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Für den Kauf und Einbau einer neuen klimafreundlichen Heizung hat die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) am 27.02.2024 die neue KfW Heizungsförderung gestartet. Dabei handelt es sich um den Zuschuss KfW 458. Bis zu 23.500 Euro können Privatpersonen auf Antrag erhalten. Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden. Wie die KfW Förderung für die neue Heizung funktioniert, erfahren Sie auf dieser Seite.

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KfW 458: Heizungsförderung für Privatpersonen - Das Wichtigste im Überblick

  • Der KfW 458 ist eine attraktive Heizungsförderung für Privatpersonen.
  • Es handelt sich um einen staatlichen Zuschuss für eine neue klimafreundliche Heizung.
  • Kosten für die Anschaffung und Installation werden bis zu 30.000 Euro berücksichtigt.
  • Die Zuschusshöhe kann maximal 70 % betragen, sodass sich daraus eine KfW Förderung der Heizung von bis zu 21.000 Euro ergeben kann.
  • Ein Emissionsminderungszuschlag von 2.500 Euro ist zusätzlich möglich. Daraus ergibt sich ein maximal erreichbarer Förderbetrag in Höhe von 23.500 Euro.
  • Der Förderbetrag muss nicht zurückgezahlt werden.
  • Den Förderantrag können Sie direkt bei der KfW online einreichen.
  • Der KfW 458 wird nur so lange angeboten, bis die vom Staat bereitgestellten Fördermittel aufgebraucht sind.
  • Ein Rechtsanspruch auf die KfW Förderung Heizung besteht nicht.

Heizungsgesetz: Es gibt kein Heizungsverbot

Die Eigentümer von Wohnimmobilien können aufatmen. Denn entgegen aller im Jahr 2023 geführten Debatten ist im sogenannten Heizungsgesetz kein Verbot bestehender Öl- oder Gasheizungen verankert. Stattdessen dürfen in Bestandsimmobilien Öl- oder Gasheizungen weiterbetrieben werden. Geht eine Heizung kaputt, darf sie repariert werden. Erst, wenn die Heizung nicht mehr reparabel ist, muss sie innerhalb von 5 Jahren gegen eine neue ausgetauscht werden. Die neue Heizung muss dann mindestens zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien gespeist werden. Aufgrund der hohen Anforderung fallen meist hohe Investitionskosten an. Deswegen wurde die staatliche Heizungsförderung für Privatpersonen ins Leben gerufen. 

Bestandsimmobilien: Neue Gas- oder Ölheizungen dürfen weiterhin eingebaut werden

In eine Bestandsimmobilie können Sie sogar noch eine neue Gas- oder Ölheizung einbauen. Für diese Heizungsanlagen ist die KfW Förderung Heizung allerdings nicht vorgesehen. Trotzdem ist vorher eine Energieberatung verpflichtend. Denn die neu eingebauten Gas- oder Ölheizungen müssen ab 2029 mit einem steigenden Anteil erneuerbarer Energien betrieben werden. Das lässt sich bei Gasheizungen über den Einsatz von Biogas oder Wasserstoff realisieren. In Ölheizungen kann stattdessen schwefelarmes Bio-Heizöl zum Einsatz kommen. 

Der stufenweise Anstieg des Anteils erneuerbarer Energien ist gesetzlich festgelegt:

  • ab 01.01.2029 mindestens 15 Prozent
  • ab 01.01.2035 mindestens 30 Prozent
  • ab 01.01.2040 mindestens 60 Prozent
  • ab 01.01.2045 mindestens 100 Prozent

In Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern ist der Einbau fossiler Heizungen noch bis zum 30. Juni 2026 möglich. In Gemeinden und Städten bis zu 100.000 Einwohnern verlängert sich die Frist bis zum 30. Juni 2028. Allerdings sprechen künftig schon allein durch die CO2-Abgabe stark steigende Preise für fossile Brennstoffe gegen den Einbau so einer Heizung. Aus diesem Grund bieten sich die Nutzung der KfW Heizungsförderung und der Einbau einer klimafreundlichen Heizung an.

Neubauten: Es dürfen nur noch klimafreundliche Heizungen eingebaut werden

Haben Sie Ihren Bauantrag nach dem 01.01.2024 gestellt und entsteht Ihr neues Haus in einem Neubaugebiet, müssen Sie eine klimafreundliche Heizung einbauen. Diese muss zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Bauen Sie Ihr neues Haus außerhalb eines Neubaugebiets, ist der Einbau einer solchen Heizung erst ab dem 01.01.2026 verpflichtend. Den Heizungszuschuss KfW 458 erhalten Sie nicht. Dieser ist nur für den Austausch alter Heizungsanlagen in Bestandsgebäuden vorgesehen.

