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Je länger Sie mit Ihrem Auto schadenfrei fahren, desto weniger müssen Sie für Ihre Autoversicherung bezahlen. Denn nach jedem schadenfreien Jahr erhöht der Versicherer Ihre Schadenfreiheitsklasse. Damit steigt auch Ihr Schadenfreiheitsrabatt und der Beitrag für Ihre Autoversicherung sinkt. Da bei den Versicherern die Schadenfreiheitsrabatte unterschiedlich hoch ausfallen können, lohnt sich ein Kfz-Versicherungsvergleich. So erkennen Sie, welche Kfz-Versicherung für Sie wirklich günstig ist und wieviel Geld Sie bei einem Wechsel sparen können.

Schadenfreiheitsklasse - das Wichtigste in Kürze

  • Einstufungen in eine Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) erfolgen nur in der Kfz-Haftpflichtversicherung und in der Vollkaskoversicherung.
  • In der Teilkaskoversicherung gibt es keine Schadenfreiheitsklassen.
  • Die Schadenfreiheitsklasse gilt immer nur für ein Fahrzeug und gibt die Anzahl der mit diesem Fahrzeug unfallfrei gefahrenen Jahre an. Beispiel: Wären Sie 14 Jahre ununterbrochen unfallfrei gefahren, hätten Sie die SF-Klasse 14.
  • Je höher die Schadenfreiheitsklasse, desto höher der Schadenfreiheitsrabatt und günstiger der Beitrag.
  • Nach einem Schaden wird Ihre Schadenfreiheitsklasse im darauffolgenden Versicherungsjahr zurückgestuft. Dadurch verteuert sich der Beitrag. Die Rückstufungen erfolgen bei den Versicherern unterschiedlich stark.
  • Einen Kleinschaden selbst zu bezahlen kann preiswerter sein als über Jahre ein höherer Beitrag infolge einer Rückstufung in der SF-Klasse.
  • Bei einem Wechsel der Kfz-Versicherung wird vom bisherigen Versicherer die Schadenfreiheitsklasse übertragen. Die Prozente des Schadenfreiheitrabatts nehmen Sie zum neuen Versicherer nicht mit. Denn diese können innerhalb einer Schadenfreiheitsklasse von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich hoch sein.

Wo finde ich die Schadenfreiheitsklasse?

Die aktuelle Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) für Ihr Fahrzeug finden Sie auf der letzten Rechnung oder auch im Kundenportal Ihrer Kfz-Versicherung. Diese benötigen Sie, wenn Sie in einem Autoversicherungsvergleich die Preise der unterschiedlichen Versicherer berechnen und die Tarife vergleichen möchten. Auch für einen Wechsel Ihrer Kfz-Versicherung brauchen Sie Ihre aktuelle Schadenfreiheitsklasse, denn diese soll ja auf den neuen Versicherer übertragen werden.

Die in der Beitragsrechnung neben der SF-Klasse aufgeführten Prozente stellen den Beitragssatz dar, der ausgehend vom Tarifbeitrag = 100 % die Höhe Ihres Beitrags bestimmt. Innerhalb einer Schadenfreiheitsklasse kann der Beitragssatz je nach Versicherer unterschiedlich hoch ausfallen.

Dabei sollten Sie sich nicht ungeprüft von einem niedrigeren Beitragssatz verlocken lassen. Denn dieser kann zum Beispiel in der Schadenfreiheitsklasse SF 5 mit 35 % zu einem höheren Beitrag führen als ein Beitragssatz von 40 % in der gleichen Schadenfreiheitsklasse. Maßgeblich ist immer der Tarifbeitrag des Versicherers = 100 %.

Das folgende Beispiel soll Ihnen dieses Verhalten verdeutlichen:

Tarifbeitrag (100 %)

SF-Klasse

Beitragssatz

Beitrag

1.000,00 €

SF 5

35 %

350,00 €

800,00 €

SF 5

40 %

320,00 €

Wegen der Undurchsichtigkeit der Preisgestaltungen empfiehlt sich die Nutzung des hier angebotenen Kfz-Versicherungsvergleichs, der Sie einfach und schnell zur Ansicht der aktuellen Kfz-Versicherungstarife führt. So können Sie Ihr Einsparpotential rasch erkennen und nach einem Wechsel der Kfz-Versicherung bis zu 500 Euro im Jahr sparen. 

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Schadenfreiheitsklassen und mögliche Beitragssätze auf einen Blick

Die SF-Klassen M, S, 0, ½

SF-Klasse M: Das „M“ steht für „Malus“. In die teuerste Schadenfreiheitsklasse wird zurückgestuft, wer bisher in der SF-Klasse 0 oder ½ eingestuft war und innerhalb eines Kalenderjahrs einen Unfall verursacht hat. Auch eine Rückstufung aus einer anderen Schadenfreiheitsklasse in die SF-Klasse M kann erfolgen, wenn mit dem versicherten Fahrzeug mehrere Schäden innerhalb eines Kalenderjahres verursacht wurden.

