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Wie zu einem Volkssport hat sich für die meisten Autofahrer in Deutschland immer zum Jahresende der Wettlauf um eine günstigere Kfz Versicherung entwickelt. Dabei muss der Zieleinlauf mit der Kündigung der bestehenden Kfz Versicherung spätestens am 30. November erfolgen, wenn diese am 31. Dezember enden soll. Aber es gibt auch Ausnahmen. Denn ist Ihre Kfz-Versicherung teurer geworden, haben Sie zusätzlich ein Sonderkündigungsrecht. Auf dieser Seite erfahren Sie, wann und wie Sie Ihre Kfz-Versicherung kündigen können.

Wann kann die Kfz-Versicherung gekündigt werden?

Wann Sie Ihre Autoversicherung kündigen können, ist abhängig vom Grund Ihrer Kündigung und den Vertragsdetails. Wir haben Ihnen die häufigsten Fälle zusammengestellt:

Ordentliche Kündigung - oft mit Stichtag 30.11.

Die Kündigung zum Vertragsablauf wird als „ordentliche Kündigung“ bezeichnet. Für die meisten Fahrzeugbesitzer läuft die Kfz-Versicherung am 31.12. aus und kann zu diesem Termin gekündigt werden. Da die Kündigungsfrist einen vollen Monat beträgt, muss die Kündigung der Autoversicherung spätestens am 30.11. beim bisherigen Versicherer eingegangen sein.

Aber es gibt auch Anbieter von Kfz Versicherungen, deren Verträge im Laufe eines Kalenderjahres enden. Auch hier beträgt die Kündigungsfrist einen vollen Monat zum Datum des Ablaufs. Der Vertrag endet dann zu dem Ablaufdatum, welches im Versicherungsschein angegeben ist. Kündigen Sie Ihre Kfz-Versicherung nicht zum Ablauf, verlängert sich diese um ein weiteres Jahr.

Sonderkündigungsrecht Kfz-Versicherung

In bestimmten Fällen können Sie auch außerhalb der oben angeführten ordentlichen Kündigungsfrist Ihre Kfz-Versicherung kündigen und von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Man spricht dann von einer „außerordentlichen Kündigung“. In einer außerordentlichen Kündigung müssen Sie immer den Grund für Ihre Kündigung angeben. Diese ist in folgenden Fällen möglich:

Beitragserhöhung

Wenn Sie von Ihrem Versicherer eine Beitragserhöhung erhalten, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht und können innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt der Beitragserhöhung Ihre Kfz-Versicherung kündigen. Die Kündigung wird zum Datum des Inkrafttretens der Beitragserhöhung wirksam.

Änderung der Vertragsbedingungen

Ändert der Versicherer die bestehenden Vertragsbedingungen, können Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und Ihre Autoversicherung kündigen. Das gilt auch dann, wenn eine Gesetzesänderung zur Änderung der Vertragsbedingungen führte. Die Kündigung muss innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt der Mitteilung beim Versicherer eingegangen sein.

Schadensfall

Haben Sie Ihrer Versicherung einen Schadensfall gemeldet, können Sie innerhalb von 4 Wochen nach dem Abschluss der Schadensbearbeitung Ihre Kfz-Versicherung kündigen. Dabei spielt es keine Rolle, ob für die Versicherung eine Leistungspflicht bestanden hat oder nicht.

Fahrzeugwechsel

Wenn Sie Ihr Fahrzeug verkauft haben und dieses umgemeldet wurde, erhält die Versicherung von der zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde eine entsprechende Mitteilung. Der Versicherer wird zum Tag der Ummeldung Ihren Versicherungsvertrag beenden und abrechnen. Teilen Sie Ihrem Versicherer trotzdem die Veräußerung des Fahrzeugs mit.

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Ein Sonderkündigungsrecht greift nicht, wenn...

  • Sie Ihren Wohnort wechseln und dort eine höhere Einstufung der Regionalklasse zu einem höheren Beitrag führt
  • Sie wegen eines Schadens in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft werden und sich deswegen Ihr Beitrag erhöht
  • Der Fahrzeughalter verstirbt, denn die Kfz Versicherung ist immer an das Fahrzeug gebunden und geht auf den Erben über. Erst nach einer Veräußerung des Fahrzeuges können Sie die Kfz-Versicherung kündigen.

Wie kann man die Kfz-Versicherung kündigen?

Wie Sie Ihre Kfz-Versicherung kündigen können, erfahren Sie am besten aus Ihrem Versicherungsvertrag und dessen Bedingungen. Denn dort ist eindeutig geregelt, ob Sie Ihre Kündigung in Schriftform einreichen müssen oder eine Kündigung in Textform ausreichend ist.