Für Ihre Heizung im Neubau können Sie stattdessen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) den Heizungszuschuss beantragen. Zusätzlich sind auch andere KfW-Förderungen möglich. 

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KfW 458: Das Ziel heißt klimaneutrales Heizen

Die KfW Förderung Heizung soll die Energiewende in Deutschland stark beschleunigen. Denn 2045 möchte Deutschland klimaneutral sein. Ab dann müssen in Deutschland alle Gebäude zu 100 Prozent mit erneuerbaren Energien beheizt werden. Bis dahin ist es noch ein weiter Weg. Während beispielsweise im Jahr 2022 in Norwegen bereits 60 Prozent aller Haushalte durch Wärmepumpenheizungen beheizt wurden, lag dieser Anteil in Deutschland lediglich bei 3 Prozent. Der Aufholbedarf ist riesig und genau an dieser Stelle setzt die KfW Förderung Wärmepumpe an. Der staatliche Zuschuss soll als Anreiz zum Heizungstausch dienen und die Hausbesitzer finanziell entlasten, denn der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden.

Wer kann den Heizungszuschuss KfW 458 beantragen?

Jede Privatperson, die Eigentümer von Wohnimmobilien ist, kann den KfW Zuschuss 458 zum Austausch der Heizungsanlage beantragen. Auch Wohneigentümergesellschaften, deren Heizung zum Gemeinschaftseigentum gehört, können sich den Heizungsaustausch fördern lassen. Schnell sein lohnt sich. Denn der Zuschuss kann nur so lange gewährt werden, bis der KfW 458 Fördertopf ausgeschöpft ist. Einen Rechtsanspruch auf den KfW 458 haben Sie nicht.

Wofür können Sie den Zuschuss KfW 458 erhalten?

Die KfW Heizungsförderung bietet Ihnen finanzielle Unterstützung beim Austausch Ihrer alten Heizung. Die neu einzubauende Heizung muss den Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch der Wohnimmobilie erhöhen. Dafür stehen Ihnen zur Förderung die nachstehenden Heizungstechniken offen:

  • Wärmepumpenheizung (KfW Förderung Wärmepumpe)
  • solarthermische Anlage
  • Brennstoffzellenheizung (nur bei Verwendung von grünem Wasserstoff oder Biomethan)
  • Biomasseheizung als Holz- und Holzpellet-Heizung (KfW Förderung Pelletheizung)
  • Wasserstofffähige Heizungen (nur die Kosten für Umrüstung)
  • innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien
  • Stromdirektheizung (nur in sehr gut gedämmten Gebäuden)
  • Anschluss an ein Nah- oder Fernwärmenetz
  • Anschluss an ein Gebäudenetz.

Geht Ihre alte Heizung kaputt und lässt sich diese nicht mehr reparieren, können Sie sich auch die Kosten für den Einbau einer zeitweilig provisorischen Heizung fördern lassen.

Außerdem werden die vorgeschriebene Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten gefördert. In der KfW Förderung Erdwärmepumpe wird auch die akustische Fachplanung durch einen Akustiker erfasst, da aufgestellte Wärmepumpen beim Betrieb störende Geräusche verursachen können. 

KfW Zuschuss 458: Die Förderhöhen

Die Höhe des Zuschussbetrags ist abhängig von den Kosten für den Kauf und die Installation Ihrer neuen klimafreundlichen Heizung. Bei einem selbstgenutzten Einfamilienhaus werden diese bis zu 30.000 Euro berücksichtigt. Insgesamt sind bis zu 70 Prozent Zuschuss bezogen auf die förderfähigen Kosten möglich, also maximal 21.000 Euro. 

Förderfähige Kosten sind die bei der Heizungsumstellung tatsächlich anfallenden Ausgaben einschließlich der Mehrwertsteuer. Eingeschlossen sind die Kosten für die neue Heizungsanlage oder für den Anschluss an ein Wärmenetz, für Material und für die fachgerechte Installation. Außerdem werden die Ausgaben für den Energieeffizienz-Experten berücksichtigt. Die Förderung Wärmepumpe schließt ebenfalls die anfallenden Kosten für die Beratung durch einen Akustiker ein. Grund dafür ist die beim Betrieb der Wärmepumpe entstehende Geräuschkulisse.

