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Ein Aufteilungsplan unterteilt Immobilien in separate Einheiten

Über den Aufteilungsplan bzw. Teilungsplan werden einzelne Miteigentumsanteile in einem Gebäude definiert. Der Aufteilungsplan ist genau wie die Abgeschlossenheitsbescheinigung und die Gemeinschaftsordnung Bestandteil der sogenannten Teilungserklärung. Diese dient der Aufschlüsselung von Wohneigentum in einem Mehrfamilienhaus und hält die Rechte und Pflichten von Miteigentümern fest. Der Aufteilungsplan fasst Eigentumswohnungen sowie anderes Sondereigentum wie Keller- oder Garagenräume zusammen und gibt somit genauen Aufschluss, was in Bezug auf einen bestimmten Anteil enthalten ist. Nutzungszwecke werden nicht über einen Teilungsplan vordefiniert – dies erfolgt in der Gemeinschaftsordnung.

Bestandteil des Aufteilungsplans sind sämtliche Grundrisse, Schnitte und Ansichten eines Gebäudes und Grundstücks. Dargestellt werden diese im Maßstab 1:100. Zusammengehörige Räumlichkeiten werden dabei mit derselben Nummer gekennzeichnet und farblich markiert, um unmissverständlich klarzumachen, was zu einer Einheit gehört.

Möchten Besitzer von Mehrfamilienhäusern Wohnungen einzeln veräußern, so müssen Sie einen Aufteilungsplan für das Grundbuchamt erstellen und die Richtigkeit von diesem über eine Abgeschlossenheitsbescheinigung vom Bauamt belegen. Nur über diese Formalien kann Sondereigentum vergeben werden. Schon bei der Errichtung von Wohnkomplexen müssen Lage, Größe und Aufteilung der einzelnen Wohneinheiten hinreichend beschrieben werden. Für Kaufinteressenten ist das Anfordern des Aufteilungsplans als Teil der Teilungserklärung wichtig, da Kreditinstitute die darin enthaltenen Informationen für die Bewilligung von Immobilienfinanzierungen benötigen.

Teilungspläne müssen verpflichtend dem bestehenden Gebäude bzw. der Baugenehmigung für einen zu errichtenden Komplex entsprechen. Hierfür werden sie von der zuständigen Genehmigungsbehörde oder anderen qualifizierten, zertifizierten und berechtigten Sachverständigen geprüft und beglaubigt.

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