SF-Klasse S: Das „S“ steht für „Schaden“. Nicht alle Versicherer nutzen diese Schadensklasse. In diese kann zurückgestuft werden, wer bislang in der Schadenfreiheitsklasse SF 1 oder in einer höheren SF-Klasse eingestuft war und einen oder zwei Schäden innerhalb eines Kalenderjahres verursacht hat.

SF-Klasse 0: In diese Schadenfreiheitsklasse werden Fahranfänger eingestuft, die ihren Führerschein noch nicht länger als 3 Jahre besitzen und erstmalig ein Auto versichern.

SF-Klasse ½: Eine Einstufung in diese Schadenfreiheitsklasse ist für Fahranfänger möglich, die Ihren Führerschein bereits länger als 3 Jahre besitzen und erstmalig ein Auto versichern (sogenannte „Führerscheinregelung“). Auch Zweitwagen eines Versicherungsnehmers können in diese Schadenfreiheitsklasse eingestuft werden.

Die Rückstufungen nach verursachten Schäden können je nach Versicherer unterschiedlich ausfallen. Deswegen lohnt sich immer ein Blick in die Versicherungsbedingungen des jeweiligen Anbieters, in denen Sie die Tabellen mit den Schadenfreiheitsklassen und die möglichen Rückstufungsregelungen finden.

So können Fahranfänger sparen

Einstufung des Fahrzeugs als Zweitwagen (Zweitwagenregelung): Haben Sie Ihren Führerschein weniger als 3 Jahre, ist es sinnvoll, das erste eigene Auto über die Eltern oder Großeltern als Zweitwagen zu versichern. So kann es bereits in die Schadenfreiheitsklasse SF ½ eingestuft werden. Manche Versicherer bieten sogar noch günstigere Zweitwagenregelungen an.

Familientarif (Eltern-Kind-Regelung): Manche Versicherer bieten Fahranfängern eine vergünstigte eigene Einstufung, wenn das Auto des Fahranfängers bei derselben Versicherungsgesellschaft versichert wird, wie das der Eltern. Fahranfänger beginnen dann z.B. in der Schadenfreiheitsklasse SF 1 statt in SF 0.

Schadenfreiheitsklasse übertragen: Hatte der Fahranfänger vor seinem ersten Auto bereits einen Motorroller oder ein Motorrad versichert, kann dessen erreichte Schadenfreiheitsklasse auf das Auto übertragen werden.

Kfz-Versicherungsvergleich durchführen: Da die Einstufungen für Fahranfänger bei den Kfz-Versicherern sehr unterschiedlich gehandhabt werden und sich die Höhen der Schadenfreiheitsrabatte deutlich unterscheiden, lohnt es sich in jedem Fall, einen Kfz-Versicherungsvergleich durchzuführen. Nutzen Sie nach Möglichkeit die zusätzlich angebotenen Rabatte z.B. für Berufsgruppe, Wenigfahrer, Werkstattbindung, Bahncardbesitzer oder für die Mitgliedschaft in einem Automobilclub.

So können Sie Ihre Schadenfreiheitsklasse berechnen

In welcher Schadenfreiheitsklasse Sie sich aktuell befinden, können Sie am einfachsten der letzten Beitragsrechnung Ihrer Kfz-Versicherung entnehmen. Nachfolgend stellen wir Ihnen weitere Möglichkeiten vor, wie Sie Ihre SF-Klasse berechnen können.

Weiterstufung bei Schadenfreiheit: Wenn Sie im Kfz-Versicherungsvergleich nach Ihrer Schadenfreiheitsklasse zu Beginn des kommenden Jahres gefragt werden, können Sie diese um eine Klasse erhöhen, wenn Sie im laufenden Jahr unfallfrei gefahren sind.

Beispiel: Im aktuellen Kalenderjahr befinden Sie sich in der Schadenfreiheitsklasse SF 11. Sie hatten in diesem Jahr keinen Unfall. Dann erhalten Sie im Folgejahr die SF 12.

Rückstufung nach Schaden: Hatten Sie im laufenden Kalenderjahr einen Schaden verursacht, wird Ihre Schadenfreiheitsklasse im kommenden Jahr zurückgestuft. Dabei kann man die aktuelle Schadenfreiheitsklasse nicht einfach nur um eine Klasse reduzieren. Denn jede Versicherungsgesellschaft hat für die Rückstufung ein eigenes Regelwerk. In den Versicherungsbedingungen können Sie eine Tabelle finden, die Ihnen Auskunft gibt, aus welcher SF-Klasse Sie nach einem oder mehreren Schäden in welche Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft werden.

Beispiel eines Versicherers: Im aktuellen Kalenderjahr befinden Sie sich in der Schadenfreiheitsklasse SF 11. Sie hatten in diesem Jahr einen Unfall. Dann würden Sie im Folgejahr in der Kfz-Haftpflichtversicherung in die Schadenfreiheitsklasse SF 5 zurückgestuft. Hätten Sie zusätzlich eine Vollkaskoversicherung, würden Sie in der Vollkasko von SF 11 in die SF 1 zurückgestuft.

