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Egal, ob Sie mit einer Sportmaschine schnell und wendig unterwegs sind oder mit einem Tourenmotorrad, Cruiser oder Chopper durch die Landschaft gleiten - eine Motorradversicherung gehört wie der Helm immer zur Ausstattung. Sie ist Pflicht für alle Motorräder, Trikes oder Quads. Auf dieser Seite erfahren Sie, wie Sie Ihr Motorrad gegen verschiedene Gefahren versichern können. Mit dem angebotenen Motorrad Versicherungsvergleich können Sie Ihre Motorradversicherung berechnen, die Tarife und Leistungen der verschiedenen Versicherer vergleichen und die von Ihnen ausgewählte Motorradversicherung direkt online abschließen.

Motorradversicherung im Überblick

  • Im Wesentlichen funktioniert sie wie die Kfz-Versicherung für ein Auto
  • Die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung ist immer nötig
  • Optional ist der Einschluss einer Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung möglich
  • Auch für die Zulassung des Motorrades benötigen Sie eine eVB-Nummer
  • Saisonkennzeichen sorgen für eine günstige Motorradversicherung
  • Zusatzbausteine können den Versicherungsschutz aufwerten
  • Für Elektro-Motorräder werden spezielle Leistungen angeboten

Die Haftpflichtversicherung für Ihr Motorrad

Motorradfahren vermittelt einen Hauch von Freiheit und lässt viele Herzen höherschlagen. Doch nach dem Kauf eines Gefährts einfach aufsitzen und davonfahren ist nicht möglich. Vorher muss die Maschine versichert und zugelassen werden. 

Zumindest kommen Sie an der Kfz-Haftpflichtversicherung für Ihr Motorrad nicht vorbei. Diese ist gesetzlich vorgeschrieben und springt für Schäden ein, die Sie mit Ihrem Motorrad gegenüber Dritten verursachen. Das können Personen-, Sach- oder Vermögensschäden sein. Besonders wegen möglicher Personenschäden sollten Sie auf eine hohe Deckungssumme achten. 

Versicherungssumme bis zu 100 Mio. Euro: Viele Versicherer gehen weit über die gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckung hinaus. So werden auch in der Motorradversicherung pro Schaden pauschale Versicherungssummen bis zu 100 Millionen Euro angeboten. Nach einem Unfall stehen davon pro geschädigter Person bis zu 15 Millionen Euro zur Verfügung. 

Mitfahrer ist mitversichert: Sie als Fahrer des Motorrades sind über die Motorrad-Haftpflichtversicherung nicht gegen Personen- oder Sachschäden versichert. Ihr Mitfahrer dagegen schon, wenn Sie mit dem Motorrad einen solchen Schaden verursachen. Dafür müssen allerdings verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. So muss Ihr Motorrad über einen Beifahrersitz verfügen. Auch Ihr Mitfahrer muss mit einem Motorradhelm und Motorradschutzbekleidung ausgerüstet sein. Ihm muss es während der Fahrt möglich sein, am Motorrad vorhandene Haltegriffe und die Fußrasten zu erreichen. Kinder müssen die entsprechende Größe sowie die körperliche und geistige Reife mitbringen. Kinder unter 7 Jahren dürfen auf einem Motorrad nur dann mitfahren, wenn ein spezieller Kindersitz mit Fußstützen und Haltegriffen vorhanden ist. Schutzvorrichtungen müssen in jedem Fall sicherstellen, dass die Füße des mitfahrenden Kindes nicht in die Speichen geraten können. 

Mallorca-Police: Einige Versicherer bieten im Rahmen der Motorrad-Haftpflicht zusätzlich die Mallorca-Police an. So genießen Sie zusätzlichen Schutz, wenn Sie sich im europäischen Ausland ein Mietfahrzeug nehmen. Reicht nach einem durch Ihren Mietwagen verursachten Unfall die Versicherungssumme des angemieteten Fahrzeugs nicht aus, springt die Haftpflicht Ihrer eigenen Motorrad Versicherung ein. 

