracht wurden bei insgesamt etwa 350.000 gemeldeten Schäden. 

Die Zahlen verdeutlichen, welch große finanzielle Gefahr von einem Brand ausgehen kann – zuzüglich zur Gefahr für Leib und Leben. Die möglichen Schäden reichen hierbei von Sachschäden an Inventar und Gebäude selbst bis hin zur vollständigen Zerstörung einer Immobilie. Aus diesem Grund sollten Sie eine Brandversicherung abschließen, um sich vor den hohen Kosten infolge eines Schadens zu schützen.

Welche Leistungen bietet eine Brandversicherung?

Eine Brandversicherung wird in der Regel nicht als eine einzelne Police abgeschlossen –üblicherweise wird sie als eine versicherte Gefahr -neben Leitungswasser, Sturm und Hagel- in die Wohngebäudeversicherung aufgenommen. In der Hausratversicherung ist die Feuerversicherung fester Bestandteil. Versichert sind neben Schäden durch Brand auch Schäden durch Blitzeinschlag, Überspannung und Explosionen. Je nach gewähltem Tarif können zusätzlich auch Seng-, Schmor- sowie Rauch-, Ruß- oder Verpuffungsschäden mitversichert sein.

Als Teil der Gebäudeversicherung kommt die Brandversicherung für sämtliche Beschädigungen auf, die an der Immobilie selbst entstehen. Hierzu zählen Brandschäden am Mauerwerk oder Dach sowie an fest mit dem Gebäude verbundenen Bauteilen, etwa Fenster und Türen. Nebengebäude wie Carports oder Schuppen können in der Regel zusätzlich mitversichert werden. Bei Neubauten greift eine Brandversicherung jedoch erst ab der Fertigstellung und nach Bezug des Gebäudes. Während der Bauphase leistet eine Feuerrohbauversicherung Schadensersatz bei versicherten Schäden.

Als Bestandteil einer Hausratversicherung zahlt die Brandversicherung bei Feuerschäden an der Einrichtung, den Gebrauchs- und den Verbrauchsgegenständen im Haushalt. In der Regel beinhaltet dies alle beweglichen Gegenstände wie etwa Möbel, Teppiche, Elektronik, Haushaltsgeräte, Kleidung, Wertgegenstände, Nahrung und Vorräte. Wertgegenstände, wie Uhren Schmuck, Kunst und Antiquitäten sind dabei oft nur bis zu einer festgelegten Grenze mitversichert. 

Darüber hinaus trägt die Brandversicherung auch weitere Kosten, die sich aus den Folgen eines Brandes ergeben. Hierzu zählen die Schäden, die durch Löscharbeiten oder infolge eines notwendigen Abrisses eines Gebäudes entstehen. Sollte Ihr Haus oder Ihre Wohnung vorübergehend unbewohnbar sein, erstattet die Versicherung je nach Tarif auch Kosten für einen notwendig werdenden Hotelaufenthalt.

Eine Brandversicherung zahlt im Normalfall für alle Brandschäden, die ohne eigenes Verschulden entstehen. Ist das Feuer jedoch aufgrund grob fahrlässigen Verhaltens entstanden, so sind Abzüge von der Entschädigungssumme möglich, sofern im Versicherungsvertrag der Schadensersatz durch Schäden infolge grober Fahrlässigkeit nicht vereinbart wurde. Im Falle eines vorsätzlich gelegten Brandes (Tatbestand der Brandstiftung) durch den Versicherungsnehmer zahlt die Brandversicherung nicht.

Welchen Schadensersatz erhalte ich über die Brandversicherung?

Eine Brandversicherung zahlt jeden Schaden, der Ihnen entstanden ist, in voller Höhe. Wird etwa Ihr Hausrat beschädigt oder zerstört, so erhalten Sie die Gegenstände zum Neuwert zurück. Dabei ist es unerheblich, in welchem Alter und Zustand sich diese vor dem Brand befunden haben. Ausnahmen bilden Wertsachen, die nur bis zu einer im Versicherungsvertrag benannten Summe ersetzt werden.