So kann sich Ihr Zuschuss zusammensetzen:

  • Die Grundförderung im KfW 458 beträgt 30 Prozent und kann jedem Antragsteller gewährt werden.
  • Den Klimageschwindigkeitsbonus in Höhe von 20 Prozent erhalten Sie zusätzlich, wenn Sie Ihren Antrag zur KfW Heizungsförderung bis zum 31.12.2028 einreichen. Danach wird dieser Bonus bis zum 31.12.2030 auf 17 Prozent reduziert. Bedingung ist, dass Sie eine funktionstüchtige Kohle-, Öl-, Gas-Etagen-, Nachtspeicher- oder eine mindestens 20 Jahre alte Gasheizung austauschen.
  • Einkommensschwache Hauseigentümer erhalten für den Heizungsaustausch ergänzend einen Einkommensbonus in Höhe von 30 Prozent. Dafür darf das zu versteuernde Haushaltseinkommen im zweiten und dritten Jahr vor der Antragstellung nicht über 40.000 Euro liegen. Wenn also im Jahr 2024 der Förderantrag gestellt wird, dann interessieren die Einkommensjahre 2022 und 2021.
  • Ein Effizienzbonus von 5 Prozent wird für den Einbau einer Wärmepumpe gewährt, wenn diese als Wärmequelle Wasser, das Erdreich oder Abwasser nutzt und/oder ein natürliches Kältemittel zur Wärmeübertragung dient. 
  • Für den Einbau einer Biomasseheizung können Sie über die KfW Förderung Pelletheizung zusätzlich einen Emissionsminderungszuschlag in Höhe von 2.500 Euro erhalten. Voraussetzung ist, dass der Emissionsgrenzwert von 2,5 mg/m3 für Staub nicht überschritten wird. Daraus ergibt sich für Eigennutzer ein maximal möglicher Förderbetrag von 23.500 Euro.

Den Klimageschwindigkeitsbonus und den Einkommensbonus erhalten nur diejenigen Eigentümer, die ihre zu fördernde Wohnimmobilie selbst nutzen.

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KfW 458: Wie wird der Zuschuss beantragt?

Den Antrag für den Heizungszuschuss KfW 458 reichen Sie online bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ein. Dafür registrieren Sie sich im Kundenportal meine.kfw.de. Dort können Sie den Antrag ausfüllen sowie die erforderlichen Unterlagen hochladen und jederzeit den Bearbeitungsstand einsehen.

Erforderliche Unterlagen sind:

  • die BzA-ID: Es handelt sich um einen 15-stelligen Nummerncode zu Ihrer „Bestätigung zum Antrag“ (BzA). Diese erhalten Sie von Ihrem beauftragten Heizungsunternehmen oder Ihrem Energieeffizienzexperten.
  • Einkommenssteuerbescheide: Treffen bei Ihnen die Voraussetzungen für den Einkommensbonus zu und möchten Sie diesen in Anspruch nehmen, werden die Einkommenssteuerbescheide für das zweite und dritte Jahr vor dem Jahr der Antragstellung benötigt.
  • Lieferungs- und Leistungsvertrag: Das ist der Vertrag, den Sie mit Ihrem beauftragten Heizungsunternehmen schließen.

Schritt 1: Energieeffizienzexperten beauftragen

Beauftragen Sie einen Energieeffizienzexperten. Ein Verzeichnis zur Auswahl finden Sie auf der Webseite der KfW oder auf energie-effizienz-experten.de. Der Experte berät Sie über die Möglichkeiten Ihrer neuen energieeffizienten Heizung und führt mit Ihnen die Planung durch. Er oder das von Ihnen ausgewählte Fachunternehmen wird Ihnen die „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) erstellen.

Schritt 2: Vertrag mit Fachunternehmen schließen

Schließen Sie mit Ihrem Heizungsbauunternehmen einen Lieferungs- und Leistungsvertrag ab. Wichtig: Vereinbaren Sie in diesem Vertrag eine aufschiebende oder auflösende Bedingung. Diese soll bewirken, dass der Vertrag erst und nur dann in Kraft tritt, wenn Sie die KfW Förderung Heizung zugesagt bekommen haben. Ab dem 01.09.2024 ist diese aufschiebende Bedingung im Lieferungs- und Leistungsvertrag verpflichtend. Fehlt diese, ist eine Förderung über den Zuschuss KfW 458 nicht möglich.  