Eigenschäden: Einige Versicherer bieten innerhalb der Motorrad-Haftpflicht die Mitversicherung von Eigenschäden an. Unter Eigenschäden sind Schäden zu verstehen, die Sie mit Ihrem Motorrad an Ihrem Eigentum verursachen. Das kann z.B. die Beschädigung Ihres eigenen Autos oder auch des Garagentors sein.

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Die Kaskoversicherung für Ihr Motorrad

Wenn Sie zusätzlich zur Haftpflicht eine Kaskoversicherung abschließen, sind auch Schäden an Ihrem eigenen Motorrad versichert. Dabei können Sie sich für den Teilkasko- oder Vollkaskoschutz entscheiden. Die größtmögliche Absicherung bietet Ihnen die Vollkaskoversicherung. Deshalb ist sie für kreditfinanzierte oder geleaste Motorräder meist Pflicht. 

Teilkaskoversicherung

Der Einschluss einer Teilkasko fürs Motorrad schützt Sie gegen Schäden, die Sie selbst nicht verursacht haben. Folgende Schadensursachen sind versichert:

  • Diebstahl, Raub oder unerlaubter Gebrauch durch Fremde
  • Unmittelbare Einwirkung von Sturm, Blitzschlag, Hagel, Überschwemmung, Erdrutsch, Erdsenkung, Erdbeben, Lawinen, Vulkanausbruch
  • Brand, Explosion
  • Kurzschlussschäden an der Verkabelung
  • Glasbruchschäden, z.B. an Spiegeln oder der Beleuchtung 
  • Marderbiss an der Verkabelung und an Schläuchen
  • Zusammenstoß mit Haarwild

Vollkaskoversicherung

Die Vollkasko fürs Motorrad stellt den Rundumschutz dar. Zusätzlich zu den möglichen Teilkaskoschäden werden die Beschädigung oder Zerstörung Ihres Motorrades ersetzt, die entstehen können durch: 

  • Unfall, auch wenn Sie diesen selbst- oder mitverschuldet haben
  • Vandalismus fremder Dritter

 

Wichtige Leistungserweiterungen in der Kasko

Die Versicherer werten in ihren Tarifen der Motorradversicherung den Kaskoschutz mit verschiedenen Leistungserweiterungen auf. Achten Sie für einen besseren Versicherungsschutz besonders auf die folgenden Einschlüsse:

  • Mitversicherung der groben Fahrlässigkeit: Wenn Sie einen Schaden grob fahrlässig herbeiführen, wird der Versicherer keinen Abzug beim Schadensersatz vornehmen. Allerdings dürfen Sie den Schaden nicht unter Einfluss von Alkohol oder anderer berauschender Mittel verursacht haben. Außerdem darf ein Diebstahl Ihres Motorrads nicht begünstigt worden sein.
  • Neu- bzw. Kaufpreisentschädigung: Nach einem Verlust oder Totalschaden ist für neu oder gebraucht gekaufte Motorräder, Trikes oder Quads innerhalb eines festgelegten Zeitraums eine Neu- oder Kaufpreisentschädigung möglich. 
  • Zusammenstoß mit Tieren aller Art: Die Entschädigung nach einem Zusammenstoß mit Haarwild wird auf Tiere aller Art ausgeweitet. So sind auch Schäden an Ihrem Fahrzeug versichert, wenn es während der Fahrt beispielsweise mit einem Hund, einem Pferd oder einer Gans kollidiert.
  • Folgeschäden durch Kurzschluss an der Verkabelung: Entstehen durch Kurzschluss an der Verkabelung an angeschlossenen Aggregaten (z.B. Lichtmaschine, Anlasser, Batterie) Folgeschäden, sind diese bis zu tariflich festgelegten Summen mitversichert.
  • Tierbiss und Folgeschäden: Standardmäßig versicherte Marderbissschäden an Kabeln und Schläuchen werden auf Tierbissschäden ausgeweitet. Achten Sie außerdem auf den Einschluss von Folgeschäden, die durch Tierbiss entstehen können. Die Höhe der Erstattung ist je nach Tarif begrenzt.
  • Sonderausstattung und Fahrzeugzubehör: Die Versicherer erstatten in unterschiedlichen Höhen auch Schäden an der Sonderausstattung und an Zubehörteilen. So können je nach Anbieter beispielsweise Schäden an Seitenwagen, fest eingebauten Navigations- und Musiksystemen, Helmen und Gegensprechanlagen versichert sein. 
  • Verzicht auf den Abzug neu für alt: Mit dieser Klausel verzichtet die Motorradversicherung bei einer Reparatur eingebauter Neuteile auf den Abzug des Mehrwerts neuer Teile. So bleiben Sie nach einer Reparatur nicht auf unerwarteten Kosten sitzen.
  • GAP-Deckung: Wenn Sie Ihr Motorrad, Trike oder Quad kreditfinanziert oder geleast haben, empfiehlt es sich, auf den Einschluss der GAP-Deckung zu achten. Diese ersetzt nach einem Diebstahl oder Totalschaden die Differenz zwischen dem vom Versicherer zu erstattenden Wiederbeschaffungswert und der Restforderung des Finanzierungspartners. Diese Differenz müssten Sie sonst selbst tragen.
  • Motorrad-Schutzbekleidung: Im Kaskoschutz der Motorradversicherung wird von verschiedenen Versicherern auch die Mitversicherung der Motorrad-Schutzbekleidung angeboten. Die Erstattung ist je nach Versicherer und Tarif auf bestimmte Höhen begrenzt.

 

Besonderheiten im Kaskoschutz für das E-Motorrad

Wenn Sie ein Elektromotorrad fahren, machen sich spezielle Leistungserweiterungen in der Kaskoversicherung erforderlich. Besonders dem Antriebsakku sollten Sie besondere Aufmerksamkeit schenken. Nimmt dieser Schaden, kann die Reparatur oder der Ersatz sehr teuer werden. Achten Sie im Kaskoschutz Ihrer Motorradversicherung deshalb auf folgende Leistungseinschlüsse: 

  • Ersatz des Akkus: Muss nach einem Kaskoschaden der beschädigte oder zerstörte Akku ausgetauscht werden, soll die Motorradversicherung die Kosten für den Ersatz des Akkus übernehmen. Achten Sie darauf, dass in der Erstattung kein altersbedingter Abzug erfolgt.
  • Schäden durch Überspannung infolge Blitzschlags: Wird Ihr E-Motorrad im Ladevorgang über das Stromnetz wegen Überspannung durch Blitzschlag beschädigt, sollen diese Schäden versichert sein.
  • Entsorgung des Akkus: Achten Sie darauf, dass nach einem Schaden ebenfalls die anfallenden Kosten für die notwendig werdende Entsorgung des Akkus übernommen werden. 
  • Allgefahrendeckung für den Akku: Verschiedene Versicherer bieten in der Vollkasko fürs Motorrad zusätzlich eine Allgefahrendeckung für den Akku an. Dieser ist dann zusätzlich gegen fast alle möglichen Schäden versichert. Schäden durch Abnutzung sind ausgenommen. Die Deckungssumme ist je nach Versicherer und Tarif auf eine bestimmte Höhe begrenzt.
  • Private Ladestation und Ladekabel: Innerhalb der Kaskodeckung für E-Motorräder wird auch Schadensersatz an Ladekabeln, Adaptern und privaten Ladestationen gewährt. Die maximal mögliche Entschädigungssumme variiert je nach Versicherer und Tarif.