Rabattschutz: Rückstufung verhindern: In vielen Tarifen besteht die Möglichkeit, einen Rabattschutz zu vereinbaren. Das kostet etwas mehr Beitrag, schützt Sie aber vor einer Rückstufung in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse, wenn Sie einen Schaden verursacht haben. Den Rabattschutz können Sie meist nur beantragen, wenn Sie älter als 23 Jahre sind und Sie bereits mindestens die Schadenfreiheitsklasse SF 4 erreicht haben.

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Schadenfreiheitsklasse übertragen

Schadenfreiheitsklassen lassen sich von Fahrzeugen und Personen auf andere Fahrzeuge und Personen übertragen:

Übertragung auf eine andere Person innerhalb der Familie: Haben Sie jemanden in der Familie, der sein Auto nicht mehr fährt und auf seine Schadenfreiheitsklasse endgültig verzichten möchte, kann diese auf Sie übertragen werden. So können Sie z.B. eine SF-Klasse von Ihren Großeltern oder Eltern übernehmen. Die Übertragung müssen Sie beim Versicherer des bisherigen Inhabers der SF-Klasse beantragen. Die Schadenfreiheitsklasse kann auch übertragen werden, wenn der bisherige Besitzer des Autos verstorben ist und Sie das hinterlassene Fahrzeug übernehmen. Jedoch werden Ihnen maximal so viele schadenfreie Jahre übertragen, die Sie sich seit Erhalt des Führerscheins selbst hätten erfahren können.

Übertragung auf ein anderes Fahrzeug: Wenn Sie sich ein weiteres Auto kaufen, kann es sinnvoll sein, die Schadenfreiheitsklassen der Fahrzeuge zu tauschen. Sollte der Beitrag für den Neuwagen teurer sein als für das bisherige Fahrzeug, kann sich der Tausch der Schadenfreiheitsklassen für Sie lohnen, wenn das bisherige Fahrzeug in einer besseren SF-Klasse eingestuft ist.  Ein Tausch der Schadenfreiheitsklassen ist auch in einem größeren Fahrzeugbestand möglich.

Übertragung bei Versicherungswechsel: Möchten Sie Ihre Kfz-Versicherung wechseln, wird Ihnen der bisheriger Versicherer Ihre Schadenfreiheitsklasse dem neuen Versicherer bestätigen. Jedoch kann der zur Schadenfreiheitsklasse gehörende Schadenfreiheitsrabatt in der prozentualen Höhe zwischen den Versicherern abweichen. Prüfen Sie deswegen vorher im Kfz-Versicherungsvergleich, ob und wieviel Geld Sie bei einem Versicherungswechsel sparen können.

Verfall der Schadenfreiheitsklasse

Hatten Sie selbst über einen längeren Zeitraum kein eigenes Auto mehr versichert, kann es sein, dass Ihre vormals erfahrene Schadenfreiheitsklasse verfällt. Viele Versicherer lehnen die Einstufung in Ihre ehemalige Schadenfreiheitsklasse ab, wenn Sie dort länger als 7 Jahre kein eigenes Auto mehr versichert hatten. Dennoch kann es sich bei Abschluss einer neuen Kfz-Versicherung lohnen, beim vormaligen Versicherer eine Kulanzregelung zu erfragen. Möglicherweise wird Ihnen doch die alte Schadenfreiheitsklasse wieder gewährt.

Häufige Fragen und Antworten kurz erklärt

Ihre aktuelle Schadenfreiheitsklasse sehen Sie am einfachsten in der letzten Rechnung Ihrer Autoversicherung. Sie können diese aber oft auch im Login-Bereich des Kundenportals Ihrer Kfz-Versicherung finden.

Die Einstufungen der Schadenfreiheitsklassen nehmen die Versicherungsgesellschaften unterschiedlich vor. Es gibt Gesellschaften, bei denen die höchste Schadenfreiheitsklasse die SF 35 ist, bei anderen kann es die SF 50 sein. Weil auch die den SF-Klassen zugehörigen Schadenfreiheitsrabatte bei den Versicherungsgesellschaften unterschiedlich geregelt sind, kann man keine allgemeingültige Aussage treffen. In den höchsten SF-Klassen bewegen sich die Beitragssätze zwischen 15 % und 20 %.

Eine Rückstufung Ihrer Schadenfreiheitsklasse nach einem Schaden können Sie vermeiden, wenn Sie beispielsweise einen Bagatellschaden selbst bezahlen. Ihr Versicherer kann Ihnen Auskunft geben, bis zu welcher Höhe es sich für Sie lohnt, die Schadenszahlung selbst zu übernehmen. Eine andere Möglichkeit bietet sich über den Einschluss eines Rabattschutzes in die Kfz-Versicherung. So werden Sie je nach Anbieter und Tarif zwischen 1 bis 3 Schäden innerhalb eines Jahres nicht zurückgestuft.

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