Schritt 3: Im KfW-Kundenportal Zuschussantrag absenden

Melden Sie sich im Kundenportal meine.kfw.de an. Füllen Sie dort das Antragsformular aus. Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie Ihren Antrag ab. 

KfW 458: Zusage erhalten – Wie geht es weiter?

Sie haben die Bewilligung für den Heizungszuschuss KfW 458 erhalten. Sollten Sie für Ihre neue Heizungsanlage oder auch für weitere energetische Sanierungsmaßnahmen an Ihrem Haus noch Geld benötigen, können Sie jetzt den Ergänzungskredit KfW 358, 359 bei Ihrer Hausbank beantragen. Wichtig ist, dass die Bauarbeiten noch nicht begonnen haben. Den Kreditantrag müssen Sie innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt der Zusage des Heizungszuschusses KfW 458 stellen.

Möchten Sie keinen Ergänzungskredit beantragen, können Sie mit dem Einbau der neuen Heizung direkt starten. Innerhalb von 36 Monaten ab der Zusage müssen Sie Ihr Vorhaben abgeschlossen und die Auszahlung des Zuschusses im Kundenportal beantragt haben. Ansonsten wird der Zuschuss nicht ausgezahlt.

Lassen Sie sich den ordnungsgemäßen Abschluss Ihres Heizungstauschs von Ihrem Energieeffizienzexperten oder vom beauftragten Heizungsbauunternehmen bestätigen. Die erforderliche „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD) müssen Sie vor der Auszahlung der KfW Heizungsförderung vorlegen.

KfW 458: So funktioniert die Auszahlung

Schritt 1: Identifizierung des Zuschussempfängers

Die KfW muss jeden Zuschussempfänger vor der Auszahlung eindeutig identifizieren. Im Kundenportal der KfW stehen Ihnen dafür die Video-Identifizierung, das Post-Ident-Verfahren oder der SCHUFA-IdentitätsCheck zur Verfügung.

Schritt 2: Auszahlungsantrag absenden

Laden Sie im KfW Kundenportal den 15-stelligen Nummerncode Ihrer erhaltenen „Bestätigung nach Durchführung“ hoch. Außerdem müssen Sie alle Rechnungen und Belege zum durchgeführten Vorhaben spätestens 6 Monate nach dem letzten Rechnungsdatum hochgeladen haben. Senden Sie den Auszahlungsantrag mit Ihrer Bankverbindung ab.

Schritt 3: Auszahlung

Nach erfolgreicher Prüfung Ihrer Unterlagen wird Ihnen die KfW eine Auszahlungsbestätigung im Kundenportal hinterlegen. Per E-Mail erhalten Sie darüber eine Mitteilung. Die Auszahlung Ihres Heizungszuschusses KfW 458 erfolgt zum Ende des darauffolgenden Monats.

Was Vermieter und Mieter zum Heizungstausch wissen sollten

Der KfW 458 ist ausschließlich eine Heizungsförderung für Privatpersonen. Das bedeutet, Vermieter dürfen in diesem Fall beispielsweise keine Wohnungsgesellschaften, Unternehmen, Vereine, Kommunen oder andere juristische Personen sein.   

In einem privat vermieteten Mehrfamilienhaus sind die Investitionskosten wie folgt förderfähig:

  • bis zu 30.000 Euro für die erste Wohneinheit
  • bis zu 15.000 Euro jeweils für die zweite bis zur sechsten Wohneinheit
  • bis zu   8.000 Euro für jede weitere Wohneinheit.

Vermieter erhalten keinen Klimageschwindigkeitsbonus und keinen Einkommensbonus. Vermieter dürfen bis zu 10 Prozent der angefallenen Modernisierungskosten auf die Mieter umlegen. Vorher müssen von den anzurechnenden Modernisierungskosten die erhaltenen Fördermittel abgezogen werden. Pro Quadratmeter Wohnfläche darf die Mieterhöhung nicht mehr als 50 Cent betragen. Nimmt der Vermieter die KfW Heizungsförderung nicht in Anspruch, darf er nur 8 Prozent der Modernisierungskosten umlegen.