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Zusatzbausteine zur Motorradversicherung

Natürlich lassen Motorräder viele Herzen höherschlagen. Damit Sie die Freude am Fahren nach einer Panne oder einem Unfall nicht verlieren, können Sie Ihre Motorradversicherung mit passenden Zusatzbausteinen ergänzen. Die Versicherer bieten dafür folgende Alternativen an:

  • Motorrad-Schutzbrief: Bis zu bestimmten Grenzen übernehmen die Versicherer anfallende Kosten beispielsweise für Pannen- und Unfallhilfe, Abschleppdienst, Übernachtung, Weiter- oder Rückfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Mietwagen oder den Krankenrücktransport.
  • Auslandsschadenschutz: Passiert Ihnen im europäischen Ausland unverschuldet ein Unfall, wickelt Ihre eigene Motorradversicherung den Schaden so ab, als wäre der ausländische Unfallgegner ebenfalls dort versichert. Der Schaden wird dann nach deutschem Recht abgewickelt. So müssen Sie sich nicht mit dem Unfallgegner und dem ausländischen Versicherer auseinandersetzen.
  • Rabattschutz: Verschiedene Versicherer bieten in der Motorradversicherung den Rabattschutz an. Das bedeutet, dass jeweils der erste Haftpflicht- oder Vollkaskoschaden im Folgejahr nicht zu einer Rückstufung Ihrer Schadenfreiheitsklasse führt.   

Schadenfreiheitsrabatt in der Motorradversicherung

Wie in der Autoversicherung wird Ihre Motorradversicherung in Schadenfreiheitsklassen eingestuft. Fahranfänger werden grundsätzlich in die Schadenfreiheitsklasse 0 eingestuft. Aber schon nach dem ersten schadenfreien Jahr werden Sie belohnt. Dann steigt Ihr Schadenfreiheitsrabatt und der Beitrag für die Motorradversicherung wird deutlich günstiger.

Eine Sondereinstufung für Ihr Motorrad in die Schadenfreiheitsklasse ½ ist möglich, wenn Sie bereits ein anderes Kraftfahrzeug versichert haben. In vielen Fällen verlangen die Versicherer, dass die bereits bestehende Kfz-Versicherung in der Haftpflicht mindestens in der SF-Klasse 3 eingestuft sein muss. Auch, wenn Sie schon länger als 3 Jahre im Besitz Ihres Führerscheins sind, können Sie mit der SF-Klasse ½ Ihre Motorradversicherung beginnen. Außerdem können Sie die Schadenfreiheitsklasse Ihres Autos auf Ihr Motorrad übertragen und umgekehrt.

Besonderheit Saisonkennzeichen

Wenn Sie Ihr Motorrad nur in der warmen Jahreszeit fahren, können Sie ein Saisonkennzeichen beantragen. Dann dürfen Sie Ihr Motorrad aber nur in dem von Ihnen festgelegten Zeitraum fahren. Der Vorteil des Saisonkennzeichens ist, dass Sie für den ausgewählten Zeitraum nur anteilig die Kfz-Steuer und den Beitrag für die Motorradversicherung bezahlen. 

Beachten Sie dabei, dass der Zeitraum für die Nutzung des Motorrads pro Jahr mindestens 6 Monate betragen sollte. Denn nur so werden Sie im Folgejahr in die nächstbessere Schadenfreiheitsklasse eingestuft, wenn Sie keinen Schaden gemeldet haben.

Wie Sie eine günstige Motorradversicherung finden

Auf dieser Seite bieten wir Ihnen einen kostenlosen Motorradversicherungsvergleich. So wird es Ihnen mit nur einer Berechnung möglich, die Tarife verschiedener Versicherer zu vergleichen. Die von Ihnen favorisierte Motorradversicherung können Sie direkt online abschließen. 