Wird hingegen auch Ihr Gebäude durch einen Brand beschädigt, sind die Kosten für die Reparaturen am Gebäude selbst sowie an allen fest mit dem Gebäude verbauten Gebäudeteilen versichert. Im schlimmsten Fall eines Totalschadens werden auch die Wiedererrichtungskosten eines gleichwertigen Gebäudes zu den aktuellen Baukosten erstattet - selbst dann, wenn die ursprüngliche Erbauung weitaus günstiger war. Denn in der Brandversicherung greift der gleitende Neuwert, also keine zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses pauschal festgelegte Summe. 

Grundlage zur Ermittlung der Entschädigungsleistung bildet meist der im Versicherungsschein für die Brandversicherungssumme angegebene Wert 1914. Dieser wird mit dem zum Schadenstag aktuellen Baupreisindex des Statistischen Bundesamtes multipliziert und das Ergebnis durch 100 geteilt. Auf diese Weise wird mit Abschluss des Versicherungsvertrages eine künftige Unterversicherung vermieden, weil so die Entschädigungsgrenze an die aktuellen Baupreise angeglichen wird.

Wie verhalte ich mich richtig im Fall eines Brandes?

Kommt es in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung zu einem Brand, sollten Sie zu Ihrer und der Sicherheit Ihrer Mitmenschen folgendermaßen vorgehen:

  • Handelt es sich nur um ein kleines Feuer und besitzen Sie einen Feuerlöscher oder eine Löschdecke, sollten Sie den Brandherd umgehend löschen. Auf diese Weise können Sie größere Schäden verhindern. Bringen Sie sich dabei jedoch niemals selbst in Gefahr und schätzen Sie die Situation richtig ein.
  • Können Sie den Brandherd nicht unter Kontrolle bringen, schließen Sie alle Fenster und Türen. 
  • Alarmieren Sie die Feuerwehr über die bundesweite Notrufnummer 112. Geben Sie hierbei Ihre Adresse, Telefonnummer, Brandhergang sowie -umfang an. Teilen Sie den Rettungskräften außerdem mit, ob es Verletzte gibt.
  • Informieren Sie darüber hinaus alle weiteren Personen in Ihrem Haus oder Wohnkomplex. 
  • Verlassen Sie umgehend das Gebäude. Halten Sie Ihren Kopf beim Verlassen des Gebäudes niedrig, um keine giftigen Gase einzuatmen. Überprüfen Sie draußen die Anwesenheit aller Personen.
  • Sind sämtliche Fluchtwege versperrt, entfernen Sie sich vom Brandherd und dichten Sie Türen und Fenster ab, damit kein Rauch zu Ihnen dringen kann. Bedecken Sie Mund und Nase mit einem feuchten Tuch. Machen Sie am Fenster auf sich aufmerksam!

Ist der Brand bekämpft, so sollten Sie weitere Dinge zu Ihrer eigenen Sicherheit sowie zur Schadensregulierung durch Ihren Versicherer berücksichtigen:

  • Betreten Sie das Gebäude erst wieder, wenn die Feuerwehr es erlaubt!
  • Achten Sie auf Schutt und eventuell brechende oder herabstürzende Gebäudeteile!
  • Melden Sie den Schaden unverzüglich am besten über die Schadenshotline Ihrem Versicherer. Eine schriftliche Schadensmeldung kann auch im Nachhinein erfolgen.
  • Dokumentieren Sie alle Schäden, etwa mithilfe von aussagekräftigen Fotos und zusätzlichen Notizen. 
  • Führen Sie Aufräumarbeiten erst nach Absprache mit der Feuerwehr und Ihrem Versicherer durch. Achten Sie dann währenddessen auf hinreichenden Arbeitsschutz (Atemmaske, Schutzkleidung usw.).
  • Tragen Sie für die Schadensaufstellung Anschaffungsbelege der beschädigten Sachen zusammen.