KfW 458 in Kombination mit KfW 261

Wenn Sie Ihre Wohnimmobilie komplett zum Effizienzhaus sanieren möchten, können Sie in Kombination zum Heizungszuschuss KfW 458 den KfW-Kredit 261 bis zu einer Höhe von 120.000 Euro beantragen. Allerdings dürfen Sie die Kosten für Ihre neue Heizung nicht doppelt ansetzen. Diese dürfen also nicht in der Kreditsumme des KfW 261 enthalten sein. Somit soll eine mehrfache Bezuschussung der Heizung ausgeschlossen werden. Denn das Besondere an dem Förderkredit ist der Tilgungszuschuss. Dessen Höhe richtet sich nach dem erreichten Effizienzhaus-Standard. Er kann die Darlehenssumme um bis zu 37.500 Euro reduzieren, sodass Sie nicht den vollen Darlehensbetrag zurückzahlen müssen. 

KfW 458 in Kombination mit KfW 358, 359

Sie können zusätzlich zum Zuschuss KfW 458 den zinsverbilligten Ergänzungskredit KfW 358, 359 bis zu 120.000 Euro beantragen. Die Antragstellung ist aber nur möglich, wenn Ihnen der Heizungszuschuss bereits bewilligt, aber noch nicht ausgezahlt wurde. Außerdem darf die Zusage für den Zuschuss nicht länger als 12 Monate zurückliegen. Zum Zeitpunkt der Antragstellung dürfen die Bauarbeiten noch nicht begonnen haben. Im Kreditbetrag werden die förderfähigen Kosten für die Heizung abzüglich des bereits bewilligten Zuschusses aus dem KfW 458 berücksichtigt. Diese Kombination der KfW Förderung Heizung erleichtert Ihnen den Austausch Ihrer Heizungsanlage enorm. Zu beachten ist, dass Sie den Ergänzungskredit nicht wie den KfW Zuschuss 458 direkt bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau stellen können. Diesen KfW Kredit Heizung stellen Sie einfach bei Ihrer Hausbank oder bei einer anderen Bank.  

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Häufige Fragen und Antworten kurz erklärt

Nein. Sie dürfen Ihre Heizung weiter betreiben. Nach einem Defekt dürfen Sie diese Heizung auch noch reparieren lassen. Erst nach einem Totalausfall müssen Sie Ihre Heizung gegen eine neue austauschen. Diese muss dann mindestens zu 65 Prozent durch erneuerbare Energien betrieben werden. Ab 2045 müssen alle Gebäude in Deutschland zu 100 Prozent durch erneuerbare Energien beheizt werden. Spätestens dann dürfen keine Erdgas- oder Ölheizungen mehr betrieben werden.

Ja. Vorher ist allerdings eine Beratung durch einen Energieberater oder einen Schornsteinfegermeister verpflichtend. Denn neben den Investitionskosten werden künftig schon wegen der steigenden CO2-Abgabe auch die Kosten für das Gas erheblich steigen. Die Beratung soll Sie über die finanziellen Nachteile dieser Heizungsform aufklären. Zudem muss ab 2029 schrittweise der Anteil von Biogas erhöht werden. Ab 2045 darf grundsätzlich kein Erdgas mehr verbrannt werden. 

Die beschlossene Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) verfolgt das Ziel, die Energiewende in Deutschland entschlossen voranzutreiben. Aus diesem Grund gilt für Neubauten die Pflicht zum Einbau einer klimafreundlichen Heizung. In Bestandsgebäuden sollen schnellstmöglich alte Heizungsanlagen ausgetauscht werden. Als Anreiz und zur finanziellen Unterstützung bietet der Staat ein umfangreiches Förderprogramm. Die KfW Heizungsförderung setzt sich schwerpunktmäßig aus dem Zuschuss KfW 458 und optional aus dem Ergänzungskredit KfW 358, 359 zusammen. 

Das kommt darauf an. Zusätzlich zur 30 prozentigen Grundförderung aus dem Zuschuss KfW 458 können Sie einen Effizienzbonus erhalten. Dieser beträgt 5 Prozent der förderfähigen Kosten. Die Wärmepumpe muss dafür als Wärmequelle Wasser, Abwasser oder das Erdreich (KfW Förderung Erdwärmepumpe) und /oder ein natürliches Kältemittel als Wärmeleiter nutzen. 

Ja, aber nur in eingeschränktem Maß. Denn das Gebäudeenergiegesetz sieht auch den Schutz der Mieter vor. So dürfen Vermieter lediglich bis zu 10 Prozent der Modernisierungskosten auf die Mieter umlegen. Vorher muss von den Modernisierungskosten noch die KfW Heizungsförderung abgezogen werden. Die monatliche Miete darf infolge der Heizungsmodernisierung nicht mehr als 50 Cent pro qm steigen. 

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