Kündigung in Schriftform

Haben Sie Ihre Autoversicherung vor dem 01. Oktober 2016 abgeschlossen, schicken Sie die von Ihnen unterschriebene Kündigung als Brief an den Versicherer. Am besten entscheiden Sie sich für den Versand per Einschreiben mit Rückschein. Achten Sie jedoch darauf, dass Sie Ihre Kündigung rechtzeitig vor dem Ablauf der Kündigungsfrist absenden, damit ein fristgerechter Eingang erfolgt.

Kündigung in Textform

In vielen Fällen können die Versicherten in Textform die Kfz-Versicherung kündigen. Das bedeutet, dass die Kündigung auch ohne Unterschrift per E-Mail, Fax oder über ein Kontaktformular auf der Webseite des Versicherers versendet werden kann. Allerdings haben Sie bei einem Versand per E-Mail keinen Empfangsnachweis.

Tipp: Im Kfz-Versicherungsvergleich wird Ihnen alternativ ein kostenloser und sehr einfacher Kündigungsservice angeboten, direkt nachdem Sie Ihre neue Kfz-Versicherung abgeschlossen haben. So entsteht Ihnen kein zusätzlicher Aufwand.

Was sollten Sie bei der Kündigung Ihrer Kfz-Versicherung beachten?

Wenn Sie Ihre Autoversicherung kündigen, sollten Sie vor allem auf folgende Punkte achten:

1. Prüfen Sie zuerst in Ihren Vertragsunterlagen, in welcher Form Sie Ihre Kündigung beim Versicherer einreichen müssen, damit diese wirksam ist (Schrift- oder Textform).

2. Achten Sie in Ihrer erhaltenen Beitragsrechnung auf einen Hinweis zum Sonderkündigungsrecht. Denn steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu, muss der Versicherer Sie hierauf hinweisen.

3. Schließen Sie eine neue Kfz-Versicherung ab, bevor Sie Ihre bestehende kündigen. So haben Sie die Gewissheit, dass Ihr Auto nach der Kündigung versichert ist.

4. Inhalt des Kündigungsschreibens

  • Ihr Name und Ihre Anschrift (Absender)
  • Datum
  • Ihre Versicherungsscheinnummer
  • Kennzeichen des versicherten Fahrzeugs
  • Betreff angeben, z. B.

        „Kündigung zum Ablauf des Vertrages“

        „Außerordentliche Kündigung wegen Beitragserhöhung“

        „Außerordentliche Kündigung nach einem Schaden“

  • Mitteilung des Kündigungswunschs
  • Eigenhändige Unterschrift, wenn Sie per Brief in Schriftform kündigen müssen

5. Senden Sie Ihre Kündigung rechtzeitig ab. Diese muss spätestens zum Stichtag beim Versicherer eingegangen sein.

6. Fordern Sie von Ihrem Versicherer eine Eingangsbestätigung an.

7. Bei einer Kündigung in Schriftform per Brief, senden Sie diese am besten per Einschreiben mit Rückschein an den Versicherer.

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Häufige Fragen und Antworten kurz erklärt

Wenn Sie nur zu einer anderen Kfz-Versicherung wechseln, müssen Sie Ihr Fahrzeug für den Versicherungswechsel nicht abmelden. Auch, wenn Sie Ihr Auto verkaufen, ist vorher eine Abmeldung nicht notwendig, denn die Zulassungsbehörde informiert Ihre Versicherung nach der Ummeldung auf den neuen Halter. Sollten Sie Ihr Fahrzeug aber verschrotten lassen, müssen Sie es abmelden.

Wenn der bisherige Fahrzeughalter stirbt, erlischt die Kfz-Versicherung nicht. Denn diese ist immer an das versicherte Fahrzeug gebunden. Somit geht die bestehende Kfz-Versicherung auf die Erben über. Es ist wichtig, dass die Erben den Versicherer über den Todesfall informieren. Für den Nachweis genügt meist eine Kopie der Sterbeurkunde. Wird das Fahrzeug jedoch verkauft, endet die Versicherung am Tag der Ummeldung auf den neuen Halter.

Wenn Ihre Kfz-Versicherung am 31.12. ausläuft, muss Ihre Kündigung spätestens zum Stichtag 30.11. beim Versicherer eingegangen sein. Wurde aber für das Folgejahr der Versicherungsbeitrag erhöht, haben Sie ab dem Eingang des Bescheids 4 Wochen Zeit, von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen. In vielen dieser Fälle ist dann die Kündigung der Kfz-Versicherung auch noch im Dezember möglich.

Wenn Sie Ihr Auto verkauft haben, wird Ihr Versicherer nach der durchgeführten Ummeldung durch die Zulassungsbehörde informiert. Zu diesem Termin endet Ihre Autoversicherung. Haben Sie Ihren Versicherungsbeitrag bereits im Voraus gezahlt, fordern Sie von Ihrem Versicherer die anteilige Rückzahlung des zu viel gezahlten Beitrags.

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