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Wie finde ich die richtige Brandversicherung?

Die Brandversicherungen verschiedener Anbieter – ob für die Immobilie selbst oder den Hausrat – unterscheiden sich im Umfang ihrer Leistungen ebenso wie in den zu zahlenden Beiträgen. Bezüglich der Leistungen können die Policen in der Höhe der maximalen Versicherungssumme, der Mitversicherung von Sonderausstattungen, Wertgegenständen und speziellen Schäden (z. B. Seng- und Schmorschäden, Verpuffungs-, Rauch- und Rußschäden), der zusätzlich versicherbaren Kosten oder aber der Vereinbarung einer Selbstbeteiligung variieren. Einige Versicherer setzen außerdem das Vorhandensein von Rauchmeldern voraus!

Aus diesem Grund lohnt es sich immer, Brandversicherungen im Rahmen einer Gebäude- oder Hausratversicherung miteinander zu vergleichen. So muss ein guter Versicherungsschutz nicht unnötig teuer sein. Umgekehrt sollten Sie gerade bei günstigen Brandversicherungen darauf achten, dass die Versicherung auch wirklich die Leistungen beinhaltet, die Sie benötigen und sich wünschen. 

Mit dem kostenlosen und unabhängigen Tarifvergleich auf heim-und-immobilie.de finden Sie den optimalen Versicherungsschutz, den Sie für Ihre Immobilie benötigen. Mit nur einer Berechnung können Sie mehr als 500 Tarifvarianten zahlreicher Versicherer, darunter auch Testsieger-Tarife, vergleichen. Dieser Vergleich lohnt um so mehr, wenn Sie über eine bereits in die Jahre gekommene Gebäudeversicherung verfügen. Denn in der Zwischenzeit gab es viele Leistungserweiterungen, die Ihren Versicherungsschutz aufwerten. Oft sind zudem erhebliche Beitragsersparnisse möglich. 

Wenn Sie Ihren Wunschtarif gefunden haben, können Sie Ihre neue Gebäudeversicherung bei uns direkt online, ganz ohne Unterschrift, abschließen.

Kündigen Sie jedoch eine ggf. schon bestehende Gebäudeversicherung erst dann, wenn Sie vom Folgeversicherer eine schriftliche Versicherungsbestätigung (Deckungszusage) erhalten haben, damit Ihnen keine Versicherungslücke entsteht.

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Häufige Fragen und Antworten kurz erklärt

Der Abschluss einer Brandversicherung als Teil einer Gebäudeversicherung für ein Mehrfamilienhaus ist Aufgabe des Hauseigentümers. Sie als Mieter sind nicht für die Absicherung fremden Eigentums verantwortlich. Jedoch sollten Sie Ihren Hausrat mit einer Hausratversicherung versichern, die Sie auch gegen Brandschäden schützt. Verursachen Sie als Mieter selbst einen Brand, kommt in der Regel Ihre Privathaftpflichtversicherung für Schäden auf, die dem Vermieter und eventuell Ihren Nachbarn entstehen.

Grundsätzlich übernimmt eine Brandversicherung keine Kostenerstattung bei Bränden, die ihrerseits vorsätzlich gelegt wurden. Leistungen für Brandschäden infolge grober Fahrlässigkeit, etwa wenn Sie mögliche Brandherde wie Kerzen aus den Augen lassen, kann die Brandversicherung anteilig kürzen, sofern Sie im Versicherungsvertrag die Mitversicherung von Schäden infolge grober Fahrlässigkeit nicht mitversichert haben. Bestimmte Schadensarten wie Seng- oder Schmorschäden, Verpuffungs-, Rauch- und Rußschäden sind ebenfalls nicht in allen Tarifen versichert. Verursacht ein Brand in Ihrem Haus oder Ihrer gemieteten Wohnung einen Schaden an Fremdeigentum, so zahlt nicht Ihre Brand-, sondern Ihre Privathaftpflichtversicherung.

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