Schritt 1: Machen Sie Angaben zu Ihrem Motorrad und zum Versicherungsnehmer. Wenn Sie ein Saisonkennzeichen wählen, achten Sie darauf, das Datum des Versicherungsbeginns nicht vor den von Ihnen gewählten Saisonbeginn zu legen. Am häufigsten wird der Saisonzeitraum April bis Oktober gewählt.

Schritt 2: Geben Sie den von Ihnen gewünschten Versicherungsschutz ein. Der Einschluss einer Vollkaskoversicherung ist empfehlenswert. So werden auch Schäden an Ihrem Motorrad durch selbst- oder mitverschuldete Unfälle mitversichert. Jetzt können Sie die Motorrad Versicherung berechnen.

Schritt 3: Auf der Ergebnisseite werden Ihnen die Tarife der verschiedenen Versicherer angezeigt. Sie können über weitere Filtereinstellungen die Auswahl der Tarife eingrenzen. Empfehlenswert ist es, sich für alle von der Stiftung Warentest empfohlenen Leistungen zu entscheiden. Haben Sie Ihre Auswahl getroffen, können Sie den von Ihnen favorisierten Tarif direkt online abschließen. Wenn Sie für die Zulassung Ihres neuen Motorrads noch eine eVB benötigen, wird Ihnen diese vom ausgewählten Versicherer direkt nach der Antragstellung per E-Mail zugesendet.

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Häufige Fragen und Antworten kurz erklärt

Viele Faktoren haben Einfluss auf den Preis. So kommt es darauf an, was für ein Motorrad Sie fahren und in welche Typklasse es eingestuft ist. Je niedriger die Typklasse, desto günstiger fällt der Beitrag aus. Außerdem hängt der Preis für die Motorradversicherung auch von Ihrem Wohnort ab. Im ländlichen Raum ist er meist günstiger als in Ballungsgebieten. Nicht zuletzt entscheidet die von Ihnen erreichte Schadenfreiheitsklasse über die Beitragshöhe. Je höher die SF-Klasse, desto niedriger ist der Beitrag. Auch die Auswahl des von Ihnen gewünschten Versicherungsschutzes beeinflusst die Prämie. Entscheiden Sie sich für den Einschluss einer Kaskoversicherung, müssen Sie entsprechend mehr bezahlen. Hier können Sie mit einer Selbstbeteiligung pro Schadensfall den Beitrag reduzieren. Wenn Sie sich für ein Saisonkennzeichen entscheiden, ist eine günstige Motorradversicherung möglich.

Wenn Sie nach einem Diebstahl Ihres Motorrads von der Versicherung eine Schadensersatzleistung erhalten möchten, müssen Sie zur Motorrad-Haftpflichtversicherung auch eine Kaskoversicherung abschließen. Dafür würde eine Teilkasko genügen. Diese erstattet Ihnen nach einem Diebstahl oder Raub Ihres Motorrads den Wiederbeschaffungswert zum Schadenstag. Wenn Regelungen einer tariflich vereinbarten Neuwert- oder Kaufpreisentschädigung greifen, wird Ihnen der Neu- bzw. Kaufpreis Ihres Motorrads erstattet.

Das kommt auf Ihre Bedürfnisse an. Grundsätzlich kommen Sie am Abschluss einer Motorrad-Haftpflichtversicherung nicht vorbei. Diese ist gesetzlich vorgeschrieben. Der ergänzende Einschluss einer Teilkaskoversicherung schützt Ihre Maschine z.B. auch gegen Schäden durch Unwetter, Naturkatastrophen und Diebstahl.  Noch mehr Schutz bietet Ihnen die Motorrad-Vollkasko. Diese ist nicht nur für neue oder hochwertige Motorräder ratsam. Für kreditfinanzierte oder geleaste Fahrzeuge ist sie ohnehin meist Pflicht. Sie bietet den Rundum-Schutz für Ihr Gefährt. So sind zusätzlich Schäden durch Vandalismus und selbst- oder mitverschuldete Unfälle mitversichert. 

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